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   VG Neustadt, 27.04.2012 - 4 L 290/12.NW   

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https://dejure.org/2012,13182
VG Neustadt, 27.04.2012 - 4 L 290/12.NW (https://dejure.org/2012,13182)
VG Neustadt, Entscheidung vom 27.04.2012 - 4 L 290/12.NW (https://dejure.org/2012,13182)
VG Neustadt, Entscheidung vom 27. April 2012 - 4 L 290/12.NW (https://dejure.org/2012,13182)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 13 WHG, § 78 Abs 1 S 1 WHG
    Vorläufiger Rechtsschutz Dritter gegen wasserrechtlichen Bescheid - hier: neues Baugebiet in Überschwemmungsgebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Bestehen einer nachbarschützenden Drittwirkung des § 78 Abs. 2 Nr. 3, 7 WHG im Hinblick auf tatsächlich feststellbare Beeinträchtigungen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • koehler-klett.de (Entscheidungsbesprechung)

    Nachbarschützender Charakter des gesetzlichen Hochwasserschutzes

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 713
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.2012 - 1 B 10136/12

    Flughafen Mendig darf vorläufig als Autotestzentrum genutzt werden

    Auszug aus VG Neustadt, 27.04.2012 - 4 L 290/12
    Dabei ist hinsichtlich der Erfolgsaussichten in der Hauptsache auf eine etwaige Verletzung von subjektiv-rechtlichen, also nachbarschützenden Normen abzustellen (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO), während es hinsichtlich der Anordnung des Sofortvollzugs gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO auf die Einhaltung der dortigen formalen Voraussetzungen ankommt (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03. April 2012 - 1 B 10136/12.OVG -).

    Dies soll den Betroffenen in die Lage versetzen, in Kenntnis dieser Gründe seine Rechte wirksam wahrzunehmen und die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs abzuschätzen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz AS 19, 237, 238 und Beschluss vom 03. April 2012 - 1 B 10136/12.OVG -).

    Ob die von dem Antragsgegner angegebene Begründung inhaltlich zutreffend ist, ist im Rahmen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO unerheblich (s. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03. April 2012 - 1 B 10136/12.OVG -).

    Ein überwiegendes Interesse eines Beteiligten im Sinne der Vorschrift ist daher dann nicht anzunehmen, wenn das von ihm eingelegte Rechtsmittel mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird und zudem die Fortdauer der aufschiebenden Wirkung dem anderen, begünstigten Beteiligten gegenüber unbillig erscheinen muss (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03. April 2012 - 1 B 10136/12.OVG - m.w.N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2010 - 1 A 10176/09

    Keine Beeinträchtigung durch Bauvorhaben im Überschwemmungsgebiet an der Mosel

    Auszug aus VG Neustadt, 27.04.2012 - 4 L 290/12
    Diese Rechtsauffassung hat das OVG Rheinland-Pfalz in seinem späteren Urteil vom 02. März 2010 - 1 A 10176/09.OVG - bekräftigt.

    Die Kammer schließt sich der zuletzt genannten Ansicht an (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02. März 2010 - 1 A 10176/09.OVG -).

    Zu berücksichtigen sind also die Größe des Überschwemmungsgebiets und der Umfang des Retentionsraumverlustes bei der Prognose, welche Auswirkungen auf das Nachbaranwesen zu erwarten sind (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19. Juni 2007 - 1 B 10321/07.OVG - und Urteil vom 02. März 2010 - 1 A 10176/09.OVG -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.06.2007 - 1 B 10321/07

    Voraussetzungen für eine Ausnahme vom Verbot der Errichtung baulicher Anlagen in

    Auszug aus VG Neustadt, 27.04.2012 - 4 L 290/12
    Das OVG Rheinland-Pfalz erkannte der genannten Vorschrift in seinem Beschluss vom 19. Juni 2007 - 1 B 10321/07.OVG - mit der Begründung drittschützende Wirkung zu, damit spreche der Gesetzgeber einen individualisierbaren Kreis von potentiell Betroffenen an, dessen Schutz vor nachteiligen Auswirkungen des geplanten Vorhabens die zuständige Behörde bei der Entscheidung über die Ausnahme von dem Bauverbot des § 89 Abs. 1 Satz 1 LWG zu berücksichtigen habe.

    Zu berücksichtigen sind also die Größe des Überschwemmungsgebiets und der Umfang des Retentionsraumverlustes bei der Prognose, welche Auswirkungen auf das Nachbaranwesen zu erwarten sind (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19. Juni 2007 - 1 B 10321/07.OVG - und Urteil vom 02. März 2010 - 1 A 10176/09.OVG -).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 10 S 985/02

    Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung nach Alkoholfahrt eines

    Auszug aus VG Neustadt, 27.04.2012 - 4 L 290/12
    Der Behörde wird zugleich der Ausnahmecharakter der Vollziehungsanordnung verdeutlicht und eine besonders sorgfältige Prüfung des Vollzugsinteresses auferlegt (vgl. VGH Baden-Württemberg, VBlBW 2002, 441; OVG Nordrhein-Westfalen, NJW 2001, 3427).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2001 - 19 B 1757/00

    Die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde, ein medizinisch-psychologisches Gutachten

    Auszug aus VG Neustadt, 27.04.2012 - 4 L 290/12
    Der Behörde wird zugleich der Ausnahmecharakter der Vollziehungsanordnung verdeutlicht und eine besonders sorgfältige Prüfung des Vollzugsinteresses auferlegt (vgl. VGH Baden-Württemberg, VBlBW 2002, 441; OVG Nordrhein-Westfalen, NJW 2001, 3427).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2011 - 8 C 10056/11

    Bebauungsplan "Freimersheimer Mühle" unwirksam

    Auszug aus VG Neustadt, 27.04.2012 - 4 L 290/12
    Die Antragsteller reichten dagegen einen Normenkontrollantrag ein, dem das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 12. April 2011 - 8 C 10056/11.OVG - (juris) mit der Begründung stattgab, der angefochtene Bebauungsplan genüge nicht den Anforderungen des Natura-2000-Gebietsschutzes; er erweise sich darüber hinaus im Hinblick auf die Einstufung des Lärmschutzniveaus des Grundstücks der Antragsteller als abwägungsfehlerhaft.
  • BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03

    Radweg-Benutzungspflicht; Klagebefugnis; unzulässige "Popularklage";

    Auszug aus VG Neustadt, 27.04.2012 - 4 L 290/12
    Zur Bejahung der Antragsbefugnis reicht es aus, dass nach dem substantiierten Vortrag der Antragsteller eine Verletzung ihrer Rechte möglich ist (vgl. BVerwG, NJW 2004, 698).
  • BVerwG, 15.07.1987 - 4 C 56.83

    Geltung des öffentlich-rechtlichen Nachharschutzes auch im wasserrechtlichen

    Auszug aus VG Neustadt, 27.04.2012 - 4 L 290/12
    Im Wasserrecht spielt - ebenso wie im Baurecht - dabei das Rücksichtnahmegebot eine entscheidende Rolle (grundlegend dazu s. BVerwG, NJW 1988, 434).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2014 - 8 C 10046/14

    Im dritten Anlauf: neuer Bebauungsplan "Freimersheimer Mühle" wirksam

    Einen hiergegen gerichteten Antrag der Antragsteller auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs lehnte das VG Neustadt an der Weinstraße mit Beschluss vom 27. April 2012 - 4 L 290/12.NW - ab.
  • VG Hamburg, 27.11.2015 - 9 E 4484/15

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen eine

    Drittschutz komme nur in Betracht, wenn aufgrund der konkreten Umstände des jeweiligen Falles tatsächlich feststellbare Beeinträchtigungen der Nachbarn zu erwarten sind (VG Neustadt (Weinstraße), Beschl. v. 27.4.2012, 4 L 290/12.NW, juris, Rn. 51 unter expliziter Bezugnahme auf OVG Koblenz, Urt. v. 2.3.2010, a.a.O., das sich auf das Rücksichtnahmegebot stützt).
  • VG München, 30.09.2014 - M 2 K 14.408

    Wasserrecht

    In der Rechtsprechung wird den Vorschriften zum vorbeugenden Hochwasserschutz eine drittschützende Funktion zum Teil dezidiert zugesprochen (BayVGH, U.v. 14.2.2005 - 26 B 03.2579 - BayVBl 2005, 726 - juris Rn. 17, zu Art. 61 Abs. 1 BayBG a.F.; OVG RhPf, U.v. 2.3.2010 - 1 A 10.176/09 - juris Rn. 31, zu § 89 WG RP a.F.; VG Neustadt, B.v. 27.4.2012 - 4 L 290/12. NW, juris Rn. 27, zu § 78 Abs. 2 Nr. 3 und 7 WHG), zum Teil wird ein Drittschutz für wahrscheinlich gehalten, ohne dies eindeutig zu bejahen (BayVGH, B.v. 6.6.2000 - 22 ZS 00.1252 - BayVBl 2001, 20, - juris Rn. 11, zu Art. 61 Abs. 2 S. 2 BayWG a.F.; OVG RhPf, U.v. 2.3.2010 - 1 A 10.176/09 - juris Rn. 42, zu § 78 Abs. 3 WHG; VG Augsburg, U.v. 4.6.2013 - Au 3 K 12.1026 - juris Rn. 37, zu § 78 Abs. 3 und 4 WHG).
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