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   VG Neustadt, 20.05.2016 - 4 L 378/16.NW   

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VG Neustadt, 20.05.2016 - 4 L 378/16.NW (https://dejure.org/2016,12591)
VG Neustadt, Entscheidung vom 20.05.2016 - 4 L 378/16.NW (https://dejure.org/2016,12591)
VG Neustadt, Entscheidung vom 20. Mai 2016 - 4 L 378/16.NW (https://dejure.org/2016,12591)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 16a Abs 1 S 1 FStrG, § 16a Abs 2 FStrG, § 17e Abs 1 FStrG, § 48 Abs 1 Nr 8 VwGO, § 50 Abs 1 Nr 6 VwGO
    Anfechtung einer Maßnahme zur Vorbereitung einer fernstraßenrechtlichen Baudurchführung; Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung; Nachholbarkeit

  • esovgrp.de

    FStrG § 16a,FStrG § 16a Abs 1,FStrG § 16a Abs 1 S 1,FStrG § 16a Abs 2,FStrG § 17,FStrG § 17e,VwGO § 45,VwGO § 48,VwGO § 50,VwGO § 80,VwGO § 80 Abs 3,VwGO § 80 Abs 3 S 1,VwVfG § 37
    Anordnung der sofortigen Vollziehung, Baudurchführung, Begründungsmangel, Besitzrecht, Bestimmtheit, Duldung, Duldungsanordnung, Duldungsverfügung, Eigentümer, Eilverfahren, Gefahrübergang, Grundstück, Heilung, Käufer, Nachholen, Nutzungsberechtigter, Pächter, sofortige ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 02.10.2014 - 9 VR 3.14

    Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Bundesautobahn A 44 zwischen

    Auszug aus VG Neustadt, 20.05.2016 - 4 L 378/16
    Damit hat der Antragsgegner der mit dem Begründungserfordernis in § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO gegenüber dem Adressaten verfolgten Informationsfunktion und der gegenüber der Behörde selbst bezweckten Warnfunktion Genüge getan (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 2014 - 9 VR 3/14 -, juris).

    Dadurch werden auch Vorarbeiten erfasst, die - wie hier - nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses durchgeführt werden und der Baudurchführung dienen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 2014 - 9 VR 3/14 -, juris m.w.N.; Ronellenfitsch in: Marschall, Bundesfernstraßengesetz, 6. Auflage 2012, § 16a Rn. 3).

    Mit der Ausweisung eines Vorhabens für den vordringlichen Bedarf hat der Gesetzgeber auch zeitliche Vorstellungen der Realisierung verbunden, die Rücksicht auf die Bewertung der Interessen an der sofortigen Vollziehung solcher Maßnahmen zulassen (BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 2014 - 9 VR 3/14 -, juris).

    Dabei legt die Kammer für das vorliegende Eilverfahren die Hälfte des nach 34.2.6 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 im Hauptsacheverfahren festzusetzenden Streitwertes zugrunde (so auch BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 2014 - 9 VR 3/14 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2010 - 7 KS 85/09

    Erfordernis einer positiven vorläufigen Gesamtbeurteilung eines Planvorhabens bei

    Auszug aus VG Neustadt, 20.05.2016 - 4 L 378/16
    Die auf diese Vorschrift gestützte Anordnung des Antragsgegners kann von dem Grundstückseigentümer oder sonstigem Nutzungsberechtigten nur mit der Begründung angefochten werden, dass die Vorarbeiten nach Art und Umfang nicht notwendig seien (OVG Niedersachsen, Urteil vom 27. April 2010 - 7 KS 85/09 -, NVwZ-RR 2010, 793).

    Dass mögliche Maßnahmen bereits im Vorhinein nicht definitiv beschrieben und angeordnet werden, stellt die nötige Bestimmtheit insgesamt nicht in Frage (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 27. April 2010 - 7 KS 85/09 -, NVwZ-RR 2010, 793).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.10.2003 - 1 C 10611/03

    Oberverwaltungsgericht, Zuständigkeit, sachliche Zuständigkeit, instanzielle

    Auszug aus VG Neustadt, 20.05.2016 - 4 L 378/16
    Rechtsstreitigkeiten aus Anlass der Vollziehung eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses fallen jedoch nicht unter § 48 Abs. 1 Nr. 8 VwGO (s. Bier/Panzer in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand Oktober 2015, § 48 Rn. 32 m.w.N.; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30. Oktober 2003 - 1 C 10611/03.OVG -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.04.2013 - 1 M 19/13

    Formelle Anforderungen an Vollziehungsanordnung

    Auszug aus VG Neustadt, 20.05.2016 - 4 L 378/16
    Zwar verneint eine Ansicht (s. z.B. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. April 2013 - 1 M 19/13 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. September 2011 - 1 S 2554/11 -, NVwZ-RR 2012, 54; Schoch/Schoch, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand Oktober 2015, § 80 Rn. 249) dies mit der Begründung, andernfalls bestehe die Gefahr, dass die Begründungspflicht des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO leer liefe und ihre Funktion nicht mehr erfüllen könne, nicht nur den Betroffenen über die für die Behörde maßgeblichen Gesichtspunkte für die Anordnung der sofortigen Vollziehung zu unterrichten, sondern auch die Verwaltung selbst zu einer besonders sorgfältigen Prüfung anzuhalten.
  • BVerwG, 06.05.2008 - 9 A 6.08
    Auszug aus VG Neustadt, 20.05.2016 - 4 L 378/16
    Bereits bei der Festsetzung des konkreten Zeitraums, in dem die Vorarbeiten stattfinden sollen, ist darauf zu achten, dass dieser frühestens zwei Wochen nach Bekanntgabe stattfindet; andernfalls ist die Anordnung rechtswidrig (BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 9 A 6/08 -, juris).
  • VG Neustadt, 05.07.2007 - 4 L 704/07

    Wegen Körperverletzung verurteilt: Erlaubnis für Bewachungsgewerbe darf

    Auszug aus VG Neustadt, 20.05.2016 - 4 L 378/16
    Dieser Ansicht folgt die Kammer in ständiger Rechtsprechung (s. z.B. Beschluss vom 5. Juli 2007 - 4 L 704/07.NW -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.2009 - 8 C 10435/08

    Ortsumgehung Bad Bergzabern (B 427) darf gebaut werden

    Auszug aus VG Neustadt, 20.05.2016 - 4 L 378/16
    Die drei genannten Grundstücke, die im Jahre 1982 an Herrn D aus B-Dorf, den Bruder des Antragstellers, verpachtet wurden, sind betroffen vom seit dem 14. Mai 2009 bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebs Mobilität für den Neubau der Ortsumgehung Bad Bergzabern im Zuge der Bundesstraße Nr. 427 (B 427) vom 12. Februar 2008 in der Gestalt des Ergänzungsbeschlusses vom 11. Februar 2009 (s. dazu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. März 2009 - 8 C 10435/08 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.2012 - 1 B 10136/12

    Flughafen Mendig darf vorläufig als Autotestzentrum genutzt werden

    Auszug aus VG Neustadt, 20.05.2016 - 4 L 378/16
    Nach der Gegenmeinung (s. z.B. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15. April 2014 - 7 ME 121/13 -, NdsVBl 2014, 286; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 3. April 2012 - 1 B 10136/12. OVG -, BauR 2012, 1362; Finkelnburg/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Auflage 2011 Rn. 750) kann eine fehlende bzw. unzureichende Begründung der Anordnung des Sofortvollzuges im Laufe des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens nachgeholt werden.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.2015 - 7 B 10383/15

    Sicherstellung eines gefährlicher Hundes

    Auszug aus VG Neustadt, 20.05.2016 - 4 L 378/16
    Ob die von dem Antragsgegner angeführte Begründung inhaltlich zutreffend ist und die Anordnung der sofortigen Vollziehung zu rechtfertigen vermag, ist im Rahmen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO unbeachtlich; dies ist erst bei der gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO vom Gericht eigenständig vorzunehmenden Interessenbewertung zu erörtern (s. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. Mai 2015 - 7 B 10383/15 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2016 - 8 B 866/15

    Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und

    Auszug aus VG Neustadt, 20.05.2016 - 4 L 378/16
    Der Behörde wird zugleich der Ausnahmecharakter der Vollziehungsanordnung verdeutlicht und eine besonders sorgfältige Prüfung des Vollzugsinteresses auferlegt (vgl. z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. Mai 2016 - 8 B 866/15 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. April 2015 - OVG 11 S 39.14 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.10.1990 - 2 B 12027/90

    Untersagungsverfügung; Anordnung der sofortigen Vollziehung

  • OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 7 ME 121/13

    Anordnung einer sofortigen Vollziehung der Schließung einer nach neuem

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2011 - 1 S 2554/11

    Aufhebung einer Vollziehungsanordnung durch das Gericht wegen unzureichender

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2015 - 11 S 39.14

    Sinn und Zweck sowie Anforderungen an das Begründungserfordernis gemäß § 80 Abs.

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2012 - 7 KS 4/12

    Möglichkeit der Heilung eines Mangels an Bestimmtheit einer Duldungsanordnung

  • VGH Bayern, 09.12.2003 - 12 CS 03.2471
  • VGH Bayern, 09.12.2014 - 11 CS 14.2217

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung unter Auflagen; Entziehung der

  • VG Neustadt, 14.06.2016 - 4 L 403/16

    Vietnamesische Staatsangehörige wehrt sich mit Erfolg gegen Schließung ihrer

    Zwar kann nach ständiger Rechtsprechung der Kammer (s. zuletzt Beschluss vom 20. Mai 2016 - 4 L 378/16.NW - m.w.N.) der Verstoß gegen die Bestimmung des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO durch Nachholen der Begründung im Laufe des gerichtlichen Eilverfahrens geheilt werden.
  • VG Neustadt, 15.11.2018 - 5 L 1337/18

    Feuerwehrrecht, Verwaltungsprozessrecht

    OVG -, BauR 2012, 1362; VG Neustadt/Wstr., Beschluss vom 20. Mai 2016 - 4 L 378/16.NW -, juris; Finkelnburg/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Auflage 2011 Rn. 750) kann eine fehlende bzw. unzureichende Begründung der Anordnung des Sofortvollzuges im Laufe des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens nachgeholt werden.
  • VG Neustadt, 19.09.2022 - 4 L 720/22

    Keine Corona-Teststelle auf dem Messplatz in Bad Bergzabern

    Dieser Ansicht folgt die Kammer (s. z.B. Beschluss vom 20. Mai 2016 - 4 L 378/16.NW -, juris; vgl. auch VG Neustadt/Wstr., Beschluss vom 6. Mai 2020 - 5 L 371/20.NW -, juris).
  • VG Neustadt, 06.05.2020 - 5 L 371/20

    Baurecht, Denkmalschutzrecht, Verwaltungsprozessrecht

    Dieser Ansicht folgt die Kammer (s. auch VG Neustadt/Wstr., Beschluss vom 20. Mai 2016 - 4 L 378/16.NW -, juris).
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