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   OVG Berlin-Brandenburg, 04.12.2007 - 4 L 38.07   

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https://dejure.org/2007,23143
OVG Berlin-Brandenburg, 04.12.2007 - 4 L 38.07 (https://dejure.org/2007,23143)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.12.2007 - 4 L 38.07 (https://dejure.org/2007,23143)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Dezember 2007 - 4 L 38.07 (https://dejure.org/2007,23143)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung der neueren Streitwertpraxis in beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten; Rechtmäßigkeit der Feststetzung eines Streitwertes

  • Judicialis

    GKG § 68 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 68 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2020 - 10 S 55.20

    Bundesbeamtenrecht; Umsetzung; einheitliche Bundesbehörde; Wechsel des

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist bei einer Umsetzung - im Unterschied zur Beförderungskonkurrenz bzw. einer sie vorwegnehmenden Stellenbesetzung - der halbe gesetzliche Auffangwert anzusetzen, weil nicht von einer Vorwegnahme der Hauptsache auszugehen ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. September 2016 - OVG 10 S 34.16 -, EA S. 5; ebenso bereits OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Dezember 2007 - OVG 4 L 38.07 -, juris Rn. 1).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2020 - 10 S 55.20

    Bundesbeamtenrecht; Umsetzung; einheitliche Bundesbehörde; Wechsel des

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist bei einer Umsetzung - im Unterschied zur Beförderungskonkurrenz bzw. einer sie vorwegnehmenden Stellenbesetzung - der halbe gesetzliche Auffangwert anzusetzen, weil nicht von einer Vorwegnahme der Hauptsache auszugehen ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. September 2016 - OVG 10 S 34.16 -, EA S. 5; ebenso bereits OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Dezember 2007 - OVG 4 L 38.07 -, juris Rn. 1).
  • VG Hannover, 05.10.2023 - 2 B 4469/23

    Abordnung; Beamter; Ermessen; Ermessensausfall; Ermessensfehler;

    Es handelt sich damit nur um eine Vakanzvertretung, die einer Umsetzung gleichkommt (vgl. OVG Berl.-Bbg., Beschl. v. 4.12.2007 - OVG 4 L 38.07 -, juris Rn. 1).
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