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   OVG Sachsen-Anhalt, 12.02.2008 - 4 L 384/05   

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https://dejure.org/2008,4897
OVG Sachsen-Anhalt, 12.02.2008 - 4 L 384/05 (https://dejure.org/2008,4897)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12.02.2008 - 4 L 384/05 (https://dejure.org/2008,4897)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12. Februar 2008 - 4 L 384/05 (https://dejure.org/2008,4897)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; KAG LSA § 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; KAG LSA § 3 Abs. 1
    Hundesteuer: Hunderasse, gefährliche; Hundesteuer, erhöhte; Mischling

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Klage eines Hundehalters gegen eine erhöhte Hundesteuer für einen als gefährlich eingestuften Hund abgewiesen

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Hundesteuer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kampfhundesteuer auch für Mischlinge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Regelung eines erhöhten Steuersatzes für die Haltung eines Kampfhundes unter Berücksichtigung des Gleichheitssatzes; Beurteilungsspielraum und Typisierungsspielraum eines Satzungsgebers bei der Einschätzung der Gefährlichkeit einzelner Hunderassen

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Hundesteuer

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Steuern und Versicherungen - Hund

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 8.99

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; achtfach höherer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.02.2008 - 4 L 384/05
    2.2.1 Der Gleichheitssatz verbietet es dem Satzungsgeber nicht, in einer Satzung Hunde bestimmter Rassen als gefährlich einzustufen und das Halten solcher Hunde wegen ihrer gesteigerten abstrakten Gefährlichkeit mit einem erhöhten Steuersatz zu belegen (BVerwG, Urt. v. 19.01.2000 - 11 C 8.99 -, zitiert nach juris, Rdnr. 39 ff.).

    Dementsprechend ist bei diesen Hunden eine Zuchtauswahl getroffen worden, die besondere Angriffsbereitschaft, Beschädigungswille ohne Hemmung und herabgesetzte Empfindlichkeit gegen Angriffe des Gegners fordern sollten (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.01.2000 a. a. O.).

    Müssten nämlich in bestimmten Einzelfällen Ausnahmen von der höheren Besteuerung gewährt werden, so würde das dem steuerlichen Lenkungszweck, den Bestand an potenziell gefährlichen Hunden möglichst gering zu halten, gerade zuwiderlaufen (BVerwG, Urt. v. 19.01.2000, a. a. O., zitiert nach juris, Rdnr. 43).

    Eine Untersuchung, ob Kampfhunde im Einzelfall so gehalten werden, dass sich ihre potenzielle Gefährlichkeit nicht auswirkt, stößt wegen der teilweisen Unberechenbarkeit des tierischen Verhaltens schon objektiv auf Schwierigkeiten (BVerwG, Urt. v. 19.01.2000, a. a. O., zitiert nach juris, Rdnr. 48).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2004 - 14 A 953/02

    Steuer auf gefährliche Hunde: Typisierung nach Rassezugehörigkeit, 1.200 DM

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.02.2008 - 4 L 384/05
    Im Rahmen der Gefahrenfürsorge ist es noch vom Beurteilungsspielraum des Satzungsgebers gedeckt, jedenfalls solche Kreuzungen und Mischlinge als abstrakt gefährlich anzusehen, bei denen das äußere Erscheinungsbild einer gefährlichen Hunderasse (z. B. im Rahmen einer Vorführung beim Amtstierarzt) noch zu erkennen ist (wohl weitergehend: OVG NRW, Urt. v. 17.06.2004 - 14 A 953/02 -, zitiert nach juris, Rdnr. 25 ff.).

    Insofern darf der Satzungsgeber typisieren und pauschalieren (vgl. hierzu: OVG NRW, Urt. v. 17.06.2004, a. a. O., Rdnr. 46 f.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2006 - 4 L 289/05

    Hundesteuer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.02.2008 - 4 L 384/05
    Denn der potenzielle Halter solcher Hunde wird sich angesichts der voraussehbar erhöhten Steuerbelastung vielfach gegen die Anschaffung eines Hundes dieser Rassen entscheiden (vgl. OVG LSA, Urt. v. 23.01.2006 - 4 L 289/05 -, zitiert nach juris, Rdnr. 35 m. w. N.).

    Der erhöhte Steuersatz ist zur Erreichung des Lenkungszwecks der Abgabe angemessen (vgl. OVG LSA, Urt. v. 23.01.2006, a. a. O., zitiert nach juris, Rdnr. 43 ff.).

  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.02.2008 - 4 L 384/05
    Es ist unbestritten, dass Hundegruppen wie Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier und Bullterrier im Hinblick auf angeborene Verhaltensbereitschaften ein Potenzial zur Erzeugung gefährlicher Hunde darstellen (vgl. Qualzuchtgutachten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom Januar 2000, S. 31 f.; BVerfG, Urt. v. 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01 -, zitiert nach juris, Rdnr. 75, m. w. N. auf die einschlägige fachwissenschaftlichen Veröffentlichungen).

    Auch ist es möglich, durch pharmakologische Behandlung des Hundes seine Gefährlichkeit für den Zeitraum der Wesensprüfung zu verdecken (BVerfG, Urt. v. 16.03.2004, a. a. O., zitiert nach juris, Rdnr. 84 m. w. N.).

  • VGH Bayern, 17.07.2009 - 10 B 09.89

    Hundehaltung; Kampfhund; American Staffordshire Terrier; Mischling; unbekannte

    Da derzeit keine gesicherten fachwissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen, bis zu welchem genetischen Anteil einer gefährlichen Hunderasse ein Mischlingshund noch als potentiell gefährlich gelten kann (vgl. OVG LSA vom 12.2.2008 Az. 4 L 384/05 ), spricht einiges dafür, entsprechend der Auffassung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (vgl. IMS vom 22.1.2003) nur die F1-Generation eines Kampfhundes und eines weiteren Hundes noch als Kampfhundkreuzung im Sinn des § 1 Abs. 1 KampfhundeV anzusehen, weil in weiter entfernten Generationen keine verlässlichen Anhaltspunkte für eine spezifische Gefährlichkeit mehr vorliegen (vgl. VG Stuttgart vom 9.10.2007 VBlBW 2008, 357).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2010 - 4 K 252/08

    Rechtmäßigkeit der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Magdeburg bestätigt

    Der allgemeine Gleichheitssatz verbietet es dem Satzungsgeber entgegen der Rechtsauffassung der Antragsteller nicht, in einer Satzung Hunde bestimmter Rassen als gefährlich einzustufen und das Halten solcher Hunde wegen ihrer gesteigerten abstrakten Gefährlichkeit mit einem erhöhten Steuersatz zu belegen (so schon OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 12.02.2008 - 4 L 384/05 - m.w.N.).

    Entsprechende Bestimmungen sind durch das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urt. v. 19.01.2000, a.a.O.) und auch durch den Senat (vgl. Beschl. v. 28.02.2005 - 4/2 L 102/04 -, Beschl. v. 31.05.2006 - 4 L 356/03 -, Urt. v. 23.01.2006 - 4 L 289/05 -, Urt. v. 12.02.2008 - 4 L 384/05) im Ergebnis nicht beanstandet worden.

  • OVG Hamburg, 18.08.2008 - 4 Bs 72/08

    Untersagung der Hundehaltung; Kampfhunde; Mischlinge; Rassenliste

    Dass eine Rassenzuordnung nach phänotypischen Merkmalen erfolgt, entspricht auch allgemeiner Ansicht (vgl. OVG Magdeburg, Urt. v. 12.2.2008, 4 L 384/05, juris, Rn. 24; VGH München, Beschl. v. 21.12.2006, 24 ZB 06.2008, juris, Rn. 18; VGH Kassel, Urt. v. 14.3.2006, NVwZ-RR 2006, 794, 795).

    Dabei spricht Vieles dafür, von einer Kreuzung im Sinne des § 2 Abs. 1 HundeG nur dann zu sprechen, wenn sich phänotypische Merkmale einer der in dieser Bestimmung aufgeführten Rassen auch bei dem Mischling wiederfinden (in diesem Sinne auch: OVG Magdeburg, Urt. v. 12.2.2008, 4 L 384/05, juris, Rn. 24; VGH Kassel, Urt. v. 14.3.2006, NVwZ-RR 2006, 794, 795).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2014 - 3 L 230/13

    Haltung eines als gefährlich vermuteten Hundes - Kampfhundkreuzung -

    Hingegen liegen auch nach den Darlegungen der Beklagten keine gesicherten fachwissenschaftlichen Kenntnisse zu der Frage vor, bis zu welchem genetischen Anteil einer gefährlichen Hunderasse die Kreuzung noch als abstrakt gefährlich gelten kann (vgl. OVG LSA, Urt. v. 12.02.2008 - 4 L 384/05 -, juris dort zur Rechtmäßigkeit einer Hundesteuersatzung).

    Eine andere Auffassung geht davon aus, dass von einer Kreuzung mit einem in einer Rasseliste aufgeführten Hund dann auszugehen ist, wenn ein Hund nach seiner äußeren Erscheinung trotz Einkreuzung anderer Hunde die Merkmale unabhängig vom Verwandtschaftsgrad mindestes eines der in der Rasseliste genannten Hunderassen zeigt bzw. das äußere Erscheinungsbild "noch" zu erkennen ist (OVG Brandenburg, Urt. v. 20.06.2002 - 4 D 89/00.NE -, juris, aufgehoben durch BVerwG, Urt. v. 20.08.2003 - 6 CN 2.02 -, juris; OVG Münster, Urt. v. 17.06.2004 - 14 A 953/02 -, juris, dem nachgehend und bestätigend BVerwG, Beschl. v. 22.12.2004 - 10 B 21.04 - juris; OVG LSA, Urt. v. 12.02.2008, a. a. O.; OVG Hamburg, Beschl. v. 18.08.2008 - 4 Bs 72/08 -, juris;.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.10.2009 - 7 A 10723/09

    Sicherstellung und Verwahrung von Hunden

    Dass eine Abgrenzung nach derartigen Merkmalen erfolgt, wird davon abgesehen auch in der Rechtsprechung (vgl. OVG LSA, Urteil vom 12. Februar 2008, 4 L 384/05, juris; HambOVG, Beschluss vom 18. August 2008, 4 Bs 72/08, juris; HessVGH, Urteil vom 14. März 2006, NVwZ-RR 2006, S. 794, 795) angenommen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2010 - 14 A 3021/08

    Vereinbarkeit einer erhöhten Besteuerung für Hunde der Rasse American

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. März 2010 9 B 74.09 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 11. März 2010 - 14 A 2480/09 -, juris Rn. 17 ff.; Beschluss vom 23. Februar 2005 - 14 A 27/04 -, S. 4 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 3. August 2004 - 14 A 4671/03 -, S. 2 f.; VGH Ba.-Wü., Urteil vom 26. März 2009 - 2 S 1619/08 -, juris Rn. 30 ff.; OVG M.-V., Beschluss vom 3. September 2008 - 1 L 212/05 -, juris Rn. 20 ff.; OVG Sa.-An., Urteil vom 12. Februar 2008 - 4 L 384/05 -, juris Rn. 22; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 26. November 2002 - 6 C 10609/02.OVG -, KStZ 2003, 56 (58 f.); dazu, dass es vertretbar ist, Hunde der Rasse American Staffordshire Terrier als so gefährlich einzustufen, dass ihre Einfuhr und Verbringung in das Inland unterbunden werden müssen, BVerfG, Urteil vom 16. März 2004 1 BvR 1778/01 -, BVerfGE 110, 141 (159 ff.).
  • VG Karlsruhe, 05.12.2008 - 6 K 2295/08

    Kreuzung eines Hundes mit einem Kampfhund

    Unter Kreuzungen im Sinne der Hundesteuersatzung der Beklagten dürften unter Berücksichtigung des mit der Satzungsbestimmung offensichtlich verfolgten Lenkungsziels der generellen und langfristigen Zurückdrängung bestimmter gefährlicher Hunde (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.01.2002, VBlBW 2002, 210; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 12.02.2008 - 4 L 384/05 -, juris; VG Gießen, Urt. v. 03.03.2008 - 8 E 1917/07 -, juris) daher eher auch Hunde zu verstehen sein, solange bei ihnen maßgebliche Merkmale des Rassestandards bzw. des Erscheinungsbildes der aufgelisteten Kampfhunderassen signifikant in Erscheinung treten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2022 - 5 B 1802/20

    Untersagung des Haltens eines gefährlichen Hundes bzgl. Feststellung oder

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2022 - 5 E 868/20

    Untersagung des Haltens eines gefährlichen Hundes (hier: Pitbull

  • VG Hamburg, 08.03.2023 - 11 E 845/23

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Untersagung der Haltung eines gefährlichen Hundes

  • VG Mainz, 21.08.2012 - 1 L 959/12

    Zur Überprüfung der Rassezugehörigkeit/Gefährlichkeit eines Hundes aufgrund des

  • VG Gelsenkirchen, 13.04.2010 - 18 K 3521/07

    Rechtmäßigkeit eines Hundesteuerbescheids bezüglich eines American Shaffordshire

  • VG Arnsberg, 10.03.2011 - 5 K 420/10

    Erhebung einer erhöhten Hundesteuer für gefährliche Hunde; Zulässigkeit der

  • VG Kassel, 30.06.2010 - 4 K 385/08

    Zur Möglichkeit und Bedeutung der molekulargenetischen Bestimmung der

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