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   OVG Schleswig-Holstein, 16.04.2002 - 4 L 39/02   

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OVG Schleswig-Holstein, 16.04.2002 - 4 L 39/02 (https://dejure.org/2002,12194)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16.04.2002 - 4 L 39/02 (https://dejure.org/2002,12194)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. April 2002 - 4 L 39/02 (https://dejure.org/2002,12194)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage einer Mutter und ihrer Tochter (Staatsangehörige der Demokratischen Republik Kongo) auf Zuerkennung eines Abschiebungshindernisses gem. § 53 Abs. 6 Ausländergesetz (AuslG) ; Vorliegen einer unvermeidbaren extremen konkreten Gefahr für Leib und Leben

  • Judicialis

    AuslG § 53 Abs 6 S 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.01.1999 - 9 B 617.98

    Abschiebungsschutz bei extremer allgemeiner Gefahrenlage; verfassungskonforme

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.04.2002 - 4 L 39/02
    Nach deren Gesamtaussagegehalt ist davon auszugehen, dass jedenfalls in die Demokratische Republik Kongo zurückkehrende alleinstehende Erwachsene, komplette Familien, Personen, die auch nach unter Umständen langjähriger Abwesenheit in familiär/verwandtschaftliche Strukturen vor Ort zurückkehren können sowie finanziell leistungsfähige Rückkehrer durch ihre Abschiebung nach Maßgabe der derzeit bestehenden Verhältnisse regelmäßig nicht in eine extreme Gefahrenlage geraten, die sie gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen aussetzen würde, sodass die Gewährung von Abschiebungsschutz auf der Grundlage des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG in Ansehung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausscheidet (vgl. dazu insbesondere das Urteil des BVerwG vom 17.10.1996 - BVerwG 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 324 ff., sowie dessen Beschluss vom 26.01.1999 - BVerwG 9 B 617.98 -, S. 4 des amtl. Umdr.).

    Eine im vorstehenden Sinne extreme individuelle Gefahr nach Maßgabe des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 1999 - BVerwG 9 B 617/98 -, die die Zuerkennung eines Anspruchs aus § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG rechtlich trägt, ist demgegenüber - und derartige Verhältnisse kennzeichnen nach Überzeugung des Senats die Situation der Klägerinnen des vorliegenden Asylrechtsstreits im Falle einer Rückkehr in den Kongo - nur dann gegeben, wenn die Lebensgrundlage und die Überlebenschancen im Falle einer Abschiebung in die Demokratische Republik Kongo aufgrund einer Reihe weiterer kumulativ vorliegender und hier festgestellter, besonders ungünstiger Bedingungen des Einzelfalles zusätzlich beeinträchtigt werden und der Gefährdungsgrad für Leib und Leben dadurch ein Ausmaß erreicht, dass ein baldiger Tod in Folge Hungers und/oder schwerwiegender Erkrankung als nahezu sicher erscheint.

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.04.2002 - 4 L 39/02
    Nach deren Gesamtaussagegehalt ist davon auszugehen, dass jedenfalls in die Demokratische Republik Kongo zurückkehrende alleinstehende Erwachsene, komplette Familien, Personen, die auch nach unter Umständen langjähriger Abwesenheit in familiär/verwandtschaftliche Strukturen vor Ort zurückkehren können sowie finanziell leistungsfähige Rückkehrer durch ihre Abschiebung nach Maßgabe der derzeit bestehenden Verhältnisse regelmäßig nicht in eine extreme Gefahrenlage geraten, die sie gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen aussetzen würde, sodass die Gewährung von Abschiebungsschutz auf der Grundlage des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG in Ansehung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausscheidet (vgl. dazu insbesondere das Urteil des BVerwG vom 17.10.1996 - BVerwG 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 324 ff., sowie dessen Beschluss vom 26.01.1999 - BVerwG 9 B 617.98 -, S. 4 des amtl. Umdr.).
  • OVG Niedersachsen, 04.02.2002 - 1 L 3320/00

    Demokratische Republik Kongo, Krankheit, Glucose-6-Phosphat-Dehydrogenese-Mangel,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.04.2002 - 4 L 39/02
    Der Senat hebt zur Vermeidung von Missverständnissen indes zunächst hervor, dass er generell die auf den Seiten 7 (Mitte) bis 11 (oben) dargestellte, in Übereinstimmung mit der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. dazu das Urteil des OVG Saarland vom 14.01.2002 - 3 R 1/01 -, das Urteil des Niedersächsischen OVG vom 04.02.2002 - 1 L 3320/00 -, das Urteil des Hamburgischen OVG vom 12.01.2001 - 1 Bf 379/98.A - sowie das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 01.03.2000 - A 13 S 2831/97 -) befindliche Einschätzung des Verwaltungsgericht vollinhaltlich teilt, dass - ungeachtet einer weiterhin besonderen angespannten, kritischen Versorgungslage, die unter anderem durch eine nur 60 %ige Deckung des an sich anzunehmenden Bedarfs an Nahrungsmitteln gekennzeichnet sei - kleinbäuerliche Selbstversorgungswirtschaft und ohne jede soziale Sicherheit praktizierte Erwerbstätigkeit im sogenannten informellen Sektor der Städte (insbesondere auch Kinshasa) in aller Regel ein Überleben ermöglichten, dessen Sicherung vor allem vom Improvisationsvermögen, vom Durchhaltewillen und der Durchsetzungskraft des Einzelnen abhänge.
  • OVG Saarland, 14.01.2002 - 3 R 1/01

    Demokratische Republik Kongo, Christen (katholische), Demonstrationen,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.04.2002 - 4 L 39/02
    Der Senat hebt zur Vermeidung von Missverständnissen indes zunächst hervor, dass er generell die auf den Seiten 7 (Mitte) bis 11 (oben) dargestellte, in Übereinstimmung mit der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. dazu das Urteil des OVG Saarland vom 14.01.2002 - 3 R 1/01 -, das Urteil des Niedersächsischen OVG vom 04.02.2002 - 1 L 3320/00 -, das Urteil des Hamburgischen OVG vom 12.01.2001 - 1 Bf 379/98.A - sowie das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 01.03.2000 - A 13 S 2831/97 -) befindliche Einschätzung des Verwaltungsgericht vollinhaltlich teilt, dass - ungeachtet einer weiterhin besonderen angespannten, kritischen Versorgungslage, die unter anderem durch eine nur 60 %ige Deckung des an sich anzunehmenden Bedarfs an Nahrungsmitteln gekennzeichnet sei - kleinbäuerliche Selbstversorgungswirtschaft und ohne jede soziale Sicherheit praktizierte Erwerbstätigkeit im sogenannten informellen Sektor der Städte (insbesondere auch Kinshasa) in aller Regel ein Überleben ermöglichten, dessen Sicherung vor allem vom Improvisationsvermögen, vom Durchhaltewillen und der Durchsetzungskraft des Einzelnen abhänge.
  • OVG Hamburg, 12.01.2001 - 1 Bf 379/98
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.04.2002 - 4 L 39/02
    Der Senat hebt zur Vermeidung von Missverständnissen indes zunächst hervor, dass er generell die auf den Seiten 7 (Mitte) bis 11 (oben) dargestellte, in Übereinstimmung mit der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. dazu das Urteil des OVG Saarland vom 14.01.2002 - 3 R 1/01 -, das Urteil des Niedersächsischen OVG vom 04.02.2002 - 1 L 3320/00 -, das Urteil des Hamburgischen OVG vom 12.01.2001 - 1 Bf 379/98.A - sowie das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 01.03.2000 - A 13 S 2831/97 -) befindliche Einschätzung des Verwaltungsgericht vollinhaltlich teilt, dass - ungeachtet einer weiterhin besonderen angespannten, kritischen Versorgungslage, die unter anderem durch eine nur 60 %ige Deckung des an sich anzunehmenden Bedarfs an Nahrungsmitteln gekennzeichnet sei - kleinbäuerliche Selbstversorgungswirtschaft und ohne jede soziale Sicherheit praktizierte Erwerbstätigkeit im sogenannten informellen Sektor der Städte (insbesondere auch Kinshasa) in aller Regel ein Überleben ermöglichten, dessen Sicherung vor allem vom Improvisationsvermögen, vom Durchhaltewillen und der Durchsetzungskraft des Einzelnen abhänge.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.2000 - A 13 S 2831/97
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.04.2002 - 4 L 39/02
    Der Senat hebt zur Vermeidung von Missverständnissen indes zunächst hervor, dass er generell die auf den Seiten 7 (Mitte) bis 11 (oben) dargestellte, in Übereinstimmung mit der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. dazu das Urteil des OVG Saarland vom 14.01.2002 - 3 R 1/01 -, das Urteil des Niedersächsischen OVG vom 04.02.2002 - 1 L 3320/00 -, das Urteil des Hamburgischen OVG vom 12.01.2001 - 1 Bf 379/98.A - sowie das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 01.03.2000 - A 13 S 2831/97 -) befindliche Einschätzung des Verwaltungsgericht vollinhaltlich teilt, dass - ungeachtet einer weiterhin besonderen angespannten, kritischen Versorgungslage, die unter anderem durch eine nur 60 %ige Deckung des an sich anzunehmenden Bedarfs an Nahrungsmitteln gekennzeichnet sei - kleinbäuerliche Selbstversorgungswirtschaft und ohne jede soziale Sicherheit praktizierte Erwerbstätigkeit im sogenannten informellen Sektor der Städte (insbesondere auch Kinshasa) in aller Regel ein Überleben ermöglichten, dessen Sicherung vor allem vom Improvisationsvermögen, vom Durchhaltewillen und der Durchsetzungskraft des Einzelnen abhänge.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.2010 - A 5 S 63/08

    Zur Frage einer extremen Gefahrenlage für Ausländer aus der Demokratischen

    a) Eine extreme Gefahrenlage besteht zunächst nicht im Hinblick auf allgemeine Gefahren wegen unzureichender Versorgung mit Lebensmitteln (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.11.2002, a.a.O., Urt. v. 24.07.2003, a.a.O; OVG NW, Urt. v. 18.04.2002 - 4 A 3113/95.A - SächsOVG, Urt. v. - 26.11.2003 - 5 B 1022/02.A - HambOVG, Urt. v. 02.11.2001 - 1 Bf 242/98.A - OVG NW, Beschl. v. 03.02.2006 - 4 A 4227/04.A - bei erwachsenen Einzelpersonen mit Kindern Frage des Einzelfalls; zweifelnd OVG NW, Beschl. v. 15.11.2002 - 17 B 993/02 - VG Wiesbaden, Urt. v. 30.08.2004 - 6 E 174/04.A (v) - anders noch Urt. v. 23.12.2002 - 6 E 1443/02.A (2) -, Urt. v. 12.05.2003 - 6 E 430/03 A(2) - immer bzw. regelmäßig anders für allein stehende Kinder bzw. allein erziehende Mütter mit Kleinkindern OVG Saarland, Beschl. v. 12.07.2006 - 3 Q 45/05 u. v. 11.07.2007 - 3 Q 160/06 - im Einzelfall einer auf sich allein gestellten Mutter mit einem minderjährigen Kind auch OVG SH, Urt. v. 16.04.2002 - 4 L 39/02 - anders auch für angolanische Kleinkinder unter fünf Jahren - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.02.1999 - 13 S 3092/95 -, InfAuslR 1999, 336 f.; dagegen NdsOVG, Urt. v. 01.03.2001 - 3 A 925/00 -: nur im Einzelfall).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.2010 - A 5 S 96/08

    Abschiebungsverbot, Demokratische Republik Kongo, Kleinkind, Sperrwirkung,

    - W ü r t t , Urt. v. 13.11.2002, a.a.O., Urt. v. 24.07.2003, a.a.O.; OVG NW, Urt. v. 18.04.2002 - 4 A 3113/95.A - SächsOVG, Urt. v. 26.11.2003 - 5 B 1022/02.A - HambOVG, Urt. v. 02.11.2001 - 1 Bf 242/98.A - OVG NW, Beschl. v. 03.02.2006 - 4 A 4227/04.A - bei erwachsenen Einzelpersonen mit Kindern Frage des Einzelfalls; zweifelnd OVG NW, Beschl. v. 15.11.2002 - 17 B 993/02 - VG W i e s b a d e n , Urt. v. 30.08.2004 - 6 E 174/04.A (v) - anders noch Urt. v. 23.12.2002 - 6 E 1443/02.A (2) -, Urt. v. 12.05.2003 - 6 E 430/03 A(2) - immer bzw. regelmäßig anders für allein stehende Kinder bzw. allein erziehende Mütter mit Kleinkindern OVG Saarland, Beschl. v. 12.07.2006 - 3 Q 45/05 u. v. 11.07.2007 - 3 Q 160/06 - im Einzelfall einer auf sich allein gestellten Mutter mit einem minderjährigen Kind auch OVG SH, Urt. v. 16.04.2002 - 4 L 39/02 - anders auch für angolanische Kleinkinder unter fünf Jahren - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.02.1999 - 13 S 3092/95 -, InfAusIR 1999, 336 f.; dagegen NdsOVG, Urt. v. 01.03.2001 - 3 A 925/00 -: nur im Einzelfall).
  • OVG Bremen, 28.11.2002 - 1 A 375/02

    extreme Gefährdungslage; Malaria; DR Kongo

    Fest steht jedenfalls, dass bezüglich der Kläger von einer Kumulation ungünstiger Rahmenbedingungen (so die Verhältnisse in dem Fall des OVG Schleswig, B. v. 16.04.2002 - 4 L 39/02 -) nicht ausgegangen werden kann.
  • VG Stuttgart, 12.03.2012 - A 3 K 345/12

    Abschiebungsschutz: Abschiebung eines in Deutschland geborenen Kleinkindes in die

    Der Einzelrichter schließt sich insoweit nach Auswertung der zum Gegenstand des Verfahrens gemachten Erkenntnisquellen der Rechtsprechung an, auf die sich auch der Klägervertreter bezieht (z.B.: OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 12.07.2006 - 3 Q 45/05 -, juris, und vom 11.07.2007 - 3 Q 160/06 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.04.2002 - 4 L 39/02 -, juris; nicht abschließend zu in Deutschland geborenen Kleinkindern: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.07.2003 - A 6 S 971/01 -, juris; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 17.10.2006 - 1 B 3/06 -, Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff AufenthG Nr. 22).
  • BVerwG, 04.04.2003 - 1 B 83.03

    Feststellung eines Abschiebungshindernisses - Gefahr für Leib und Leben im Falle

    Auch mit der Rüge, die Rechtssache habe grundsätzliche Bedeutung, da die angefochtene Entscheidung von einem "Grundsatzurteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 16.04.2002 - 4 L 39/02 -" sowie von einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster abweiche, bezeichnet die Beschwerde keine bestimmte klärungsfähige und klärungsbedürftige Frage des revisiblen Rechts im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.02.2003 - 4 L 169/02

    Demokratische Republik Kongo, Minderjährige, Kinder, Situation bei Rückkehr,

    Diesem Antrag hat der Senat mit Beschluss vom 17. September 2002 entsprochen, weil die Rechtssache hinsichtlich der klärungsbedürftigen Tatsachenfrage zur Rückkehrgefährdung von Kindern entweder grundsätzliche Bedeutung aufweise oder - sofern man die aufgeworfenen Fragen als durch das Urteils des Senats vom 16. April 2002 - 4 L 39/02 - als geklärt ansehe - die angegriffene Entscheidung von dem genannten Urteil abweiche.
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2003 - 4 LB 124/02

    Demokratische Republik Kongo, Minderjährige, Kinder, Situation bei Rückkehr,

    Diesem Antrag hat der Senat mit Beschluss vom 31. Oktober 2002 entsprochen, weil das angefochtene Urteil von der Entscheidung des Senats vom 16. April 2002 - 4 L 39/02 - abweiche und auch auf dieser Abweichung beruhe.
  • VG Sigmaringen, 23.12.2008 - A 5 K 1756/08

    Demokratische Republik Kongo, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene

    Die angespannte Versorgungslage und das unzureichende Gesundheitswesen begründen - ohne weitere Besonderheiten in der Person des Betroffenen - keine extreme Gefährdungslage für Leib, Leben oder Freiheit aller ausreisepflichtigen Kongolesen (vgl. dazu bereits VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24.07.2003 - A 6 S 971/01 - und Urteil vom 13.11.2002 - A 6 S 967/01 - VG Freiburg, Beschlüsse vom 15.07.2003 - A 1 K 10104/03- und vom 15.08.2003 - A 1 K 11051/03 - siehe auch OVG Bautzen, Urteil vom 26.11.2003 - 5 B 1022/02.A - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.04.2002 - 4 A 3113/95.A - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26.04.2002 - 1 L 4821/98 - OVG Schleswig- Holstein, Beschlüsse vom 05.03.2003 - 4 LB 124/02 -, vom 10.02.2003 - 4 L 169/02 -, vom 20.12.2002 - 4 L 195/01 - und vom 16.04.2002 - 4 L 39/02 - OVG Saarland, Beschluss vom 28.03.2003 - 3 Q 10/02 - sowie Urteil vom 14.01.2002 - 3 R 1/01 - so auch Hessischer VGH, Urteil vom 09.11.2006 - 3 UE 3238/03.A -, juris, zur Lage nach den Wahlen im Herbst 2006).
  • VG Stuttgart, 30.09.2009 - A 3 K 310/09

    Schutz vor Abschiebung in die Demokratische Republik Kongo

    Der Einzelrichter schließt sich insoweit nach Auswertung der zum Gegenstand des Verfahrens gemachten Erkenntnisquellen der Rechtsprechung an, auf die sich auch der Klägervertreter bezieht (z. B.: OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 12.07.2006 - 3 Q 45/05 -, juris, und vom 11.07.2007 - 3 Q 160/06 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.04.2002 - 4 L 39/02 -, juris; nicht abschließend zu in Deutschland geborenen Kleinkindern: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.07.2003 - A 6 S 971/01 -, juris; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 17.10.2006 - 1 B 3/06 -, Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff AufenthG Nr. 22).
  • VG Sigmaringen, 05.02.2009 - A 5 K 2571/08

    Demokratische Republik Kongo, Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussichten, Asylantrag,

    Die angespannte Versorgungslage und das unzureichende Gesundheitswesen begründen - ohne weitere Besonderheiten in der Person des Betroffenen - keine extreme Gefährdungslage für Leib, Leben oder Freiheit aller ausreisepflichtigen Kongolesen (vgl. dazu bereits VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24.07.2003 - A 6 S 971/01 - und Urteil vom 13.11.2002 - A 6 S 967/01 - VG Freiburg, Beschlüsse vom 15.07.2003 - A 1 K 10104/03 - und vom 15.08.2003 - A 1 K 11051/03 - siehe auch OVG Bautzen, Urteil vom 26.11.2003 - 5 B 1022/02.A - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.04.2002 - 4 A 3113/95.A - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26.04.2002 - 1 L 4821/98 - OVG Schleswig-Holstein, Beschlüsse vom 05.03.2003 - 4 LB 124/02 -, vom 10.02.2003 - 4 L 169/02 -, vom 20.12.2002 - 4 L 195/01 - und vom 16.04.2002 - 4 L 39/02 - OVG Saarland, Beschluss vom 28.03.2003 - 3 Q 10/02 - sowie Urteil vom 14.01.2002 - 3 R 1/01 - so auch Hessischer VGH, Urteil vom 09.11.2006 - 3 UE 3238/03.A -, juris, zur Lage nach den Wahlen im Herbst 2006).
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