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   OVG Niedersachsen, 26.05.1999 - 4 L 4442/98   

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OVG Niedersachsen, 26.05.1999 - 4 L 4442/98 (https://dejure.org/1999,6872)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.05.1999 - 4 L 4442/98 (https://dejure.org/1999,6872)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Mai 1999 - 4 L 4442/98 (https://dejure.org/1999,6872)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 27 SGB VIII; § 34 SGB VIII; § 91 SGB VIII; § 94 Abs. 2 SGB VIII
    Berücksichtigung von Schulden; Kostenbeitrag der Eltern; Heimkosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung von Schulden; Kostenbeitrag der Eltern; Heimkosten

  • jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)

    Berücksichtigung von Schulden beim Kostenbeitrag nach § 94 SGB VIII

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 25.97

    Auswärtige Unterbringung, Heranziehung zu den Kosten der in Höhe der ersparten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.1999 - 4 L 4442/98
    Gemäß § 94 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII ist es rechtlich unbedenklich, dass der Beklagte die ersparten Aufwendungen auf der Grundlage der Düsseldorfer Tabelle ermittelt hat (Urt. d. BVerwG v. 22. Dez. 1998 - BVerwG 5 C 25.97 -, V. n. b.; Beschl. d. Sen. v. 11. Mai 1998 - 4 0 1636/98 -).

    Das für Bernhard gewährte Kindergeld ist nicht als eine mit der Jugendhilfe für den Lebensunterhalt in einem Heim zweckgleiche Leistung im Sinne von § 93 Abs. 5 SGB VIII anzusehen und deshalb nicht neben dem Kostenbeitrag einzusetzen (BVerwG, Urt. v. 29. Sept. 1994 - BVerwG 5 C 56.92 -, BVerwGE 96, 379 und Urt. v. 22. Dez. 1998 - BVerwG 5 C 25.97 -, Urt. d. Sen. v. 28. Mai 1997 - 4 L 5905/96 -, FEVS 48, 79 = Nds. Rpfl. 1997, 231).

    Das Kindergeld ist aber bei der Berechnung des Kostenbeitrags nach § 94 Abs. 2 SGB VIII als Einkommen zu berücksichtigen (BVerwG, Urt. v. 22. Dez. 1998 - BVerwG 5 C 25.97 -).

    Anstelle des von dem Beklagten insoweit berücksichtigen 5 %igen Pauschalbetrages (159,94 DM) ist der - höhere - vom Kläger glaubhaft gemachte Betrag anzusetzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. Dez. 1998 - BVerwG 5 C 25.97 -).

  • OVG Niedersachsen, 11.05.1998 - 4 O 1636/98

    Jugendhilfe; Kostenbeitrag zur Hilfe zur Erziehung;; Düsseldorfer Tabelle;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.1999 - 4 L 4442/98
    Gemäß § 94 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII ist es rechtlich unbedenklich, dass der Beklagte die ersparten Aufwendungen auf der Grundlage der Düsseldorfer Tabelle ermittelt hat (Urt. d. BVerwG v. 22. Dez. 1998 - BVerwG 5 C 25.97 -, V. n. b.; Beschl. d. Sen. v. 11. Mai 1998 - 4 0 1636/98 -).
  • BVerwG, 29.09.1994 - 5 C 56.92

    Eingliederungshilfe für Behinderte - Kindergeld

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.1999 - 4 L 4442/98
    Das für Bernhard gewährte Kindergeld ist nicht als eine mit der Jugendhilfe für den Lebensunterhalt in einem Heim zweckgleiche Leistung im Sinne von § 93 Abs. 5 SGB VIII anzusehen und deshalb nicht neben dem Kostenbeitrag einzusetzen (BVerwG, Urt. v. 29. Sept. 1994 - BVerwG 5 C 56.92 -, BVerwGE 96, 379 und Urt. v. 22. Dez. 1998 - BVerwG 5 C 25.97 -, Urt. d. Sen. v. 28. Mai 1997 - 4 L 5905/96 -, FEVS 48, 79 = Nds. Rpfl. 1997, 231).
  • OVG Niedersachsen, 28.05.1997 - 4 L 5905/96

    Gewährung einer Eingliederungshilfe zur angemessenen Schulbildung in einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.1999 - 4 L 4442/98
    Das für Bernhard gewährte Kindergeld ist nicht als eine mit der Jugendhilfe für den Lebensunterhalt in einem Heim zweckgleiche Leistung im Sinne von § 93 Abs. 5 SGB VIII anzusehen und deshalb nicht neben dem Kostenbeitrag einzusetzen (BVerwG, Urt. v. 29. Sept. 1994 - BVerwG 5 C 56.92 -, BVerwGE 96, 379 und Urt. v. 22. Dez. 1998 - BVerwG 5 C 25.97 -, Urt. d. Sen. v. 28. Mai 1997 - 4 L 5905/96 -, FEVS 48, 79 = Nds. Rpfl. 1997, 231).
  • OVG Niedersachsen, 05.07.1999 - 4 L 4244/98

    Kostenbeitrag - Einkommensberechnung -;; Berufungszulassung, neues Vorbringen;

    Die Fragen, mit denen die Antragsschrift die besondere Bedeutung der Sache beizumessen sucht, sind in der Rechtsprechung des Senates bereits geklärt; ihnen kann deshalb eine grundsätzliche Bedeutung im Sinn § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht (mehr) zukommen: So hat der Senat in seinem Urteil vom 26. Mai 1999 (- 4 L 4442/98 -, V.n.b., Rechtsmittelfrist noch nicht abgelaufen) ausgeführt, Aufwendungen müßten dann einkommensmindernd bei der Festlegung des Kostenbeitrages des Unterhaltspflichtigen berücksichtigt werden, wenn sie der Kontaktpflege zwischen Eltern und Kind dienten (vgl. auch: BVerwG Urt. v. 22. Dez. 1998 - 5 C 25.97 -, NDV-RD 1999, 53).

    Auch die geltend gemachte Unterstützung des Schwagers des Klägers gibt dem Rechtsstreit nicht die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung: Der Senat hält es für rechtlich unbedenklich, die im Sinne von § 94 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII ersparten Aufwendungen auf der Grundlage der Leitlinie der Familiensenate des (im entschiedenen Fall Düsseldorfer) Oberlandesgerichts zu ermitteln (Urt. v. 26. Mai 1999 a.a.O.; Beschl. v. 11. Mai 1998 - 4 O 1636/98 -, V.n.b.).

    Die Berücksichtigung des Kindergeldes als Einkommen bei der Berechnung des Kostenbeitrages nach § 94 Abs. 2 S 2 SGB VIII entspricht der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 26. Mai 1999, a.a.O., S. 5 f. UA) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 22. Dez. 1998, a.a.O.).

    So hat der Senat in der bereits mehrfach zitierten Entscheidung vom 26. Mai 1999 (a.a.O.) klargestellt, dass er keine rechtlichen Bedenken hat, die ersparten Aufwendungen auf der Grundlage unterhaltsrechtlicher Bedarfsbemessungssysteme (im entschiedenen Sachverhalt der Düsseldorfer Tabelle) zu ermitteln.

    Erstgenannte Frage ist in der Rechtsprechung des Senates bereits geklärt durch die generelle Zustimmung zur Bemessung des Kostenbeitrages nach Maßgabe der Düsseldorfer Tabelle und der Gemeinsamen Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen und der Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe im Land Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 26. Mai 1999, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 07.03.2000 - 4 L 3100/99

    Ersparte Aufwendungen; Heimerziehung; Jugendhilfe; Kostenbeitrag

    Hinsichtlich der Rechtsgrundlage der Heranziehung der Klägerin zu den Kosten der ihrer Tochter gewährten Hilfe zur Erziehung (§§ 91 Abs. 1 Nr. 4 c, 92 Abs. 3 2. Halbs., 93 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII) und wegen der Berechnung der für die Bemessung des Kostenbeitrags gemäß § 94 Abs. 2 SGB VIII maßgeblichen ersparten Aufwendungen auf der Grundlage der Düsseldorfer Tabelle (vgl. dazu auch Urt. d. Sen. v. 26.5.1999 - 4 L 4442/98 -, Nds.MBl. 1999, 688 (Leitsatz) = FEVS 51, 136 m.w.N.) nimmt der Senat gemäß § 130 b Satz 2 VwGO auf die Gründe des Urteils des Verwaltungsgerichts Bezug.

    Auszugehen ist davon, dass Schulden, die ein Elternteil - selbst nach Beginn der Jugendhilfe - eingeht, dann bei der Berechnung des Kostenbeitrags nach § 94 Abs. 2 SGB VIII beitragsmindernd berücksichtigt werden können, wenn sie auch dem Zweck der Hilfe dienen, die Rückkehr des Kindes in die Herkunftsfamilie zu fördern (Senatsurt. v 26.5.1999, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2010 - 12 A 2519/08

    Heranziehung der Eltern zu den Kosten der Hilfe zur Erziehung in einem Heim oder

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2007 5 C 28.05 -, NVwZ-RR 2007, 535, juris; Urteil vom 29. Januar 2004 - 5 C 24.03 -, BVerwGE 120, 124, juris; Urteil vom 22. Dezember 1998 - 5 C 25.97 -, BVerwGE 108, 222, juris; BayVGH, Urteil vom 13. November 2007 - 12 B 06.3365 -, juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 24. Mai 1999 4 L 4442/98 -, FEVS 51, 136, juris; Urteil vom 7. März 2000 4 L 3100/99 -, juris.
  • VG Oldenburg, 31.03.2008 - 13 A 5469/05

    Jugendhilfe; Kostenbeitrag; Kindergeld; Eigenheimzulage;

    Da der Gesetzgeber mit der Ermächtigung zu Pauschalbeträgen notwendig gewisse Toleranzen zugelassen hat, hat das Gericht insoweit lediglich zu prüfen, ob mit der gebotenen Sorgfalt verfahren worden ist und ob sich die Festlegungen auf ausreichende Erfahrungswerte stützen können (BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1998 - 5 C 25.97 -, BVerwGE 108, 222; OVG Lüneburg, Urteil vom 26. Mai 1999 - 4 L 4442/98 -, FEVS 51, 136).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.04.2004 - 2 LB 63/03

    Erziehungsbeihilfe, Jugendhilfe, Kostenbeitrag, Vermögen

    So können etwa Schulden beitragsmindernd berücksichtigt werden, wenn sie als "Rückkehrhilfe" in die Familie gedacht sind (so OVG Lüneburg, Urt. v. 26.05.1999 - 4 L 4442/98 -, FEVS 51, 136).
  • VG Göttingen, 25.02.2004 - 2 A 2322/02

    Barunterhalt; Barunterhaltsanspruch; Düsseldorfer Tabelle; Heim;

    Denn es ist eine durch § 94 Abs. 2 S. 2 SGB VIII gedeckt Pauschalierung der ersparten Unterhaltsaufwendungen, wenn und soweit diese Beträge in Anlehnung an die "Düsseldorfer Tabelle" ermittelt werden (BVerwG, Urteil vom 22.12.1998- 5 C 25.97 -, BVerwG, 108, 221, 226; OVG Lüneburg, Urteil vom 24.05.1999 - 4 L 4442/98 -, FEVS 51, 136; Urteil vom 07.03.2000 - 4 L 3100/99 - Beschluss der erkennenden Kammer vom 01.07.2003 - 2 B 214/03 -, bestätigt durch Beschluss des OVG Lüneburg vom 11.08.2003 - 12 ME 321/03 -).
  • VG Göttingen, 01.07.2003 - 2 B 214/03

    Betreutes Wohnen; Düsseldorfer Tabelle; Heimunterbringung; Hilfe zur Erziehung;

    Die Kammer folgt der Rechtsprechung des OVG Lüneburg, wonach es rechtlich unbedenklich ist, die ersparten Aufwendungen auf der Grundlage der Düsseldorfer Tabelle zu ermitteln (Urteil vom 26.05.1999 - 4 L 4442/98 -, FEVS 51, 136; Urteil vom 07.03.2000 - 4 L 3100/99 -).
  • VG Göttingen, 01.08.2006 - 2 A 70/05

    Anwendung; Düsseldorf; Düsseldorfer Tabelle; Eingliederungshilfe; Eltern; Höhe;

    Die genannten Regelungen zur Heranziehung der Eltern sollen nämlich sicher stellen, dass ihre finanzielle Belastung in Folge der auswärtigen Unterbringung ihres Kindes weitgehend unverändert bleibt und dass mithin die Inanspruchnahme der Jugendhilfe - der die Eltern zustimmen müssen - nicht aus finanziellen Gründen unterbleibt (vgl. zu alle dem BVerwG, Urteile vom 22.12.1998 - 5 C 25.97 - NJW 1999, Seite 2383, und vom 29.01.2004 - 5 C 24.03 - NVwZ-RR 2004, Seite 500; OVG Lüneburg, Urteil vom 26.05.1999 - 4 L 4442/98 -, FEVS 51, Seite 136; Urteil der Kammer vom 25.02.2004 - 2 A 2322/02 -).
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