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   OVG Niedersachsen, 28.04.1999 - 4 L 5085/98   

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OVG Niedersachsen, 28.04.1999 - 4 L 5085/98 (https://dejure.org/1999,12950)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.04.1999 - 4 L 5085/98 (https://dejure.org/1999,12950)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. April 1999 - 4 L 5085/98 (https://dejure.org/1999,12950)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.1999 - 4 L 5085/98
    § 107 BSHG n. F. sei lediglich eine Vorschrift mit "unechter" Rückwirkung bzw. mit (in der neueren Terminologie des Bundesverfassungsgerichts, vgl. BVerfG, Beschl. d. 2. Senats vom 14.5.1986 - 2 BvL 2/83 -, BVerfGE 72, 200, 241 f. = DVBl. 1986, 814 ff. = NJW 1987, 1749 ff.) "tatbestandlicher Rückanknüpfung".

    Dass eine tatbestandliche Anknüpfung einer Norm an einen bei ihrem Inkrafttreten teilweise oder schon ganz in der Vergangenheit liegenden Sachverhalt bei Begründung von Rechtsfolgen nur für die Zukunft zulässig ist (vgl. BVerfG a.a.O., BVerfGE 72, 200, 242), stellt auch die Beklagte nicht in Abrede.

  • OVG Niedersachsen, 07.07.1997 - 4 O 3007/97

    Vollstreckbarkeitserklärung eines Schiedsspruches;; Einwendung; Schiedsspruch;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.1999 - 4 L 5085/98
    Daraus folgt zugleich, dass eventuell entstandene Erstattungsansprüche nach § 107 BSHG a. F. ab dem 1. Januar 1994 für die Zukunft erloschen sind und sich für die Folgezeit (neu) nur nach Maßgabe des § 107 BSHG n. F. ergeben können (Senat, Beschl. v. 7. Juli 1997 - 4 O 3007/97 -, V. n. b.).
  • Drs-Bund, 04.03.1993 - BT-Drs 12/4401
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.1999 - 4 L 5085/98
    Dass nach der Begründung der Neufassung des Gesetzes die Regelung nur auf Umzüge anzuwenden sei, die nach dem Inkrafttreten abgeschlossen würden (BT-Drs. 12/4401 S.84), sei für die Auslegung von § 107 BSHG n. F. unerheblich.
  • BVerwG, 23.03.2000 - 5 C 13.99

    Kostenerstattung bei Umzug nach Aufenthaltswechsel; Umzug, Kostenerstattung bei

    Eine tatbestandliche Rückanknüpfung kann auch nicht, wie das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 28. April 1999 - 4 L 5085/98 - ) meint, über einen fortbestehenden Hilfebedarf erreicht werden.
  • OVG Niedersachsen, 14.08.2002 - 4 LB 629/01

    Bagatellgrenze; Begrenzung; Erstattung; Kosten; Kostenerstattung;

    28. April 1999 (4 L 5085/98 - FEVS 51, 331) - entschieden, ein Kostenerstattungsanspruch nach § 107 BSHG in seiner vom 1. Januar 1994 an geltenden Fassung setze.
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