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   OVG Niedersachsen, 10.03.1999 - 4 L 5154/98   

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OVG Niedersachsen, 10.03.1999 - 4 L 5154/98 (https://dejure.org/1999,5139)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.03.1999 - 4 L 5154/98 (https://dejure.org/1999,5139)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. März 1999 - 4 L 5154/98 (https://dejure.org/1999,5139)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Osnabrück - 6 A 93/96
  • OVG Niedersachsen, 10.03.1999 - 4 L 5154/98

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 764
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2006 - 7 S 468/03

    Aufhebung eines Bewilligungsbescheides nach dem Unterhaltsvorschussgesetz;

    Nicht zu folgen sei dem Urteil des OVG Lüneburg vom 10.03.1999 - 4 L 5154/98 -, wonach der kindnahe Elternteil auch dann dauernd getrennt lebe, wenn der Ehegatte ausländischer Staatsangehöriger sei, noch im Ausland lebe und nicht damit rechnen könne, vor Ablauf von sechs Monaten die Einreiseerlaubnis zu erhalten und damit die eheliche Lebensgemeinschaft herstellen zu können.

    Im Falle einer auf ausländerrechtliche Bestimmungen zurückzuführenden Verzögerung der Herstellung einer ehelichen Lebensgemeinschaft sind weder die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG gegeben noch kommt - entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts sowie des OVG Münster (Urteil vom 05.02.2002 - 16 A 376/01 -, NJW 2002, 3564) und des OVG Lüneburg (Urteil vom 10.03.1999 - 4 L 5154/98 -, NVwZ-RR 1999, 764) - eine analoge Anwendung des § 1 Abs. 2 UVG in Betracht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2002 - 16 A 376/01

    Bestimmung des Begriffs des Getrenntlebens; Rückgriff auf die subjektiven

    So aber im Ausgangspunkt Nds. OVG, Urteil vom 10.3.1999 - 4 L 5154/98 -, FEVS 51, 526 = NVwZ-RR 1999, 764 = NDV-RD 1999, 114; ebenso Scholz, a.a.O., § 1 Rn. 13.

    Nds. OVG, Urteil vom 10.3.1999 - 4 L 5154/98 -, a.a.O.

    So im Ergebnis auch Nds. OVG, Urteil vom 10.3.1999 - 4 L 5154/98 -, a.a.O.

  • OVG Niedersachsen, 11.11.2003 - 12 LA 400/03

    Rückzahlung eines Unterhaltsvorschusses von getrenntlebendem Elternteil

    Der Senat schließt sich der bereits durch den 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urteil v. 10.3.1999 - 4 L 5154/98 - FEVS 51, 526) vorgenommenen Auslegung des Begriffs des dauernd Getrenntlebens an, der wie in der familienrechtlichen Vorschrift des § 1567 BGB zu verstehen ist (so auch Binschus, Überlegungen zum Unterhaltsvorschußgesetz , ZfF 1979, 227, 228; Scholz, Kommentar zum UVG, 2. Aufl. 1992, § 1 Abs. 1 Rn. 10; VG Göttingen, Urteil v. 24.4.2002 - 2 A 2344/00 - ).

    Nach Ansicht des 4. Senats des erkennenden Gerichts (Urteil v. 10.3.1999 , a.a.O.) erweitert § 1 Abs. 2 UVG den Begriff des Getrenntlebens aber, um den Belangen betroffener Kinder, denen die Leistungen nach diesem Gesetz zugute kommen sollen, besser gerecht werden zu können.

    Es ist nämlich - wie das Verwaltungsgericht richtigerweise aus dem Begriff "für voraussichtlich wenigstens sechs Monate" abgeleitet hat - von den zuständigen Behörden eine Prognoseentscheidung zu Beginn des Trennungszeitraumes zu treffen, wie lange die Trennung bestehen wird (so auch 4. Senat, Urteil v. 10.3.1999, a.a.O.).

    "Lebt ein alleinerziehender Elternteil, der von seinem ausländischen Ehegatten als Stiefelternteil wegen Einhaltung von Visavorschriften zur Einreise des ausländischen Ehegatten faktisch getrennt lebt, getrennt im Sinne von § 1 Abs. 1 UVG, wenn die Trennung ungewollt länger als sechs Monate dauert, wobei diese möglicherweise im Vergleich zu anderen, vergleichbaren Visaverfahren ungewöhnlich lange ist?" ist nicht mehr klärungsbedürftig, da sie zum einen bereits durch die Entscheidung des 4. Senates des erkennenden Gerichts geklärt ist (Urteil v. 10.3.1999, a.a.O.), zum anderen eine schon außer Kraft getretene Vorschrift betrifft (vgl. dazu Meyer-Ladewig, a.a.O., § 124 Rn. 32).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2005 - 7 S 1032/02

    Unterhaltsvorschuss - Getrenntleben

    Ein faktisches Getrenntleben der Ehegatten wegen ausländerrechtlicher Zuzugsbeschränkungen steht einem dauernden Getrenntleben i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG nicht gleich; eine Analogie zu § 1 Abs. 2 UVG scheidet aus (aA OVG Lüneburg NVwZ-RR 1999, 764 = FEVS 51, 526).

    bbb) Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts folgt ein Anspruch auf UVG-Leistungen auch nicht aus einer analogen Anwendung von § 1 Abs. 2 UVG (aA: OVG Lüneburg NVwZ-RR 1999, 764 = FEVS 51, 526).

  • VGH Bayern, 26.05.2003 - 12 B 03.43

    Gewährung und Rückzahlung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz;

    Für eine analoge Heranziehung des § 1 Abs. 2 UVG - das ist der Weg, den das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (FEVS 51, 526 = NVwZ-RR 1999, 764 = NDV-RD 1999, 114) im Ergebnis eingeschlagen hat -, fehlt es aber an einer planwidrigen Gesetzeslücke.
  • OVG Saarland, 23.04.2008 - 3 A 307/07

    Unterhaltsvorschuss; Manifestation des Trennungswillens; Rückforderung

    hierzu etwa OVG Münster, Urteil vom 5.2.2002 - 16 A 376/01 - VGH Kassel, Beschluss vom 14.10.2003 - 10 UZ 1167/01 -, OVG Lüneburg, Urteil vom 10.3.1999 - 4 L 5154/98 - jeweils zitiert nach Juris.
  • VG Freiburg, 10.01.2014 - 4 K 515/13

    Unterhaltsvorschuss bei faktischem Getrenntleben der Ehegatten wegen

    Auch im Übrigen, das heißt im Hinblick auf die 2. Alternative von § 1 Abs. 2 UVG, kommt eine Analogie bzw. eine erweiternde Auslegung auf Fälle von Zuzugsbeschränkungen nicht in Betracht, weil die dort genannten Ausnahmetatbestände abschließend und wegen ihres Charakters als Ausnahmeregelungen eng auszulegen sind ( siehe auch hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.01.2006 und Beschluss vom 27.06.2005, jew. a.a.O.; OVG NRW, Beschluss vom 19.10.2010, a.a.O., m.w.N.; Bayer. VGH, Urteil vom 26.05.2003, a.a.O.; Beschluss der Kammer vom 06.07.2005, a.a.O.; soweit das Nieders. OVG mit Beschluss vom 10.03.1999, NVwZ-RR 1999, 764, hierzu eine andere Auffassung vertreten hatte, betraf das eine andere [ältere] Fassung des Unterhaltsvorschussgesetzes, vgl. hierzu Nieders. OVG, Beschluss vom 11.11.2003, a.a.O. ).
  • OVG Niedersachsen, 15.12.2022 - 14 PA 359/22

    Unterhaltsvorschuss

    OVG NRW, Beschl. v. 3.8.2020 - 12 E 517/20 -, juris Rn. 8 f., m.w.N.; VGH BW, Urt. v. 27.6.2005 - 7 S 1032/02 -, juris Rn. 32; BayVGH, Urt. v. 26.5.2003 - 12 B 03.43 -, juris Rn. 20; aA - vor der Klarstellung des Gesetzgebers - noch NdsOVG, Urt. v. 10.3.1999 - 4 L 5154/98 -, juris Rn. 20).
  • VG Aachen, 15.12.2006 - 2 K 3950/04

    Schicksal des Anspruchs auf Unterhaltsvorschussleistungen im Falle der

    Dem steht auch nicht die abweichende Entscheidung des Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 5. Februar 2002, vgl. Az.: 16 A 376/01, NJW 2002 S. 3564, entgegen, wonach bei der Bestimmung des Begriffes "Getrenntlebens" nicht unbesehen auf die Legaldefinition des § 1567 Abs. 1 BGB mit ihren subjektiven Begriffskomponenten zurückgegriffen werden könne, sondern vielmehr auf die faktische Situation des Kindes abzustellen sei und neben den Fällen einer im Sinne einer vis absoluta schlechterdings unumgänglichen Trennung, etwa bei einer Anstaltsunterbringung, auch solche Trennungsfälle einzubeziehen seien, in denen die Möglichkeit des Zusammenlebens, obwohl theoretisch nicht ausgeschlossen, doch mit erheblichen Erschwernissen verbunden ist und dem einvernehmlich gefassten Lebensplan der Ehepartner in grundlegender Weise widerspricht (dort: Einreisesverbot des Ehemannes), vgl. so auch im Ergebnis: Hessischer VGH, Urteil vom 14. Oktober 2003 - 10 ZU 1167/01 -, NDV-RD 2003, 134 sowie Niedersächsisches OVG, Urteil vom 10. März 1999 - 4 L 5154/98 -, NVwZ-RR 1999 S. 764.
  • VG München, 30.04.2014 - M 18 K 12.6341

    Dauerndes Getrenntleben (verneint); Einreise des Ehemannes ein Jahr nach der

    Auch wenn das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (NVwZ-RR 1999, 764) gute Gründe für seine Auffassung anführe, so übersehe es dabei doch, dass die Vorschriften des § 1 Abs. 1 Nr. 2 und des § 1 Abs. 2 UVG in ihrer Gesamtheit eine Gesetzeslücke nicht enthalten würden.
  • VG Aachen, 04.10.2010 - 2 K 911/08

    Teilweise Abweisung einer Klage bei Übersteigen einer festgesetzten

  • VG Gelsenkirchen, 04.01.2008 - 15 K 2307/07

    Rückforderung; Unterhaltsvorschuss; Doppelehe; Stellvertreterehe

  • VG Aachen, 11.05.2020 - 10 K 1985/19
  • VG Aachen, 20.12.2007 - 2 K 245/05

    Voraussetzungen für einen Ersatzanspruch für Leistungen nach dem

  • VG Aachen, 17.04.2007 - 2 K 588/06

    Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen für ein Kind; Erfüllung der

  • VG Düsseldorf, 28.11.2008 - 21 L 1560/08

    Rechtmäßigkeit eines Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

  • VG Aachen, 16.02.2007 - 2 K 3610/04

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Leistungen nach dem

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