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   VG Neustadt, 14.06.2011 - 4 L 543/11.NW   

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https://dejure.org/2011,15943
VG Neustadt, 14.06.2011 - 4 L 543/11.NW (https://dejure.org/2011,15943)
VG Neustadt, Entscheidung vom 14.06.2011 - 4 L 543/11.NW (https://dejure.org/2011,15943)
VG Neustadt, Entscheidung vom 14. Juni 2011 - 4 L 543/11.NW (https://dejure.org/2011,15943)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1004 BGB, § 858 BGB, § 903 BGB, § 40 Abs 1 VwGO, § 80 Abs 5 S 1 VwGO
    Hausverbot im Gerichtsgebäude

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Erlass eines Hausverbots für ein Gerichtsgebäude; Beleidigende Äußerungen gegenüber dem Amtsgerichtsdirektor als Grund für ein Hausverbot

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3317
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2010 - 10 B 2.10

    Betreibensaufforderung; Rücknahmefiktion; Anlass für Zweifel am

    Auszug aus VG Neustadt, 14.06.2011 - 4 L 543/11
    Das Hausrecht eines Behördenleiters (Gerichtspräsidenten oder Direktors eines Amtsgerichts) umfasst die Befugnis, Ordnungsmaßnahmen zu treffen, um die Verwirklichung des Widmungszwecks zu gewährleisten, Störungen des Dienstbetriebs abzuwenden und dabei insbesondere auch über den Aufenthalt von Personen in den Räumen des öffentlichen Gebäudes zu bestimmen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Oktober 2010 - OVG 10 B 2.10 -, BeckRS 2010, 56081 m.w.N.; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - OVG 10 S 51.10 -, NJW 2011, 1093).

    Vorliegend kann dahinstehen, ob das Hausrecht als notwendiger "Annex" zur Sachkompetenz aus der Verantwortung der Behörde oder des Gerichts für die Erfüllung der zugewiesenen Aufgaben und den ordnungsgemäßen Ablauf der Verwaltungsgeschäfte folgt (so OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Oktober 2010 - OVG 10 B 2.10 -, BeckRS 2010, 56081 m.w.N.) oder einer ausdrücklichen gesetzlichen Konkretisierung bedarf.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2010 - 10 S 51.10

    Oberverwaltungsgericht bestätigt "Kuttenverbot" für Hells Angels im

    Auszug aus VG Neustadt, 14.06.2011 - 4 L 543/11
    Das Hausrecht eines Behördenleiters (Gerichtspräsidenten oder Direktors eines Amtsgerichts) umfasst die Befugnis, Ordnungsmaßnahmen zu treffen, um die Verwirklichung des Widmungszwecks zu gewährleisten, Störungen des Dienstbetriebs abzuwenden und dabei insbesondere auch über den Aufenthalt von Personen in den Räumen des öffentlichen Gebäudes zu bestimmen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Oktober 2010 - OVG 10 B 2.10 -, BeckRS 2010, 56081 m.w.N.; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - OVG 10 S 51.10 -, NJW 2011, 1093).

    Grenzen für die Ausübung des Hausrechts an Gerichtsgebäuden ergeben sich während einer laufenden Gerichtssitzung aus dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Verhandlung und den sitzungspolizeilichen Befugnissen des Vorsitzenden nach § 169 und § 176 GVG (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - OVG 10 S 51.10 -, NJW 2011, 1093).

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.04.1993 - 3 M 16/93

    Gerichtspräsident; Hausverbot; Sitzungspolizeigewalt; Körperliche Durchsuchung;

    Auszug aus VG Neustadt, 14.06.2011 - 4 L 543/11
    In einem Gerichtsgebäude steht das Hausrecht dem Behördenleiter als einem Organ der Justizverwaltung zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Februar 2007 - 1 BvR 218/07 -, NJW-RR 2007, 1053; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28. April 1993 - 3 M 16/93 -, NJW 1994, 340).

    Dem Amtsgerichtsdirektor als Inhaber des Hausrechts steht somit das Recht zu, zur Gewährleistung des Dienstbetriebs Regelungen über den Zutritt zum Dienstgebäude und den Aufenthalt von Personen in den Räumen des Gerichts zu treffen (vgl. im Zusammenhang mit Hausverboten z.B. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28. April 1993 - 3 M 16/93 -, NJW 1994, 340; VG Hamburg, Beschluss vom 9. Oktober 2002 - 17 VG 3697/2002 -, juris; Kissel/Mayer, GVG, 6. Auflage 2010, § 12 Rn. 93 ff.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2007 - 1 MB 13/07
    Auszug aus VG Neustadt, 14.06.2011 - 4 L 543/11
    Ist der Verwaltungsakt dagegen offensichtlich rechtmäßig, so überwiegt das Vollzugsinteresse das Aussetzungsinteresse des Antragstellers nur dann, wenn zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts besteht (vgl. BVerfG, NVwZ 2009, 240; OVG Schleswig-Holstein, NordÖR 2007, 452; s. auch Finkelnburg/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Auflage 2011, Rdnr. 975).
  • OVG Niedersachsen, 02.10.2007 - 5 ME 121/07

    Entlassung einer Beamtin auf Widerruf wegen Dienstunfähigkeit aus dem

    Auszug aus VG Neustadt, 14.06.2011 - 4 L 543/11
    Es prüft eigenständig, ob unter Berücksichtigung und Gewichtung aller für und wider den Sofortvollzug sprechenden Umstände - auch solcher, die der Behörde nicht bekannt waren - die aufschiebende Wirkung von Widerspruch oder AnfechtungsklagezurGewährungeffektivenRechtsschutzesinderHauptsache oder aus anderen Gründen wiederherzustellen ist (vgl. Finkelnburg/Külpmann, a.a.O., Rdnr. 963); maßgebend für die Interessenabwägung sind dabei die Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05. August 2009 - 18 B 331/09 -, juris; OVG Niedersachsen, NVwZ-RR 2008, 483).
  • BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08

    Keine Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch die Versagung vorläufigen

    Auszug aus VG Neustadt, 14.06.2011 - 4 L 543/11
    Ist der Verwaltungsakt dagegen offensichtlich rechtmäßig, so überwiegt das Vollzugsinteresse das Aussetzungsinteresse des Antragstellers nur dann, wenn zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts besteht (vgl. BVerfG, NVwZ 2009, 240; OVG Schleswig-Holstein, NordÖR 2007, 452; s. auch Finkelnburg/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Auflage 2011, Rdnr. 975).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.1997 - 25 B 2208/97

    Hausverbot für Doktorand - § 40 VwGO

    Auszug aus VG Neustadt, 14.06.2011 - 4 L 543/11
    Für die Frage, ob ein Hausverbot dem öffentlichen Recht oder dem Privatrecht zuzuordnen ist, ist mangels eines öffentlich-rechtlichen Sonderrechts maßgeblich darauf abzustellen, welche Rechtsnormen die Rechtsbeziehungen der Beteiligten und damit das Hausverbot prägen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, NJW 1998, 1425; BVerwGE 35, 103, 106; zu dem Ganzen s. auch Jutzi, LKRZ 2009, 16).
  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 218/07

    Schriftliche Erlaubnis des Gerichtspräsidenten als Voraussetzung der Zulassung

    Auszug aus VG Neustadt, 14.06.2011 - 4 L 543/11
    In einem Gerichtsgebäude steht das Hausrecht dem Behördenleiter als einem Organ der Justizverwaltung zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Februar 2007 - 1 BvR 218/07 -, NJW-RR 2007, 1053; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28. April 1993 - 3 M 16/93 -, NJW 1994, 340).
  • VG Neustadt, 23.02.2010 - 4 L 103/10

    Hausverbot für Räume der ARGE; Rechtscharakter und Rechtsweg;

    Auszug aus VG Neustadt, 14.06.2011 - 4 L 543/11
    Als Rechtsgrundlage für das am 9. Mai 2011 ausgesprochene Hausverbot kommen jedenfalls die §§ 858 ff., 903, 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB in entsprechender Anwendung in Betracht, die den Abwehranspruch des Eigentümers bzw. Besitzers gegenüber Störungen durch Dritte regeln (s. auch VG Neustadt, Beschluss vom 23. Februar 2010 - 4 L 103/10.NW, LKRZ 2010, 178; Jutzi, LKRZ 2009, 16, 17).
  • BVerwG, 27.02.2002 - 8 C 1.01

    Ausschluss der Rückübertragung; Widmung zum Gemeingebrauch; Sachen im

    Auszug aus VG Neustadt, 14.06.2011 - 4 L 543/11
    Nach der Theorie des modifizierten Privateigentums wird das an öffentlichen Sachen bestehende privatrechtliche Eigentum durch ein öffentlich-rechtliches, gegen jedermann dinglich wirkendes Herrschaftsrecht, ähnlich einer Dienstbarkeit, überlagert, um den Verwaltungszwecken gerecht werden zu können (vgl. BVerwGE 116, 67).
  • BVerwG, 13.03.1970 - VII C 80.67

    Hausverbot in Bezug auf das Betreten der Diensträume des

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2009 - 18 B 331/09

    Sofortige Vollziehung Anordnung besonderes Vollziehungsinteresse

  • BGH, 30.10.2009 - V ZR 253/08

    Bundesweites Stadionverbot bestätigt

  • BVerfG, 29.05.2007 - 2 BvR 695/07

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Dresden in Sachen "Waldschlösschenbrücke" ohne

  • VG Hamburg, 09.10.2002 - 17 VG 3697/02
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2005 - 7 B 10104/05
  • VG Mainz, 13.04.2018 - 4 K 762/17

    Anspruch auf Zugang zu Facebook-Account einer öffentlich-rechtlichen

    Voraussetzung sind insoweit nicht nur Störungen der Aufgabenwahrnehmung bzw. des Nutzungszwecks in der Vergangenheit, sondern es muss in Zukunft wieder mit Störungen zu rechnen sein, weshalb das Hausverbot erforderlich ist, um erneute Vorfälle zu verhindern (vgl. zum Hausverbot im nicht virtuellen Raum OVG RP, Beschluss vom 7.3.2005 - 7 B 10104/05 -, juris Rn. 9; VG Neustadt, Beschluss vom 14.6.2011 - 4 L 543/11.NW -, juris Rn. 13).
  • VG Aachen, 09.01.2014 - 4 L 584/13

    Bestimmtheit; erlassende Behörde; unterbliebene Anhörung; Heilung; Austausch von

    1989, 91 = juris, Rn. 7; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 14. Juni 2011 - 4 L 543/11.NW -, NJW 2011, 3317 = juris, Rn. 10 ff.

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7. März 2005 - 7 B 10104/05 -, juris, Rn. 9; VG Neustadt (Weinstraße), Beschlüsse vom 14. Juni 2011 - 4 L 543/11.NW -, NJW 2011, 3317 = juris, Rn. 10 ff. und vom 10. Februar 2010 - 4 L 81/10.NW -, juris, Rn. 13.

  • VG Wiesbaden, 27.07.2023 - 2 K 237/23

    Hausverbot für Staatstheater

    So wurden etwa Hausverbote von sechs Monaten Dauer bei schweren verbalen Verfehlungen in Kombination mit aggressivem Verhalten als verhältnismäßig angesehen (vgl. bspw. VG Neustadt a. d. Weinstraße, Beschluss vom 14.06.2011 - 4 L 543/11, juris Rn. 19).
  • VG Mainz, 15.08.2012 - 3 K 945/11

    Leistungsfähigkeit eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens

    Die Widmung eines Grundstücks zu öffentlichen Zwecken begründet eine öffentliche Last (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2002 - 8 C 1.01 -, BVerwGE 116, 67, 73 = juris [Rdnr. 25]), die dem privaten Eigentum als dingliches Recht gleichsam einer Dienstbarkeit (vgl. VG Neustadt/Wstr., Beschluss vom 14. Juni 2011 - 4 L 543/11.NW -, NJW 2011, 3317, 3318 = juris [Rdnr. 12]) gegenübersteht.
  • VG Karlsruhe, 11.01.2018 - 3 K 10935/17

    Hausverbot für Gerichtsgebäude wegen aggressiven Verhaltens und Drohungen;

    Das Hausverbot beruht auf dem Hausrecht des Präsidenten des Amtsgerichts in seiner Funktion als Behördenleiter, welches die Befugnis umfasst, Ordnungsmaßnahmen zu treffen, um die Verwirklichung des Widmungszwecks des Gerichtsgebäudes zu gewährleisten, Störungen des Dienstbetriebs abzuwenden und dabei insbesondere auch über den Aufenthalt von Personen in den Räumen des öffentlichen Gebäudes zu bestimmen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.05.2017 - 1 S 893/7 -, juris; OVG Schlesw.-Holst. v. 28.04.1993 - 3 M 16/93 -, juris; VG Neustadt/Weinstr., Beschl. v. 14.06.2011 - 4 L 543/11.NW -, juris).
  • VG München, 13.12.2012 - M 17 K 11.5544

    Hausverbot in Gerichtsgebäude

    Für die Frage, ob ein Hausverbot dem öffentlichen Recht oder dem Privatrecht zuzuordnen ist, ist mangels eines öffentlich-rechtlichen Sonderrechts maßgeblich darauf abzustellen, welche Rechtsnormen die Rechtsbeziehungen der Beteiligten und damit das Hausverbot prägen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen NJW 1998, 1425; BVerwGE 35, 103, 106; VG Neustadt (Weinstraße) vom 14.06.2011, 4 L 543/11.NW, juris).
  • VG Gelsenkirchen, 06.11.2012 - 12 K 2134/12

    Rechtmäßigkeit der Erteilung eines Hausverbots durch die Agenur für Arbeit

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.03.2005 - 7 B 10104/05 - (juris); VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 14.06.2011 - 4 L 543/11.NW -, NJW 2011, 3317 ff. (juris); Beschluss der Kammer vom 08.06.2011 - 12 L 1563/10 -.
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