Rechtsprechung
   VG Cottbus, 02.04.2009 - 4 L 59/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,37466
VG Cottbus, 02.04.2009 - 4 L 59/09 (https://dejure.org/2009,37466)
VG Cottbus, Entscheidung vom 02.04.2009 - 4 L 59/09 (https://dejure.org/2009,37466)
VG Cottbus, Entscheidung vom 02. April 2009 - 4 L 59/09 (https://dejure.org/2009,37466)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,37466) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.12.2005 - 2 S 122.05

    Kosten der Ersatzvornahme; nachträgliche Anforderung durch Leistungsbescheid;

    Auszug aus VG Cottbus, 02.04.2009 - 4 L 59/09
    Zu den Kosten zählen rechtsnormativ bestimmte und bestimmbare, regelmäßig anfallende öffentlich-rechtliche Geldforderungen zur Abgeltung eines behördlichen Aufwandes; hierbei hat die entfallende aufschiebende Wirkung den Zweck der finanziellen Sicherung der öffentlichen Aufgabenerfüllung, indem die erforderlichen Einnahmen der öffentlichen Hand zunächst einmal zur Verfügung stehen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Dezember 2005 - 2 S 122.05 - juris Rn. 7).

    Nach dieser Regelung mag bei einer nachträglichen Anforderung der Kosten der Ersatzvornahme durch Leistungsbescheid als einer Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung auf Grund der landesgesetzlichen Regelung des § 39 VwVGBbg die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage entfallen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Dezember 2005, a. a. O., Rn. 8).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.1999 - 1 S 1306/99

    Heranziehung zu den Kosten einer Beerdigung - Sofortvollzugsanordnung -

    Auszug aus VG Cottbus, 02.04.2009 - 4 L 59/09
    Bei den Bestattungskosten, die der Antragsgegner von dem von ihm als ein Bestattungspflichtiger angesehenen Antragsteller gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes (BbgBestG) fordert, handelt es sich nicht um eine öffentliche Abgabe i. S. d. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO (ebenso zu dortigen Landesrecht: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. September 1999 - 1 S 1306/99 - NVwZ-RR 2000 189, 190).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht