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   VG Dresden, 07.04.2010 - 4 L 621/09   

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VG Dresden, 07.04.2010 - 4 L 621/09 (https://dejure.org/2010,27113)
VG Dresden, Entscheidung vom 07.04.2010 - 4 L 621/09 (https://dejure.org/2010,27113)
VG Dresden, Entscheidung vom 07. April 2010 - 4 L 621/09 (https://dejure.org/2010,27113)
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Wird zitiert von ... (10)

  • VG Köln, 21.02.2019 - 20 K 8077/17
    Der Schlüssel lag nicht etwa offen in dem Wohnhaus, vgl. hierzu (das Vorliegen der Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 b WaffG bejahend): VG Aachen, Beschluss vom 17.03.2016 - 6 L 140/16 -, juris, oder jedenfalls ohne nennenswertes Hindernis griffbereit in der Nähe des Waffenschrankes oder auch an anderer Stelle in dem Einfamilienhaus, vgl. hierzu (das Vorliegen der Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 b WaffG im Ergebnis verneinend): VG Dresden, Beschluss vom 07.04.2010 - 4 L 621/09 -, juris, sondern in einer verschlossenen Geldkassette der Marke C. X. , die sich wiederum in einem Schrank im Schlafzimmer befand.
  • LG Offenburg, 31.03.2022 - 2 O 249/21

    Abgrenzung zwischen einem Verwahrungsvertrag und einer bloßen Gefälligkeit

    Es wird jedoch insoweit davon ausgegangen, dass die Aufbewahrung des Waffenschrankschlüssels in einer solchen Form erfolgen muss, dass der durch die Aufbewahrung einer Waffe oder von Munition in einem Waffenschrank vermittelte Schutz nicht durch den Aufbewahrungsort bzw. die Aufbewahrungsart der Schlüssel zum Waffenschrank aufgehoben wird (vgl. VG Würzburg, Urteil vom 22.01.2021 - W 9 K 19.1131, BeckRS 2021, 16401 Rn. 21; VG Dresden, Beschluss vom 07.04.2010 - 4 L 621/09, BeckRS 2010, 33802).

    Zugleich befand das Gericht allerdings, dass in diesem Fall die erforderliche Sorgfalt bei der Aufbewahrung von Waffen und Munition nicht in besonders schwerem Maß verletzt worden sei, es sich bei dem Verstoß gegen die waffenrechtlichen Aufbewahrungsvorschriften folglich nicht um eine von besonders hoher Fahrlässigkeit geprägte Zuwiderhandlung handele (VG Dresden, Beschluss vom 07.04.2010 - 4 L 621/09, BeckRS 2010, 33802).

  • VG Düsseldorf, 10.05.2013 - 22 K 7560/11

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte bei nachträglichem Wegfall der Zuverlässigkeit;

    In Anbetracht der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, darf ein Restrisiko nicht hingenommen werden, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 20 B 782/10 - VG Düsseldorf, Urteil vom 10. Juli 2012 - 22 K 2828/11 -, S. 6 des UA; VG Ansbach, Urteil vom 31. März 2009 - AN 15 K 08.01666 und AN 15 K 08.01716 -, Juris Rn. 23; VG Dresden, Beschluss vom 7. April 2010 - 4 L 621/09 -, Juris Rn. 50.

    Dies gilt insbesondere dann, wenn er die ungesicherte Verwahrung bagatellisiert und sich mit der damit einhergehenden möglichen Gefährdung nicht hinreichend auseinandersetzt, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 20 B 782/10 - VG Aachen, Beschluss vom 25. August 2011 - 6 L 8/11 -, Juris Rn. 76; VG Potsdam, Beschluss vom 9. August 2006 - 3 L 56/06 -, Juris, Orientierungssatz Nr. 4 und Rn. 22; VG Ansbach, Urteil vom 3. Dezember 2003 - An 15 K 03.00325 -, Juris Rn. 29; VG Dresden, Beschluss vom 7. April 2010 - 4 L 621/09 -, Juris, Orientierungssatz Nr. 2.

  • OVG Sachsen, 02.05.2011 - 3 B 128/10

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse und

    Ausfertigung Az.: 3 B 128/10 4 L 621/09.

    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 7. April 2010 - 4 L 621/09 - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

  • VG Düsseldorf, 20.08.2012 - 22 K 6853/11

    Widerruf von Waffenbesitzkarten aufgrund mangelnder Zuverlässigkeit durch die

    In Anbetracht der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, darf ein Restrisiko nicht hingenommen werden, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 10. Juli 2012 - 22 K 2828/11 -, S. 6 des UA; VG Ansbach, Urteil vom 31. März 2009 - AN 15 K 08.01666 und AN 15 K 08.01716 -, Juris Rn. 23; VG Dresden, Beschluss vom 7. April 2010 - 4 L 621/09 -, Juris Rn. 50.

    Dies gilt insbesondere dann, wenn er die ungesicherte Verwahrung bagatellisiert und sich mit der möglichen Gefährdung durch die ungesicherte Munition nicht auseinandersetzt, vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 9. August 2006 - 3 L 56/06 -, Juris, Orientierungssatz Nr. 4 und Rn. 22; VG Ansbach, Urteil vom 3. Dezember 2003 - An 15 K 03.00325 -, Juris Rn. 29; VG Dresden, Beschluss vom 7. April 2010 - 4 L 621/09 -, Juris, Orientierungssatz Nr. 2.

  • VG Aachen, 25.08.2011 - 6 L 8/11

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen

    vgl. Apel/Bushart, a.a.O., § 5 Rdn. 10 und 19; VG Würzburg Beschluss vom 29. Dezember 2009 - W 5 S 09.1236 -, VG Dresden, Beschluss vom 17. April 2010 - 4 L 621/09 -, , Rdn. 49 ff.

    vgl. hierzu VG Dresden, Beschluss vom 17. April 2010 - 4 L 621/09 -, , Rdn. 51.

  • VG Kassel, 23.02.2011 - 4 L 105/11

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen Fremdgefährdung

    Darauf hat der Berichterstatter die Beteiligten mit der Verfügung vom 04.02.2011 unter Hinweis auf den Beschluss des VG Hamburg vom 10.10.2008 - 4 E 2093/08 - NVwZ-RR (nicht, wie in der Verfügung versehentlich aufgeführt, NVwZ) 2009, 284 hingewiesen (ebenso VG Dresden, Beschluss vom 07.04.2010 - 4 L 621/09 -, Juris; VG Augsburg, Beschluss vom 27.09.2009 -Au 4 S 08.1452 -, Juris; Steindorf u.a., Waffenrecht, 2010, § 46 Rdnr. 12).
  • VG Hamburg, 23.02.2011 - 4 K 2359/10

    Jagdrechtliche Unzuverlässigkeit im Zusammenhang mit unrichtigen Eintragungen im

    Für eine ordnungsgemäße Prognoseentscheidung genügt dabei ein rationaler Schluss von der Verhaltensweise als Tatsache auf das in Zukunft zu erwartende Verhalten des Betroffenen, wobei im Bereich des Waffenrechts kein Restrisiko hingenommen werden muss (vgl. VGH München, Beschl. v. 28.4.2009, 21 ZB 09.94, juris; VG Dresden, Beschl. v. 7.4.2010, 4 L 621/09, juris).
  • VG Köln, 06.08.2010 - 20 L 465/10

    Notwendigkeit der Schlussfolgerung aus Verhalten, Ereignissen und Umständen in

    VG Dresden, Beschluss vom 07.04.2010 - 4 L 621/09 - Juris.
  • VG München, 24.07.2013 - M 7 K 13.443
    Offen bleiben kann deshalb, ob eine etwaige, aus dem Grundsatz von Treu und Glauben hergeleitete Verwirkung bei der Wahrnehmung behördlicher Befugnisse und Rechte, die der Wahrung und dem Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter dienen, wie im Recht der Gefahrenabwehr, insbesondere im Polizei- und Sicherheitsrecht (Kopp/Ramsauer, VwVfG, 13. Aufl., § 53 Rz 44), aber auch im Waffenrecht, überhaupt in Betracht kommt (verneinend VG Dresden, B. v. 7. April 2010 - 4 L 621/09 - Rz 43; VG Würzburg, U. v. 18. Mai 2009 - Rz 31; VG Saarland, B. v. 3. Juli 2008 - 1 L 546/08 - <> Rz 41 ff.; offen gelassen BVerwG, U. v. 16. Mai 2007 - 6 C 24/06 - <> Rz 69; aA Sachs in: Stelkens/Bonk/ Sachs, VwVfG, 7. Aufl., § 53 Rz 21 ff.).
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