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OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2005 - 4 L 655/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
VwGO § 124 I 1; ; LSA-GO § 6 III; ; LSA-GO § 6 V; ; LSA-KAG § 2 I 2; ; LSA-KAG § 6 V 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzung für die Zulassung der Berufung; Zwischenzeitliche Heilung eines materiellen Fehlers; Zum Mindestinhalt einer Kommunalabgabensatzung zum Ausbaurecht; Ausweisung konkreter Beitragssätze
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 30.09.2004 - 2 A 36/04
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2005 - 4 L 655/04
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2005 - 4 M 112/05
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2005 - 4 L 655/04
Der Senat lässt die Berufung auf der Grundlage des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu; denn die Antragsschrift legt in einer den Anforderungen des 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO gerecht werdenden Weise dar, dass an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, in dem das Verwaltungsgericht festgestellt hat, für die Erhebung von Ausbaubeiträgen fehle es an einer rechtswirksamen, ortsrechtlichen Ermächtigungsgrundlage der Beklagten, weil die vorhandenen Straßenbaubeitragssatzungen wegen Bekanntmachungsmängeln jeweils nicht wirksam geworden seien, ernstliche Zweifel bestehen, nachdem die Beklagte die Straßenausbaubeitragssatzung nebst ihren Änderungen nunmehr ordnungsgemäß im Gemeindeblatt "Biederitzer Buschfunk" vom Oktober 2004 (Nr. 10, Ausgabe 169) veröffentlicht hat (OVG LSA, Beschl. v. 06.06.2005 - 4 M 112/05 -).
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2014 - 4 L 125/13
Heranziehung zu einem wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag
Danach genügt es, wenn in einer Beitragssatzung, die für mehrere gleichartige Einrichtungen (bzw. Verkehrsanlagen) erlassen wird, die Maßnahmen, für die Beiträge erhoben werden, nach Art und Umfang bezeichnet werden und der umzulegende Teil der Gesamtkosten bestimmt wird (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 15. Juni 2005 - 4 L 655/04 -, zit. nach JURIS). - OVG Thüringen, 30.06.2009 - 4 KO 45/09
Ausbaubeiträge; Keine Verpflichtung des Satzungsgebers zur Festlegung von …
Daher kann der Satzungsgeber in einer Ausbaubeitragssatzung nach Maßgabe des § 7 Abs. 4 ThürKAG a. F. statt der Festlegung von Einzelbeitragssätzen für eine Vielzahl von möglichen Einzelmaßnahmen im Satzungsgebiet regeln, welche beitragsfähigen Verkehrsanlagen mit ihren Bestandteilen/Teileinrichtungen der Beitragserhebung unterliegen und wie hoch der für die Ermittlung des umlagefähigen Beitragsaufwands und damit des Beitragssatzes maßgebliche Gemeinde- bzw. Anliegeranteil sein soll (ebenso: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.06.2005 - 4 L 655/04 - zitiert nach Juris). - OVG Thüringen, 17.08.2009 - 4 EO 451/04
Kommunalaufsichtsrecht; Kommunalaufsichtsrecht; Satzungsbeschluss; Anzeige; …
Daher kann der Satzungsgeber in einer Ausbaubeitragssatzung nach Maßgabe des § 7 Abs. 4 ThürKAG a. F. statt der Festlegung von Einzelbeitragssätzen für eine Vielzahl von möglichen Einzelmaßnahmen im Satzungsgebiet regeln, welche beitragsfähigen Verkehrsanlagen mit ihren Bestandteilen/Teileinrichtungen der Beitragserhebung unterliegen und wie hoch der für die Ermittlung des umlagefähigen Beitragsaufwands und damit des Beitragssatzes maßgebliche Gemeinde- bzw. Anliegeranteil sein soll (ebenso: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.06.2005 - 4 L 655/04 - zitiert nach Juris).