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   OVG Niedersachsen, 26.11.1997 - 4 L 7348/95   

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OVG Niedersachsen, 26.11.1997 - 4 L 7348/95 (https://dejure.org/1997,10037)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.11.1997 - 4 L 7348/95 (https://dejure.org/1997,10037)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. November 1997 - 4 L 7348/95 (https://dejure.org/1997,10037)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Hannover - 3 A 6783/94
  • OVG Niedersachsen, 26.11.1997 - 4 L 7348/95
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 13.05.1992 - 4 L 149/90

    Taschengeld für Untersuchungsgefangene; Hilfe zum Lebensunterhalt; Sozialhilfe;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.11.1997 - 4 L 7348/95
    Denn damit sollen u. a. die Bedarfsgruppen "Körperpflege" und "persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens" (§ 12 BSHG) gedeckt werden; dazu zählen auch die Aufwendungen für die Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben, für Zeitungen/Zeitschriften, für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, für Schreibmaterial und Porto, Vereinsbeiträge, Lernmittel, kleinere Geschenke und Genußmittel sowie für - von § 21 Abs. 1a Nr. 1 BSHG nicht erfaßte - kleinere Aufwendungen für die Instandhaltung von Kleidung und Wäsche und deren Beschaffung bei geringem Anschaffungspreis (vgl. Urteil des Senats vom 13. Mai 1992 - 4 L 149/90 - FEVS 43, 241).
  • OVG Niedersachsen, 19.03.2003 - 4 LB 547/02

    Verpflichtung zur Gewährung einmaliger Leistung zum Lebensunterhalt für

    Diese Aufzählung wird - neben zahlreichen anderen Beispielen für persönliche Bedürfnisse wie Schreibwaren, Porto, Zeitung, Bücher, Benutzung von Verkehrsmitteln, Teilnahme am kulturellen Leben, kleinere Geschenke, Genussmittel usw. - oft unbesehen übernommen, um die Zwecke zu definieren, für die auch der Barbetrag bestimmt ist (im Anschluss an die Empfehlungen für die Gewährung von Taschengeld nach dem Bundessozialhilfegesetz, Kleinere Schriften des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Heft 49, 1973, Rn. 7, z. B. Hofmann in LPK-BSHG, 5. Aufl., 1998, § 21 Rn. 74; W. Schellhorn/H. Schellhorn, BSHG, 16. Aufl., 2002, § 21 Rn. 21; Urt. d. Sen. v. 26.11.1997 - 4 L 7348/95 -, unter Hinweis auf das Urt. v. 13.05.1992 - 4 L 149/90 - FEVS 43, 241; so auch schon der Bundesrat, BT-Drucks. 9/1859, in der Unterrichtung des Bundestages über die Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Entwurf des SGB X - Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten -, durch den auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung - BT-Drucks. 9/1753 - auch § 21 Abs. 3 BSHG geändert werden sollte; die vom Vermittlungsausschuss vorgeschlagene, von beiden früheren Vorschlägen abweichende Fassung ist in das Gesetz vom 04.11.1982, BGBl. I, 1450, aufgenommen worden und auch heute noch gültig; dem VG Hannover angeschlossen hat sich das VG Göttingen, Urt. v. 24.02.2003 - 2 A 2318/01 - vorgehend Beschl. d. 12. Senats des Nds. OVG, Beschl. v. 25.04.2002 - 12 PA 328/02 -, durch den er Prozesskostenhilfe für das Verfahren in erster Instanz bewilligte, da die zitierten Kommentar- und sonstigen Literaturmeinungen einer Überprüfung bedürften).
  • OVG Niedersachsen, 17.10.2001 - 4 L 3963/00

    Arbeitstraining; Behinderter; Einkommen; Einkommenseinsatz; Freibetrag;

    Das bedeutet, dass vorhandenes Einkommen des Hilfesuchenden grundsätzlich in einem solchen Umfang zur Deckung der dem Träger der Sozialhilfe entstehenden Kosten heranzuziehen ist, dass ihm durch die auf Kosten der Allgemeinheit erfolgende Sicherstellung seines Lebensunterhalts im Ergebnis ein wirtschaftlicher Vorteil nicht erwächst, der entstünde, wenn ihm einerseits in der Einrichtung der sozialhilferechtlich notwendige Lebensunterhalt (Unterkunft, Ernährung, Kleidung) gewährt wird, andererseits aber ihm die finanziellen Mittel verbleiben, die er - außerhalb der Einrichtung - einsetzen müsste, um seinen notwendigen Lebensunterhalt zu bestreiten (Senat, Urt. v. 26. Nov. 1997 - 4 L 7348/95 -).
  • VG Göttingen, 24.02.2003 - 2 A 2318/01

    Klage auf einmalige Leistung der Hilfe zum Lebensunterhalt zur Beschaffung von

    Dies wird in Rechtsprechung und Literatur ebenso gesehen (Nds. OVG, Urt. v. 26.11.1997 - 4 L 7348/95 - unter Hinweis auf ein Urt. v. 13.05.1992 - 4 L 149/90 - FEVS 43, 241 und Schellhorn/Jirasek/ Seipp, BSHG, 15. Aufl. 1997, Rn. 21 zu § 21).
  • OVG Niedersachsen, 04.12.2000 - 4 L 4071/99

    Eingliederungshilfe; Freibetrag; Kostenbeitrag

    Dieser betrug seinerzeit, bei der gebotenen Berücksichtigung des ihr gewährten Barbetrages (vgl. Urt. d. Sen. v. 26.11.1997 - 4 L 7348/95 -) etwa 250,-- DM monatlich.
  • VG Hannover, 24.09.2002 - 7 A 1512/02

    Barbetrag; Heimbewohner; Taschengeld; Wäsche

    Dies wird in Literatur und Rechtsprechung entsprechend gesehen (Wenzel, in Fichtner, BSHG, BSHG 1999, § 21 Rdnr. 20; OVG Lüneburg, Urt. v. 26.11.1997 - 4 L 7348/95 - unter Hinweis auf ein Urt. v. 13.5.1992 - 4 L 149/90 - FEVS 43, 241 und Schellhorn, Jirasek, Seipp, BSHG, 15. Aufl. 1997, § 21 Rdnr. 21 und VG Hannover, Urt. v. 10.1.2002 - 9 A 3612/01 -).
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