Weitere Entscheidung unten: VG Kassel, 02.04.2012

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   VG Kassel, 02.08.2012 - 4 L 81/12.KS   

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VG Kassel, 02.08.2012 - 4 L 81/12.KS (https://dejure.org/2012,21190)
VG Kassel, Entscheidung vom 02.08.2012 - 4 L 81/12.KS (https://dejure.org/2012,21190)
VG Kassel, Entscheidung vom 02. August 2012 - 4 L 81/12.KS (https://dejure.org/2012,21190)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 Abs 1 WHG, § 12 WHG, § 48 WHG, § 54 WHG, § 60 WHG
    Einleitung von Salzabwässern in Grundwasser

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einleitung von Salzabwässern in Grundwasser

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Entsorgung von Salz-Lauge - Kali-Konzern darf Abwässer weiter in den Boden einleiten

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Salzabwässer aus Kalibergbaubetrieben dürfen vorläufig weiter in den Boden eingeleitet werden

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Salzabwässer aus Kalibergbaubetrieben dürfen vorläufig weiter in den Boden eingeleitet werden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Hessen, 01.09.2011 - 7 A 1736/10

    Drittschutz im Wasserrecht

    Auszug aus VG Kassel, 02.08.2012 - 4 L 81/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt dies aber voraus, dass dieses Interesse des Dritten von den Interessen der Allgemeinheit deutlich unterschieden und in seinem Umfang bestimmt ist und die beabsichtigte Gewässerbenutzung diesen in qualifizierter und individualisierter Weise betrifft, was jeweils von den Umständen des Einzelfalls abhängt (zur Begründung und zum Inhalt des wasserrechtlichen Rücksichtnahmegebots s. die ständige Rechtsprechung des BVerwG seit dem Urteil vom 15.07.1987 - 4 C 56.83 -, BVerwGE 78, 40; HessVGH, Urteil vom 01.09.2011 - 7 A 1736/10 - Czychowski/Reinhardt, Wasserhaushaltsgesetz, 2010, § 12 Rdnr. 61 ff. und § 13 Rdnr. 42 f.; Reinhardt, Drittschutz im Wasserrecht, DöV 2011, 135).

    Auch wenn man darüber hinaus eine schwerwiegende und rücksichtslose Beeinträchtigung der Interessen verlangt (so offenbar HessVGH, Urteil vom 01.09.2011 - 7 A 1736/10 -, NuR 2012, 63), ist im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit von Klage und Antrag, die den substantiierten Vortrag der Antragstellerin zugrunde legen muss, von deren Vorliegen auszugehen.

    Denn selbst wenn eine solche Verträglichkeitsprüfung erforderlich gewesen wäre, könnte die Antragstellerin hieraus nichts für sich herleiten, weil die insoweit maßgeblichen Vorschriften (§ 34 BNatSchG, VS-RL etc.) keinen Schutz Dritter vermitteln (BVerwG, Urteil vom 26.04.2007 - 4 C 12.05 -, BVerwGE 128, 358; HessVGH, Urteil vom 01.09.2001 - 7 A 1736/10 -, NuR 2012, 63).

    Dies gilt auch im Hinblick auf § 57 WHG (HessVGH, Urteil vom 01.09.2011 - 7 A 1736/10 -, NuR 2012, 63; Czychowski/Reinhardt, a.a.O., § 57 Rdnr. 27).

  • OVG Bremen, 24.09.2009 - 1 A 7/09

    Klagebefugnis eines in Niedersachsen anerkannten Naturschutzverbands -

    Auszug aus VG Kassel, 02.08.2012 - 4 L 81/12
    Der Antrag scheitert aber daran, dass er als vom Land Thüringen anerkannte Naturschutzvereinigung keine Rechtsbehelfe gegen eine Entscheidung eines anderen Bundeslandes einlegen kann und damit nicht die von einer Wasserbehörde des Landes Hessen erteilte Einleitungserlaubnis (OVG Bremen, Urteil vom 04.06.2009 - 1 A 7/09 -, juris; Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand 2011, § 63 Rdnr. 7).
  • EuGH, 12.05.2011 - C-115/09

    Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus VG Kassel, 02.08.2012 - 4 L 81/12
    Die weitere in § 2 Abs. 1 Nr. 1 UmwRG aufgeführte Voraussetzung, dass die Vorschrift auch Rechte Einzelner begründen kann, ist wegen des Verstoßes gegen Art. 10a der UVP-Richtline (RL 85/337/EWG vom 05.07.1985 i.d.F der RL 2003/35/EG vom 26.05.2003 und 2009/31/EG vom 23.04.2009) unanwendbar, jedenfalls soweit umweltrechtliche Vorschriften, die auf dem Unionsrecht beruhen - dazu gehören die Regelungen zur Erforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG und einer FFH-Verträglichkeitsprüfung nach dem BNatschG -, betroffen sind (EuGH, Urteil vom 12.05.2011 - C-115/09 - , juris; VGH Mannheim, Urteil vom 20.07.2011 - 10 S 2102/09 -, NuR 2012, 204; Hoppe/Beckmann, a.a.O., § 2 Rdnr. 20 ff., 22; a.A. noch HessVGH, Urteil vom 16.09.2009 - 6 C 1005/08.T -, ZUR 2010, 46, aber durch Urteil des EuGH vom 12.05.2011 überholt; vgl. auch den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des UmwRG und anderer umweltrechtlicher Vorschriften vom 30.05.2012).
  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 10.99

    Klagebefugnis; Sperrgrundstück; unzulässige Rechtsausübung

    Auszug aus VG Kassel, 02.08.2012 - 4 L 81/12
    Soweit die Beigeladene dies unter Hinweis darauf, dass der Antragsteller eigentlich keinen Umweltschutz betreibe, sondern sich allein zur Aufgaben gemacht habe, Vorhaben der Beigeladenen zu verhindern, und mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Sperrgrundstücken (Urteil vom 27.10.2000 - 4 A 10.99 -, BVerwGE 112, 135) vorgetragen hat, folgt die Kammer dem nicht.
  • VG Kassel, 24.06.2008 - 7 G 1527/07

    Eilanträge gegen die Genehmigung für den Bau und Betrieb eines

    Auszug aus VG Kassel, 02.08.2012 - 4 L 81/12
    Anders wäre es allerdings möglicherweise, wenn man davon ausgehen würde, dass ein allgemein umschriebener Satzungszweck nicht ausreicht, dieser vielmehr in der Satzung spezifiziert sein muss (VG Kassel, 7. Kammer, Beschluss vom 24.06.2008 - 7 G 1527/07 -) und dass im Hinblick hierauf die in der Satzung des Antragstellers umschriebene Aufgabe zu allgemein gehalten ist.
  • VGH Bayern, 27.09.2007 - 22 B 04.891
    Auszug aus VG Kassel, 02.08.2012 - 4 L 81/12
    Dafür könnte sprechen, dass es sich bei der Vermischung von Salzabwässern mit unterschiedlicher Konzentration und damit der Verdünnung höher konzentrierter Salzabwässer (BayVGH, Urteil vom 27.09.2007 - 22 B 04.891 -, juris; zur Verdünnung als Modus der Abwasserbehandlung Czychowski/Reinhardt, a.a.O., § 54 Rdnr. 23) sowie wegen der Klärwirkung der Stapelbecken (Erläuterungsbericht S. 41) um eine Behandlung der Abwässer handelt.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 10 S 2102/09

    Zur Rügebefugnis eines anerkannten Umweltverbands nach dem

    Auszug aus VG Kassel, 02.08.2012 - 4 L 81/12
    Die weitere in § 2 Abs. 1 Nr. 1 UmwRG aufgeführte Voraussetzung, dass die Vorschrift auch Rechte Einzelner begründen kann, ist wegen des Verstoßes gegen Art. 10a der UVP-Richtline (RL 85/337/EWG vom 05.07.1985 i.d.F der RL 2003/35/EG vom 26.05.2003 und 2009/31/EG vom 23.04.2009) unanwendbar, jedenfalls soweit umweltrechtliche Vorschriften, die auf dem Unionsrecht beruhen - dazu gehören die Regelungen zur Erforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG und einer FFH-Verträglichkeitsprüfung nach dem BNatschG -, betroffen sind (EuGH, Urteil vom 12.05.2011 - C-115/09 - , juris; VGH Mannheim, Urteil vom 20.07.2011 - 10 S 2102/09 -, NuR 2012, 204; Hoppe/Beckmann, a.a.O., § 2 Rdnr. 20 ff., 22; a.A. noch HessVGH, Urteil vom 16.09.2009 - 6 C 1005/08.T -, ZUR 2010, 46, aber durch Urteil des EuGH vom 12.05.2011 überholt; vgl. auch den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des UmwRG und anderer umweltrechtlicher Vorschriften vom 30.05.2012).
  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05

    Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben;

    Auszug aus VG Kassel, 02.08.2012 - 4 L 81/12
    Denn selbst wenn eine solche Verträglichkeitsprüfung erforderlich gewesen wäre, könnte die Antragstellerin hieraus nichts für sich herleiten, weil die insoweit maßgeblichen Vorschriften (§ 34 BNatSchG, VS-RL etc.) keinen Schutz Dritter vermitteln (BVerwG, Urteil vom 26.04.2007 - 4 C 12.05 -, BVerwGE 128, 358; HessVGH, Urteil vom 01.09.2001 - 7 A 1736/10 -, NuR 2012, 63).
  • VGH Hessen, 16.09.2009 - 6 C 1005/08

    Befugnis von Vereinigungen i. S. d. EGRL 35/2003 §§ 2, 3 zur Geltendmachung von

    Auszug aus VG Kassel, 02.08.2012 - 4 L 81/12
    Die weitere in § 2 Abs. 1 Nr. 1 UmwRG aufgeführte Voraussetzung, dass die Vorschrift auch Rechte Einzelner begründen kann, ist wegen des Verstoßes gegen Art. 10a der UVP-Richtline (RL 85/337/EWG vom 05.07.1985 i.d.F der RL 2003/35/EG vom 26.05.2003 und 2009/31/EG vom 23.04.2009) unanwendbar, jedenfalls soweit umweltrechtliche Vorschriften, die auf dem Unionsrecht beruhen - dazu gehören die Regelungen zur Erforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG und einer FFH-Verträglichkeitsprüfung nach dem BNatschG -, betroffen sind (EuGH, Urteil vom 12.05.2011 - C-115/09 - , juris; VGH Mannheim, Urteil vom 20.07.2011 - 10 S 2102/09 -, NuR 2012, 204; Hoppe/Beckmann, a.a.O., § 2 Rdnr. 20 ff., 22; a.A. noch HessVGH, Urteil vom 16.09.2009 - 6 C 1005/08.T -, ZUR 2010, 46, aber durch Urteil des EuGH vom 12.05.2011 überholt; vgl. auch den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des UmwRG und anderer umweltrechtlicher Vorschriften vom 30.05.2012).
  • BVerwG, 21.02.2008 - 4 C 13.07

    Flughafen Frankfurt/M; Planfeststellungsverfahren; Umweltinformation;

    Auszug aus VG Kassel, 02.08.2012 - 4 L 81/12
    Auf die Frage, ob die Antragstellerin zur betroffenen Öffentlichkeit i.S.v. § 5 Abs. 3 S. 1 IVU-Abwasser und damit von Art. 2 Nr. 14 der RL 96/61/EG gehört (zum Problem s. Ogorek, Die Anfechtung von Planfeststellungsbeschlüssen durch Gemeinden nach Inkrafttreten des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes, NVwZ 2010, 401; vgl. BVerwG, Urteil vom 21.02.2008 - 4 C 13.07 -, juris ), kommt es deshalb nicht mehr an.
  • BVerwG, 15.07.1987 - 4 C 56.83

    Geltung des öffentlich-rechtlichen Nachharschutzes auch im wasserrechtlichen

  • OVG Niedersachsen, 21.10.2008 - 7 ME 170/07

    Kommunale Klagebefugnis gegen bergrechtlichen Abschlussbetriebsplan

  • VGH Hessen, 07.02.1991 - 7 TH 3215/89

    Beeinträchtigung der gemeindlichen Planungshoheit - Erteilung einer

  • VG Kassel, 18.08.2015 - 3 L 2012/14

    Zum Prüfungsumfang eines Antrages nach § 80 Abs. 7 S. 2 VwGO, bei dem im

    Den Antrag hat die 4. Kammer des Gerichts mit Beschluss vom 02.08.2012 (4 L 81/12.KS, juris; im Folgenden: Ausgangsentscheidung) insgesamt abgelehnt.

    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom 02.08.2012, Aktenzeichen 4 L 81/12.KS - vorsorglich auch in der Fassung der Beschwerdeentscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 20.03.2013, Aktenzeichen 2 B 1716/12 wird abgeändert und die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin zu 1) gegen die Erlaubnis des Antragsgegners vom 30.11.2011 angeordnet, soweit dort die Versenkung von Salzabwasser gemäß Ziff. 6.1 b der Erlaubnis über den Standort Wintershall mit den Versenkbohrungen Eichhorst 1b, Eichhorst 1c und Bodesruh erlaubt sind, anzuordnen.

    den Antrag der Antragstellerin nach § 80 Abs. 7 S. 2 VwGO auf Abänderung des Beschlusses des VG Kassel vom 02.08.2014, 4 L 81/12, und Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen die Erlaubnis des Antragsgegners vom 30.11.2011, soweit dort die Versenkung von Salzabwasser über den Standort Wintershall mit den Versenkbohrungen Eichhorst 1b, Eichhorst 1c und Bodesruh zugelassen ist, zurückzuweisen,.

    Zunächst ist festzustellen, dass das Gericht das Rechtsschutzersuchen der Antragstellerin analog § 88 VwGO dahingehend versteht und auslegt, dass sie unter Abänderung der Entscheidung des VG Kassel 4 L 81/12 vom 02.08.2012 - bestätigt durch die Entscheidung des HessVGH 2 B 1716/12 vom 20.03.2013 - die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage begehrt.

  • VG Berlin, 28.02.2014 - 19 L 334.13

    Baustopp für Wasserbecken auf dem Tempelhofer Feld

    Nichtsdestotrotz neigt die Kammer zu der Ansicht, dass eine anerkannte Umweltvereinigung auf der Grundlage von § 2 Abs. 1 UmwRG auch unabhängig von dem Bestehen eines sonstigen Mitwirkungsrechts den vollständigen Ausfall sowohl einer Umweltverträglichkeitsprüfung als auch einer Vorprüfung im Einzelfall selbständig rügen kann (so offenbar auch VG Kassel, Beschluss vom 2. August 2012 - VG 4 L 81/12.KS -, juris Rn. 26 u. 94; vgl. für das Unterbleiben einer von der klagenden Umweltvereinigung für erforderlich gehaltenen Umweltverträglichkeitsprüfung im Ergebnis auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Juni 2013, a.a.O., Rn. 20 f.).
  • VGH Hessen, 28.12.2015 - 2 B 1631/15

    Kostenentscheidung im Abänderungsverfahren und nach Hauptsacheerledigung

    Im Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO war beantragt worden, unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Kassel vom 2. August 2012 - 4 L 81/12.KS - und der hierzu ergangenen Beschwerdeentscheidung des Senats vom 20. März 2013 - 2 B 1716/12 - die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Erlaubnis des Antragsgegners vom 30. November 2011 anzuordnen, soweit dort die Versenkung von Salzabwasser gemäß der Erlaubnis über den Standort Wintershall mit drei Versenkbohrungen erlaubt ist.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2020 - 5 K 440/16

    Vollzug einer naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahme

    Insoweit wäre allerdings zu berücksichtigen, dass der Besorgnisgrundsatz selbst nicht drittschützend ist, sondern ausschließlich dem öffentlichen Interesse dient (vgl. Rossi, in: Sieder/Zeitler/Dahme, WHG, Stand 1. Juni 2018, § 48 Rn. 9 mwN; Meyer, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Bd. I, Stand: Juni 2019, § 48 WHG Rn. 4; VG Kassel, Beschl. v. 02.08.2012 - 4 L 81/12.KS - juris Rn. 69; allgemein zum Drittschutz vgl. Reinhardt, DÖV 2011, 135).
  • VG Kassel, 28.11.2012 - 4 L 1102/12

    Biogasanlage

    Dies hätte nach § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 UmwRG zur Folge, dass der angefochtene Genehmigungsbescheid rechtswidrig wäre und aufzuheben wäre, ohne dass es darauf ankäme, ob die Antragsteller gerade hierdurch in ihren Rechten verletzt wären (Beschluss der Kammer vom 02.08.2012 - 4 L 81/12.KS - BVerwG, Beschluss vom 24.11.2012 - 9 A 23/10 -, DVBl 2012, 443; Hoppe u.a., UVPG, 2012, § 4 UmwRG Rdnr. 20 ff.).
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Rechtsprechung
   VG Kassel, 02.04.2012 - 4 L 81/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,86702
VG Kassel, 02.04.2012 - 4 L 81/12 (https://dejure.org/2012,86702)
VG Kassel, Entscheidung vom 02.04.2012 - 4 L 81/12 (https://dejure.org/2012,86702)
VG Kassel, Entscheidung vom 02. April 2012 - 4 L 81/12 (https://dejure.org/2012,86702)
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