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   VG Neustadt, 17.02.2014 - 4 L 89/14.NW   

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https://dejure.org/2014,2253
VG Neustadt, 17.02.2014 - 4 L 89/14.NW (https://dejure.org/2014,2253)
VG Neustadt, Entscheidung vom 17.02.2014 - 4 L 89/14.NW (https://dejure.org/2014,2253)
VG Neustadt, Entscheidung vom 17. Februar 2014 - 4 L 89/14.NW (https://dejure.org/2014,2253)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 4 BImSchG, § 5 BImSchG, § 13 Abs 1 S 2 BauO RP, § 3 Abs 3 BauO RP, § 3 Abs 4 BauO RP
    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer ihm vom Antragsgegner erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, gegen die Beigeladene Widerspruch eingelegt haben; Erfolgsaussicht des Rechtsbehelfs des Beigeladenen; Zulässigkeit einer Emittentenkonkurrenzklage; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abstellen auf die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs eines anfechtenden Dritten bei der gem. § 80a Abs. 3 VwGO vorzunehmenden Abwägung der Belange des begünstigten Adressaten eines VA mit drittbelastender Wirkung und der Interessen des Dritten; (Un)Zulässigkeit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Windkraftanlagenbetreiber kann trotz Widerspruchs eines Konkurrenten mit dem Bau der Windräder beginnen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sofortiger Baubeginn einer Windkraftanlage trotz Konkurrentenwiderspruch

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Windkraftanlagenbetreiber kann trotz Widerspruchs eines Konkurrenten mit dem Bau der Windräder beginnen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Windkraftanlagenbetreiber kann trotz Widerspruchs eines Konkurrenten mit dem Bau der Windräder beginnen

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2000 - 7 B 2180/99

    Abgrenzung der Verantwortungsbereiche bei mehreren Windenergieanlagen

    Auszug aus VG Neustadt, 17.02.2014 - 4 L 89/14
    Nach diesen Grundsätzen geht die Rechtsprechung (s. insbesondere OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ 2000, 1064 und BauR 2003, 1712) davon aus, dass der Betreiber einer Windkraftanlage nicht darauf vertrauen kann, dass er den bestehenden örtlichen Windverhältnissen auf Dauer unverändert ausgesetzt bleibt, sondern von vornherein damit rechnen muss, dass weitere Windkraftanlagen aufgestellt werden, die seiner Anlage nicht nur Wind nehmen, sondern diesen auch in seiner Qualität verändern.

    Allerdings kann er in gewissem Umfang auch darauf vertrauen, dass die für die Standsicherheit seiner bestehenden Anlage maßgeblichen Umstände nicht zu seinen Lasten mit der Folge verändert werden, dass beispielsweise ein "Nachrüsten" seiner Anlage erforderlich wird, um deren Standsicherheit auch nach solchen Veränderungen weiterhin zu gewährleisten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ 2000, 1064).

    Hiervon ausgehend ist für die konkrete Abgrenzung der Risikobereiche insbesondere von Bedeutung, mit welchen Abständen von "Konkurrenzanlagen" die Betreiber von Windenergieanlagen in einem Windpark üblicherweise rechnen können und müssen (OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ 2000, 1064).

  • VG Frankfurt/Oder, 10.09.2008 - 5 L 127/08

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Windenergieanlage und Beweislast für den

    Auszug aus VG Neustadt, 17.02.2014 - 4 L 89/14
    Zur Standsicherheit gehört vielmehr auch der Schutz vor geringeren Beeinträchtigungen durch Erschütterungen, Grundwasserveränderungen und dergleichen (VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 10. September 2008 - 5 L 127/08 -, juris m.w.N.).

    Vor diesem Hintergrund hält die Kammer den in Nordrhein-Westfalen angewandten Maßstab auch angesichts der rheinland-pfälzischen Rechtslage für sachgerecht und macht ihn sich - ebenso wie der Antragsgegner - zu eigen (vgl. auch VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 10. September 2008 - 5 L 127/08 -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 1 A 11186/08

    Nachbarklage gegen Windkraftanlage - Eiswurfrisiko

    Auszug aus VG Neustadt, 17.02.2014 - 4 L 89/14
    Unter Berücksichtigung dieser Daten und unter Beachtung des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. Mai 2011 - 1 A 11186/08.

    OVG -, NVwZ-RR 2011, 759 ergibt sich unter Annahme des Faktors 0, 25 eine Abstandsfläche von 39, 76 m (s. die Berechnung auf Blatt 69 der Verwaltungsakte 139-13) sowie unter Annahme des Faktors 0, 4 eine Abstandsfläche von 63, 61 m. Da das Grundstück Flur-Nr. ..3.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2003 - 7 B 949/03

    Welche Abstände müssen konkurrierende Windenergieanlagen in Windparks einhalten?

    Auszug aus VG Neustadt, 17.02.2014 - 4 L 89/14
    Nach diesen Grundsätzen geht die Rechtsprechung (s. insbesondere OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ 2000, 1064 und BauR 2003, 1712) davon aus, dass der Betreiber einer Windkraftanlage nicht darauf vertrauen kann, dass er den bestehenden örtlichen Windverhältnissen auf Dauer unverändert ausgesetzt bleibt, sondern von vornherein damit rechnen muss, dass weitere Windkraftanlagen aufgestellt werden, die seiner Anlage nicht nur Wind nehmen, sondern diesen auch in seiner Qualität verändern.

    Für die Frage, ab welchem Abstand die Verantwortung für die Standsicherheit bereits vorhandener Anlagen von dem Betreiber dieser Anlagen auf den Betreiber hinzukommender Anlagen übergeht, hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in seinem Beschluss vom 9. Juli 2003 - 7 B 949/03 -, juris als Orientierungshilfe auf den Windenergie-Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen vom 3. Mai 2002 abgestellt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2008 - 13 B 1013/08

    Abstellen auf die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs eines anfechtenden Dritten

    Auszug aus VG Neustadt, 17.02.2014 - 4 L 89/14
    Stellte man auf die objektive Rechtslage ab, würde im vorläufigen Rechtschutzverfahren ein anderer Entscheidungsmaßstab für die Beurteilung der Hauptsache zugrunde gelegt als im Hauptsacheverfahren selbst (s. z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, DÖV 2009, 92; Puttler in: Sodan/Ziekow, a.a.O., § 80 a Rn. 26; Bostedt in: HK-Verwaltungsrecht, 3. Auflage 2013, § 80a Rn. 20).

    Es ist auch nicht Aufgabe des Gerichts, in Verfahren mit Drittbeteiligung über den Prüfungsrahmen, wie er von dem anfechtenden Dritten nach Maßgabe des von ihm als verletzt gerügten Rechts bestimmt wird, hinauszugehen, denn Art. 19 Abs. 4 GG vermittelt gerade keinen allgemeinen Gesetzesvollziehungsanspruch; auch aus den Grundrechten ergibt sich Derartiges nicht (OVG Nordrhein-Westfalen, DÖV 2009, 92).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.2012 - 1 B 10136/12

    Flughafen Mendig darf vorläufig als Autotestzentrum genutzt werden

    Auszug aus VG Neustadt, 17.02.2014 - 4 L 89/14
    Der vom Rechtsstaatsgedanken gebotene Schutz des Einzelnen gegenüber Eingriffen des Staates, der im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG eine sofortige Vollziehung von staatlichen Maßnahmen gegenüber dem Bürger nur in den engeren Grenzen des § 80 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 1. Alt. VwGO zulässt, tritt daher zurück (OVG Rheinland-Pfalz, BauR 2012, 1362).

    Ein überwiegendes Interesse eines Beteiligten im Sinne der Vorschrift ist daher dann nicht anzunehmen, wenn das von ihm eingelegte Rechtsmittel mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird und zudem die Fortdauer der aufschiebenden Wirkung dem anderen, begünstigten Beteiligten gegenüber unbillig erscheinen muss (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, BauR 2012, 1362 m.w.N.).

  • VG Neustadt, 03.02.2014 - 4 L 17/14

    Eilanträge gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für drei

    Auszug aus VG Neustadt, 17.02.2014 - 4 L 89/14
    Damit einher geht auch im Hinblick auf die Absenkung der Vergütung nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien - EEG - ein großes wirtschaftliches Interesse des Antragstellers an der zügigen Errichtung der fraglichen zwei Windenergieanlagen und ihrer Inbetriebnahme noch im Jahr 2014 (vgl. VG Neustadt, Beschluss vom 3. Februar 2014 - 4 L 17/14.NW -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2011 - 1 A 10597/11

    Nachbarklage gegen Windkraftanlage - Notwendigkeit der exakten Festlegung des

    Auszug aus VG Neustadt, 17.02.2014 - 4 L 89/14
    In der Nebenbestimmung Nr. 1 zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 29. August 2013 sind die genauen Standortkoordinaten angegeben (zur Notwendigkeit solcher Angaben im Hinblick auf den Nachweis, dass die Errichtung der Windenergieanlage Nachbarrechte nicht verletzt s. OVG Rheinland-Pfalz, DVBl 2012, 373).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Neustadt, 17.02.2014 - 4 L 89/14
    In bestimmten (Ausnahme-)Fällen kommt ihm eine drittschützende Wirkung zu; es vermittelt Nachbarschutz, soweit in "qualifizierter und zugleich individualisierter" Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist " ( BVerwGE 52, 122, 126) .
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.2012 - 8 B 10011/12

    Baunachbarklage - Mehrfamilienhaus neben Einfamilienhaus

    Auszug aus VG Neustadt, 17.02.2014 - 4 L 89/14
    Im Hauptsacheverfahren wäre hier die Erfolgsaussicht der Anfechtungsklage gegen die Genehmigung vom 29. August 2013 allein daran zu messen, ob die Beigeladenen durch den von ihnen angefochtenen Verwaltungsakt in ihren Rechten im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO verletzt werden (vgl. BVerwG, NVwZ 1994, 686; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 8 B 10011/12.OVG -, juris zur baurechtlichen Nachbarklage).
  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02

    Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung;

  • BGH, 22.02.1991 - V ZR 308/89

    Haftung des Grundstückseigentümers für Folgen der Bildung eines Kaltluftsees

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2003 - 21 A 834/02

    Inhaber einer Tierkörperbeseitigungsanstalt i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 4

  • BVerwG, 05.09.2000 - 4 B 56.00

    Landwirtschaftlicher Betrieb; Außenbereich; Erweiterungsinteresse; Nachbarschutz;

  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

  • BVerwG, 03.05.1996 - 4 B 50.96

    Bauplanungsrecht: Sozialadäquanz einer Lärmbelästigung durch Zulassung eines

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

  • OVG Niedersachsen, 23.06.2016 - 12 KN 64/14

    Flächennutzungsplan; Freileitung; Konzentrationsflächenplanung; Problemfeld;

    In der Rechtsprechung wird (gestützt auf das Fachwissen nordrhein-westfälischer Behörden) zudem die Auffassung vertreten, dass ein Abstand von weniger als drei Rotordurchmessern - bezogen auf den jeweils größeren Durchmesser der benachbarten Anlagen - im Hinblick auf die Standsicherheit nicht zuzulassen sei (vgl. VG Neustadt, Beschl. v. 17.2.2014 - 4 L 89/14.NW -, juris, Rn. 43 ff.).
  • VG Saarlouis, 12.11.2018 - 5 L 411/18

    Bescheidung paralleler Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen; gegenseitige

    Bei der Errichtung einer Windenergieanlage in der Nähe einer vorhandenen Windenergieanlage kann die Erhöhung der Turbulenzintensität einen schnelleren Verschleiß von Anlagenteilen bei der vorhandenen Anlage bewirken und damit auf Dauer auch deren Standsicherheit beeinträchtigen.(Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24. Januar 2000 - 7 B 2180/99 -, NVwZ 2000, 1064 und juris; Beschluss vom 9. Juli 2003 - 7 B 949/03 -, BauR 2003, 1712 und juris; VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 17. Februar 2014 - 4 L 89/14.NW -, juris.).

    Ein Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung stellt auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife ab.(Vgl. VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 17.02.2014 - 4 L 89/14-, juris; Sittig-Behm in: Maslaton, Windenergieanlagen, 2. Auflage 2018, S. 154, Rn. 202, 203 m.w.N..) Mit der Entscheidungsreife wird derjenige Zeitpunkt unmittelbar vor der behördlichen Entscheidung bezeichnet, in welchem die Behörde über alle Erkenntnisse verfügt, die sie für ihre Entscheidung benötigt.

    Im Allgemeinen wird, um Gefahren für die Standsicherheit auszuschließen, die Einhaltung einer Distanz der fünffachen Länge des Rotordurchmessers in Hauptwindrichtung für ausreichend erachtet.(Vgl. VG Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 01. Juni 2017 - 4 K 1068/16.NW -, juris; OVG RP, Urteil vom 3. August 2016 - 8 A 10377/16 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 24. Januar 2000 - 7 B 2180/99 -, NVwZ 2000, 164 und Beschluss vom 9. Juli 2003 - 7 B 949/03 -, juris.) Demgegenüber ist davon auszugehen, dass bei Abständen von weniger als fünf Rotordurchmessern in Hauptwindrichtung Auswirkungen auf die Standsicherheit der Anlage zu erwarten sind und dass ein Abstand von weniger als drei Rotordurchmessern - bezogen auf den jeweils größeren Durchmesser der benachbarten Anlagen - im Hinblick auf die Standsicherheit grundsätzlich nicht zuzulassen ist.(Vgl. VG Aachen, Beschluss vom 2. März 2015 - 6 L 27/15 -, juris; VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 17. Februar 2014 - 4 L 89/14.NW -, juris; Rolshoven, NVwZ 2006, 516, 518.) Allerdings sind Planungsabstände von weniger als drei Rotordurchmessern nicht von vornherein ausgeschlossen.

  • VG Neustadt, 01.06.2017 - 4 K 1068/16

    Beeinträchtigung einer Windkraftanlage durch eine andere Windkraftanlage

    Nach diesen Grundsätzen geht die Rechtsprechung (s. etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Januar 2000 - 7 B 2180/99 -, NVwZ 2000, 1064 und Beschluss vom 9. Juli 2003 - 7 B 949/03 -, BauR 2003, 1712; VG Neustadt, Beschluss vom 17. Februar 2014 - 4 L 89/14.NW -, juris; VG Kassel, Urteil vom 19. März 2008 - 7 E 754/05 -, juris) davon aus, dass der Betreiber einer WEA nicht darauf vertrauen kann, dass er den bestehenden örtlichen Windverhältnissen auf Dauer unverändert ausgesetzt bleibt, sondern von vornherein damit rechnen muss, dass weitere WEA aufgestellt werden, die seiner Anlage nicht nur Wind nehmen, sondern diesen auch in seiner Qualität verändern.

    Demgegenüber ist davon auszugehen, dass bei Abständen von weniger als fünf Rotordurchmessern in Hauptwindrichtung Auswirkungen auf die Standsicherheit der Anlage zu erwarten sind und dass ein Abstand von weniger als drei Rotordurchmessern - bezogen auf den jeweils größeren Durchmesser der benachbarten Anlagen - im Hinblick auf die Standsicherheit grundsätzlich nicht zuzulassen ist (vgl. VG Aachen, Beschluss vom 2. März 2015 - 6 L 27/15 -, juris; VG Neustadt, Beschluss vom 17. Februar 2014 - 4 L 89/14.NW -, juris; Rolshoven, NVwZ 2006, 516, 518).

  • VG Neustadt, 09.12.2015 - 3 K 1130/15

    Zur nachträglichen Anordnung nach § 17 BImSchG für eine vor dem 01.07.2005

    Ob dem so ist, ist für die Frage der einschlägigen Rechtsgrundlage irrelevant (vgl. zur Einordnung von "Nachlaufturbulenzen' als schädliche Umwelteinwirkungen - nur, wenn Auslegungslasten bestehender Anlagen überschritten werden OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. Juli 2003 - 7 B 949/03 -, juris; VG Neustadt, Beschluss vom 17. Februar 2014 - 4 L 89/14.NW -, juris; VG Kassel, Urteil vom 19. März 2008 - 7 E 754/05 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.03.2014 - 8 B 10139/14

    Konkurrenz zwischen Vorbescheid und Genehmigung: Was hat Vorrang?

    Bei der Errichtung einer Windenergieanlage in der Nähe eines vorhandenen Windrades kann die Erhöhung der Turbulenzintensität einen schnelleren Verschleiß von Anlagenteilen bei der vorhandenen Anlage bewirken und damit auf Dauer auch deren Standsicherheit beeinträchtigen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24. Januar 2000 - 7 B 2180/99 -, NVwZ 2000, 1064 und Beschluss vom 9. Juli 2003 - 7 B 949/03 -, BauR 2003, 1712 und VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 17. Februar 2014 - 4 L 89/14.NW ).
  • VG München, 30.10.2015 - M 2 SN 15.4544

    Plangenehmigung und Bewilligung für den Neubau einer Wasserkraftanlage

    Es ist auch nicht Aufgabe des Gerichts, in Verfahren mit Drittbeteiligung über den Prüfungsrahmen, wie er von dem anfechtenden Dritten nach Maßgabe des von ihm als verletzt gerügten Rechts bestimmt wird, hinauszugehen, denn Art. 19 Abs. 4 GG vermittelt gerade keinen allgemeinen Gesetzesvollziehungsanspruch (VG Neustadt Weinstraße, B.v. 17.2.2014 - 4 L 89/14.NW - juris Rn. 26 f. m.w.N.; aA: Schoch, a.a.O., Rn. 63; Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 80a Rn. 17).
  • VG Frankfurt/Oder, 13.10.2020 - 5 L 164/20
    Ein Abstand von weniger als drei Rotordurchmessern - bezogen auf den jeweils größeren Durchmesser der benachbarten Anlagen - ist im Hinblick auf die Standsicherheit zwar grundsätzlich nicht zuzulassen (vgl. VG Aachen, Beschluss vom 02. März 2015 - 6 L 27/15 -, juris, Rn. 39 und VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 17. Februar 2014 - 4 L 89/14.NW -, juris, Rn. 44 f.).
  • VG Schleswig, 17.09.2019 - 6 B 58/18

    Immissionsschutzrecht - Windkraftanlage Alt Bennebek - Antrag auf

    Ein Abstand von weniger als drei Rotordurchmessern - bezogen auf den jeweils größeren Durchmesser der benachbarten Anlagen - ist im Hinblick auf die Standsicherheit zwar grundsätzlich nicht zuzulassen (vgl. VG Aachen, Beschluss vom 2.3.2015 - 6 L 27/15 -, juris, Rn. 39; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 17.2.2014 - 4 L 89/14.NW -, juris, Rn. 44 f.).
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