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   OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2001 - 4 L 92/99   

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OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2001 - 4 L 92/99 (https://dejure.org/2001,5640)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.02.2001 - 4 L 92/99 (https://dejure.org/2001,5640)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. Februar 2001 - 4 L 92/99 (https://dejure.org/2001,5640)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für den Bau und Betrieb einer Abfallentsorgungsdeponie ; Verbandklage eines Naturschutzverbandes; Parteiwechsel kraft Gesetzes im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Überprüfung von Verwaltungsvorschriften durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (36)

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2001 - 4 L 92/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19. Mai 1998 - 4 A 9.97 - E 107, 1; betreffend A 20 Wakenitz-Querung) sei eine Durchbrechung des Schutzregimes des Art. 4 Abs. 4 Vogelschutz-RL aus wirtschaftlichen Gründen ausgeschlossen.

    Dies bedürfe jedoch der genauen Prüfung (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1998 - 4 A 9.97 - E 107, 1 [7]).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts begründen beide Richtlinien nach Ablauf der Umsetzungsfrist (Art. 18 Vogelschutz-RL, Art. 23 FFH-RL) gegenüber den staatlichen Behörden unmittelbare rechtliche Verpflichtungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1998 - 4 A 9.97 - E 107, 1 [18] für die Vogelschutz-RL; Urteil vom 27. Januar 2000 - 4 C 2.99 - UPR 2000, 230 [230f.] für die FFH-RL).

    Allerdings wird in einem solchen Fall nicht eine Privatperson direkt aus einer Richtlinie verpflichtet, sondern die Behörde ist aus dem Grundsatz der Gemeinschaftstreue verpflichtet, die Richtlinie bei der Ausübung ihres Planungsermessens zu berücksichtigen (vgl. Rengeling, UPR 1999, 281 [285]).

    Diesem Spielraum der Mitgliedstaaten ist dadurch Rechnung zu tragen, dass als faktische Vogelschutzgebiete nur solche Flächen behandelt werden, bei denen der Ausweisungsspielraum des Staates auf Null reduziert ist (vgl. Gellermann, a.a.O., S. 84f.; Apfelbacher/Adenauer/Iven, NuR 1999, 63 [72]; Rengeling, UPR 1999, 281 [282]; Stüber, NuR 1998, 531 [531]).

    Das Gericht entnimmt dabei dem Gebot der Vertragstreue, dass den Mitgliedstaat eine "vorgezogene" Verhaltenspflicht treffen könne, die man als Pflicht zur Vermeidung von Widersprüchen mit den Zielsetzungen der Richtlinie oder als Pflicht zur "Stillhaltung" als gemeinschaftliche Vorwirkung verstehen könne (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2000 - 4 C 2.99 -, UPR 2000, 230 [231]; grundlegend und bereits in diese Richtung tendierend: Beschluss vom 21. Januar 1998 - 4 VR 3/97 - NVwZ 1998, 616 [622]; Urteil vom 19. Mai 1998 - 4 A 9.97 - E 107, 1 [21f.]) .

    Vielmehr müssen zusätzlich die Kriterien des Anhangs III der FFH-RL erfüllt sein (vgl. Rengeling, UPR 1999, 281 [284]; Freytag/Iven, NuR 1995, 109 [110]).

    Dennoch lässt sich ihm entnehmen, dass die Kriterien des relativen Wertes des Gebiets auf nationaler Ebene, der Gesamtfläche des Gebiets, der Anzahl der dort vorhandenen Lebensraumtypen und Arten sowie der ökologische Gesamtwert für die biogeographische Region maßgeblich für die Beurteilung der gemeinschaftlichen Bedeutung eines Gebiets sind (vgl. Rengeling, UPR 1999, 281 [285]).

    Gerade er ist in der Lage, naturschutzfachliche Begründungen zu geben (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1998 - 4 A 9.97 - E 107, 1 [15f.]).

  • BVerwG, 27.01.2000 - 4 C 2.99

    Straßenplanung; Bundesfernstraße; Ortsumgehungsstraße; Planfeststellung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2001 - 4 L 92/99
    Zum einen sind insoweit offensichtlich Belange des Naturschutzes betroffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2000 - 4 C 2.99 - UPR 2000, 230 [230]).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts begründen beide Richtlinien nach Ablauf der Umsetzungsfrist (Art. 18 Vogelschutz-RL, Art. 23 FFH-RL) gegenüber den staatlichen Behörden unmittelbare rechtliche Verpflichtungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1998 - 4 A 9.97 - E 107, 1 [18] für die Vogelschutz-RL; Urteil vom 27. Januar 2000 - 4 C 2.99 - UPR 2000, 230 [230f.] für die FFH-RL).

    Das Gericht entnimmt dabei dem Gebot der Vertragstreue, dass den Mitgliedstaat eine "vorgezogene" Verhaltenspflicht treffen könne, die man als Pflicht zur Vermeidung von Widersprüchen mit den Zielsetzungen der Richtlinie oder als Pflicht zur "Stillhaltung" als gemeinschaftliche Vorwirkung verstehen könne (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2000 - 4 C 2.99 -, UPR 2000, 230 [231]; grundlegend und bereits in diese Richtung tendierend: Beschluss vom 21. Januar 1998 - 4 VR 3/97 - NVwZ 1998, 616 [622]; Urteil vom 19. Mai 1998 - 4 A 9.97 - E 107, 1 [21f.]) .

    Dies kann dadurch erfolgen, dass für die Annahme eines potentiellen FFH-Gebiets zusätzlich zur Erfüllung der sachlichen Kriterien des Art. 4 Abs. 1 FFH-RL noch gefordert wird, dass sich die Aufnahme des betroffenen Gebiets in ein kohärentes Netz von Schutzgebieten mit gemeinschaftlicher Bedeutung aufdrängt (so auch BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2000 - 4 C 2.99 - UPR 2000, 230 [231]; Gellermann, NdsVBl. 2000, 157 [164]).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.1999 - 20 B 1464/98
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2001 - 4 L 92/99
    Beachtung verdienen dabei Kriterien wie Eigenart und Größe des Gebiets, Anzahl der dort anzutreffenden durch Art. 4 Abs. 1 und 2 Vogelschutz-RL geschützten Arten, Größe der Bestände, vorhandene Störfaktoren, Vernetzung mit anderen schutzwürdigen Gebieten und Wertigkeit im Vergleich zu anderen Gebieten entsprechender Funktion (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 20 B 1464/98 AK - NuR 2000, 165 [168]; Jarass, NuR 1999, 481 [484f.]).

    Sie bietet deshalb ein wichtiges Erkenntnismittel zur Beantwortung der Frage, ob ein Gebiet grundsätzlich eine besondere Eignung zur Ausweisung als Vogelschutzgebiet besitzt (OVG Münster, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 20 B 1464/98 AK - NuR 2000, 165 [168]).

    Vielmehr nahm er eine Einzelfallprüfung des Gebiets auf seine nachweisbare herausragende ornithologische Bedeutung vor (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 20 B 1464/98 AK - NuR 2000, 165).

  • EuGH, 18.03.1999 - C-166/97

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2001 - 4 L 92/99
    Im Verfahren der Kommission gegen den französischen Staat betreffend das Mündungsgebiet der Seine (Urteil vom 18. März 1999 - Rs. C-166/97 -, NuR 1999, 501) hatte der Gerichtshof darüber zu entscheiden, ob der Mitgliedstaat seine Verpflichtungen aus der Vogelschutz-RL dadurch verletzt hatte, dass er Vorhaben auf ornithologisch bedeutsamen, jedoch nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesenen Gebieten durchführte.

    Dabei hielt der Gerichtshof zur Prüfung des Vorhabens am Maßstab der Vogelschutz-RL den Nachweis für erforderlich, dass die betroffene Fläche nicht nur eine geeignete, sondern eine der geeignetsten zur Ausweisung als besonderes Schutzgebiet ist; sie also zwingend auszuweisen gewesen wäre (vgl. EuGH, Urteil vom 18. März 1999 - Rs. C-166/97 - Seine, NuR 1999, 501 [502f.] Tz. 38ff.).

    Soweit es in Verfahren vor dem Gerichtshof jedoch um die Eigenschaft als faktisches Vogelschutzgebiet für eine konkrete Teilfläche eines ornithologisch bedeutsamen Gebiets ging, hat sich der Gerichtshof nicht auf die IBA-Liste gestützt, sondern von der Kommission - und nicht etwa, wie der Kläger meint, vom Mitgliedstaat - konkrete Belege für die herausgehobene Eignung gerade dieses Gebiets zur Ausweisung als besonderes Schutzgebiet im Sinne der Richtlinie gefordert (vgl. EuGH, Urteil vom 18. März 1999 - Rs. C-166/97 - Seine, NuR 1999, 501 [502f.] Tz. 39ff.; dazu auch Spannowsky, UPR 2000, 41 [44]).

  • BVerwG, 14.05.1997 - 11 A 43.96

    Recht des Schienenverkehrs - Beteiligung anerkannter Naturschutzverbände

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2001 - 4 L 92/99
    Dies habe das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 14. Mai 1997 (- 11 A 43.96 - E 104, 367, 375) explizit festgestellt.

    Soweit der Kläger die Auffassung vertritt, das Bundesverwaltungsgericht habe dem anerkannten Naturschutzverband einen entsprechenden Anspruch in seinem Urteil vom 14. Mai 1997 (- 11 A 43.96 -, E 104, 367) ausdrücklich aberkannt, trifft dies nicht zu.

    Nur aus diesem Grund versagte das Gericht dem Kläger den Planergänzungsanspruch, der eine Form der inhaltlichen Berichtigung der Plangenehmigung darstellt (BVerwG, Urteil vom 14. Mai 1997 - 11 A 43.96 -, E 104, 367 [369, 375]).

  • EuGH, 19.05.1998 - C-3/96

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2001 - 4 L 92/99
    Diesem Umstand komme nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (Urteil vom 19. Mai 1998 - Rs. C-3/96 Kommission/Niederlande - NuR 1998, 538) eine Indikatorbedeutung zu.

    Es bleibt den Mitgliedstaaten ein gewisser Spielraum bei der Beurteilung, welches nach ornithologischen Kriterien die "geeignetsten" Gebiete sind (EuGH, Urteil vom 19.5.1998; Rs. C-3/96; Kommission/Niederlande, NuR 1998, 538 [541] Tz. 61).

    Wenn ein Mitgliedstaat dabei weniger als die Hälfte der in der IBA-Liste benannten Flächen als Schutzgebiete ausgewiesen hat, ohne dass er dafür eine wissenschaftlich fundierte Erklärung geben kann, vermutet der Gerichtshof eine Verletzung der Ausweisungspflicht (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Mai 1998 - Rs. C-3/96 - Kommission/Niederlande; NuR 1998, 538 [541] Tz. 70, 72).

  • BVerwG, 21.12.1995 - 11 VR 6.95

    Recht des Schienenverkehrs: Anforderungen an die Bildung von Planungsabschnitten,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2001 - 4 L 92/99
    Rückschlüsse auf Tierarten anhand der vorgefundenen Vegetationsstrukturen und Literaturangaben sind methodisch nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 1995 - 11 VR 6.95 - NVwZ 1996, 896 [898]; Beschluss vom 14. Juni 1996 - 4 A 3.96 - NVwZ-RR 1997, 340 [342f.]).

    Mängel bei der Kompensationsflächenberechnung und -bemessung können regelmäßig durch die nachträgliche Festsetzung anderweitiger Flächen oder die Bestimmung von Ersatzmaßnahmen behoben werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 1995 - 11 VR 6.95 - NVwZ 1996, 896 [899]; Beschluss vom 30. Dezember 1996 - 11 VR 21.95 - zitiert nach Juris).

  • BVerwG, 20.10.1989 - 4 C 12.87

    Planänderung von "unwesentlicher Bedeutung" im Fernstraßenrecht; Zumutbarkeit von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2001 - 4 L 92/99
    Lässt sich eine im Planfeststellungsbeschluss unzureichend angeordnete Ausgleichsmaßnahme nachträglich erweitern, ohne dass dadurch die Gesamtkonzeption der Planung in einem wesentlichen Punkt berührt wird, so korrespondiert mit der objektiven Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses kein Anspruch des Betroffenen auf Planaufhebung, sondern allein ein Anspruch auf Planergänzung (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1978 - 4 C 79.76 - E 56, 110 [133]; Urteil vom 22. März 1985 - 4 C 63.80 - E 71, 150 [160]; Urteil vom 20. Oktober 1989 - 4 C 12.87 - E 84, 31 [45]).

    Etwas anderes gilt nur, wenn - ausnahmsweise - bei verständiger Würdigung der tatsächlichen Umstände eine konkrete Möglichkeit dafür erkennbar ist, dass die Planfeststellungsbehörde sich von einer derartigen Abweichung bei ihrer planerischen Abwägung hätte beeindrucken lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1989 - 4 C 12.87 - E 84, 31 [45]).

  • BVerwG, 21.01.1998 - 4 VR 3.97

    Bundesverwaltungsgericht stoppt einstweilen Bau der Ostsee-Autobahn bei Lübeck

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2001 - 4 L 92/99
    Das Gericht entnimmt dabei dem Gebot der Vertragstreue, dass den Mitgliedstaat eine "vorgezogene" Verhaltenspflicht treffen könne, die man als Pflicht zur Vermeidung von Widersprüchen mit den Zielsetzungen der Richtlinie oder als Pflicht zur "Stillhaltung" als gemeinschaftliche Vorwirkung verstehen könne (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2000 - 4 C 2.99 -, UPR 2000, 230 [231]; grundlegend und bereits in diese Richtung tendierend: Beschluss vom 21. Januar 1998 - 4 VR 3/97 - NVwZ 1998, 616 [622]; Urteil vom 19. Mai 1998 - 4 A 9.97 - E 107, 1 [21f.]) .

    Dafür muss jedoch die ernsthafte Möglichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung der weiteren Umgebung des Vorhabens bestehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 1998 - 4 VR 3.97 - NVwZ 1998, 616 [620]).

  • EuGH, 02.08.1993 - C-355/90

    Kommission / Spanien

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2001 - 4 L 92/99
    Das Bundesverwaltungsgericht stützt sich dabei auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, der in einer Reihe von Entscheidungen die unmittelbare Geltung nicht umgesetzter Richtlinien gegenüber Behörden der Mitgliedstaaten herausgearbeitet hat (vgl. EuGH, Urteil vom 2. August 1993 - Rs. C-355/90 - Santoña, ZUR 1994, 305 [306]; Urteil vom 11. Juli 1996 - Rs. C-44/95 - Lappel Bank, NuR 1997, 36 [37]; grundlegend bereits zur Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung: Urteil vom 11. August 1995 - Rs. C-431/92 - Großkrotzenburg, DVBl. 1996, 424 [425]).

    So nahm der Europäische Gerichtshof im "Santoña"-Urteil ein faktisches Vogelschutzgebiet an, weil ein Gebiet betroffen war, das unstreitig supranationale ornithologische Bedeutung hatte und eine Vielzahl von Arten, darunter vom Aussterben bedrohte, beherbergte (EuGH, Urteil vom 2. August 1993 - Rs. C-355/90 - Santoña, ZUR 1994, 305 [306] Tz. 27; ähnlich restriktiv auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. Dezember 1997 - 7 M 1155/97 - NuR 1998, 275 [280]).

  • BVerwG, 18.06.1997 - 11 A 65.95

    Recht des Schienenverkehrs - Einwendungen einer Gemeinde wegen mangelnder

  • BVerwG, 21.03.1996 - 7 B 164.95

    Immissionsschutzrecht: Erforderlichkeit der Umweltverträglichkeitsprüfung in der

  • OVG Niedersachsen, 04.12.1997 - 7 M 1155/97

    Umweltverträglichkeitsprüfung; Bundesfernstraßen; Planfeststellung;

  • EuGH, 11.08.1995 - C-431/92

    Kommission / Deutschland

  • BVerwG, 10.09.1998 - 4 A 35.97

    Umweltverträglichkeitsprüfung; landschaftspflegerischen Begleitplan;

  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.1988 - 5 S 1088/88

    Straßenrechtliche Planfeststellung; Durchführung des Erörterungstermins;

  • VGH Bayern, 20.07.1994 - 20 A 92.40087
  • BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 21.95

    Einwendungen des Eigentümers eines während des Planfeststellungsverfahrens

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

  • BVerwG, 29.04.1993 - 7 A 2.92

    Bundesbahnstrecke Erfurt-Bebra I - § 42 Abs. 2 VwGO, die in § 9 BNatSchG

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 63.80

    Auswirkungen der fehlenden Kenntlichmachung planbetroffener Grundstücke;

  • BVerwG, 14.06.1996 - 4 A 3.96

    Fernstraßenrecht: Eintritt der Präklusionswirkung im Planfeststellungsverfahren,

  • BVerwG, 10.07.1995 - 4 B 94.95

    Anforderungen an den Antrag auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses -

  • EuGH, 26.02.1986 - 152/84

    Marshall / Southampton und South-West Hampshire Area Health Authority

  • VGH Bayern, 08.06.1988 - 22 B 83 A.1681
  • EuGH, 11.07.1996 - C-44/95

    Regina / Secretary of State for the Environment, ex parte Royal Society for the

  • OVG Saarland, 29.04.1997 - 2 M 1/96
  • EuGH, 07.12.2000 - C-374/98

    Kommission / Frankreich

  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 4.94
  • BVerwG, 22.01.1971 - IV B 144.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf Erlass eines

  • BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 2.88

    Normenkontrolle - Abfallbeseitigungspläne - Entsorgungspläne - Antragsbefugnis -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.1994 - 8 B 10127/94
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.02.1994 - 1 K 14/92
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.01.1986 - 7 B 39/85

    Genehmigung; Verbringung; Dritte; Schutzbereich; Subjektives Recht; Abfall

  • BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 15.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein;

    Das Planvorhaben widerspricht keinen Vorschriften des nationalen Rechts, deren Verletzung die Kläger nach § 51 c Abs. 1 LNatSchG zu rügen berechtigt sind (vgl. zur Reichweite dieser Bestimmung: OVG Schleswig, Urteil vom 15. Februar 2001, - 4 L 92/99 -, NordÖR 2001, 486).
  • BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 21.01

    Ostseeautobahn bei Lübeck darf gebaut werden

    Das Planvorhaben widerspricht keinen Vorschriften des nationalen Rechts, deren Verletzung der Kläger nach § 51 c Abs. 1 LNatSchG zu rügen berechtigt ist (vgl. zur Reichweite dieser Bestimmung: OVG Schleswig, Urteil vom 15. Februar 2001, - 4 L 92/99 -, NordÖR 2001, 486).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.12.2001 - 1 K 14/99

    Unzumutbare Lärm- und Schadstoffbelastungen; Recht auf körperliche

    Entsprechend dem Schutzzweck der Vogelschutzrichtlinie, geeignete Lebensräume für bestimmte gefährdete Arten zu erhalten, ist die Bedeutung zu ermitteln anhand von Kriterien wie Eigenart und Größe des Gebiets, Anzahl der dort anzutreffenden durch Art. 4 Abs. 1 und 2 V-RL geschützten Arten, Größe der Bestände, vorhandene Störfaktoren, Vernetzung mit anderen schutzwürdigen Gebieten und Wertigkeit im Vergleich zu anderen Gebieten mit entsprechender Funktion (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.05.1999 - 20 B 1464/98.AK -, NVwZ-RR 2000, 490, Schleswig-Holsteinisches OVG, Urt. v. 15.02.2001 - 4 L 92/99 -, ZUR 2001, 282).

    Sie bildet deshalb ein wichtiges Erkenntnismittel zur Beantwortung der Frage, ob ein Gebiet eine besondere Eignung zur Ausweisung als Vogelschutzgebiet besitzt (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.05.1999 - 20 B 1464/98.AK -, a.a.O., Schleswig-Holsteinisches OVG, Urt. v. 15.02.2001 - 4 L 92/99 -, a.a.O.; vgl. auch EuGH, Urt. v. 19.05.1998 - Rs. C-3/96 -, a.a.O., S. 541 sowie BVerwG, Beschl. v. 21.11.2001 - 4 VR 13.00 -, NuR 2002, 153).

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.03.2009 - 1 KN 12/08

    Normenkontrollantrag eines eingetragenen Vereins nach § 58

    Letzteres ist vom Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 23.11.2007 - 9 B 38.07 - ZUR 2008, 257) nicht beanstandet worden, weil sich der Umfang der Begründetheitsprüfung aus den verwaltungsprozessualen Regeln der Verwaltungsgerichtsordnung herleiten lasse, ebenso nicht vom 4. Senat des entscheidenden Gerichts (Urt. v. 15.02.2001 - 4 L 92/99 - NordÖR 2001, 486).
  • VG Schleswig, 21.09.2006 - 12 A 162/00
    Ein über diesen Umfang hinausgehender Anspruch auf Einbeziehung auch nur abstrakt dem Naturschutz dienender Normen in die Überprüfung und auf umfassende Rechtmäßigkeitskontrolle des angegriffenen Vorhabens wie sie etwa einem enteignungsbetroffenen Grundeigentümer zu Gebote steht besteht demgegenüber nicht (BVerwG, Urteil vom 19.05.1998, 4 A 9.97, BVerwGE 107, 1; BVerwG, Urteil vom 19.03.2003, 9 A 33/02, DVBl. 2003, 1069 bis 1074; OVG Schleswig, Urteil vom 15. Februar 2001, 4 L 92/99).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.12.2018 - 4 MB 114/18

    Verantwortlichkeit der Ausländerbehörde für Rechtmäßigkeit der Wohnsitzauflage

    Soweit für eine solche Verwaltungsvorschrift - wie hier - keine konkrete Verankerung im Gesetz besteht, können Dritte ihre fehlende Einhaltung nur über den Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung unter Berufung auf Art. 3 Abs. 1 GG vor Gericht mit Erfolg beanstanden; im Übrigen stellt sie nicht rügefähiges Innenrecht dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.2011 - 1 C 21/10 -, juris Rn. 15 f., Beschl. v. 04.11.1992 - 1 B 182/91 -, juris Rn. 5; OVG Schleswig, Urt. v. 15.02.2001 - 4 L 92/99 -, juris Rn. 106).
  • VG Schleswig, 10.10.2001 - 12 B 10/01

    Eingriff in Naturschutzgebiet; Vogelschutzgebiet; zur Anmeldung vorgesehenes

    So können öffentliche Belange, die nicht als solche als naturschutzrechtlich zu qualifizieren sind, nicht Gegenstand einer Verbandsklage nach § 51 c LNatSchG sein, sondern lediglich solche, die einen konkreten Bezug zum Naturschutz aufweisen ( so OVG SH Urteil vom 15.02.2001, 4 L 92/99 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2005 - 4 MB 101/05

    Instrumentenlandesystem zu CAT II (Flughafen Lübeck-Blankensee)

    Entsprechendes gilt auch für die landesrechtliche Bestimmung des § 51 c LNatSchG (siehe dazu die Drucksache 13/27, SchlH-Landtag 13. Wahlperiode, S. 140, sowie die Ausführungen des Senats in seinem Urteil vom 15.02.2001 4 L 92/99 -, Abdr. S. 19 f.).
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