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   OVG Niedersachsen, 22.05.2013 - 4 LA 302/11   

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https://dejure.org/2013,11127
OVG Niedersachsen, 22.05.2013 - 4 LA 302/11 (https://dejure.org/2013,11127)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.05.2013 - 4 LA 302/11 (https://dejure.org/2013,11127)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Mai 2013 - 4 LA 302/11 (https://dejure.org/2013,11127)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zulassung der Berufung bzgl. der Frage der Rundfunkgebührenpflicht für einen ausschließlich beruflich genutzten internetfähigen PC in der Kanzlei eines selbstständigen Rechtsanwalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung der Berufung bzgl. der Frage der Rundfunkgebührenpflicht für einen ausschließlich beruflich genutzten internetfähigen PC in der Kanzlei eines selbstständigen Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RGebStV § 5 Abs. 3 S. 1
    Zulassung der Berufung bzgl. der Frage der Rundfunkgebührenpflicht für einen ausschließlich beruflich genutzten internetfähigen PC in der Kanzlei eines selbstständigen Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2013, 522
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09

    Rundfunkgebührenstaatsvertrag; revisibles Recht; internetfähiger PC;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.05.2013 - 4 LA 302/11
    Das Verwaltungsgericht hat die Klage des Klägers gegen den Rundfunkgebührenbescheid des Beklagten vom 3. April 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 6. Juli 2009 zutreffend mit der Begründung abgewiesen, dass in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 27.10.2010 - 6 C 12.09 -) geklärt sei, dass es sich bei einem ausschließlich beruflich genutzten internetfähigen PC in der Kanzlei eines selbständigen Rechtsanwalts um ein neuartiges zum Empfang bereitgehaltenes Rundfunkempfangsgerät handelt, für das - sofern es nicht unter die Zweitgerätefreiheit fällt - ohne Verstoß gegen Verfassungsrecht Rundfunkgebühren zu zahlen sind.

    Für die in § 5 Abs. 3 RGebStV normierte Gebührenbefreiung kommt es zudem auf das Vorhandensein eigener (Erst-) Geräte an, so dass es unerheblich ist, ob auf dem betreffenden Grundstück noch von anderen Personen Rundfunkempfangsgeräte bereitgehalten werden (BVerwG, Beschl. v. 27.10.2010 - 6 C 12.09 - ferner Beschl. v. 29.3.2012 - 6 B 1.12 -).

  • BVerwG, 29.03.2012 - 6 B 1.12

    Rundfunkempfangsgerät; internetfähiger PC; Rundfunkteilnehmer; Gebührenbefreiung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.05.2013 - 4 LA 302/11
    Für die in § 5 Abs. 3 RGebStV normierte Gebührenbefreiung kommt es zudem auf das Vorhandensein eigener (Erst-) Geräte an, so dass es unerheblich ist, ob auf dem betreffenden Grundstück noch von anderen Personen Rundfunkempfangsgeräte bereitgehalten werden (BVerwG, Beschl. v. 27.10.2010 - 6 C 12.09 - ferner Beschl. v. 29.3.2012 - 6 B 1.12 -).

    Die Mitglieder einer Bürogemeinschaft werden nach § 5 Abs. 3 RGebStV jeweils einzeln auf die Voraussetzungen als Rundfunkteilnehmer geprüft und das bei einem Mitglied der Bürogemeinschaft vorhandene Rundfunkempfangsgerät wirkt nicht befreiend für die anderen Mitglieder (BVerwG, Beschl. v. 29.3.2012 - 6 B 1.12 -).

  • BVerfG, 22.08.2012 - 1 BvR 199/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.05.2013 - 4 LA 302/11
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen die vorgenannte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen und ebenfalls entschieden, dass die Erhebung von Rundfunkgebühren für einen internetfähigen PC keinen verfassungswidrigen Eingriff in das Recht auf Informationsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 2. Hs. GG darstellt und auch nicht gegen die Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG und den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG verstößt (BVerfG, Beschl. v. 22.8.2012 - 1 BvR 199/11 -).
  • BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 15.10

    Rundfunkgebühr; Rundfunkempfangsgerät, internetfähiger PC; Zweitgerät; im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.05.2013 - 4 LA 302/11
    Zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht nach § 5 Abs. 3 Satz 1 RGebStV ist erforderlich, dass ein "neuartiges" und ein "nicht neuartiges" Rundfunkempfangsgerät auf demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken von dem Rundfunkteilnehmer bereitgehalten werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.8.2011 - 6 C 15.10 -).
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