Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2011 - 4 LA 53/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,62023
OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2011 - 4 LA 53/10 (https://dejure.org/2011,62023)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03.05.2011 - 4 LA 53/10 (https://dejure.org/2011,62023)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03. Mai 2011 - 4 LA 53/10 (https://dejure.org/2011,62023)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,62023) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.09.1979 - 7 C 7.78

    Voraussetzungen der Heranziehung zu einem Verbandsbeitrag - Zulässigkeit von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2011 - 4 LA 53/10
    Soweit allerdings § 7 WVVO es ausschließt, Mängel des Gründungsherganges geltend zu machen, die den Betroffenen nicht selbst in seinen Rechten verletzen, ist die Vorschrift mit Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar und hat nach wie vor Bestand (BVerwG, Urt. v. 21.09.1979 - 7 C 7.78 - Buchholz 445.2 § 7 WVVO Nr. 3).
  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2011 - 4 LA 53/10
    Hinzukommen muss vielmehr in der Regel, dass der Berechtigte unter Verhältnissen untätig bleibt, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt (BVerfG, Beschl. v. 26.01.1972 - 2 BvR 255/67 -, NJW 1972, 675).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.10.1971 - III A 28/71
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2011 - 4 LA 53/10
    Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat im Urteil vom 14. Oktober 1971 (Az. III A 28/71 - OVGE MüLü 27, 495 ff.) entschieden, den Eigentümern bebauter Grundstücke erwachse kein Vorteil daraus, dass das vom Wasser- und Bodenverband ausgebaute und unterhaltene Entwässerungssystem zugleich auch als Vorfluter für Abwasseranlagen der Kommune diene, in die Eigentümer von Grundstücken das Oberflächenwasser, welches sie auf Grund des bestehenden Anschluss- und Benutzungszwanges der Kommune überlassen müssten, einleiten.
  • VG Schleswig, 25.01.2021 - 6 B 34/20

    Heranziehung eines Mitglieds einer Eigentümergemeinschaft zu

    Die §§ 152 ff. WVVO ermächtigen vielmehr die zuständige Behörde zur Gründung eines Wasser- und Bodenverbandes durch Erlass der entsprechenden Satzung im Sinne des § 169 Abs. 1 WVVO (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 03. Mai 2011, 4 LA 53/10).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.05.2015 - 4 LB 1/15

    Jagdrecht -Rückzahlung von überzahlter Jagdpacht

    Hinzukommen muss vielmehr in der Regel, dass der Berechtigte unter Verhältnissen untätig bleibt, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt (OVG Schleswig, 4. Senat, Beschl. v. 03.05.2011 - 4 LA 53/10 - BVerfG, Beschl. v. 26.01.1972 - 2 BvR 255/67 -, NJW 1972, 675).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.11.2012 - 4 LA 43/12

    Festsetzung eines wasserrechtlichen Beitragsbescheids bei Gesamtschuldnern (hier:

    Der Senat hat bereits entschieden, dass es sich bei der Verbandsgründung nach § 153 Abs. 1 WVVO ("zu dem Wasser- und Bodenverband können die jeweiligen Eigentümer... vereinigt werden") nicht um eine herkömmliche Ermessensentscheidung im Rahmen des Erlasses eines Verwaltungsakts handelt, sondern um die Ausübung der Ermächtigung der zuständigen Behörde zur Verbandsgründung durch Erlass einer Satzung im Verfahren nach den § 152 ff. WVVO (vgl. Senatsbeschl. v. 03.05.2011 - 4 LA 53/10 -, NordÖR 2011, 513).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht