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   OVG Niedersachsen, 09.05.2008 - 4 LA 611/07   

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https://dejure.org/2008,15961
OVG Niedersachsen, 09.05.2008 - 4 LA 611/07 (https://dejure.org/2008,15961)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.05.2008 - 4 LA 611/07 (https://dejure.org/2008,15961)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Mai 2008 - 4 LA 611/07 (https://dejure.org/2008,15961)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Rundfunkgebührenpflicht bei dem Verkauf von Rundfunkempfangsgeräten in einem Tankstellen-Shop

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Rundfunkgebührenpflicht im Rahmen des Verkaufs von Rundfunkempfangsgeräten in einem Tankstellen-Shop ohne Vorführung der Geräte

  • Judicialis

    RGebStV § 1 Abs. 1 S. 1; ; RGebStV § 1 Abs. 1 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rundfunkgebührenpflicht im Rahmen des Verkaufs von Rundfunkempfangsgeräten in einem Tankstellen-Shop ohne Vorführung der Geräte

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 27.06.2006 - 10 UE 43/06

    Keine Rundfunkgebührenpflicht für Unternehmen, die gewerbsmäßig Rundfunkgeräte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.05.2008 - 4 LA 611/07
    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 27. Juni 2006 (10 UE 43/06) zu einem vergleichbaren Fall Folgendes ausgeführt: .
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2005 - 12 A 10203/05

    Zur Rundfunkgebührenpflicht von Lebensmitteldiscountern: ALDI muss keine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.05.2008 - 4 LA 611/07
    Die objektive Zweckbestimmung des Besitzes besteht hier gerade in der Nutzung des Gerätes zum Rundfunkempfang (ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Juli 2005 - 12 A 10203/05 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - 19 A 378/06

    Festsetzung von Rundfunkgebühren für zum Verkauf angebotene Rundfunkgeräte eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.05.2008 - 4 LA 611/07
    Ergänzend dazu hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 2. März 2007 (19 A 378/06) Folgendes ausgeführt:.
  • VGH Bayern, 19.05.2009 - 7 B 08.2922

    Internetfähiger PC ist rundfunkgebührenpflichtig

    Das Gleiche gilt nach einhelliger obergerichtlicher Auffassung bei originalverpackten Rundfunkempfangsgeräten, die von Handelsunternehmen ohne Prüfung oder Vorführung zum Kauf angeboten werden (OVG RhPf vom 18.7.2005 MMR 2006, 59; HessVGH vom 27.6.2006 ZUM-RD 2006, 535; OVG NW vom 2.3.2007 ZUM 2007, 586; VGH BW vom 8.5.2008 DÖV 2008, 829; NdsOVG vom 9.5.2008 Az. 4 LA 611/07; OVG Hmb vom 18.12.2008 DVBl 2009, 400).
  • OVG Hamburg, 18.12.2008 - 4 Bf 337/07

    Verpackte Rundfunkempfänger zum Verkauf; Rundfunkgebührenpflicht

    Der Händler ist in Bezug auf diese Geräte nicht Rundfunkteilnehmer im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 RGebStV und demzufolge auch nicht nach § 2 Abs. 2 Satz 1 RGebStV verpflichtet, für diese Geräte Rundfunkgebühren zu entrichten (so im Ergebnis die einhellige obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 4.11.2004, 12 A 11402/04, und v. 18.7.2005, 12 A 10203/05, jeweils juris; VGH Kassel, Beschl. v. 27.6.2006, 10 UE 43/06, juris; OVG Münster, Urt. v. 2.3.2007, a.a.O.; VGH Mannheim, Urt. v. 8.5.2008, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 9.5.2008, 4 LA 611/07, juris).

    Jedenfalls kennen die Vertragspartner sowie der Gesetzgeber die seither ergangene Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte, die sich bisher mit dieser Frage zu beschäftigen hatten und die einhellig entschieden haben, dass originalverpackt ohne Prüfung und Vorführung zum Verkauf angebotene Rundfunkempfangsgeräte nicht der Rundfunkgebührenpflicht unterliegen (OVG Koblenz, Urt. v. 4.11.2004, a.a.O., und v. 18.7.2005, a.a.O.; VGH Kassel, Beschl. v. 27.6.2006, a.a.O.; OVG Münster, Urt. v. 2.3.2007, a.a.O.; VGH Mannheim, Urt. v. 8.5.2008, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 9.5.2008, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2009 - 4 LA 709/07

    Anwendung der Vorschriften des Einführungsgesetzbuches zum Bürgerlichen

    Rundfunkteilnehmer ist dementsprechend nach gefestigter Rechtsprechung, wer die rechtlich gesicherte tatsächliche Verfügungsmacht über das Rundfunkempfangsgerät besitzt und damit die Möglichkeit hat, das Gerät zu nutzen, d. h. insbesondere über seinen Einsatz und die Programmwahl tatsächlich verantwortlich zu bestimmen (vgl. Senatsbeschl. v. 9.5.2008 - 4 LA 611/07 - Hamburgisches OVG, Urt. v. 18.12.2008 - 4 Bf 337/07 -, NordÖR 2009, 124 f.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 8.5.2008 - 2 S 700/07 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 2.3.2007 - 19 A 378/06 -).
  • OVG Sachsen, 20.12.2011 - 5 A 399/09

    Rundfunkgebühr, Universität, Befreiungsanspruch, Bereithalten von Rundfunkgeräten

    Diese auch von anderen Obergerichten geteilte Auffassung (VGH BW, Urt. v. 8. Mai 2008 - 2 S 700/07 - OVG Lüneburg, Beschl. v. 9. Mai 2008 - 4 LA 611/07 - OVG Hamburg, Urt. v. 18. Dezember 2008 - 4 BF 337/07 - OVG NRW, Urt. v. 2. März 2007 - 19 A 328/06 -) stellt maßgeblich auf die objektive Zweckbestimmung ab, hier dem ausschließlichen Verkauf von verpackten Rundfunkempfangsgeräten ohne Möglichkeit ihrer Inbetriebnahme vor dem Kauf.
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