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   OVG Niedersachsen, 29.05.2007 - 4 LA 88/07   

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https://dejure.org/2007,10526
OVG Niedersachsen, 29.05.2007 - 4 LA 88/07 (https://dejure.org/2007,10526)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.05.2007 - 4 LA 88/07 (https://dejure.org/2007,10526)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. Mai 2007 - 4 LA 88/07 (https://dejure.org/2007,10526)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zuordnung von Vermögen bei der Ausbildungsförderung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 21 Abs. 1 S. 3 BAföG; § 27 Abs. 1 BAföG; § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG; § 266 StGB
    Von einem Auszubildenden treuhänderisch gehaltenes Vermögen als Vermögen des Auszubildenden; Zuordnung von Vermögen; Qualifizierung von Vermögensgegenständen als Vermöen bei objektiver Zugriffsmöglichkeit

  • Judicialis

    BAföG § 27 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAföG § 27 Abs. 1
    Zuordnung von Vermögen bei der Ausbildungsförderung - Ausbildungsförderung; Auszubildender; Konto; Objektive Zugriffsmöglichkeit; Treuhänder, Treugeber; Treuhandverhältnis; Verfügungsmacht; Vermögen; Vertragliche Beschränkungen; Vertragliche Bindungen; Wertpapierdepot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Von einem Auszubildenden treuhänderisch gehaltenes Vermögen als Vermögen des Auszubildenden; Zuordnung von Vermögen; Qualifizierung von Vermögensgegenständen als Vermöen bei objektiver Zugriffsmöglichkeit

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 28.02.2007 - 12 ZB 06.2581

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.05.2007 - 4 LA 88/07
    Aufgrund der objektiven Zugriffsmöglichkeit auf diese Vermögensgegenstände waren diese ihrem Vermögen im Sinne des § 27 Abs. 1 BAföG zuzurechnen (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 28.2. 2007 - 12 ZB 06.2581 -).

    Dass die Mutter der Klägerin das Geld auf das Konto überwiesen und die Wertpapiere erworben hat, ändert daran nichts (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 28.2. 2007 - 12 ZB 06.2581 -).

    Das gilt auch für eine eventuelle vertragliche Bindung der Klägerin gegenüber ihrer Mutter, höchstens in Höhe von 5.000,-- Euro über das Konto und das Depot verfügen zu dürfen, weil für die Zuordnung des Vermögens allein maßgebend ist, wer formal die volle Verfügungsmacht über das Vermögen besitzt (Bay. VGH, Beschl. v. 28.2. 2007 - 12 ZB 06.2581 - OVG Saarlouis, Beschl. v. 23.2.2007 - 3 Y 137/06 - OVG Bremen, Urt. v. 21.2.2007 - 2 A 245/05 - Ramsauer/Stallbaum/Sternal, Bundesausbildungsförderungsgesetz, Kommentar, 4. Aufl., § 21 Rn. 3).

    Auch ein von einem Auszubildenden treuhänderisch gehaltenes Vermögen stellt ausbildungsförderungsrechtlich kein Vermögen des Treugebers, sondern Vermögen des Auszubildenden dar (Bay. VGH, Beschl. v. 28.2. 2007 - 12 ZB 06.2581 - OVG Bremen, Urt. v. 21.2.2007 - 2 A 245/05 -.).

    Denn vertragliche Bindungen und Beschränkungen, die eine objektive Zugriffsmöglichkeit unberührt lassen, können angesichts des Grundsatzes der Nachrangigkeit staatlicher Ausbildungsförderung die Herausnahme aus der Vermögensanrechnung nicht rechtfertigen (BVerwG, Beschl. v. 16.2. 2000 - 5 B 182.99 - Bay. VGH, Beschl. v. 28.2. 2007 - 12 ZB 06.2581 - OVG Bremen, Urt. v. 21.2.2007 - 2 A 245/05 -).

  • OVG Bremen, 21.02.2007 - 2 A 245/05

    unbillige Härte; Treuhandverhältnis; überzahlte Ausbildungsförderung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.05.2007 - 4 LA 88/07
    Das gilt auch für eine eventuelle vertragliche Bindung der Klägerin gegenüber ihrer Mutter, höchstens in Höhe von 5.000,-- Euro über das Konto und das Depot verfügen zu dürfen, weil für die Zuordnung des Vermögens allein maßgebend ist, wer formal die volle Verfügungsmacht über das Vermögen besitzt (Bay. VGH, Beschl. v. 28.2. 2007 - 12 ZB 06.2581 - OVG Saarlouis, Beschl. v. 23.2.2007 - 3 Y 137/06 - OVG Bremen, Urt. v. 21.2.2007 - 2 A 245/05 - Ramsauer/Stallbaum/Sternal, Bundesausbildungsförderungsgesetz, Kommentar, 4. Aufl., § 21 Rn. 3).

    Auch ein von einem Auszubildenden treuhänderisch gehaltenes Vermögen stellt ausbildungsförderungsrechtlich kein Vermögen des Treugebers, sondern Vermögen des Auszubildenden dar (Bay. VGH, Beschl. v. 28.2. 2007 - 12 ZB 06.2581 - OVG Bremen, Urt. v. 21.2.2007 - 2 A 245/05 -.).

    Denn vertragliche Bindungen und Beschränkungen, die eine objektive Zugriffsmöglichkeit unberührt lassen, können angesichts des Grundsatzes der Nachrangigkeit staatlicher Ausbildungsförderung die Herausnahme aus der Vermögensanrechnung nicht rechtfertigen (BVerwG, Beschl. v. 16.2. 2000 - 5 B 182.99 - Bay. VGH, Beschl. v. 28.2. 2007 - 12 ZB 06.2581 - OVG Bremen, Urt. v. 21.2.2007 - 2 A 245/05 -).

  • VGH Hessen, 07.11.1989 - IX OE 60/82

    Ausbildungsförderung: Keine einkommensmindernde Berücksichtigung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.05.2007 - 4 LA 88/07
    Die Klägerin übersieht, dass es sich bei dem Betrag von 18.873,-- DM nicht um Werbungskosten, die nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG von den Einkünften in Abzug zu bringen sind, sondern um einen Verlustvortrag handelt, der nach § 21 Abs. 1 Satz 3 BAföG nicht berücksichtigungsfähig ist (vgl. Rothe/Blanke, Bundesausbildungsförderungsgesetz, Kommentar, 5. Aufl., § 21 Rn. 9; Hess. VGH, Urt. v. 7.11.1989 - IX OE 60/82 -).
  • BVerwG, 16.02.2000 - 5 B 182.99
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.05.2007 - 4 LA 88/07
    Denn vertragliche Bindungen und Beschränkungen, die eine objektive Zugriffsmöglichkeit unberührt lassen, können angesichts des Grundsatzes der Nachrangigkeit staatlicher Ausbildungsförderung die Herausnahme aus der Vermögensanrechnung nicht rechtfertigen (BVerwG, Beschl. v. 16.2. 2000 - 5 B 182.99 - Bay. VGH, Beschl. v. 28.2. 2007 - 12 ZB 06.2581 - OVG Bremen, Urt. v. 21.2.2007 - 2 A 245/05 -).
  • OVG Niedersachsen, 28.06.2007 - 4 LA 39/06

    Wertpapierdepots als Vermögen m Sinne des § 27 Abs. 1

    Für die ausbildungsförderungsrechtliche Zuordnung des Vermögens ist grundsätzlich maßgebend, wer formal die volle Verfügungsmacht über das Vermögen besitzt (Senatsbeschl. v. 29.5. 2007 - 4 LA 88/07 - ebenso BayVGH, Beschl. v. 28.2. 2007 - 12 ZB 06.2581 - OVG Saarlouis, Beschl. v. 23.2. 2007 - 3 Y 13/06 - OVG Bremen, Urt. v. 21.2.2007 - 2 A 245/05 - OVG Schleswig, Beschl. v. 29.11.2005 - 2 LA 89/05 -).

    Denn auch ein von einem Auszubildenden verdeckt treuhänderisch gehaltenes Vermögen stellt ausbildungsförderungsrechtlich Vermögen des Auszubildenden und nicht Vermögen des Treugebers dar (vgl. Senatsbeschl. v. 29.5.2007 - 4 LA 88/07 - BayVGH, Beschl. v. 28.2.2007 - 12 ZB 06.2581 - BayVGH, Beschl. v. 16.2.2007 - 12 ZB 06.182 - OVG Bremen, Urt. v. 21.2.2007 - 2 A 245/07 - OVG Saarlouis, Beschl. v. 23.2.2007 - 3 Y 13/06 -).

    In der Rechtsprechung des Senats ist bereits geklärt, dass ein von einem Auszubildenden verdeckt treuhänderisch gehaltenes Vermögen ausbildungsförderungsrechtlich Vermögen des Auszubildenden darstellt (vgl. Senatsbeschl. v. 29.5.2007 - 4 LA 88/07 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2007 - 12 S 2539/06

    Rückforderung von Ausbildungsförderung; Sparkonto; Treuhandverhältnis

    Da es somit nur auf die objektive Zugriffsmöglichkeit ankommt, sind alle rechtsgeschäftlichen Verfügungsbeschränkungen, die diese unberührt lassen, für die ausbildungsförderungsrechtliche Vermögenszuordnung unerheblich (so auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 29.05.2007 - 4 LA 88/07 - und OVG Bremen, Urteil vom 21.02.2007 - 2 A 245/05 - , beide juris).

    Denn keiner der in § 266 StGB enthaltenen Tatbestände ist bei dieser Sach- und Rechtslage erfüllt (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 29.04.2007 - 4 LA 88/07 - , juris).

  • OVG Saarland, 27.05.2008 - 3 A 373/07

    Rückforderung zu Unrecht gezahlter Ausbildungsförderung; Kontoeröffnung auf den

    Angesichts des Grundsatzes der Nachrangigkeit staatlicher Ausbildungsförderung, wonach individuelle Ausbildungsförderung nur beansprucht werden kann, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen, ist dieser Vermögensgegenstand daher nicht nach § 27 Abs. 1 Satz 2 BAföG vom Vermögen des Auszubildenden ausgenommen hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 16.2.2000 - 5 B 182/99 -, zitiert nach Juris; Rothe/Blanke, a.a.O., § 27 Rdnr. 10; VGH Mannheim, Urteil vom 17.9.2007 - 12 S 2539/06 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.5.2007 - 4 LA 88/07 - zitiert nach Juris.

    hierzu BVerwG, Entscheidung vom 16.2.2000 - 5 B 182/99 - OVG Bremen, Urteil vom 21.2.2007 - 2 A 245/05 -, BayVGH, Beschlüsse vom 16.5.2007 - 12 C 07.359 - vom 6.3.2007 - 12 ZB 06.2726 - und vom 28.2.2007 - 12 ZB 06.2581 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.5.2007 - 4 LA 88/07 - jeweils zitiert nach Juris; Rothe/Blanke BAföG, § 27 Rdnr. 10 m.w.N.

  • VG Braunschweig, 26.02.2015 - 3 A 166/14

    Bereite Mittel; Spareinlagen; Verfügungsbeschränkung; Wohngeld; Zinsen;

    Allein maßgeblich ist dort die objektive Zugriffsmöglichkeit (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 16.02.2000, Az.5 B 182.99; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 29.05.2007, Az. 4 LA 88/07; Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 15.01.2009, Az. 11 K 408/08 mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2010 - 3 L 222/07

    Rückforderung von BAföG-Leistungen; Darlehensgewährung; Rückzahlungspflicht;

    Eventuelle sonstige familieninterne Beschränkungen und Bindungen sowie interne Absprachen, welche die rechtliche Zuordnung und Zugriffsmöglichkeit unberührt lassen, können prinzipiell angesichts der Nachrangigkeit staatlicher Ausbildungsförderung die Herausnahme aus der Vermögensanrechnung nicht begründen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.02.2000 - 5 B 182/99 -, juris; OVG Bremen, Urt. v. 21.01.2007 - 2 A 245/05 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 16.05.2007 - 12 C 07.359 -, juris; Beschl. v. 06.03.2007 - 12 ZB 06.2726 -, juris; Beschl. v. 28.02.2007 - 12 ZB 06.2581 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.05.2007 - 4 LA 88/07 -, juris) und bewirken daher rechtlich gesehen auch kein Verwertungshindernis im Sinne des § 27 Abs. 1 Satz 2 BAföG.
  • VG Göttingen, 06.12.2007 - 2 A 42/06

    Anzurechnendes Vermögen; Ausbildungsförderung; Bewilligungsbescheid; Grundsatz

    Diese Rechtsprechung ist mittlerweile vom Nds. Oberverwaltungsgericht bestätigt worden (Beschlüsse vom 29.5.2007 -4 LA 88/07-, zitiert nach der Internetrechtsprechungsdatenbank des Gerichts; vom 28.6.2007 -4 LA 39/06-, NVwZ-RR 2007, 779).

    "....denn auch ein von einem Auszubildenden verdeckt treuhänderisch gehaltenes Vermögen stellt ausbildungsförderungsrechtlich Vermögen des Auszubildenden und nicht Vermögen des Treugebers dar (vgl. Senatsbeschl. v. 29.5. 2007 - 4 LA 88/07 - BayVGH, Beschl. v. 28.2. 2007 - 12 ZB 06.2581 - BayVGH, Beschl. v. 16.2. 2007 - 12 ZB 06.182 - OVG Bremen, Urt. v. 21.2. 2007 - 2 A 245/07 - OVG Saarlouis, Beschl. v. 23.2. 2007 - 3 Y 13/06 -).

  • OVG Niedersachsen, 19.06.2008 - 4 PA 775/07

    Ausbildungsförderungsrechtliche Zuordnung von verdecktem Treuhandvermögen

    Ferner hat der Senat bereits entschieden, dass ein Herausgabeanspruch des Treugebers aufgrund der Abrede einer verdeckten Treuhand keine Schuld im Sinne des § 28 Abs. 3 BAföG darstellt, sondern ausbildungsrechtlich außer Betracht bleiben muss, wenn das Treugut dem Vermögen des verdeckten Treuhänders zuzurechnen ist (vgl. u. a. Senatsbeschl. v. 28.6.2007 - 4 LA 39/06 - u. 29.5.2007 - 4 LA 88/07 -, jeweils m. w. N.).
  • VG Oldenburg, 22.02.2008 - 13 A 2911/05

    Ausbildungsförderung; Rückforderung wegen rechtsmissbräuchlicher

    Unterlässt er dies, so muss er sich an dem von ihm erzeugten Rechtsschein festhalten lassen (VG Oldenburg, Urteil vom 27. April 2007 - 13 A 1100/05 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 29. Mai 2007 - 4 LA 88/07 - Beschluss vom 28. Juni 2007 - 4 LA 39/06 -, NVwZ-RR 2007, 779; Beschluss vom 3. Juli 2007 - 4 PA 115/07 - Bay. VGH, Beschluss vom 6. Juli 2006 - 12 C 06.468 -, juris; Urteil vom 17. November 2006 - 12 B 05.3317 -, juris; Beschluss vom 28. Februar 2007 - 12 ZB 06.2581 - juris).
  • VG Oldenburg, 20.07.2007 - 13 A 3210/05

    Alterssicherung; Anschein; Ausbildungsförderung; Bestandsinteresse;

    Bei einem Freistellungsauftrag in dieser Höhe hätte sich auch einer 18-jährigen Person aufdrängen müssen, dass die Unterschrift eine Geldanlage mit erheblichen Vermögenswerten betrifft (vgl. zu einem Freistellungsauftrag über 2.800,00 DM: Nds. OVG, Beschluss vom 29. Mai 2007 - 4 LA 88/07 -).
  • VG Bayreuth, 14.01.2008 - B 3 K 06.228

    Ausbildungsförderung; Rücknahme und Rückforderung bereits bewilligter Leistungen;

    Für die Zuordnung des Vermögens muss nach Auffassung des Gerichts unabhängig von der Anlageform allein die Frage maßgebend sein, wer formal die Verfügungsgewalt über das Vermögen besitzt (so bisher auch der BayVGH, zuletzt etwa im Beschluss vom 28.02.2007, Az.: 12 ZB 06.2581; siehe ferner VGH BW, Urteil vom 17.09.2007, Az.: 12 S 2539/06 - juris - OVG Nds, Beschluss vom 29.05.2007, Az.: 4 LA 88/07 - juris -).
  • VG Oldenburg, 03.12.2007 - 13 A 1744/06

    Ausbildungsförderung; Frist; Grundsatz der Nachrangigkeit;

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