Weitere Entscheidung unten: VG Lüneburg, 19.03.2003

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 19.03.2003 - 4 LB 111/02   

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https://dejure.org/2003,9171
OVG Niedersachsen, 19.03.2003 - 4 LB 111/02 (https://dejure.org/2003,9171)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.03.2003 - 4 LB 111/02 (https://dejure.org/2003,9171)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. März 2003 - 4 LB 111/02 (https://dejure.org/2003,9171)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Eingliederungshilfe; Betreuung in ausländischer Internatsschule; Anspruchsausschluss

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 35 a Abs. 1 SGB VIII; § 78a SBG VIII ; § 78 b Abs. 1 SGB VIII; § 78b Abs. 3 SGB VIII; § 39 Abs. 3 BSHG; § 40 Abs. 1 Nr. 3 BSHG; § 5 EingliederungshilfeVO
    Kostenübernahme für Internatsunterbringung in England als Eingliederungshilfe; Schwer behinderte Zwillinge mit Sprachentwicklungsverzögerung; Regelbeschulung für Kinder mit Lernbehinderungen und Legasthenie; Maßnahme zur Verhütung einer drohenden seelischen Behinderung; ...

  • Judicialis

    BSHG § 39; ; BSHG § 40 I Nr. 3; ; SGB VIII § 35a; ; SGB VIII § 36; ; SGB VIII § 5 II; ; SGB VIII § 6 III; ; SGB VIII § 78b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kostenübernahme für Internatsunterbringung in England als Eingliederungshilfe; Schwer behinderte Zwillinge mit Sprachentwicklungsverzögerung; Regelbeschulung für Kinder mit Lernbehinderungen und Legasthenie; Maßnahme zur Verhütung einer drohenden seelischen Behinderung; ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.11.1998 - 5 C 38.97

    Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.2003 - 4 LB 111/02
    Eingliederungshilfe nach § 35 a Abs. 1 SGB VIII erhielten nur Kinder, die seelisch behindert oder von einer seelischen Behinderung im Sinne der Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 26.11.1998 - FEVS 49, 487 [488]) bedroht seien.

    Zu der entscheidenden Frage, ob die seelischen Störungen nach Breite, Tiefe und Dauer so intensiv sind, dass sie die Fähigkeit zur Eingliederung in die Gesellschaft beeinträchtigen, tritt also die Prognoseentscheidung, ob und gegebenenfalls wann mit welcher Wahrscheinlichkeit der Eintritt einer Behinderung zu erwarten ist (vgl. dazu: BVerwG, Urt. v. 26.11.1998 - BVerwG 5 C 38.97 - FEVS 49, 487).

  • BVerwG, 08.06.1995 - 5 C 30.93

    Klage - Zulässigkeit - Jugendhilfeleistungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.2003 - 4 LB 111/02
    Nunmehr bleibt nur noch die von den Eltern der Klägerinnen selbst beschaffte Maßnahme als die geeignete und auch erforderliche (vgl. zu den Voraussetzungen, unter denen der Jugendhilfeträger zur Übernahme der Kosten einer selbstbeschafften Erziehungsmaßnahme verpflichtet ist: BVerwG, Urt. v. 8.6.1995 - 5 C 30.93 - FEVS 46, 94 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.03.2001 - 2 L 68/01
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.2003 - 4 LB 111/02
    Das gilt jedenfalls dann, wenn die Erbringung der Leistung in der gewählten Einrichtung im Einzelfall geeignet und erforderlich ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.06.1999 - 5 C 24.98 - BVerwGE 109, 155 ; OVG Schleswig, Urt. v. 28.03.2001 - 2 L 68/01 - FEVS 53, 25; vgl. zum Wunsch- und Wahlrecht auch: Urt. des Senats vom 28.04.1999 - 4 L 2607/98 -).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2001 - 4 MB 3671/01

    Angstneurose; Behinderung; Behinderungsbegriff; drohende Behinderung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.2003 - 4 LB 111/02
    Die Beschwerde blieb beim erkennenden Senat nach Anhörung der Gutachter ohne Erfolg (Beschluss vom 20.12.2001 - 4 MB 3671/01).
  • OVG Niedersachsen, 28.04.1999 - 4 L 2607/98

    Übernahme der Kosten einer Legastenietherapie; Geeignetheit (Therapeut);

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.2003 - 4 LB 111/02
    Das gilt jedenfalls dann, wenn die Erbringung der Leistung in der gewählten Einrichtung im Einzelfall geeignet und erforderlich ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.06.1999 - 5 C 24.98 - BVerwGE 109, 155 ; OVG Schleswig, Urt. v. 28.03.2001 - 2 L 68/01 - FEVS 53, 25; vgl. zum Wunsch- und Wahlrecht auch: Urt. des Senats vom 28.04.1999 - 4 L 2607/98 -).
  • BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 24.98

    Asylsuchende, Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige -; Inobhutnahme, Pflicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.2003 - 4 LB 111/02
    Das gilt jedenfalls dann, wenn die Erbringung der Leistung in der gewählten Einrichtung im Einzelfall geeignet und erforderlich ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.06.1999 - 5 C 24.98 - BVerwGE 109, 155 ; OVG Schleswig, Urt. v. 28.03.2001 - 2 L 68/01 - FEVS 53, 25; vgl. zum Wunsch- und Wahlrecht auch: Urt. des Senats vom 28.04.1999 - 4 L 2607/98 -).
  • BVerwG, 28.09.2000 - 5 C 29.99

    Antragserfordernis im Jugendhilferecht; Geldleistungen in der Jugendhilfe;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.2003 - 4 LB 111/02
    Dies entspricht sowohl der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 28.09.2000 - 5 C 29.99 - BVerwGE 112, 98) als auch der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 22.10.2002 - 4 LA 3600/01 -).
  • BSG, 25.06.2008 - B 11b AS 19/07 R

    Arbeitslosengeld II - Ganztagesschule für Sprachbehinderte - Essensgeld für

    Hierbei steht nicht schon die Art der begehrten Leistung der Gewährung von Eingliederungshilfe entgegen, da insoweit alle Maßnahmen in Betracht kommen, die im Zusammenhang mit der Ermöglichung einer angemessenen Schulbildung geeignet und erforderlich sind, die Behinderungsfolgen zu beseitigen oder zu mildern (BVerwG Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 8 zu der Übernahme notwendiger Beförderungskosten zum Besuch einer Sonderschule für Behinderte; BVerwG, Beschluss vom 2. September 2003 - 5 B 259/02 zur Kostenübernahme für einen schulbegleitenden Integrationshelfer; OVG Niedersachsen, Urteil vom 19. April 2004 - 12 ME 78/04 = SAR 2004, 98 zur Autismustherapie; VG Hamburg, Urteil vom 24. September 2004 - 13 K 1721/03, hierzu Gagel in jurisPR-SozR 11/2008 Anm 1 zu einer "gastweisen Unterbringung" ; OVG Niedersachsen, Urteil vom 19. März 2003 - 4 LB 111/02 = NDV-RD 2003, 81 und VGH Baden Württemberg, Urteil vom 14. Februar 1990 - 6 S 1797/88 = FEVS 41, 119 jeweils zur Betreuung in einer Internatsschule im Ausland).
  • VG Regensburg, 16.02.2004 - RO 8 E 03.3106

    Anspruch eines Jugendlichen gegenüber dem Jugendhilfeträger auf

    Entsprechend hat auch das niedersächsische Oberverwaltungsgericht im Urteil vom 19. März 2003, 4 LB 111/02, darauf hingewiesen, dass Leistungen für die Zeit vor der Antragstellung nicht Gegenstand des Verfahrens seien und hat die beantragte Hilfe bei Vorliegen der weiteren Anspruchsvoraussetzungen zugesprochen.
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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 19.03.2003 - 4 LB 111/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,41973
VG Lüneburg, 19.03.2003 - 4 LB 111/02 (https://dejure.org/2003,41973)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 19.03.2003 - 4 LB 111/02 (https://dejure.org/2003,41973)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 19. März 2003 - 4 LB 111/02 (https://dejure.org/2003,41973)
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Kurzfassungen/Presse

  • jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)

    Anspruch auf Kostenerstattung bei selbst beschaffter Internatsunterbringung im Ausland

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2006 - 12 A 806/03

    Jugendhilferechtliche Gewährung von Eingliederungshilfe durch Übernahme des

    OVG Lüneburg, Urteil vom 19. März 2003 - 4 LB 111/02 -, JAmt 2003, 486.
  • VG Frankfurt/Main, 19.01.2005 - 7 E 7436/03

    Übernahme der Kosten für die Unterbringung eines schwer hörgeschädigten Schülers

    Es ist nicht notwendige Anspruchsvoraussetzung für die Erbringung einer Leistung nach § 39 Abs. 1 BSHG i. V. m. § 100 Abs. 1 BSHG (vgl. zur vergleichbaren Problematik im Rahmen der Jugendhilfe OVG Lüneburg, Urteil vom 19.03.2003 - 4 LB 111/02).

    Der Beklagte als zuständiger Leistungsträger ist nämlich auch zur Übernahme der von den Eltern selbst beschafften Maßnahme verpflichtet, sofern, wie im vorliegenden Fall, die leistungsrechtlichen Voraussetzungen der §§ 39 und 101 BSHG erfüllt sind (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Beschluss vom 25.08.1987 - 5 B 50/87, NVwZ-RR 1998, 252; BVerwG, Urteil vom 08.06.1995 - 5 C 30/93, NVwZ-RR 1996, 510; OVG Lüneburg, Urteil vom 19.03.2003 - 4 LB 111/02, NDV - RD 2003, 81; jeweils zur vergleichsweisen Problematik im Jugendhilferecht).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2014 - 12 A 2470/13

    Notwendigkeit und Geeignetheit der Maßnahme der Jugendhilfe (hier: integrative

    - M 18 K 12.4143 -, juris; VG Göttingen, Urteil vom 12. Oktober 2006 - 2 A 173/05 -, juris, unter Verweis auf OVG Lüneburg, Urteil vom 19. März 2003 - 4 LB 111/02 -, JAmt 2003, 486, juris, und BVerwG, Urteil vom 2. September 1993 - 5 C 50.91- , BVerwGE 94, 127, juris, brauchen nämlich nur die Kosten, die die Therapie unter Berücksichtigung des Wunsches des Hilfeempfängers erfordert (72,- Euro pro Therapiestunde) und die konkreten Kosten, die bei seiner Therapierung entstehen würden, ohne dass ein solcher Wunsch in Frage stünde (30,- Euro pro Therapiestunde), verglichen werden.
  • VG München, 19.06.2013 - M 18 K 12.4143

    Anspruch auf Übernahme der vollen Kosten einer bewilligten Therapie

    Denn dieser Einwand setzt voraus, dass der Träger der Jugendhilfe dem Anspruchsberechtigten eine zumutbare konkrete Alternative der Bedarfsdeckung nachweist und anbietet (VG Göttingen, U.v. 12.10.2006 - 2 A 173/05 - juris Rn. 22 unter Verweis auf OVG Lüneburg, U.v. 19.3.2003 - 4 LB 111/02 - juris Rn. 37 und BVerwG, U.v. 2.9.1993 - 5 C 50.91 - juris Rn. 14).
  • VG München, 19.06.2013 - M 18 K 13.38

    Anspruch auf Übernahme der vollen Kosten einer bewilligten Therapie

    Denn dieser Einwand setzt voraus, dass der Träger der Jugendhilfe dem Anspruchsberechtigten eine zumutbare konkrete Alternative der Bedarfsdeckung nachweist und anbietet (VG Göttingen, U.v. 12.10.2006 - 2 A 173/05 - juris Rn. 22 unter Verweis auf OVG Lüneburg, U.v. 19.3.2003 - 4 LB 111/02 - juris Rn. 37 und BVerwG, U.v. 2.9.1993 - 5 C 50.91 - juris Rn. 14).
  • VG Göttingen, 12.10.2006 - 2 A 173/05

    Höhe der Leistungen für Therapie zur Behandlung von Legasthenie als

    Denn für den Erfolg dieses Einwands ist vorausgesetzt, dass der Leistungsträger dem Leistungsberechtigten eine zumutbare konkrete Alternative der Bedarfsdeckung nachweist und anbietet (für das Jugendhilferecht, OVG Lüneburg, Urteil vom 19.3.2003 -4 LB 111/02-, NDV-RD 2003, 81, insoweit vom BVerwG in der o.a. zitierten Revisionsentscheidung vom 11.8.2005 unbeanstandet gelassen; OVG Münster, Urteil vom 14.3.2003 -12 A 122/02-, NVwZ-RR 2003, 867, 868; zur rechtsähnlichen Vorschrift des § 3 Abs. 2 Satz 3 BSHG, BVerwG, Beschluss vom 2.9.2004 -5 B 18.04-, FEVS 57, 54, 55; Urteil vom 2.9.1993 -5 C 50.91-, BVerwGE 94, 127, 130; Urteil vom 22.10.1992 -5 C 11.89-, BVerwGE 91, 114, 116).
  • VG Göttingen, 13.11.2007 - 2 A 239/06

    Alternativangebot; Amtsermittlungsgrundsatz; Dyskalkulie; Dyskalkulieeinheit;

    Allerdings ist für den Erfolg des Mehrkosteneinwands vorausgesetzt, dass der Leistungsträger dem Leistungsberechtigten eine zumutbare konkrete Alternative der Bedarfsdeckung nachweist und anbietet (so die Kammer im Urteil vom 12.10.2006 -2 A 173/05-, das zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Kläger geführt hat, unter Hinweis auf OVG Lüneburg, Urteil vom 19.3.2003 -4 LB 111/02-, NDV-RD 2003, 81, insoweit vom BVerwG in dem Urteil vom 11.8.2005 -5 C 18.04-, BVerwGE 124, 83, 91 f unbeanstandet gelassen; OVG Münster, Urteil vom 14.3.2003 -12 A 122/02-, NVwZ-RR 2003, 867, 868; zur rechtsähnlichen Vorschrift des § 3 Abs. 2 Satz 3 BSHG, BVerwG, Beschluss vom 2.9.2004 -5 B 18.04-, FEVS 57, 54, 55; Urteil vom 2.9.1993 -5 C 50.91-, BVerwGE 94, 127, 130; Urteil vom 22.10.1992 -5 C 11.89-, BVerwGE 91, 114, 116).
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