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   OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2008 - 4 LB 15/06   

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OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2008 - 4 LB 15/06 (https://dejure.org/2008,24621)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.06.2008 - 4 LB 15/06 (https://dejure.org/2008,24621)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. Juni 2008 - 4 LB 15/06 (https://dejure.org/2008,24621)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.02.2002 - 4 M 93/01

    Voraussetzungen der Aufwerungsbedürftigkeit und der Aufwertungsfähigkeit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2008 - 4 LB 15/06
    Die Kläger zu 1) und 2) haben am 23. Juni 2000 Klage erhoben und am 21. Februar 2001 gegen die im Planfeststellungsbeschluss enthaltene Anordnung der sofortigen Vollziehung einen Antrag auf Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz gestellt, dem sowohl das Verwaltungsgericht als auch der erkennende Senat mit Beschlüssen vom 10. Oktober 2001 (VG Schleswig 12 B 10/01 ) und 12. Februar 2002 (Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht 4 M 93/01 -) entsprochen haben.

    Eine anderweitige Beurteilung erscheine auch nicht im Hinblick auf die vom Senat in seinem Beschluss vom 12. Februar 2002 4 M 93/01 niedergelegten Grundsätze gerechtfertigt, die auf einem auf den innerstaatlichen Blickwinkel verengten Verständnis der Begriffe der Aufwertungsfähigkeit beruhten, obwohl bei einem an den europäischen Naturschutzrichtlinien orientierten Begriffsverständnis eine Aufwertungsfähigkeit auch dann zu bejahen sei, wenn der betreffende Bereich sich zwar hinsichtlich der vorhandenen ökologischen Ausstattung in einem ausgezeichneten Zustand befinde, wenn nur an dieser Stelle bestimmte Maßnahmen erfolgen könnten, denen für die Herstellung des kohärenten Netzes eine unverzichtbare Bedeutung zukomme.

  • VG Schleswig, 10.10.2001 - 12 B 10/01

    Eingriff in Naturschutzgebiet; Vogelschutzgebiet; zur Anmeldung vorgesehenes

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2008 - 4 LB 15/06
    Die Kläger zu 1) und 2) haben am 23. Juni 2000 Klage erhoben und am 21. Februar 2001 gegen die im Planfeststellungsbeschluss enthaltene Anordnung der sofortigen Vollziehung einen Antrag auf Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz gestellt, dem sowohl das Verwaltungsgericht als auch der erkennende Senat mit Beschlüssen vom 10. Oktober 2001 (VG Schleswig 12 B 10/01 ) und 12. Februar 2002 (Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht 4 M 93/01 -) entsprochen haben.
  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05

    Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2008 - 4 LB 15/06
    Dies zeigt bereits die Überlegung auf, dass die nicht zur Überprüfung durch den Senat anstehende Planrechtfertigung für das eigentliche Eingriffsvorhaben die mit weiterem Planfeststellungsbeschluss der Beklagten vom 08. Mai 2000 planfestgestellte Maßnahme zur DA-Erweiterung A 3 XX -, deren Rechtmäßigkeit durch die Entscheidungen des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 02. Juni 2005 2 Bf 345/02 sowie des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 2007 4 C 12.05 eine Bestätigung erfahren hat zugleich auch die Planrechtfertigung für alle nach Maßgabe der Festsetzungen der Eingriffsmaßnahme notwendigen Ausgleichsmaßnahmen abgibt, die als solche zur Kompensation für durch das Eingriffsvorhaben bedingte Beeinträchtigungen nicht nur vernünftigerweise geboten, sondern als naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahme zwingend gesetzlich vorgeschrieben sind.
  • OVG Hamburg, 02.06.2005 - 2 Bf 345/02

    Planfeststellung für Werkflugplatz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2008 - 4 LB 15/06
    Dies zeigt bereits die Überlegung auf, dass die nicht zur Überprüfung durch den Senat anstehende Planrechtfertigung für das eigentliche Eingriffsvorhaben die mit weiterem Planfeststellungsbeschluss der Beklagten vom 08. Mai 2000 planfestgestellte Maßnahme zur DA-Erweiterung A 3 XX -, deren Rechtmäßigkeit durch die Entscheidungen des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 02. Juni 2005 2 Bf 345/02 sowie des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 2007 4 C 12.05 eine Bestätigung erfahren hat zugleich auch die Planrechtfertigung für alle nach Maßgabe der Festsetzungen der Eingriffsmaßnahme notwendigen Ausgleichsmaßnahmen abgibt, die als solche zur Kompensation für durch das Eingriffsvorhaben bedingte Beeinträchtigungen nicht nur vernünftigerweise geboten, sondern als naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahme zwingend gesetzlich vorgeschrieben sind.
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 A 29.95

    Fernstraßenrecht - Enteignung von für Ersatzmaßnahmen nach Landesbaturschutzrecht

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2008 - 4 LB 15/06
    In diesem Zusammenhang ist zunächst der vom Bundesverwaltungsgericht für die Planung von Kompensationsmaßnahmen aufgestellte Grundsatz in den Blick zu nehmen, dass auf Flächen, die bereits vor der Durchführung der Kompensationsmaßnahme wichtige Biotopfunktionen erfüllen, in aller Regel kein wirksamer Ausgleich für Beeinträchtigungen geschaffen werden kann, die durch das eigentliche Vorhaben hier die teilweise Verfüllung des Mühlenberger Lochs zum Zwecke der Startbahnverlängerung bewirkt worden sind, und solche Bereiche für die Durchführung des Ausgleichs von vornherein auszusondern sind, deren ökologischer Wert ebenso hoch oder gar höher zu veranschlagen ist als derjenige von Flächen, die zur Verwirklichung eines raumbedeutsamen Vorhabens in Anspruch genommen wurden, weil es ihnen an Aufwertungsbedürftigkeit und fähigkeit mangelt (vgl. dazu das Urt. des BVerwG v. 23.08.1996 4 A 29.95 -, NWZ 97, 486, 488).
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2008 - 4 LB 15/06
    Diese Anforderungen an die Abwägung beziehen sich sowohl auf den Abwägungsvorgang als auch auf das im Plan zum Ausdruck kommende Abwägungsergebnis, also ebenso auf das Abwägen bei der Planfeststellung an sich wie auch auf das inhaltliche Abgewogensein des festgestellten Planes (vgl. dazu das Urt. des BVerwG v. 14.02.1975 4 C 21.74 -, BVerwGE 48, 56, 63, 64).
  • BVerwG, 10.11.2016 - 9 A 18.15

    Klagen gegen den niedersächsischen Teil des Elbtunnels der A 20 ohne Erfolg

    Allerdings dürfen Flächen, die bereits ökologisch hochwertig sind und deshalb ein vergleichsweise geringes Verbesserungspotential aufweisen, regelmäßig nur nach vorheriger Prüfung, ob nicht auf eine Alternativfläche mit geringer ökologischer Wertigkeit zurückgegriffen werden kann, für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Anspruch genommen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2009 - 7 B 45.08 - Buchholz 406.400 § 18 BNatSchG 2002 Nr. 1 Rn. 13 f.; OVG Schleswig, Urteil vom 24. Juni 2008 - 4 LB 15/06 - NuR 2009, 210 ; Guckelberger, in: Frenz/Müggenborg, BNatSchG, 2. Aufl. 2016, § 15 Rn. 65).
  • BVerwG, 07.07.2022 - 9 A 1.21

    Vorerst kein Bau der A 20 zwischen Westerstede und Jaderberg

    Zudem dürfen Flächen, die bereits ökologisch hochwertig sind und deshalb ein vergleichsweise geringes Verbesserungspotential aufweisen, regelmäßig nur nach vorheriger Prüfung, ob nicht auf eine Alternativfläche mit geringer ökologischer Wertigkeit zurückgegriffen werden kann, für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Anspruch genommen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2009 - 7 B 45.08 - Buchholz 406.400 § 18 BNatSchG 2002 Nr. 1 Rn. 13 f.; Urteil vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 - Buchholz 451.91 EuropUmweltR Nr. 68 Rn. 60 ; OVG Schleswig, Urteil vom 24. Juni 2008 - 4 LB 15/06 - NuR 2009, 210 ).
  • OVG Hamburg, 16.06.2016 - 1 Bf 258/12

    Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses für die wasserwirtschaftliche

    Im Fall der Haseldorfer Marsch hatte das OVG Schleswig (Urt. v. 24.6.2008, 4 LB 15/06, NordÖR 2008, 400, juris Rn. 83 ff.) die Maßnahme beanstandet, weil nach seiner Auffassung durch die Maßnahme ein wertvolles Habitat in ein anderes wertvolles Habitat umgewandelt würde, ohne dass sich die naturschutzfachliche Gesamtbilanz als günstig erweise (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.1.2009, 7 B 45.08, NVwZ 2009, 521, juris Rn. 21).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - 4 MR 1/20

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen

    Diese Anforderungen beziehen sich sowohl auf den Abwägungsvorgang als auch auf das im Plan zum Ausdruck kommende Abwägungsergebnis (OVG Schleswig, Urt. des Senats v. 24.06.2008 - 4 LB 15/06 -, juris Rn. 82).
  • BVerwG, 10.11.2016 - 9 A 19.15

    Klagen gegen den niedersächsischen Teil des Elbtunnels der A 20 ohne Erfolg

    Allerdings dürfen Flächen, die bereits ökologisch hochwertig sind und deshalb ein vergleichsweise geringes Verbesserungspotential aufweisen, regelmäßig nur nach vorheriger Prüfung, ob nicht auf eine Alternativfläche mit geringer ökologischer Wertigkeit zurückgegriffen werden kann, für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Anspruch genommen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2009 - 7 B 45.08 - Buchholz 406.400 § 18 BNatSchG 2002 Nr. 1 Rn. 13 f.; OVG Schleswig, Urteil vom 24. Juni 2008 - 4 LB 15/06 - NuR 2009, 210 ; Guckelberger, in: Frenz/Müggenborg, BNatSchG, 2. Aufl. 2016, § 15 Rn. 65).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.12.2023 - 4 KS 2/22

    Plan für die Elektrifizierung der AKN-Strecke nach Kaltenkirchen bestätigt

    Maßgeblich ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses des Beschlusses (stRspr BVerwG, Urt. v. 15.12.2016 - 4 A 4.15 - juris Rn. 24 m.w.N.; vgl. auch OVG Schleswig, Urt. des Senats v. 24.06.2008 - 4 LB 15/06 - juris Rn. 87).
  • VG Hamburg, 12.07.2010 - 15 K 3396/08

    Planfeststellungsbeschluss für die teilweise Verfüllung des Mühlenberger Lochs

    Wenn ein wasserrechtliches Vorhaben indes aber mittelbar der Verwirklichung der Ziele eines anderen Fachplanungsgesetzes dient, kann die Legitimität der verfolgten Ziele aus jenen Bestimmungen gewonnen werden (vgl. zur Ausgleichmaßnahme Haseldorfer Marsch OVG Schleswig, Urteil vom 24.06.2008, 4 LB 15/06, NordÖR 2008, 400 ff., Juris Rn. 81), und die wasserbaulichen Maßnahmen können daran gemessen werden, ob sie im Hinblick auf jene Ziele vernünftigerweise geboten sind.

    Sie nehmen damit an der bereits festgestellten luftverkehrsrechtlichen Rechtfertigung für die Erweiterung des Flugzeugwerks der Beigeladenen einschließlich der Verlängerung der Start- und Landebahn teil (vgl. entsprechend zur Ausgleichmaßnahme Haseldorfer Marsch, OVG Schleswig, Urteil vom 24.06.2008, 4 LB 15/06, NordÖR 2008, 400 ff ., Juris Rn. 81) .Dass die luftverkehrsrechtlich nicht zu beanstandende Herrichtung der im Plan bestimmten Flächen die Verfüllung der dort bisher vorhandenen Wasserflächen erfordert, ist eine zwangsläufige lagebedingte Folge.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.12.2021 - 11 S 53.21

    Wiederherstellung des natürlichen Zustandes aufgrund einer ordnungsbehördlichen

    Maßgeblich komme es auf die Gesamtbilanz nach Durchführung der Ausgleichsmaßnahme an, wobei selbst der Umstand, dass eine Verbesserung ausbleibe, der Eignung einer Ausgleichsmaßnahme nicht entgegenstehe, wofür der Antragsteller auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 28. Januar 2009 - 7 B 45.08 -) sowie die vorinstanzliche Entscheidung (OVG S-H, Urteil vom 24. Juni 2009 - 4 LB 15/06 -) verweist.
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