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   OVG Niedersachsen, 12.11.2009 - 4 LB 559/07   

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OVG Niedersachsen, 12.11.2009 - 4 LB 559/07 (https://dejure.org/2009,3894)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.11.2009 - 4 LB 559/07 (https://dejure.org/2009,3894)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. November 2009 - 4 LB 559/07 (https://dejure.org/2009,3894)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rundfunkgebühren für ein Radio im Kraftfahrzeug eines Arztes - Fahrten zwischen Wohnung und Praxis

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 3 S. 1 RGebStV; § 3 Abs. 1 RGebStV; § 5 Abs. 1 RGebStV; § 5 Abs. 2 S. 1 RGebStV; § 242 BGB
    Rundfunkgebühren für ein Radio in einem Kraftfahrzeug; Zulässigkeit der Erhebung der Verjährunsgeinrede bei Nichtanzeige eines Rundfunkempfangsgeräts

  • Judicialis

    BGB § 242; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; RGebStV § 3 Abs. 1 S. 1; ; RGebStV § 5 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rundfunkgebühren für ein Radio in einem Kraftfahrzeug; Zulässigkeit der Erhebung der Verjährunsgeinrede bei Nichtanzeige eines Rundfunkempfangsgeräts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rundfunkgebühren für ein Radio in einem Kraftfahrzeug; Zulässigkeit der Erhebung der Verjährunsgeinrede bei Nichtanzeige eines Rundfunkempfangsgeräts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 63
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2009 - 2 S 1203/08

    Rundfunkgebührenfreiheit; Zweitgerät; wirtschaftlicher Vorteil;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.11.2009 - 4 LB 559/07
    Der VGH Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 18. Mai 2009 (2 S 1203/08) dazu Folgendes ausgeführt:.

    An dieser Rechtsprechung, die mit der anderer Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe übereinstimmt (vgl. u. a. VGH Mannheim, Urt. v. 18.5. 2009 - 2 S 1203/08 -), hält der Senat fest (vgl. Senatsbeschl. v. 13.11.2008 - 4 LB 722/07 - ).

  • OVG Niedersachsen, 07.05.2007 - 4 LA 521/07

    Verjährung des Anspruchs auf Zahlung von Rundfunkgebühren; Unzulässigkeit der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.11.2009 - 4 LB 559/07
    Gegen diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts richten sich die Berufung des Beklagten, die der Senat durch Beschluss vom 7. Mai 2007 (4 LA 521/07) zugelassen hat, soweit der Klage stattgegeben worden ist, und die Anschlussberufung des Klägers.

    Der Senat hat dazu bereits in seinem Beschluss vom 7. Mai 2007 (4 LA 521/07), mit dem er die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil auf Antrag des Beklagten zugelassen hat, soweit der Klage stattgegeben worden ist, Folgendes ausgeführt:.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.1994 - 2 S 2521/93

    Zur Rundfunkgebührenpflicht für Zweitgeräte im Auto bei gewerblicher Nutzung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.11.2009 - 4 LB 559/07
    Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte die Freistellung von der Mehrfachzahlung ausschließlich den privaten Bereich erfassen (vgl. die Begründung zum Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland, LT-Drs. 10/5930, S. 112; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.04.1994 - 2 S 2521/93 - VBlBW 1994, 417).

    Mithin reicht - auch eine völlig untergeordnete - Nutzung des Kraftfahrzeugs zu den angeführten Zwecken und damit zum Ausschluss der Gebührenfreiheit aus (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.04.1994, aaO).

  • BVerwG, 06.02.1996 - 6 B 72.95

    Rundfunkgebührenrecht: Rundfunkgebühr für gewerblich genutzte Zweitgeräte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.11.2009 - 4 LB 559/07
    Vor diesem Hintergrund ist bei der Gewährung von Befreiungen, die den gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 RGebStV geltenden Grundsatz durchbrechen, dass für jedes Rundfunkgerät eine Rundfunkgebühr zu zahlen ist, dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum einzuräumen, der erst an der Willkürgrenze endet (BVerwG, Beschluss vom 06.02.1996 - 6 B 72.95 - NJW 1996, 1163).

    Nach dem Willen des Gesetzgebers sollten den Rundfunkanstalten mit der Regelung in § 5 Abs. 2 RGebStV klare Abgrenzungskriterien an die Hand gegeben werden, um das Gebühreneinzugsverfahren so einfach wie möglich zu gestalten (BVerwG, Beschluss vom 06.02.1996, aaO).

  • VGH Bayern, 03.07.1996 - 7 B 94.708
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.11.2009 - 4 LB 559/07
    Bei dieser Sachlage kann sich der Kläger nicht mit Erfolg auf den Ablauf der Verjährungsfrist berufen, weil die Einrede der Verjährung gegen Treu und Glauben verstößt und deshalb eine unzulässige Rechtsausübung darstellt (vgl. OVG Schl.-Hol., Urt. v. 17.3.2006 - 3 LB 16/05 - Bay.VGH, Urt. v. 3.7.1996 - 7 B 94.708 - NVwZ-RR 1997 S. 230; Hess.VGH, Urt. v. 27.5.1993 - 5 UE 2259/91 -).
  • VGH Hessen, 27.05.1993 - 5 UE 2259/91

    Verjährung von Rundfunkgebührenansprüchen - unzulässige Rechtsausübung durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.11.2009 - 4 LB 559/07
    Bei dieser Sachlage kann sich der Kläger nicht mit Erfolg auf den Ablauf der Verjährungsfrist berufen, weil die Einrede der Verjährung gegen Treu und Glauben verstößt und deshalb eine unzulässige Rechtsausübung darstellt (vgl. OVG Schl.-Hol., Urt. v. 17.3.2006 - 3 LB 16/05 - Bay.VGH, Urt. v. 3.7.1996 - 7 B 94.708 - NVwZ-RR 1997 S. 230; Hess.VGH, Urt. v. 27.5.1993 - 5 UE 2259/91 -).
  • BVerwG, 31.10.2001 - 2 C 61.00

    Ablieferung einer Nebentätigkeitsvergütung; Abrechnung; Alimentationsgrundsatz;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.11.2009 - 4 LB 559/07
    Die kurze Verjährungsfrist bezweckt zwar, die Schuldner gegen die Geltendmachung seit langem bestehender Ansprüche zu schützen, weil sie sich wegen Zeitablaufs, insbesondere aufgrund des Verlusts von Beweismitteln, möglicherweise nicht mehr sachgerecht verteidigen können; Schulden, die ihrer Natur nach nicht aus dem Kapitalvermögen, sondern den regelmäßigen Einkünften des Schuldners getilgt werden, sollen zudem nicht zu solcher Höhe anwachsen, dass sie den sorglos gewordenen Schuldner wirtschaftlich gefährden (vgl. Erman, BGB, Kommentar, 11. Aufl., Vor § 194 Rn. 2; BVerwG, Urt. v. 31.10.2001 - 2 C 61.00 - BVerwGE 115, 218, 221).
  • BVerwG, 26.01.1966 - VI C 112.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.11.2009 - 4 LB 559/07
    Auch außerhalb des Rundfunkgebührenrechts ist anerkannt, dass eine Verjährungseinrede bei einem objektiv pflichtwidrigen Unterlassen, das der Behörde die Möglichkeit nimmt, geschuldete Beiträge rechtzeitig festzusetzen, eine unzulässige Rechtsausübung ist, die zur Unbeachtlichkeit der Verjährungseinrede führt (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.5.1984 - 3 C 86.82 - BVerwGE 69, 227; Urt. v. 25.11.1982 - 2 C 32.81 - BVerwGE 66, 256; Urt. v. 26.1.1966 - VI C 112.63 - BVerwGE 23, 166, 173; Nds. OVG, Beschl. v. 5.11.2003 - 8 LA 169/03 -, NJW 2004 S. 2689; Beschl. v. 20.10.1999 - 8 L 2343/99 - m.w.N.).
  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 32.81

    Verjährungseinrede - Unzulässige Rechtsausübung - Ermessensfehler -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.11.2009 - 4 LB 559/07
    Auch außerhalb des Rundfunkgebührenrechts ist anerkannt, dass eine Verjährungseinrede bei einem objektiv pflichtwidrigen Unterlassen, das der Behörde die Möglichkeit nimmt, geschuldete Beiträge rechtzeitig festzusetzen, eine unzulässige Rechtsausübung ist, die zur Unbeachtlichkeit der Verjährungseinrede führt (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.5.1984 - 3 C 86.82 - BVerwGE 69, 227; Urt. v. 25.11.1982 - 2 C 32.81 - BVerwGE 66, 256; Urt. v. 26.1.1966 - VI C 112.63 - BVerwGE 23, 166, 173; Nds. OVG, Beschl. v. 5.11.2003 - 8 LA 169/03 -, NJW 2004 S. 2689; Beschl. v. 20.10.1999 - 8 L 2343/99 - m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 05.11.2003 - 8 LA 169/03

    Beiträge zum Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer nach Scheidung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.11.2009 - 4 LB 559/07
    Auch außerhalb des Rundfunkgebührenrechts ist anerkannt, dass eine Verjährungseinrede bei einem objektiv pflichtwidrigen Unterlassen, das der Behörde die Möglichkeit nimmt, geschuldete Beiträge rechtzeitig festzusetzen, eine unzulässige Rechtsausübung ist, die zur Unbeachtlichkeit der Verjährungseinrede führt (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.5.1984 - 3 C 86.82 - BVerwGE 69, 227; Urt. v. 25.11.1982 - 2 C 32.81 - BVerwGE 66, 256; Urt. v. 26.1.1966 - VI C 112.63 - BVerwGE 23, 166, 173; Nds. OVG, Beschl. v. 5.11.2003 - 8 LA 169/03 -, NJW 2004 S. 2689; Beschl. v. 20.10.1999 - 8 L 2343/99 - m.w.N.).
  • BVerwG, 15.05.1984 - 3 C 86.82

    Absatz der deutschen Landwirtschaft - Blumenerzeugende Betriebe - Beiträge -

  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.1983 - 2 S 49/83

    Gebührenpflicht für Autoradios

  • BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93

    Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von

  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84

    Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2007 - 7 A 10913/07

    Steuerberater muss für Autoradio Rundfunkgebühren zahlen

  • VG München, 15.02.2000 - M 32a K 99.370
  • VG Göttingen, 26.04.2007 - 2 A 394/06

    Rechtmäßigkeit einer Rundfunkgebührenerhebung für die Nutzung eines Radios in

  • VG Regensburg, 23.08.2005 - RO 3 K 05.434
  • VGH Bayern, 04.05.2010 - 7 ZB 09.2551

    Rundfunkgebührenpflicht für Autoradio

    Darüber besteht in der Rechtsprechung sowohl zur aktuellen Fassung des § 5 Abs. 2 RGebStV als auch zu den Vorläuferbestimmungen Einigkeit (BVerwG vom 6.2.1996 NJW 1996, 1163; VGH BW vom 18.5.2009 NVwZ-RR 2009, 649; OVG RhPf vom 13.12.2007 ZUM-RD 2008, 268, und vom 5.5.2008 Az. 7 A 11107/07 ; NdsOVG vom 12.11.2009 DStR 2010, 295; vgl. auch Göhmann/Naujock/Siekmann in Beck"scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl. 2008, RdNrn. 35, 40 und 43 zu § 5 RGebStV).

    Zwar ist in der Rechtsprechung umstritten, ob die unterschiedliche Behandlung von Arbeitnehmern, die ihr Fahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzen, ohne hierdurch die Gebührenfreiheit für Zweitgeräte zu verlieren, und Selbstständigen, bei denen auch dann eine zusätzliche Gebührenpflichtigkeit angenommen wird, wenn das Fahrzeug ausschließlich für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte genutzt wird, mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar ist (vgl. VGH BW, a.a.O. und NdsOVG vom 12.11.2009 DStR 2010, 295 und vom 9.2.2010 Az. 4 LB 58/09 einerseits und OVG NRW vom 25.9.2008 NWVBl 2009, 226 andererseits).

    Dies ist dann anzunehmen, wenn er entgegen § 3 Abs. 1 RGebStV die Geräte nicht angemeldet und hierdurch verhindert hat, dass die Rundfunkanstalt die ihr zustehenden Rundfunkgebühren vor Ablauf der Verjährungsfrist geltend machen konnte (BayVGH vom 3.7.1996 VGH n.F. 49, 126/128; OVG RhPf vom 29.1.2008 ZUM-RD 2008, 449; VGH BW vom 18.5.2009, a.a.O.; NdsOVG vom 10.11.2008 Az. 4 LB 719/07 und vom 12.11.2009, a.a.O.; vgl. auch Gall in Beck"scher Kommentar zum Rundfunkrecht, RdNrn. 58a - 58c zu § 4 RGebStV).

  • VG Schwerin, 10.10.2011 - 6 A 650/08

    Rundfunkgebühren; Bereithalten von Rundfunkempfangsgeräte in Ferienwohnungen;

    Auf letztere konnte hier nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 des hiesigen Verwaltungsverfahrensgesetzes, das auf die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit des Beklagten in Mecklenburg-Vorpommern anwendbar ist (vgl. VG Schwerin, Urt. v. 30.12.2009, Az. 6 A 857/07, juris), jedoch verzichtet werden, weil für die Klägerin aus den Gesamtumständen ohne weiteres erkennbar war, inwieweit der Beklagte ihr gegenüber für Rundfunkempfangsgeräte rückständige Rundfunkgebühren festgesetzt hat (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.11.2009, Az. 4 LB 559/07, juris).

    Die von der Klägerin erhobene Einrede der Verjährung stellt nämlich eine unzulässige Rechtsausübung (§ 242 BGB) dar, weil die Klägerin ihrer Pflicht zur Anzeige der zum Empfang bereitgehaltenen Rundfunkgeräte nicht nachgekommen ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.11.2009, Az. 4 LB 559/07, juris; VGH Mannheim, Urt. v. 19.05.2009, Az. 2 S 1015/08, juris; die davon abweichende und von Klägerseite angeführte Entscheidung des OVG Lüneburg vom 30.11.2005, Az. 10 PA 118/05, ist demgegenüber vereinzelt geblieben, und die darin vertretene Auffassung ist vom inzwischen zuständigen 4. Senat - vgl. Beschl. v. 07.05.2007, Az. 4 LA 521/07 - ausdrücklich aufgegeben worden; vgl. auch OVG Greifswald, Beschl. v. 23.02.2011, Az. 1 L 225/08).

    Auch außerhalb des Rundfunkgebührenrechts ist anerkannt, dass eine Verjährungseinrede bei einem objektiv pflichtwidrigen Unterlassen, das der Behörde die Möglichkeit nimmt, geschuldete Beiträge rechtzeitig festzusetzen, eine unzulässige Rechtsausübung ist, die zur Unbeachtlichkeit der Verjährungseinrede führt (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.11.2009, a.a.O., m.w.N.).

  • VG Schwerin, 16.11.2011 - 6 A 650/08

    Rundfunkgebühren; Rundfunkempfangsgeräte in Ferienwohnungen; Indizwirkung von

    Auf letztere konnte hier nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 des hiesigen Verwaltungsverfahrensgesetzes, das auf die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit des Beklagten in Mecklenburg-Vorpommern anwendbar ist (vgl. VG Schwerin, Urt. v. 30.12.2009, Az. 6 A 857/07, juris), jedoch verzichtet werden, weil für die Klägerin aus den Gesamtumständen ohne weiteres erkennbar war, inwieweit der Beklagte ihr gegenüber für Rundfunkempfangsgeräte rückständige Rundfunkgebühren festgesetzt hat (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.11.2009, Az. 4 LB 559/07, juris).

    Die von der Klägerin erhobene Einrede der Verjährung stellt nämlich eine unzulässige Rechtsausübung (§ 242 BGB) dar, weil die Klägerin ihrer Pflicht zur Anzeige der zum Empfang bereitgehaltenen Rundfunkgeräte nicht nachgekommen ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.11.2009, Az. 4 LB 559/07, juris; VGH Mannheim, Urt. v. 19.05.2009, Az. 2 S 1015/08, juris; die davon abweichende und von Klägerseite angeführte Entscheidung des OVG Lüneburg vom 30.11.2005, Az. 10 PA 118/05, ist demgegenüber vereinzelt geblieben, und die darin vertretene Auffassung ist vom inzwischen zuständigen 4. Senat - vgl. Beschl. v. 07.05.2007, Az. 4 LA 521/07 - ausdrücklich aufgegeben worden; vgl. auch OVG Greifswald, Beschl. v. 23.02.2011, Az. 1 L 225/08).

    Auch außerhalb des Rundfunkgebührenrechts ist anerkannt, dass eine Verjährungseinrede bei einem objektiv pflichtwidrigen Unterlassen, das der Behörde die Möglichkeit nimmt, geschuldete Beiträge rechtzeitig festzusetzen, eine unzulässige Rechtsausübung ist, die zur Unbeachtlichkeit der Verjährungseinrede führt (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.11.2009, a.a.O., m.w.N.).

  • VG Hamburg, 02.02.2010 - 10 K 736/09

    Ausschluss der Gebührenfreiheit für Autoradiogerät eines Selbstständigen, der den

    Das erkennende Gericht ist derselben Rechtsauffassung und schließt sich den Ausführungen des VGH Mannheim an (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.11.2009, 4 LB 559/07, Juris; VG Regensburg, Urt. v. 23.08.2005, RO 3 K 05.434, Juris).

    Denn die Verjährungseinrede stellt eine unzulässige Rechtsausübung dar, wenn der Rundfunkteilnehmer seiner Pflicht zur Anzeige des Rundfunkempfangsgeräts - wie der Kläger - nicht nachgekommen ist (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 14.10.2009, 4 Bf 227/07.Z; VG Hamburg, Urt. v. 02.11.2005, 15 K 1346/05; OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.11.2009, a. a. O., Beschl. v. 07.05.2007, 4 LA 521/07, NVwZ-RR 2007, 575; VGH Mannheim, Urt. v. 18.05.2009, 2 S 1203/08, a. a. O).

  • OVG Niedersachsen, 09.02.2010 - 4 LB 58/09

    Rundfunkgebührenpflicht für ein Autoradio in einem für Fahrten zwischen der

    Diese Rechtsauffassung vertritt auch der beschließende Senat (vgl. Senatsbeschl. v. 2.12.2009 - 4 LB 559/07 -).
  • OVG Niedersachsen, 07.07.2022 - 8 LB 2/22

    Bereich, nicht privater; Kraftfahrzeug; Leasing; Mitarbeiterleasing;

    Folglich bestehe das maßgebliche Kriterium für die Abgrenzung des gebührenpflichtigen "geschäftlichen" von dem gebührenbefreiten "privaten" Bereich darin, dass die mit Hilfe des Kraftfahrzeugs (und damit auch des Autoradios) ausgeübte Berufstätigkeit dem Kraftfahrzeugnutzer oder dem Dritten einen unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteil verschaffe (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.3.2000 - 2 S 74/99 -, DVBl. 2000, 1710, juris Rn. 5; Urt. v. 18.5.2009 - 2 S 1203/08 -, NVwZ-RR 2009, 649, juris Rn. 21; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 12.11.2009 - 4 LB 559/07 -, DStR 2010, 295, juris Rn. 35, 50; v. 9.2.2010 - 4 LB 58/09 -, juris Rn. 26, 41).
  • VG Ansbach, 16.04.2015 - AN 6 K 14.01506

    Rundfunkbeitragspflicht für ein "nicht privat" genutztes Kraftfahrzeug

    Darüber bestand in der Rechtsprechung sowohl zur früheren Fassung des § 5 Abs. 2 RGebStV als auch zu dessen Vorläuferbestimmungen Einigkeit (BVerwG vom 6.2.1996 NJW 1996, 1163; VGH Baden Württemberg vom 18.5.2009 NVwZ-RR 2009, 649; OVG Rheinland Pfalz vom 13.12.2007 ZUM-RD 2008, 268 und vom 5.5.2008 Az. 7 A 1110/07 - juris - NdsOVG vom 12.11.2009 DStR 2010, 295; vgl. auch Göhmann/Naujock/Siekmann in Beck"scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl. 2008, Rdnrn. 35, 40 und 43 zu § 5 RGebStV).
  • VG Ansbach, 24.02.2011 - AN 14 K 10.01974

    Rundfunkgebührenpflicht für Autoradio

    Darüber besteht in der Rechtsprechung sowohl zur aktuellen Fassung des § 5 Abs. 2 RGebStV als auch zu den Vorläuferbestimmungen Einigkeit (BVerwG vom 6.2.1996 NJW 1996, 1163; VGH Baden Württemberg vom 18.5.2009 NVwZ-RR 2009, 649; OVG Rheinland Pfalz vom 13.12.2007 ZUM-RD 2008, 268 und vom 5.5.2008 Az. 7 A 1110/07 - juris - NdsOVG vom 12.11.2009 DStR 2010, 295; vgl. auch Göhmann/Naujock/Siekmann in Beck"scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl. 2008, Rdnrn. 35, 40 und 43 zu § 5 RGebStV).
  • VG Ansbach, 02.12.2010 - AN 14 K 10.00145

    Rundfunkgebühren; Zweitgerät; Autoradio

    Darüber besteht in der Rechtsprechung sowohl zur aktuellen Fassung des § 5 Abs. 2 RGebStV als auch zu den Vorläuferbestimmungen Einigkeit (BVerwG vom 6.2.1996 NJW 1996, 1163; VGH Baden Württemberg vom 18.5.2009 NVwZ-RR 2009, 649; OVG Rheinland Pfalz vom 13.12.2007 ZUM-RD 2008, 268 und vom 5.5.2008 Az. 7 A 1110/07 - juris - NdsOVG vom 12.11.2009 DStR 2010, 295; vgl. auch Göhmann/Naujock/Siekmann in Beck"scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl. 2008, Rdnrn. 35, 40 und 43 zu § 5 RGebStV).
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