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   OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - 4 LB 56/02   

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OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - 4 LB 56/02 (https://dejure.org/2006,20844)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.06.2006 - 4 LB 56/02 (https://dejure.org/2006,20844)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. Juni 2006 - 4 LB 56/02 (https://dejure.org/2006,20844)
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Volltextveröffentlichung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 16 a Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 1; VwGO § 173; ZPO § 227
    Verfahrensrecht, Vertagung, Verlegung, mündliche Verhandlung, Ermessen, Krankheit, posttraumatische Belastungsstörung, rechtliches Gehör, Türkei, Kurden, Gruppenverfolgung, interne Fluchtalternative, Durchsuchungen, Folter, Sippenhaft, Geschwister, Bruder, Aleviten, ...

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 5 A 296/01
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - 4 LB 56/02
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2005 - 8 A 273/04

    asylrechtsrelevante Lage in der Türkei

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - 4 LB 56/02
    Sie wird bestätigt durch die in das vorliegende Verfahren eingeführten aktuellen Erkenntnismittel (vgl. etwa Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 11.11.2005, vgl. auch Urt. des OVG Nordrhein-Westfalen vom 19.04.2005 ­ 8 A 273/04.A -, zit. nach juris, Anl. zur Ladung vom 03.03.2006.).

    Ein Verfolgungsinteresse über die jeweiligen lokalen Heimatregionen hinaus, das heißt landesweit, bestand (und besteht) nämlich nur bei solchen Personen, deren Unterstützungsaktivitäten für die PKK von Qualität und Umfang her eine Heraushebung über die im Herkunftsgebiet ortsüblichen Unterstützungshandlungen beinhalteten und daher ein individuell-konkretes Verfolgungsinteresse der Sicherheitsbehörden nach sich zogen (std. Rspr., vgl. Senat, Urt. v. 23.02.1998 a.a.O.; Urt. v. 03.12.2003 a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 19.04.2005 a.a.O.).

    Auch auf eine Gruppenverfolgung unter dem Gesichtspunkt seiner alevitischen Religionszugehörigkeit könnte der Kläger sich nicht berufen, weil eine derartige Verfolgung derzeit in der Türkei nicht stattfindet (vgl. u.a. die zum Gegenstand des Verfahrens gemachten Lageberichte des Auswärtigen Amtes und das Urt. des OVG Nordrhein-Westfalen v. 19.04.2005 a.a.O., Rdnrn. 332 ff. nach Juris).

    Insoweit hält der Senat an seiner bisherigen, bereits oben dargestellten Rechtsprechung zur Praktizierung von Sippenhaft in der Türkei (Grundsatzurteil v. 28.02.2000 ­ 4 L 33/97 -) nicht mehr fest und schließt sich auf Grund der neueren in das Verfahren eingeführten Erkenntnismittel mit den Gründen des OVG Nordrhein-Westfalen in dessen bereits mehrfach zitiertem Urteil vom 19.04.2005 (a.a.O. Rdnrn. 437 ff nach Juris) dessen geänderter Gefahreneinschätzung an.

    Sämtliche dieser Tätigkeiten gehören dem Bereich der sogenannten ,,niedrig profilierten" exilpolitischen Aktivitäten an, die für türkische Staatsangehörige nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit das Risiko politischer Verfolgung im Falle ihrer Rückkehr in die Türkei nach abgeschlossenem Asylverfahren auslöst (vgl. dazu im Einzelnen das Urt. des Senats v. 25.07.2000 a.a.O. S. 12 ff.; OVG Nordrhein- Westfalen, Urt. v. 19.04.2005 a.a.O., Rdnr. 370 ff., 405 nach Juris m.w.N. der insoweit einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - 4 LB 56/02
    Politische Verfolgung liegt vor, wenn dem Einzelnen durch den Staat oder durch Maßnahmen Dritter, die dem Staat zuzurechnen sind, in Anknüpfung an seine politische Überzeugung, seine religiöse Grundentscheidung oder für ihn unverfügbare Merkmale wie Volkszugehörigkeit, Geschlecht oder Alter gezielt Rechtsgutsverletzungen zugefügt werden, die nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen und ihn aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (BVerwG, Beschl. v. 10.07.1989 ­2 BvR 502/86 u.a. ­ E 80, 315 ff.).-.

    Hat der Asylbewerber zuvor noch keine politische Verfolgung erlitten, so ist darauf abzustellen, ob ihm im Fall der Rückkehr politische Verfolgung mit beachtlicher, d.h. überwiegender, Wahrscheinlichkeit droht (BVerfGE 80, 315, 334; BVerwG, Urteil vom 25.09.1984 - 9 C 17.84 - E 70, 169 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 26 = InfAuslR 1985, 51: BVerwG, Urteil vom 23.02.1988 - 9 C 85.87 -, E 79, 79 = NVwZ 1988, 635 = DVBl. 1988, 648 = InfAuslR 1988, 194).

    tielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (vgl. BVerfGE 80, 315 (342 ff.); std.

    Dieser Zusammenhang fehlt nämlich nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dann, wenn ein Asylbewerber nach erlittener politischer Verfolgung noch längere Zeit im Heimatland verbleibt und in dieser Zeit dort unbehelligt und verfolgungsfrei lebt (vgl. BVerwGE 87, 52; 87, 141; BVerfGE 74, 51; 80, 315; jeweils zitiert in BVerfG, Beschl. v. 22.01.1999 ­ 2 BvR 86/97 -, InfAuslR 1999, 273, 279; vgl. auch GK AsylVfG, Rdnr. 211 vor II-3 m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.07.2000 - 4 L 147/95
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - 4 LB 56/02
    Unter welchen Umständen im Einzelnen solche exilpolitischen Aktivitäten asylrechtliche Relevanz erlangen können, hat der Senat in seinem ebenfalls zum Gegenstand des vorliegenden Verfahrens erhobenen Grundsatzurteil vom 25.07.2000 (4 L 147/95) einer Entscheidung zugeführt und diese Rechtsprechung seither ständig fortgeführt (vgl. u.a. Urt. v. 26.02.2003 ­4 L 68/96 - Urt. v. 03.12.2003 ­ 4 LB 125/98 -).

    Sämtliche dieser Tätigkeiten gehören dem Bereich der sogenannten ,,niedrig profilierten" exilpolitischen Aktivitäten an, die für türkische Staatsangehörige nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit das Risiko politischer Verfolgung im Falle ihrer Rückkehr in die Türkei nach abgeschlossenem Asylverfahren auslöst (vgl. dazu im Einzelnen das Urt. des Senats v. 25.07.2000 a.a.O. S. 12 ff.; OVG Nordrhein- Westfalen, Urt. v. 19.04.2005 a.a.O., Rdnr. 370 ff., 405 nach Juris m.w.N. der insoweit einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung).

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - 4 LB 56/02
    Dieser Zusammenhang fehlt nämlich nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dann, wenn ein Asylbewerber nach erlittener politischer Verfolgung noch längere Zeit im Heimatland verbleibt und in dieser Zeit dort unbehelligt und verfolgungsfrei lebt (vgl. BVerwGE 87, 52; 87, 141; BVerfGE 74, 51; 80, 315; jeweils zitiert in BVerfG, Beschl. v. 22.01.1999 ­ 2 BvR 86/97 -, InfAuslR 1999, 273, 279; vgl. auch GK AsylVfG, Rdnr. 211 vor II-3 m.w.N.).
  • BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 86/97

    Erfolgreiche "Asyl-Verfassungsbeschwerde" eines Kurden

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - 4 LB 56/02
    Dieser Zusammenhang fehlt nämlich nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dann, wenn ein Asylbewerber nach erlittener politischer Verfolgung noch längere Zeit im Heimatland verbleibt und in dieser Zeit dort unbehelligt und verfolgungsfrei lebt (vgl. BVerwGE 87, 52; 87, 141; BVerfGE 74, 51; 80, 315; jeweils zitiert in BVerfG, Beschl. v. 22.01.1999 ­ 2 BvR 86/97 -, InfAuslR 1999, 273, 279; vgl. auch GK AsylVfG, Rdnr. 211 vor II-3 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.04.1985 - 6 C 40.82

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verhandlung in Abwesenheit des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - 4 LB 56/02
    Substantiierte Ausführungen zur Notwendigkeit der persönlichen Teilnahme eines anwaltlich vertretenen Klägers sind aber nur dann entbehrlich, wenn das Gericht selbst das persönliche Erscheinen angeordnet hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.04.1985 ­ 6 C 40.82 -, NJW 1986, 2897; Hess. VGH, Beschl. v. 15.01.1997 ­ 10 UZ.
  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 60.89

    Religiöse Verfolgung als Asylgrund

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - 4 LB 56/02
    Dieser Zusammenhang fehlt nämlich nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dann, wenn ein Asylbewerber nach erlittener politischer Verfolgung noch längere Zeit im Heimatland verbleibt und in dieser Zeit dort unbehelligt und verfolgungsfrei lebt (vgl. BVerwGE 87, 52; 87, 141; BVerfGE 74, 51; 80, 315; jeweils zitiert in BVerfG, Beschl. v. 22.01.1999 ­ 2 BvR 86/97 -, InfAuslR 1999, 273, 279; vgl. auch GK AsylVfG, Rdnr. 211 vor II-3 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2000 - 4 L 33/97

    Türkei, Kurden, TDKP, Sippenhaft, Minderjährige, Kinder, Alter,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - 4 LB 56/02
    Insoweit hält der Senat an seiner bisherigen, bereits oben dargestellten Rechtsprechung zur Praktizierung von Sippenhaft in der Türkei (Grundsatzurteil v. 28.02.2000 ­ 4 L 33/97 -) nicht mehr fest und schließt sich auf Grund der neueren in das Verfahren eingeführten Erkenntnismittel mit den Gründen des OVG Nordrhein-Westfalen in dessen bereits mehrfach zitiertem Urteil vom 19.04.2005 (a.a.O. Rdnrn. 437 ff nach Juris) dessen geänderter Gefahreneinschätzung an.
  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - 4 LB 56/02
    Dieser Zusammenhang fehlt nämlich nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dann, wenn ein Asylbewerber nach erlittener politischer Verfolgung noch längere Zeit im Heimatland verbleibt und in dieser Zeit dort unbehelligt und verfolgungsfrei lebt (vgl. BVerwGE 87, 52; 87, 141; BVerfGE 74, 51; 80, 315; jeweils zitiert in BVerfG, Beschl. v. 22.01.1999 ­ 2 BvR 86/97 -, InfAuslR 1999, 273, 279; vgl. auch GK AsylVfG, Rdnr. 211 vor II-3 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.11.1998 - 4 L 18/95

    Türkei, Kurden, Gruppenverfolgung, Notstandsgebiete, Verfolgungsdichte,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - 4 LB 56/02
    Was zunächst den Aspekt einer Gruppenverfolgung türkischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit in der Türkei (ohne eine inländische Fluchtalternative) anbetrifft, so geht der Senat seit seinem ­ nebst dortigen Erkenntnismitteln zum Gegenstand des vorliegenden Verfahrens gemachten ­ Urteil vom 24. November 1998 (- 4 L 18/95 -, rkr. nach Beschluss des BVerwG vom 09.06.1999, BVerwG, 9 B 219.99) von folgenden Annahmen aus: Zum einen unterlagen und unterliegen Kurden in keinem Landesteil der Türkei ­ auch nicht in den Notstandsgebieten ­ einer Gruppenverfolgung, sondern allenfalls einer regional begrenzten Verfolgung.
  • BVerwG, 09.06.1999 - 9 B 219.99

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Hinreichende Erfolgsaussicht

  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

  • BVerwG, 14.12.1990 - 2 B 106.90

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch

  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 58.90

    Mündliche Verhandlung - Wiedereröffnung

  • BVerwG, 27.02.1985 - 9 B 84.84

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.01.2003 - 4 L 4/95
  • BVerwG, 30.08.1982 - 9 C 1.81

    Terminsänderung - Verweigerung - Rechtliches Gehör

  • BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 43.96

    Regionale Gruppenverfolgung - Örtlich begrenzte Gruppenverfolgung -

  • BVerwG, 23.01.1995 - 9 B 1.95

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Voraussetzungen

  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 17.98

    Nordirak als inländische Fluchtalternative für politisch Verfolgte aus dem Irak

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.1997 - 13 A 2330/97

    Vertagungsantrag; Asylbewerber; Mündliche Verhandlung; Persönliche Teilnahme;

  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 85.87

    Mittelbare staatliche Verfolgung - Gruppenverfolgung - Ahmadis - Moslems -

  • BVerwG, 10.12.1985 - 9 C 84.84

    Vertagung der mündlichen Verhandlung - Telefonischer Antrag - Unverschuldete

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2011 - 4 LB 5/11

    Ausschluss der Flüchtlingseigenschaft Türkei und Asyl wegen PKK-Unterstützung

    Zum anderen besteht nach bisheriger Senatsrechtsprechung (nur) unter besonderen individuellen Voraussetzungen eine beachtliche Wahrscheinlichkeit der Verfolgung nach Rückkehr in die Türkei, nämlich für politisch aktive, sich erkennbar von der Masse gleichartiger Betätigungen abhebende und damit überhaupt erst in das Blickfeld der vom türkischen Staat organisierten Überwachung der kurdischen Opposition geratende Unterstützer der PKK und vergleichbarer Organisationen, nicht dagegen für "niedrig profilierte" politisch-oppositionell aktive Unterstützer (vgl. Senatsbeschl. v. 16.04.2009 - 4 LA 14/09 -, Senatsurt. v. 20.06.2006 - 4 LB 56/02 -, v. 25.07.2000 - 4 L 147/95 - m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.12.2011 - 4 LB 8/11

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung - Anforderungen an die Nachhaltigkeit der

    Eine beachtliche Wahrscheinlichkeit der Verfolgung nach Rückkehr in die Türkei besteht nach bisheriger Senatsrechtsprechung (nur) unter besonderen individuellen Voraussetzungen, nämlich für politisch aktive, sich erkennbar von der Masse gleichartiger Betätigungen abhebende und damit überhaupt erst in das Blickfeld der vom türkischen Staat organisierten Überwachung der kurdischen Opposition geratende Unterstützer der PKK und vergleichbarer Organisationen, nicht dagegen für "niedrig profilierte" politisch-oppositionell aktive Unterstützer (vgl. Senatsbeschl. v. 16.04.2009 - 4 LA 14/09 -, Senatsurt. v. 20.06.2006 - 4 LB 56/02 -, v. 25.07.2000 - 4 L 147/95 - m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2007 - 11 LB 4/06

    Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit auf

    Hieran ist auch unter Berücksichtigung der neueren Entwicklung in der Türkei in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte festzuhalten (vgl. Hamb. OVG, Urt. v. 13.7.2006 - 4 Bf 318/99.A - OVG Schl.-H., Urt. v. 20.6.2006 - 4 LB 56/02 - OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 30.5.2006 - 10 B 5.05 - OVG Bremen, Urt. v. 22.3.2006 - 2 A 303/04.A - OVG Rhl.-Pf., Urt. v. 10.3.2006 - 10 A 10665/05.OVG - Hess.VGH, Urt.v. 18.1.2006 - 6 UE 489/04 - OVG des Saarlandes, Urt. v. 28.9.2005 - 2 R 2/05 - OVG NRW, Urt. v. 19.4.2005 - 8 A 273/04.A -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.09.2011 - 4 LB 11/10

    Asylrecht: Flüchtlingseigenschaft Türkei trotz PKK-Unterstützung

    Zum anderen besteht nach bisheriger Senatsrechtsprechung (nur) unter besonderen individuellen Voraussetzungen eine beachtliche Wahrscheinlichkeit der Verfolgung nach Rückkehr in die Türkei, nämlich für politisch aktive, sich erkennbar von der Masse gleichartiger Betätigungen abhebende und damit überhaupt erst in das Blickfeld der vom türkischen Staat organisierten Überwachung der kurdischen Opposition geratende Unterstützer der PKK und vergleichbarer Organisationen, nicht dagegen für "niedrig profilierte" politisch-oppositionell aktive Unterstützer (vgl. Senatsbeschl. v. 16.04.2009 - 4 LA 14/09 -, Senatsurt. v. 20.06.2006 - 4 LB 56/02 -, v. 25.07.2000 - 4 L 147/95 - m.w.N.).
  • VG Schleswig, 25.01.2017 - 8 B 55/16

    Ausweisung und Abschiebungsandrohung - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Insoweit steht ihnen - insbesondere in der Westtürkei - jedoch eine hinreichend sichere inländische Fluchtalternative offen (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 16.12.2016 - 8 A 90/14 -, Urteil vom 04.12.2015 - 8 A 133/14 - so auch OVG Schleswig, Urteil vom 20. Juni 2006 - 4 LB 56/02 -).
  • VG Schleswig, 02.03.2016 - 8 A 35/14

    Abschiebungsverbot im Zusammenhang mit einer Wehrdienstverweigerung

    Insoweit steht ihnen - insbesondere in der Westtürkei - jedoch eine hinreichend sichere inländische Fluchtalternative offen (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 20. Juni 2006 - 4 LB 56/02 -).
  • VG Karlsruhe, 03.09.2008 - A 7 K 4115/07

    Türkei, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Kurden, Gruppenverfolgung, Jesiden,

    In der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg und anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 13.12.1993 - A 12 S 1492/91 -, vom 28.11.1996- A 12 S 922/94 -, vom 01.12.1997- A 12 S 676/95 -, vom 07.10.1999 - A 12 S 1021/97 -, vom 22.03.2001 - A 12 S 280/00 vom 27.07.2001 - A 12 S 228/99 - ;OVG Hamburg, Urt. v. 13.07.2006 - 4 Bf 318/99.A - OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 20.06.2006 - 4 LB 56/02 - ; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 30.05.2006 - 10 B 5.05 - OVG Bremen, Urt. v. 22.03.2006 - 2 A 303/04.A ; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 10.03.2006 - 10 A 10665/05.OVG; Hess. VGH, Urt. v. 18.01.2006 - 6 UE 489/04 - OVG des Saarlandes, Urt. v. 28.09.2005 - 2 R 2/05 - OVG Nordrh.-Westf., Urt. v. 19.04.2005 - 8 A 273/04.A -) war und ist unter Zugrundelegung der auch in das vorliegende Verfahren eingeführten Erkenntnismittel geklärt, dass wegen exilpolitischer Betätigung bei einer Rückkehr in die Türkei dort - wenn überhaupt - nur exponierten Personen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung droht.
  • VG Schleswig, 04.12.2015 - 8 A 133/14

    Flüchtlingseigenschaft eines kurdischen Volkzugehörigen in der Türkei

    Insoweit steht ihnen - insbesondere in der Westtürkei - jedoch eine hinreichend sichere inländische Fluchtalternative offen (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 20. Juni 2006 - 4 LB 56/02 -).
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