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   OVG Schleswig-Holstein, 17.02.2009 - 4 LB 6/08   

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OVG Schleswig-Holstein, 17.02.2009 - 4 LB 6/08 (https://dejure.org/2009,22455)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.02.2009 - 4 LB 6/08 (https://dejure.org/2009,22455)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - 4 LB 6/08 (https://dejure.org/2009,22455)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz

    Cannabiskonsum - ausreichendes Trennungsvermögen zwischen Fahrzeugführung und Konsum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 3 A 104/07
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.02.2009 - 4 LB 6/08
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2007 - 16 B 907/07

    Drogenbedingte Fahruntüchtigkeit durch den Konsum von Cannabis (THC)

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.02.2009 - 4 LB 6/08
    Der Senat teile insoweit die Rechtsprechung des OVG Münster (Beschl. v. 09.07.2007, NJW 2007, 3085), dass jedenfalls dann, wenn im nahen zeitlichen Zusammenhang mit der im Rahmen einer Verkehrskontrolle aufgedeckten Teilnahme am Straßenverkehr unter Cannabis-Einfluss drogenbedingte Auffälligkeiten oder Ausfallerscheinungen festgestellt würden, diese einen Beleg für das fehlende Trennungsvermögen darstellten.

    Für zittrige Hände gilt entsprechendes (siehe hierzu auch OVG Münster, Beschl. v. 09.07.2007 - 16 B 907/07 -, NJW 2007, 3085).

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.02.2009 - 4 LB 6/08
    Dies ist ein charakterlicher, sittlicher Mangel, der seine Kraftfahreignung ausschließt (siehe BVerfG, NJW 2002, 2378).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2004 - 7 A 10206/03

    Fahren unter Drogeneinfluss - Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.02.2009 - 4 LB 6/08
    Denn nach wissenschaftlicher Erkenntnis ist THC im Blut des Konsumenten grundsätzlich lediglich 24 Stunden nachweisbar (OVG Koblenz, DAR 2004, 413 unter Bezugnahme auf die angehörten Sachverständigen).
  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.02.2009 - 4 LB 6/08
    Die Rechtsprechung zum Grenzwert von 1, 0 ng/ml beruht auf dem Beschluss der Grenzwertkommission vom 20.11.2002 zu § 24 a Abs. 2 StVG (vgl. BVerfG, NJW 2005, 349, 351).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.2006 - 10 S 2519/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabis-Konsums; Trennungsvermögen;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.02.2009 - 4 LB 6/08
    Ein ausreichendes Trennungsvermögen, das eine gelegentliche Einnahme von Cannabis im Hinblick auf die Verkehrssicherheit hinnehmbar erscheinen lässt, ist nur gegeben, wenn der Konsument Fahren und Konsum in jedem Fall in einer Weise trennt, dass eine Beeinträchtigung seiner Fahrtüchtigkeit durch die Einnahme von Cannabis unter keinen Umständen eintreten kann (std. Rspr. d. Senats, siehe auch VGH BW, Beschl. v. 23.03.2006 - 10 S 2519/05 -, NJW 2006, 2135).
  • OVG Hamburg, 15.12.2005 - 3 Bs 214/05

    (Anordnung der sofortigen Vollziehung bei Fahrerlaubnisentziehung als Regelfall;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.02.2009 - 4 LB 6/08
    Im Übrigen ist nach der ständiger Rechtsprechung des Senats (siehe nur Beschl. v. 06.11.2008 - 4 O 61/08 - ebenso OVG Hamburg, Beschl. v. 15.12.2005 - 3 Bs 214/05 -, NJW 2006, 1367) von einem gelegentlichen Konsum auch dann auszugehen, wenn der Betroffene lediglich einen einmaligen Konsum einräumt, ohne nachvollziehbar darzulegen, welche besonderen Umstände, die die Annahme eines tatbestandlich besonders gelagerten Ausnahmesachverhaltes rechtfertigen.
  • OVG Hamburg, 16.05.2014 - 4 Bs 26/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsum -

    Vielmehr setzt der Begriff der gelegentlichen Einnahme i.S.v. Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zu §§ 11, 13 und 14 FeV einen mehrmaligen, d.h. mindestens zweimaligen Cannabiskonsum voraus (so die ganz überwiegende Rechtsprechung, vgl. grundlegend: VGH München, Beschl. v. 25.1.2006, VRS 110, 469, juris Rn. 19 ff.; vgl. ferner: OVG Münster, Beschl. v. 20.3.2014, 16 E 1074/13, juris Rn. 3; OVG Lüneburg, Beschl. v. 7.6.2012, SVR 2012, 437, juris Rn. 6; OVG Koblenz, Beschl. v. 2.3.2011, NJW 2011, 1985, juris Rn. 5 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 3.2.2010, OVG 1 S 234.09, juris Rn. 5; OVG Schleswig, Urt. v. 17.2.2009, 4 LB 6/08, juris Rn. 33; VGH Kassel, Beschl. v. 24.9.2008, NJW 2009, 1523, juris Rn. 3; VGH Mannheim, Urt. v. 21.2.2007, VRS 112, 373, juris Rn. 15; OVG Greifswald, Beschl. v. 19.12.2006, 1 M 142/06, juris Rn. 20; OVG Magdeburg, Beschl. v. 18.7.2006, 1 M 64/06, juris Rn. 5).
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