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   OVG Schleswig-Holstein, 28.04.2016 - 4 LB 9/15   

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OVG Schleswig-Holstein, 28.04.2016 - 4 LB 9/15 (https://dejure.org/2016,11689)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.04.2016 - 4 LB 9/15 (https://dejure.org/2016,11689)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. April 2016 - 4 LB 9/15 (https://dejure.org/2016,11689)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, § 42 Abs 2 VwGO
    (Keine) Rechtsverletzung eines Werftbetriebes in Nähe eines Hafens durch dessen Einziehung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einziehung des Hafens Friedrichskoog als Landeshafen i.R.e. Allgemeinverfügung; Nutzung eines öffentlichen Hafens für den Verkehr; Recht auf Teilhabe am Gemeingebrauch als Recht auf Nutzung eines Gewässers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einziehung des Hafens Friedrichskoog als Landeshafen i.R.e. Allgemeinverfügung; Nutzung eines öffentlichen Hafens für den Verkehr; Recht auf Teilhabe am Gemeingebrauch als Recht auf Nutzung eines Gewässers

  • rechtsportal.de

    Einziehung des Hafens Friedrichskoog als Landeshafen i.R.e. Allgemeinverfügung; Nutzung eines öffentlichen Hafens für den Verkehr; Recht auf Teilhabe am Gemeingebrauch als Recht auf Nutzung eines Gewässers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2017, 203
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99

    Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.04.2016 - 4 LB 9/15
    Vor Zufahrtserschwernissen, die sich aus der besonderen örtlichen Lage und einer etwaigen situationsbedingten Vorbelastung ergeben, in die das Grundstück hineingestellt ist, gewährt Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG keinen Schutz (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.05.1999 - 4 VR 7.99 -, DVBl 1999, 1513).
  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.04.2016 - 4 LB 9/15
    Der Beklagte hat aber in jedem Falle den hier zu stellenden Publizitätsanforderungen (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 16.12.1988 - 4 C 48.86 - Buchholz 406.11 § 38 BauGB Nr. 4 = BVerwGE 81, 111; zur "Entwidmung" von nicht planfestgestellten Bahnanlagen nach früherem Recht) Genüge getan, indem er sich hinsichtlich der Bekanntgabe der Einziehungsabsicht, der Auslegung des Erläuterungsberichtes und der Bekanntgabe der Einziehungsentscheidung an das für die Einziehung von Straßen vorgeschriebene Verfahren angelehnt hat.
  • BVerfG, 11.09.1990 - 1 BvR 988/90

    Teileinziehung einer Straße ist keine Enteignung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.04.2016 - 4 LB 9/15
    Dabei ist auch die Vorbelastung durch die Situation, in die der Gewerbebetrieb hineingestellt ist und aufgrund deren situationsbedingt mit einer Änderung der Rechtslage gerechnet werden muss, zu beachten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.09.1990 - 1 BvR 988/90 -, NVwZ 1991, 358).
  • BGH, 15.11.1982 - II ZR 206/81

    Schadensersatzansprüche wegen Ausfalls einer Schiffahrtsstraße

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.04.2016 - 4 LB 9/15
    Die bloße Wahrscheinlichkeit, dass als Folge der Einziehung zukünftig Kunden wegbleiben, begründet keinen betriebsbezogenen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (BGH, Urt. v. 15.11.1982 - II ZR 206/81 -, MDR 1983, 730).
  • BVerwG, 17.02.2015 - 4 B 56.14

    Flughafen München: Klagen von Kommunen gegen die dritte Start- und Landebahn

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.04.2016 - 4 LB 9/15
    Die Tatsache, dass eine Frage politisch umstritten ist, führt dagegen für sich genommen nicht dazu, dass diese als wesentlich verstanden werden müsste (BVerwG, Beschl. v. 17.02.2015 - 4 B 56.14 -, Juris).
  • BVerwG, 25.06.1969 - IV C 77.67

    Verletzung subjektiver Rechte durch Einziehung einer Straße?

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.04.2016 - 4 LB 9/15
    Insoweit gilt, dass sich der Rechtsinhaber - das heißt derjenige, der am Gemeingebrauch teilhat - "mit dem abfinden" muss, "was - und wie lange es - geboten wird" (vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.10.2007 - 4 BN 40.07 -, BauR 2008, 483 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 25.06.1969 - BVerwG 4 C 77.67 -, BVerwGE 32, 222, 225).
  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.04.2016 - 4 LB 9/15
    Die Erhaltung der Substanz des Eigentums und die Beachtung des Gleichheitsgebotes müssen in jedem Falle gewährleistet bleiben (vgl. BVerfGE, Beschl. v. 12.06.1979 - 1 BvL 19/76 -, BVerfGE 52, 1, 29 f.; BVerfG, Beschl. v. 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84 -, BVerwGE 79, 174, 198).
  • BGH, 18.09.1986 - III ZR 83/85

    Umfang der Entschädigung eines Gestein abbauenden Betriebes

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.04.2016 - 4 LB 9/15
    Soweit sich die Klägerin auf Rechtsprechung (BGHZ 98, S. 341; BVerwGE 95, S. 314, 249) berufen habe, seien die den Entscheidungen zugrunde liegenden Fälle nicht vergleichbar.
  • BGH, 31.01.1966 - III ZR 110/64

    Enteignung (Küstenfischer)

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.04.2016 - 4 LB 9/15
    Das Recht am eingerichteten Gewerbebetrieb umfasst nicht nur den eigentlichen Bestand des Gewerbebetriebes, sondern auch dessen einzelne Erscheinungsform, wozu der gesamte gewerbliche Tätigkeitskreis gehört (BGH, Urt. v. 31.01.1966 - III ZR 110/64 - NJW 1966, 1120).
  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03

    Flugroutenfestlegung; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.04.2016 - 4 LB 9/15
    Die Zulässigkeitsvoraussetzung der Klagebefugnis ist allerdings dann zu verneinen, wenn subjektive Rechte des Klägers beziehungsweise der Klägerin offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise verletzt sein können (BVerwG, Urt. v. 24.06.2004 - 4 C 11.03 -, NVwZ 2004, 1229).
  • BVerwG, 04.10.2007 - 4 BN 40.07

    Zulassung einer Revision im Falle einer auf mehreren selbstständig tragenden

  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

  • BVerfG, 07.12.2021 - 2 BvL 2/15

    Verbot des Umschlags (Be-, Ent- und Umladen) von Kernbrennstoffen in den Häfen

    Die (ursprüngliche) Widmung kann insbesondere auf konkrete Verkehre oder einzelne Umschlagsarten sowie auf bestimmte Hafenteile oder -anlagen beschränkt werden (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28. April 2016 - 4 LB 9/15 -, juris, Rn. 75; StGH Bremen, Urteil vom 12. April 2013 - St 1/12 -, juris, Rn. 120 ; Müller, in: Infrastruktur-Recht - Festschrift für Wilfried Erbguth, 2019, S. 607 ; Papier, Recht der öffentlichen Sachen, 3. Aufl. 1998, S. 56 f.; Petersen, Deutsches Küstenrecht, 1989, S. 265 ff.).

    Gleiches gilt für den Ausschluss bestimmter Güterarten, weil Vorrichtungen für deren Umschlag - etwa aus betriebswirtschaftlichen Gründen - nicht (mehr) vorgehalten werden (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28. April 2016 - 4 LB 9/15 -, juris, Rn. 85 ff.; Müller, in: Infrastruktur-Recht - Festschrift für Wilfried Erbguth, 2019, S. 607 ).

  • VG Neustadt, 01.08.2016 - 3 K 74/16

    Hotelbetreiber hat keinen Anspruch auf Verlegung der Bushaltestelle gegenüber der

    Zu einem Gewerbebetrieb gehören nicht nur das Betriebsgrundstück und die Betriebsräume sowie Einrichtungsgegenstände, Warenvorräte und Außenstände; auch die geschäftlichen Verbindungen, Beziehungen, der Kundenstamm und alles, was in seiner Gesamtheit den wirtschaftlichen Wert des konkreten Gewerbebetriebes ausmacht, gehören dazu (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28. April 2016 - 4 LB 9/15 -, juris).

    Das gilt auch für Vorteile, die sich aus dem bloßen Fortbestand einer günstigen Sach- oder Rechtslage ergeben (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28. April 2016 - 4 LB 9/15 -, juris).

    Auch begründet die Möglichkeit, dass als Folge der Errichtung einer Bushaltestelle unmittelbar vor dem Hotelgebäude zukünftig Kunden wegbleiben, keinen betriebsbezogenen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 1982 - II ZR 206/81 -, NJW 1983, 2313; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28. April 2016 - 4 LB 9/15 -, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2017 - 1 MR 4/17

    Großflächiger Landschaftsschutz muss mit dem Land abgestimmt werden

    Das ist in Bezug auf "Gewinneinbußen" nicht der Fall (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 28.04.2016, 4 LB 9/15, NordÖR 2016, 330 VGH Kassel, Urt. v. 18.03.2004, 4 N 348/99, NVwZ-RR 2005, 800).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.05.2023 - 4 MR 1/23

    Ausbau der B 404 im Kreis Stormarn kann weitergehen

    Maßgebend ist, was aus dem Grundstück unter Berücksichtigung der Rechtslage und der tatsächlichen Gegebenheiten als anerkennenswertes Bedürfnis hervorgeht (BVerwG, Beschl. v. 11.05.1999 - 4 VR 7.99 -, juris Rn. 7; Urt. d. Senats v. 28.04.2016 - 4 LB 9/15 -, juris Rn. 64 m.w.N.).

    Auch vor Zufahrtserschwernissen, die sich aus der besonderen örtlichen Lage und einer etwaigen situationsbedingten Vorbelastung ergeben, in die das Grundstück hineingestellt ist, gewährt Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG keinen Schutz (Urt. d. Senats v. 28.04.2016 - 4 LB 9/15 -, juris Rn. 64 m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.09.2017 - 4 MB 38/17

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung nach

    Die Einziehungsverfügung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein vom 07. Juli 2014 ist angefochten; gegen das klageabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts ist die hinsichtlich des Klagebegehrens einer Klägerin zugelassene Berufung von dieser eingelegt worden und bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen 4 LB 9/15 unverändert anhängig.

    Mit Urteilen vom 28. April 2016 - 4 LB 9/15 und 4 LB 23/15 - wies der Senat die zugelassenen Berufungen gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts vom 19. Mai 2015 zurück.

  • VG Gera, 26.09.2016 - 3 E 645/16
    Zu einem Gewerbebetrieb gehören nicht nur das Betriebsgrundstück und die Betriebsräume sowie Einrichtungsgegenstände, Warenvorräte und Außenstände; auch die geschäftlichen Verbindungen, Beziehungen, der Kundenstamm und alles, was in seiner Gesamtheit den wirtschaftlichen Wert des konkreten Gewerbebetriebes ausmacht, gehören dazu (OVG Schl-Hol, Urt. v. 28. April 2016 - 4 LB 9/15 - zit. nach Juris).

    Das gilt auch für Vorteile, die sich aus dem bloßen Fortbestand einer günstigen Sach- oder Rechtslage ergeben (OVG Schl-Hol, Urt. v. 28. April 2016 - 4 LB 9/15 - zit. nach Juris).

  • VG Neustadt, 11.01.2017 - 4 L 1167/16

    Vorerst kein Einbahnstraßenverkehr in der Kaiserslauterer Straße in Bad Dürkheim

    Vor Zufahrtserschwernissen, die sich aus der besonderen örtlichen Lage und einer etwaigen situationsbedingten Vorbelastung ergeben, in die das Grundstück hineingestellt ist, gewährt Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG keinen Schutz (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28. April 2016 - 4 LB 9/15 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.03.2021 - 5 LA 295/20

    Klage eines Nachbarn gegen Waldumwandlungsgenehmigung; Recht zum Betreten des

    Der Inhaber des Rechts muss sich also mit dem abfinden, was - und wie lange es - geboten wird (vgl. zum naturschutzrechtlichen Betretungsrecht: OVG Münster, Urteil vom 6. September 2019 - 16 A 2326/15 -, juris Rn. 38 ff.; zum Gemeingebrauch an Gewässern: BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 2007 - 4 BN 40.07 -, juris Rn. 5; an öffentlichen Häfen: OVG Schleswig, Urteil vom 28. April 2016 - 4 LB 9/15 -, juris Rn. 61; an öffentlichen Straßen: OVG Schleswig, Beschluss vom 1. September 2017 - 1 MB 14/17 -, juris Rn. 20).
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