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   OVG Niedersachsen, 03.01.2007 - 4 LC 318/06   

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OVG Niedersachsen, 03.01.2007 - 4 LC 318/06 (https://dejure.org/2007,22671)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.01.2007 - 4 LC 318/06 (https://dejure.org/2007,22671)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. Januar 2007 - 4 LC 318/06 (https://dejure.org/2007,22671)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LC 309/02

    Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen wegen psychischer Erkrankung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.01.2007 - 4 LC 318/06
    Denn die grundlegenden Fragen sind bereits durch das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 4. August 2006 - 5 C 13.05 -) und den Senat (Urteile vom 12. Juli 2006 - 4 LC 309/02 und 4 LB 312/05 -) geklärt.

    Sie entspricht im Ergebnis der Rechtsprechung des Senats in seinen Urteilen vom 12. Juli 2006 (4 LC 309/02 und 4 LB 312/05).

    Denn die Vereinbarungen zwischen Einrichtungsträger und Landesamt bzw. die vereinbarungsgestaltenden Schiedsstellenentscheidungen binden auch die Beklagte, weil nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 BSHG, § 2 Nds. AG BSHG, § 1 Abs. 2 Nr. 5 Heranziehungsverordnung - AG BSHG / § 2 Abs. 1 Nr. 1 HeranziehungsVO - SozH das durch das Niedersächsische Landesamt für Zentrale Soziale Aufgaben und seit dem 1. Januar 2005 durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie vertretene Land Niedersachsen als überörtlicher Träger der Sozialhilfe für den Abschluss dieser Vereinbarungen zuständig ist (siehe hierzu im Einzelnen das Urteil des Senats vom 12.7.2006 - 4 LC 309/02 -).

    Der Senat hat hierzu in seinem Urteil vom 12. Juli 2006 (4 LC 309/02) ausgeführt:.

  • BVerwG, 04.08.2006 - 5 C 13.05

    Sozialhilfeleistungen zur Pflege in einer Einrichtung aufgrund Vereinbarungen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.01.2007 - 4 LC 318/06
    Denn die grundlegenden Fragen sind bereits durch das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 4. August 2006 - 5 C 13.05 -) und den Senat (Urteile vom 12. Juli 2006 - 4 LC 309/02 und 4 LB 312/05 -) geklärt.

    Zur Auslegung dieser Bestimmungen hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 4. August 2006 - 5 C 13.05 - Folgendes ausgeführt:.

    Diese Regelungen betreffen den Anspruch des Hilfesuchenden gegen den Sozialhilfeträger und schränken diesen Anspruch ein (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.8.2006 - 5 C 13.05 -).

  • BVerwG, 20.10.1994 - 5 C 28.91

    Sozialhilfe - Heimunterbringung - Höhe der Heimkosten - Zumutbarkeit eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.01.2007 - 4 LC 318/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 20.10.1994 - BVerwG 5 C 28.91 -) ergebe sich aus dem im BSHG allgemein geltenden Bedarfsdeckungsgrundsatz, dass die gesetzlichen Beschränkungen der Kostenübernahme einem Hilfebedürftigen, der sich bereits in einer Einrichtung befinde, nur entgegen gehalten werden dürften, wenn ihm der Wechsel in eine für ihn geeignete, kostengünstigere Einrichtung zugemutet werden könne und ihm der Sozialhilfeträger diese Einrichtung auch konkret anbiete.

    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 1994 (BVerwG 5 C 28.91) dürfe die Übernahme der Kosten einer Heimunterbringung, auch wenn eine der Vereinbarungen nach § 93 Abs. 2 BSHG Fassung 1999 oder die Voraussetzungen des § 93 Abs. 3 Satz 2 BSHG Fassung 1999 nicht vorlägen, nur abgelehnt werden, wenn der Sozialhilfeträger dem Hilfesuchenden eine konkrete, zur Behebung seiner Notlage ebenfalls geeignete anderweitige Hilfemöglichkeit nachweise und dem Hilfesuchenden die Wahrnehmung dieser Möglichkeit auch zuzumuten sei.

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LB 312/05

    Anspruch auf Übernahme der ungedeckten Kosten eines Heimaufenthalts; Eigener

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.01.2007 - 4 LC 318/06
    Denn die grundlegenden Fragen sind bereits durch das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 4. August 2006 - 5 C 13.05 -) und den Senat (Urteile vom 12. Juli 2006 - 4 LC 309/02 und 4 LB 312/05 -) geklärt.

    Sie entspricht im Ergebnis der Rechtsprechung des Senats in seinen Urteilen vom 12. Juli 2006 (4 LC 309/02 und 4 LB 312/05).

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2006 - 4 LA 62/06

    Höhe des festzusetzenden Pflegesatzes für eine Einrichtung zur Betreuung geistig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.01.2007 - 4 LC 318/06
    Diese Urteile sind rechtskräftig, seitdem der Senat die Anträge auf Zulassung der Berufung durch Beschlüsse vom 11. Juli 2006 abgelehnt hat (4 LA 62/06, 4 LA 65/06 - 68/06 u. 4 LA 80/06 -82/06).
  • BVerwG, 07.04.2006 - 5 B 105.05

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.01.2007 - 4 LC 318/06
    Die gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegte Beschwerde ist ebenfalls noch bei dem Bundesverwaltungsgericht anhängig (BVerwG 5 B 105.05).
  • OVG Niedersachsen, 24.08.2005 - 4 L 811/99

    Festsetzung der Pflegesätze für die Betreiber von Behinderteneinrichtungen durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.01.2007 - 4 LC 318/06
    Diese Entscheidung hat der Senat durch Urteil vom 24. August 1995 (4 L 811/99) aufgehoben.
  • BVerwG, 06.06.2007 - 5 B 103.05

    Prozessualer Nachweis der Führung einer privaten Behinderteneinrichtung im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.01.2007 - 4 LC 318/06
    Die gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegte Beschwerde ist gegenwärtig noch bei dem Bundesverwaltungsgericht anhängig (BVerwG 5 B 103.05).
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2008 - 4 LA 115/06

    Verhältnis von Leistungsvereinbarungen und Vergütungsvereinbarungen nach § 93a

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.01.2007 - 4 LC 318/06
    Die Anträge auf Zulassung der Berufung gegen diese Urteile sind ebenfalls beim Senat anhängig (4 LA 107/06, 4 LA 115/06, 4 LA 123/06, 4 LA 125/06 und 4 LA 128/06).
  • VG Hannover, 16.12.2005 - 7 A 4338/05

    Anspruch auf Abschluss einer Leistungsvereinbarung; Leistungsvereinbarung als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.01.2007 - 4 LC 318/06
    Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Klage der Klinikum C. GmbH, das Land Niedersachsen zum Abschluss einer Leistungsvereinbarung für die Zeit ab dem 1. Januar 1999 auf der Grundlage des von ihr vorgelegten Leistungsangebots zu verpflichten, mit Urteil vom 16. Dezember 2005 (7 A 4338/05) abgewiesen.
  • OVG Niedersachsen, 22.07.2008 - 4 LA 22/06

    Notwendigkeit der Vornahme einer Konkretisierung und Differenzierung in einer

  • OVG Niedersachsen, 24.08.2005 - 4 L 926/99

    Angemessenheit; Bandbreite der Entgelte; externer Vergleich; Gewinnzuschlag;

  • OVG Niedersachsen, 20.08.2008 - 4 LC 93/07

    Anspruch auf Abschluss einer Leistungsvereinbarung nach § 93 Abs. 2

    Im Übrigen sei der Senat u. a. in seinem Beschluss vom 3. Januar 2007 (4 LC 318/06) davon ausgegangen, dass mit dem als bevorstehend unterstellten Abschluss von Vergütungsvereinbarungen ein "Vertragssystem" unter Einschluss der von § 93 Abs. 2 BSHG geforderten Leistungs- und Prüfungsvereinbarung entstehe, das fortbestehe, auch wenn der der Vergütungsvereinbarung zugrunde liegende Vereinbarungszeitraum abgelaufen sei.

    Schließlich lässt sich entgegen der Annahme der Klägerin auch aus dem Beschluss des Senats vom 3. Januar 2007 (4 LC 318/06) nichts für das Bestehen einer Leistungsvereinbarung nach Maßgabe der Anlage K 2 herleiten.

  • SG Hannover, 23.01.2007 - S 51 SO 334/05
    Einem Anspruch der Klägerin in der von ihr geltend gemachten Höhe steht jedoch für den Zeitraum vom 1. Januar 1995 bis zum 31. Dezember 1998 die Regelung in § 93 Abs. 2 BSHG Fassung 1994 entgegen (vgl. Beschluss des Niedersächsischen OVG vom 03.01.2007, Az. 4 LC 318/06).

    Dies ergibt sich aus Folgendem (vgl. dazu Beschluss des Niedersächsischen OVG vom 03.01.2007, Az. 4 LC 318/06):.

    Schließlich ergibt sich auch aus dem Bedarfsdeckungsgrundsatz kein übergeleiteter An-spruch der Klägerin auf Übernahme des Heimentgeltes über die von dem Beklagten ge-zahlten Abschläge hinaus (vgl. Beschluss des Niedersächsischen OVG vom 03.01.2007, Az. 4 LC 318/06).

  • OVG Niedersachsen, 30.05.2008 - 4 LA 789/07

    Antrag auf Zulassung der Berufung gegen die Abweisung einer Klage auf Übernahme

    Der Senat hat mit Beschluss vom 3. Januar 2007 - 4 LC 318/06 - (veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit: www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de) in einem Verfahren, in dem eine Heimbewohnerin die Übernahme der vollen Heimkosten für ihre Unterbringung in der Langzeiteinrichtung des Klinikums Wahrendorff in der Zeit vom 1. Januar 1995 bis zum 2. August 2000 begehrt hat, entschieden, dass diese gegenwärtig keine höheren Leistungen für ihre Unterbringung als die vom Sozialhilfeträger erbrachten Abschlagszahlungen beanspruchen könne.

    Da in der Rechtsprechung des Senats geklärt ist, dass sich auch aus dem Bedarfsdeckungsgrundsatz kein Anspruch auf Übernahme des Heimentgelts über die an den Einrichtungsträger gezahlten Abschläge hinaus ergibt (vgl. u. a. Senatsbeschl. v. 3.1.2007 - 4 LC 318/06 -), rechtfertigen die Einwendungen des Klägers gegen die Auffassung des Verwaltungsgerichts, seiner Entscheidung stehe der Bedarfsdeckungsgrundsatz nicht entgegen, da der Gesetzgeber in den §§ 93 ff. BSHG Fassung 1999 festgelegt habe, in welchem Umfang Sozialhilfe in einer stationären Einrichtung zu gewähren sei, und diese Regelungen auch den Anspruch des Hilfesuchenden gegen den Sozialhilfeträger einschränkten, ebenfalls keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils.

  • OVG Niedersachsen, 12.06.2008 - 4 LA 690/07

    Versagung rechtlichen Gehörs durch fehlenden gerichtlichen Hinweis im

    Denn die Annahme des Klägers, der Senat habe ihm rechtliches Gehör versagt, weil er vor seiner Entscheidung über den Berufungszulassungsantrag den Kläger nicht darauf hingewiesen habe, dass er bei seiner Entscheidung von seiner bisherigen Rechtsprechung (u. a. Beschl. v. 3.1.2007 - 4 LC 318/06 -) ausgehen und im Rahmen der Prüfung des Zulassungsgrundes ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung darauf abstellen werde, ob die verwaltungsgerichtliche Entscheidung jedenfalls im Ergebnis mit der Rechtsprechung des Senats und der des Bundesverwaltungsgerichts im Einklang steht, ist ersichtlich unzutreffend.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2007 - 12 A 1717/07

    Anforderungen an das Vorliegen einer Verpflichtung eines Sozialhilfeträgers zur

    Dementsprechend hat im übrigen auch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 3. Januar 2007 - 4 LC 318/06 -, juris, zu einem parallel gelagerten Sachverhalt folgendes ausgeführt:.
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