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   OVG Niedersachsen, 01.04.2008 - 4 LC 89/07   

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https://dejure.org/2008,23633
OVG Niedersachsen, 01.04.2008 - 4 LC 89/07 (https://dejure.org/2008,23633)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.04.2008 - 4 LC 89/07 (https://dejure.org/2008,23633)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. April 2008 - 4 LC 89/07 (https://dejure.org/2008,23633)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Eingliederungshilfe - Übernahme von Betreuungskosten für eine Tagesmutter und Fahrtkosten zu der Wohnung der Tagesmutter

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs. 2 BSHG; § 23 Abs. 3 BSHG; § 39 BSHG; § 40 Abs. 1 BSHG
    Übernahme von Betreuungskosten für eine Tagesmutter; Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten zu der Wohnung der Tagesmutter; Fahrten als notwendiger Bestandteil einer Eingliederungshilfemaßnahme; Fahrtkostenübernahme für eine Tagesmutter durch einen Träger der ...

  • Judicialis

    BSHG § 4 Abs. 2; ; BSHG § 23 Abs. 3; ; BSHG § 39; ; BSHG § 40 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Übernahme von Betreuungskosten für eine Tagesmutter; Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten zu der Wohnung der Tagesmutter; Fahrten als notwendiger Bestandteil einer Eingliederungshilfemaßnahme; Fahrtkostenübernahme für eine Tagesmutter durch einen Träger der ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 22.05.1975 - V C 19.74

    Einrichtung zur teilstationären Betreuung - Fahrtkostenerstattung - Blinder

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.04.2008 - 4 LC 89/07
    Dies gilt insbesondere bei Fahrten im Zusammenhang mit der Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung (BVerwG, Beschl. v. 14.10.1994 - 5 B 114.93 - Urt. v. 10.9.1992 - 5 C 7.87 -, NVwZ-RR 1993, 198; Urt. v. 22.5.1975 - V C 19.74 -, BVerwGE 48, 228, 232 ff.; Urt. v. 11.3.1970 - V C 112.69 -, BVerwGE 35, 99, 121).

    Auch die Wahl einer von mehreren möglichen Berechnungsmethoden, um gleich liegende Fälle gleich behandeln zu können, gehört in den Ermessensbereich des Sozialhilfeträgers, zumal in diesem Zusammenhang gegebenenfalls in Rechnung zu stellen ist, dass das für die Beförderung genutzte Fahrzeug gleichzeitig auch anderweitig genutzt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.10.1994, a.a.O. und Urt. v. 22.5.1975, a.a.O.).

    Diese Aufwendungen sind den Betroffenen durch die Behinderung aufgezwungen und daher notwendiger Bestandteil der Hilfemaßnahme selbst (BVerwG, Urt. v. 22.5.1975, a.a.O.).

  • BVerwG, 14.10.1994 - 5 B 114.93

    Ermessen bei der Fahrtkostenübernahme im Rahmen der Eingliederungshilfe für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.04.2008 - 4 LC 89/07
    Dies gilt insbesondere bei Fahrten im Zusammenhang mit der Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung (BVerwG, Beschl. v. 14.10.1994 - 5 B 114.93 - Urt. v. 10.9.1992 - 5 C 7.87 -, NVwZ-RR 1993, 198; Urt. v. 22.5.1975 - V C 19.74 -, BVerwGE 48, 228, 232 ff.; Urt. v. 11.3.1970 - V C 112.69 -, BVerwGE 35, 99, 121).

    Auch die Wahl einer von mehreren möglichen Berechnungsmethoden, um gleich liegende Fälle gleich behandeln zu können, gehört in den Ermessensbereich des Sozialhilfeträgers, zumal in diesem Zusammenhang gegebenenfalls in Rechnung zu stellen ist, dass das für die Beförderung genutzte Fahrzeug gleichzeitig auch anderweitig genutzt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.10.1994, a.a.O. und Urt. v. 22.5.1975, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2000 - 4 L 406/00

    Unterkunftskosten; Untätigkeitsklage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.04.2008 - 4 LC 89/07
    Hinzu kommt, dass das Verwaltungsgericht über eine auf die Gewährung von laufenden Leistungen der Sozialhilfe gerichtete Untätigkeitsklage entschieden hat, bei der sich nach der Rechtsprechung des Senats die gerichtliche Überprüfung auf den Zeitraum beschränkt, innerhalb dessen die Erhebung einer Untätigkeitsklage nach § 75 Satz 2 VwGO regelmäßig unzulässig ist und die Behörde deshalb nicht mit einer Klageerhebung zu rechnen brauchte (Senatsbeschl. v. 15.2.2007 - 4 LA 278/07 -, v. 2.7.2001 - 4 PA 2063/01 -, v. 1.9.2000 - 4 L 406/00 - und Senatsurt. v. 26.11.1997 - 4 L 3566/96 -).

    Für nachfolgende Zeiträume bedarf es wieder der Durchführung eines Verwaltungsverfahrens, wobei allerdings anzunehmen ist, dass sich der Träger der Sozialhilfe an dem rechtskräftigen Abschluss dieses Verfahrens orientiert, solange die maßgeblichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse unverändert bleiben (Senatsbeschl. v. 1.9.2000 - 4 L 406/00 -).

  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 9.94

    Anspruch auf blindengerechten PC im Rahmen der Eingliederungshilfe -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.04.2008 - 4 LC 89/07
    Das ist regelmäßig der Zeitraum bis zur letzten Verwaltungsentscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.8.1995 - 5 C 9.94 -, BVerwGE 99, 149 und Urt. v. 30.4.1992 - 5 C 1.88 -, DVBl. 1992, 1482 m.w.N.).

    Der die Bewilligung oder Ablehnung betreffende Regelungszeitraum braucht in dem Bescheid nicht ausdrücklich benannt zu sein, sondern kann sich auch durch Auslegung aus dem maßgeblichen Bescheid ergeben (BVerwG, Urt. v. 31.8.1995 - 5 C 9.94 -, a.a.O. und Urt. v. 8.6.1995 - 5 C 30.93 -, NVwZ-RR 1996, 510).

  • BVerwG, 31.08.1966 - V C 185.65

    Sozialhilfeträger als Träger der als Eingliederungshilfe geltenden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.04.2008 - 4 LC 89/07
    Aus dem Zusammenhang mit der Beschreibung des sachlichen Umfangs der Eingliederungshilfe in § 39 Abs. 3 BSHG, nach der es Aufgabe der Eingliederungshilfe ist, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und dabei dem Behinderten die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, folgt, dass eine Maßnahme der Eingliederungshilfe zuzuordnen ist, wenn sie geeignet und bestimmt ist, im Rahmen der Eingliederungshilfe zu einer der in § 40 Abs. 1 BSHG genannten Maßnahmen zu führen (BVerwG, Urt. v. 31.8.1966 - V C 185.65 -, BVerwGE 25, 28, 29 f.).
  • BVerwG, 11.03.1970 - V C 112.69

    Zur Erstattung von Kosten, die einem Behinderten durch Reisen nach Hause

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.04.2008 - 4 LC 89/07
    Dies gilt insbesondere bei Fahrten im Zusammenhang mit der Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung (BVerwG, Beschl. v. 14.10.1994 - 5 B 114.93 - Urt. v. 10.9.1992 - 5 C 7.87 -, NVwZ-RR 1993, 198; Urt. v. 22.5.1975 - V C 19.74 -, BVerwGE 48, 228, 232 ff.; Urt. v. 11.3.1970 - V C 112.69 -, BVerwGE 35, 99, 121).
  • BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 7.87

    Fahrtkosten zur Sonderschule als Leistung der Eingliederungshilfe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.04.2008 - 4 LC 89/07
    Dies gilt insbesondere bei Fahrten im Zusammenhang mit der Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung (BVerwG, Beschl. v. 14.10.1994 - 5 B 114.93 - Urt. v. 10.9.1992 - 5 C 7.87 -, NVwZ-RR 1993, 198; Urt. v. 22.5.1975 - V C 19.74 -, BVerwGE 48, 228, 232 ff.; Urt. v. 11.3.1970 - V C 112.69 -, BVerwGE 35, 99, 121).
  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 1.88

    Maßgeblicher Zeitraum der gerichtlichen Nachprüfung in Sozialhilfesachen -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.04.2008 - 4 LC 89/07
    Das ist regelmäßig der Zeitraum bis zur letzten Verwaltungsentscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.8.1995 - 5 C 9.94 -, BVerwGE 99, 149 und Urt. v. 30.4.1992 - 5 C 1.88 -, DVBl. 1992, 1482 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 26.11.1997 - 4 L 3566/96

    Sozialleistungsträger; Zuständigkeitsstreit; Untätigkeitsklage; Vorläufige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.04.2008 - 4 LC 89/07
    Hinzu kommt, dass das Verwaltungsgericht über eine auf die Gewährung von laufenden Leistungen der Sozialhilfe gerichtete Untätigkeitsklage entschieden hat, bei der sich nach der Rechtsprechung des Senats die gerichtliche Überprüfung auf den Zeitraum beschränkt, innerhalb dessen die Erhebung einer Untätigkeitsklage nach § 75 Satz 2 VwGO regelmäßig unzulässig ist und die Behörde deshalb nicht mit einer Klageerhebung zu rechnen brauchte (Senatsbeschl. v. 15.2.2007 - 4 LA 278/07 -, v. 2.7.2001 - 4 PA 2063/01 -, v. 1.9.2000 - 4 L 406/00 - und Senatsurt. v. 26.11.1997 - 4 L 3566/96 -).
  • BVerwG, 08.06.1995 - 5 C 30.93

    Klage - Zulässigkeit - Jugendhilfeleistungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.04.2008 - 4 LC 89/07
    Der die Bewilligung oder Ablehnung betreffende Regelungszeitraum braucht in dem Bescheid nicht ausdrücklich benannt zu sein, sondern kann sich auch durch Auslegung aus dem maßgeblichen Bescheid ergeben (BVerwG, Urt. v. 31.8.1995 - 5 C 9.94 -, a.a.O. und Urt. v. 8.6.1995 - 5 C 30.93 -, NVwZ-RR 1996, 510).
  • BVerwG, 13.09.1984 - 2 C 22.83

    preußischer Schutzpolizist - § 51 VwVfG, Wiederaufgreifen wird durch

  • BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 501.93

    Ausländer - Rechtskraft des Urteils - Anspruch auf Anerkennung - Asylberechtigter

  • SG Karlsruhe, 26.07.2012 - S 1 SO 580/12

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Schließlich kann auch die Übernahme von Aufwendungen für eine Autismustherapie eine Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung darstellen (vgl. OVG Niedersachsen, FEVS 55, 80 ff.), ebenso die Übernahme von Aufwendungen für die Schülerbeförderung (vgl. BVerwG, NDV 1993, 197 ff. und OVG Niedersachsen vom 01.04.2008 - 4 LC 89/07 - ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.07.2008 - L 8 SO 48/08
    In welchem Maß, also in welcher Höhe, diese Mobilitätskosten zu berücksichtigen sind, beantwortet sich gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 SGB XII nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl bereits Bundesverwaltungsgericht - BVerwG , Urteil vom 22. Mai 1975 - V C 19.74 - BVerwGE 48, Seite 228 = FEVS 23, Seite 403 - zur Erstattung von Fahrkosten in eine Blindenschule ; Beschluss vom 14. Oktober 1994 - V B 114/93 - "in welcher Form die Fahrtkosten zu gewähren und in welchem Maße (in welcher Höhe) sie zu berücksichtigen sind, beantwortet sich gemäß § 4 Abs. 2 BSHG nach pflichtgemäßem Ermessen"; OVG Lüneburg, Urteil vom 1. April 2008 - 4 LC 89/07 ).
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