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   OVG Schleswig-Holstein, 30.12.1993 - 4 M 118/93   

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OVG Schleswig-Holstein, 30.12.1993 - 4 M 118/93 (https://dejure.org/1993,10426)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.12.1993 - 4 M 118/93 (https://dejure.org/1993,10426)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. Dezember 1993 - 4 M 118/93 (https://dejure.org/1993,10426)
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Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 5 B 293/93
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.12.1993 - 4 M 118/93
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 21.10.1992 - 12 TH 1250/92

    AUFENTHALTSGENEHMIGUNG; ERTEILUNG; VERLÄNGERUNG

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.12.1993 - 4 M 118/93
    Demnach haben sie zunächst die Bundesrepublik zu verlassen und die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis vom Heimatland aus zu beantragen (Hess. VGH, Beschluß vom 21.10.1992 - 12 TH 1250/92 -in AuAS 1993, 2; im Ergebnis ebenso: Kanein/Renner, AuslR, 5. Auflage, Rdn. 5 ff.).

    Bei dieser Anwendung des § 71 Abs. 2 Satz 1 AuslG ist auch kein unauflösbarer Wertungswiderspruch zwischen dieser Vorschrift und § 9 Abs. 1 Nr. 1 AuslG erkennbar (Hess. VGH, Beschluß vom 21.10.1992, aaO und Beschluß vom 27.10.1992 - 12 TH 1409/92 -in AuAS 1993, 28; a.A.: VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 01.04.1992 - 13 S 585/91 - in EZAR 020 Nr. 1).

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.06.1993 - 4 M 34/93
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.12.1993 - 4 M 118/93
    Eine Ausdehnung der Vorschrift auf Einreisen zu sonstigen Personensorgeberechtigten ist nicht geboten (entgegen B. v. 23.07.93 - 4 M 34/93 -).

    Aber auch eine Befreiung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 DVAuslG scheidet entgegen der bisher vom Senat vertretenen Auffassung (Beschluß vom 23.07.1993 - 4 M 34/93 -, AuAS 93, 220) aus.

  • VGH Hessen, 27.10.1992 - 12 TH 1409/92

    Ausländerrecht: Einreise unter Verstoß gegen die Visumsvorschriften -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.12.1993 - 4 M 118/93
    Bei dieser Anwendung des § 71 Abs. 2 Satz 1 AuslG ist auch kein unauflösbarer Wertungswiderspruch zwischen dieser Vorschrift und § 9 Abs. 1 Nr. 1 AuslG erkennbar (Hess. VGH, Beschluß vom 21.10.1992, aaO und Beschluß vom 27.10.1992 - 12 TH 1409/92 -in AuAS 1993, 28; a.A.: VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 01.04.1992 - 13 S 585/91 - in EZAR 020 Nr. 1).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.07.1995 - 4 L 46/95

    Visumsfreier Besuchsaufenthalt; Besuchsaufenthalt; Daueraufenthalt;

    Für die Anwendung dieser Vorschrift könnte es daher nicht genügen, daß im Einzelfall ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung besteht, vielmehr könnte die Erfüllung der Voraussetzungen eines gesetzlichen Anspruchs gefordert sein (vgl. Senat, Beschluß vom 30.12.1993 - 4 M 118/93 -).

    Im übrigen - hierauf sei nur noch ergänzend hingewiesen - schließt § 71 Abs. 2 Satz 1 AuslG es aus, Rechtsbehelfe gegen behördliche Entscheidungen auf Ansprüche nach § 9 Abs. 1 AuslG zu stützen, sie läßt vielmehr im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens nur die Berufung darauf zu, daß der Versagungsgrund, das heißt hier die unerlaubte Einreise, nicht vorliegt (vgl. Senat, Beschluß vom 30.12.1993 - 4 M 118/93 -).

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.09.1995 - 4 M 86/95

    Positivstaater; Dauernder Aufenthalt; Aufenthaltsgenehmigung; Härtefall

    Wäre dies nicht der Fall gewesen, wäre vorläufiger Rechtsschutz im Hinblick auf die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis als bloße Versagung einer Begünstigung lediglich in Form des Erlasses einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO in Betracht zu ziehen gewesen (std.Rspr., vgl. Senat u.a. Beschl. v. 12.03.1992 - 4 M 8/92 - Beschl. v. 30.12.1993 - 4 M 118/93 - Beschl. v. 27.06.1994 - 4 M 51/94 -).
  • VG Schleswig, 07.02.2002 - 14 B 9/02

    Humanitäre Hilfsaktion, Erlöschen einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis,

    § 71 Abs. 2 S. 1 AuslG schreibt insoweit vor, dass Rechtsbehelfe gegen die Versagung der Aufenthaltsgenehmigung nach § 8 AuslG vor der Ausreise nur darauf gestützt werden können, dass der Versagungsgrund nicht vorliegt (Schl.-Holst. OVG, Beschl. vom 12.03.1992, InfAuslR 1992, 125 und Beschl. vom 30.12.1993 - 4 M 118/93 - VGH Baden-Württemberg, InfAuslR 1997, 242).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.06.1993 - 4 M 34/93
    Es spricht vieles dafür, die Vorschrift des § 2 Abs. 2 Nr. 2 DVAuslG bei einer verfassungskonformen Auslegung auch dann anzuwenden, wenn statt eines Elternteils die an Stelle der Eltern sorgeberechtigten Großeltern im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung sind und die mit dem Elternrecht verbundenen Pflichten wahrnehmen (a. A. Beschluß vom 30. Dezember 1993 - 4 M 118/93 -).
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