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   OVG Niedersachsen, 12.01.1999 - 4 M 1528/98   

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OVG Niedersachsen, 12.01.1999 - 4 M 1528/98 (https://dejure.org/1999,8268)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.01.1999 - 4 M 1528/98 (https://dejure.org/1999,8268)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Januar 1999 - 4 M 1528/98 (https://dejure.org/1999,8268)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 74 Abs. 1 SGB VIII; § 79 Abs. 2 S. 1 SGB VIII; § 80 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII; § 74 Abs. 3 SGB VIII; § 4 Abs. 1 SGB VIII; § 5 Abs. 1 SGB VIII; § 80 Abs. 1 SGB VIII; § 24 SGB VIII; § 12 KTagStG ND
    Kindergartenförderung; Jugendhilfe; Kindergartenplatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kindergartenförderung; Jugendhilfe; Kindergartenplatz

Verfahrensgang

  • VG Hannover - 9 B 152/98
  • OVG Niedersachsen, 12.01.1999 - 4 M 1528/98

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 383
  • DVBl 1999, 466
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 16.06.1997 - 4 M 1219/97

    Träger der freien Jugendhilfe; Kindertagesstätte; Anspruch auf Förderung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.01.1999 - 4 M 1528/98
    Dieses entspricht auch der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 16.6.1997 - 4 M 1219/97 -, FEVS 48, 213 = Nds.Rpfl. 1997, 230 = NVwZ-RR 1998, 116 = NdsVBl. 1997, 238 = dng 1997, 129; Beschl. v. 27.11.1996 - 4 M 4787/96 -, FEVS 47, 248 = NdsVBl. 1997, 60).

    Die Verwirklichung des vom Gesetzgeber eingeräumten Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz setzt voraus, dass in ausreichendem Umfange Kindertagesstätten - in wessen Trägerschaft auch immer - bereit stehen (vgl. Senat, Beschl. v. 16.6.1997 - 4 M 1219/97 -, a.a.O.).

    Ein solcher Anspruch lässt sich insbesondere nicht aus der vom Antragsteller herangezogenen Rechtsprechung des Senats im Beschluss vom 16. Juni 1997 (- 4 M 1219/97 -, a.a.O., S. 12 d. Abdrucks) herleiten.

  • BVerwG, 30.12.1996 - 5 B 27.96

    Jugenhilferecht - Jugendhilfeplanung als Voraussetzungen für eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.01.1999 - 4 M 1528/98
    Das dem Antragsteller durch § 74 Abs. 3 SGB VIII eingeräumte Ermessen ist bei seiner Entscheidung über die Förderung eines Trägers der freien Jugendhilfe, dessen Einrichtung in die Bedarfsplanung nach §§ 80 SGB VIII, 13 KitaG aufgenommen ist, um den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz (§ 24 Abs. 1 SGB VIII) zu erfüllen (vgl. zur Berücksichtigung der Jugendhilfeplanung im Rahmen der Förderungsentscheidung: BVerwG, Beschl. v. 30.12.1996 - BVerwG 5 B 27.96 -, FEVS 47, 529 = NWV-RD 1997, 33), in der Regel dahingehend reduziert, dass eine Förderung erfolgen muss.

    Liegt aber eine Jugendhilfeplanung vor, wird sie Grundlage einer Förderungsentscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen sein und bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Förderungsentscheidung nach § 74 SGB VIII zu berücksichtigen sein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.12.1996, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 17.04.1998 - 4 L 4803/97

    Übernahme von Teilnahmebeiträgen für den Besuch; Hort; Kinderhort;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.01.1999 - 4 M 1528/98
    Schon nach allgemeinem Gebrauch leuchtet unmittelbar ein und ist auch in der Literatur - soweit ersichtlich - nicht umstritten, dass "der Bedarf" im Sinne dieser Vorschrift (allein) durch die Nachfrage bestimmt wird (vgl. Senat, Urt. v. 25.2.1998 - 4 L 2781/96 - Beschl. v. 17.4.1998 - 4 L 4803/97 - vgl. auch Grube, in: Hauck, SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfe, Komm., Stand: 1. Januar 1999, K § 24 Rdnr. 28 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 25.02.1998 - 4 L 2781/96

    Teilnahmebeiträge in Kindertagesstätte;; Gesamtverantwortung; Jugendhilfe,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.01.1999 - 4 M 1528/98
    Schon nach allgemeinem Gebrauch leuchtet unmittelbar ein und ist auch in der Literatur - soweit ersichtlich - nicht umstritten, dass "der Bedarf" im Sinne dieser Vorschrift (allein) durch die Nachfrage bestimmt wird (vgl. Senat, Urt. v. 25.2.1998 - 4 L 2781/96 - Beschl. v. 17.4.1998 - 4 L 4803/97 - vgl. auch Grube, in: Hauck, SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfe, Komm., Stand: 1. Januar 1999, K § 24 Rdnr. 28 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 27.11.1996 - 4 M 4787/96

    Kindertagesstätte; Vormittagsgruppe; Anspruch auf Platz in Stätte;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.01.1999 - 4 M 1528/98
    Dieses entspricht auch der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 16.6.1997 - 4 M 1219/97 -, FEVS 48, 213 = Nds.Rpfl. 1997, 230 = NVwZ-RR 1998, 116 = NdsVBl. 1997, 238 = dng 1997, 129; Beschl. v. 27.11.1996 - 4 M 4787/96 -, FEVS 47, 248 = NdsVBl. 1997, 60).
  • OVG Niedersachsen, 17.05.2000 - 4 L 869/00

    Auswärtiges Kind; Deckungslücke; Förderung Kindergarten; Förderungsermessen;

    Die Förderentscheidung nach § 74 SGB VIII setzt eine Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII nicht voraus (Senatsbeschl. v. 12. Januar 1999 - 4 M 1528/98 - FEVS 49, 554 = DVBl. 1999, 466 = NdsRPfl.

    1999, 155 = NVwZ-RR 1999, 383).

    Für die Versorgung mit Kindertagesstättenplätzen wird dieses Gebot nicht durch die Bestimmungen in § 12 des Niedersächsischen Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder ("Der Anspruch ist gegenüber dem örtlichen Träger geltend zu machen, in dessen Gebiet sich das Kind .... gewöhnlich aufhält. Er ist möglichst ortsnah zu erfüllen.") aufgehoben (Senatsbeschl. v. 12. Januar 1999, a.a.O.).

    Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist zwar - wie der Senat in dem Beschluss vom 12. Januar 1999 (a.a.O.) ausgeführt hat - nur für die Kinder mit gesetzlichem Anspruch auf einen Kindergartenplatz verantwortlich, die in seinem Gebiet ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, er ist es aber - in Fortführung der Rechtsprechung des Senats - auch dann, wenn sie eine Tageseinrichtung jenseits der Grenze seines Gebiets besuchen, weil sie zum Beispiel ortsnäher ist als die nächstgelegene Einrichtung mit der gewünschten Erziehungsrichtung innerhalb des Gebiets.

  • VG Lüneburg, 27.08.2002 - 4 A 101/00

    Finanzhilfe; Kindergartenförderung; Kindertagesstätte

    Zu einer Ermessensreduzierung in diesem Sinne führt es auch, wenn die Aufnahme der Kindertagesstätte in den Bedarfsplan des Jugendhilfeträgers gemessen an den gesetzlichen Planungsvorgaben zu Unrecht unterblieben ist (Nds.OVG, Beschl. v. 12.1.1999, - 4 M 1528/98 -, NdsRpfl. 1999, 155).

    Der Bedarf im Sinne des § 80 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII wird nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (allein) durch die Nachfrage bestimmt, wobei diese Nachfrage allerdings einen bestimmten Umfang und eine bestimmte Dauer erreichen muss (vgl. Beschl. v. 12.1.1999, - 4 M 1528/98 -, NdsRpfl. 1999, 155 m.w.N.).

    Hierdurch wird lediglich gerechtfertigt, das Risiko von Veränderungen und Schwankungen bei der Nachfrage im Allgemeinen dem Träger dieser Einrichtung aufzuerlegen, soweit nicht auf Grund des Umfangs des Bedarfs und einer gesetzlich bestimmten Gruppengröße es gerechtfertigt erscheint, die Zahl der bisher angebotenen Gruppen beizubehalten (Nds.OVG, Beschl. v. 12.1.1999, - 4 M 1528/98 -, NdsRpfl. 1999, 155.).

    Denn das Wunsch- und Wahlrecht aus § 5 Abs. 1 SGB VIII bedingt, dass im Einzelfall grenzübergreifende Lösungen für das Kindertagesstättenangebot berücksichtigt werden müssen (vgl. Nds.OVG, Beschl. v. 12.1.1999, - 4 M 1528/98 -, NdsRpfl. 1999, 155).

  • VG Lüneburg, 27.08.2002 - 4 A 207/98

    Finanzhilfe; Kindertagesstätte; Kindertagesstättenförderung

    Zu einer Ermessensreduzierung in diesem Sinne führt es auch, wenn die Aufnahme der Kindertagesstätte in den Bedarfsplan des Jugendhilfeträgers gemessen an den gesetzlichen Planungsvorgaben zu Unrecht unterblieben ist (Nds.OVG, Beschl. v. 12.1.1999 - 4 M 1528/98 -, NdsRpfl. 1999, 155).

    Der Bedarf im Sinne des § 80 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII wird nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (allein) durch die Nachfrage bestimmt, wobei diese Nachfrage allerdings einen bestimmten Umfang und eine bestimmte Dauer erreichen muss (vgl. Beschl. v. 12.1.1999 - 4 M 1528/98 -, NdsRpfl. 1999, 155 m.w.N.).

    Denn das Wunsch- und Wahlrecht aus § 5 Abs. 1 SGB VIII bedingt, dass im Einzelfall grenzübergreifende Lösungen für das Kindertagesstättenangebot gefunden werden müssen (vgl. Nds.OVG, Beschl. v. 12.1.1999 - 4 M 1528/98 -, NdsRpfl. 1999, 155).

    Dies rechtfertigt aber lediglich, das Risiko von Veränderungen und Schwankungen bei der Nachfrage nach Waldorfkindergartenplätzen im Allgemeinen dem Träger dieser Einrichtung aufzuerlegen, soweit nicht auf Grund des Umfangs des Bedarfs und einer gesetzlich bestimmten Gruppengröße es gerechtfertigt erscheint, die Zahl der bisher angebotenen Gruppen beizubehalten (Nds.OVG, Beschl. v. 12.1.1999 - 4 M 1528/98 -, NdsRpfl. 1999, 155.).

  • OVG Thüringen, 06.04.2006 - 3 KO 237/05

    Kindergartenrecht, Heimrecht; Kindergartenrecht, Heimrecht; Kindergarten;

    Der freie Träger kann eine Förderungsfinanzierung durch den öffentlichen Träger beanspruchen, wenn Haushaltsmittel verfügbar sind und im Einzelfall die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 74 SGB VIII erfüllt sind (vgl. nur OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. September 1992 - 24 B 1859/92 -FEVS 43, 164 zu § 74 KJHG; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 12. Januar 1999 - 4 M 1528/98 - Juris; und Wiesner, SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe, Kommentar, 2. Auflage, München 2000, § 74 Rdnr. 37 ff.) Zusätzlich vermittelt die Anerkennung neben der Entgeltfinanzierung nach §§ 78a ff. SGB VIII Vorschlags- und Beteiligungsrechte sowie Rechte auf Zusammenarbeit (vgl. ebenso näher: Wiesner, SGB VIII, Anhang zu § 75 "Grundsätze für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörde vom 14.4.1994").

    Allein zutreffend daran ist, dass der Landesgesetzgeber nicht gehindert war, den Kreis der Einrichtungen, die er fördern will, selbst zu regeln, soweit nicht ohnehin Ansprüche auf Förderung unmittelbar auf § 74 SGB VIII gestützt werden können (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. April 2002 - 5 C 18/01 - a. a. O. und vom 25. November 2004 - 5 C 66/03 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. September 1992 - 24 B 1859/92 - FEVS 43, 164, Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 12. Januar 1999 - 4 M 1528/98 - juris).

  • VGH Hessen, 06.09.2005 - 10 UE 3025/04

    Kindergarten; Förderung; Jugendhilfe; Zuständigkeit; Haushaltsmittel; Ermessen;

    Der Senat schließt sich auch der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts an, dass ein Anspruch auf Förderung dem Grunde nach besteht, wenn die fragliche Einrichtung in die Jugendhilfeplanung des zuständigen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe einbezogen worden ist (BVerwG, Urteil vom 25. April 2002, a.a.O., 231; so auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16. Juni 1997, a.a.O.; Beschluss vom 12. Januar 1999 - 4 M 1598/98 -, FEVS 49, 554).
  • VGH Hessen, 06.09.2005 - 10 UE 1513/05

    Kindergarten; freier Träger, Förderungsanspruch; Zuständigkeit; Eigenleistung;

    Der Senat schließt sich auch der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts an, dass ein Anspruch auf Förderung dem Grunde nach besteht, wenn die fragliche Einrichtung in die Jugendhilfeplanung des zuständigen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe einbezogen worden ist (BVerwG, Urteil vom 25. April 2002, a.a.O., 231; so auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16. Juni 1997, a.a.O.; Beschluss vom 12. Januar 1999 - 4 M 1598/98 -, FEVS 49, 554).
  • OVG Niedersachsen, 12.01.1999 - 4 M 1598/98

    Kindergartenförderung; Jugendhilfe; Kindergartenplatz; Übergemeindlicher

    richtig: 4 M 1528/98 (Waldorf-Kindergarten).
  • OVG Niedersachsen, 24.01.2000 - 12 M 4905/99

    Bedarfsplan; Bedarfsplanung; Förderungsanspruch; Gerichtskostenfreiheit;

    Auch die geltend gemachte Divergenz zwischen der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes und dem Beschluss des 4. Senates des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 12. Januar 1999 (4 M 1528/98 - FEVS 49, 554) ist nicht hinreichend dargelegt.
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