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   OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2006 - 4 M 306/06   

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https://dejure.org/2006,22697
OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2006 - 4 M 306/06 (https://dejure.org/2006,22697)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15.09.2006 - 4 M 306/06 (https://dejure.org/2006,22697)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15. September 2006 - 4 M 306/06 (https://dejure.org/2006,22697)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    KAG LSA § 13a Abs. 3; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 123

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Durchsetzung eines Anspruches auf Stundung eines Beitrages im vorläufigen Rechtsschutzverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Stundung eines Beitrags im Verwaltungsverfahren; Geltendmachung eines Anspruchs auf Stundung eines Beitrags im einstweiligen Rechtsschutz; Qualifizierung einer Stundung als eigenständiger Verwaltungsakt

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Durchsetzung eines Anspruches auf Stundung eines Beitrages im vorläufigen Rechtsschutzverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 11.02.2004 - 6 CS 03.1023
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2006 - 4 M 306/06
    Dabei ist unbeachtlich, dass der streitbefangene Bescheid neben der Festsetzung des Beitrages auch ein - als rechtlich selbständige Regelung anzusehendes - Leistungsgebot (vgl. dazu Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge 7. A., § 21 Rdnr. 39 Fn. 92 m.w.N.; § 24 Rdnr. 18; OVG LSA, Beschl. v. 11. März 2003 - 1 M 268/02 - VGH Bayern, Beschl. v. 11. Februar 2004 - 6 CS 03.1023 -, zit. nach JURIS) enthält.

    Während im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO zwar zu prüfen ist, ob dem Leistungsgebot eine wirksame Stundung entgegen steht (vgl. VGH Bayern, Beschl. v. 11. Februar 2004 - 6 CS 03.1023 -, zit. nach JURIS), kann sich der Adressat des Beitragsbescheides gegenüber dem Leistungsgebot nicht darauf berufen, er habe jedenfalls einen Anspruch auf eine Stundung des Beitrages (vgl. auch OVG Niedersachsen, Beschl. v. 18. Januar 2006 - 9 ME 299/05 -, zit. nach JURIS; wohl a.M.: VG Dessau, Beschl. v. 9. Dezember 2005 - 1 B 437/05 -).

  • OVG Hamburg, 03.03.1992 - Bs VI 10/92

    Beitragsfestsetzung; Härtefall; Vorläufiger Rechtsschutz; Streitwert

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2006 - 4 M 306/06
    Ob eine Umdeutung des von den - auch dann schon anwaltlich vertretenen - Antragstellern im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gestellten Antrages in Betracht kommt (vgl. dazu VGH Bayern, Beschl. v. 23. März 2004 - 6 CS 03.3377 - OVG Hamburg, Beschl. v. 3. März 1992 - BS VI 10/92 - OVG Saarland, Beschl. v. 20. Januar 1993 - 1 W 76/92 - jeweils zit. nach JURIS; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO § 123 Rdnr. 104), muss ebenfalls nicht entschieden werden.
  • BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82

    Pflicht zur Berücksichtigung offensichtlich vorliegender Billigkeitsgründe zum

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2006 - 4 M 306/06
    Denn dadurch würde die Qualifizierung der Stundung als eigenständiger Verwaltungsakt und die Erforderlichkeit, diesen Verwaltungsakt in der Hauptsache mit einer Verpflichtungsklage zu verfolgen und einstweiligen Rechtsschutz über § 123 VwGO zu erlangen, unterlaufen (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 12. September 1984 - 8 C 124.82 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2003 - 1 M 268/02

    Buchgrundstück, Beitragspflicht, Insolvenzverfahren - Forderung, Anmeldung,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2006 - 4 M 306/06
    Dabei ist unbeachtlich, dass der streitbefangene Bescheid neben der Festsetzung des Beitrages auch ein - als rechtlich selbständige Regelung anzusehendes - Leistungsgebot (vgl. dazu Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge 7. A., § 21 Rdnr. 39 Fn. 92 m.w.N.; § 24 Rdnr. 18; OVG LSA, Beschl. v. 11. März 2003 - 1 M 268/02 - VGH Bayern, Beschl. v. 11. Februar 2004 - 6 CS 03.1023 -, zit. nach JURIS) enthält.
  • OVG Saarland, 20.01.1993 - 1 W 76/92

    Streitwert; Stundung einer Beitragsforderung; Einstweilige Anordnung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2006 - 4 M 306/06
    Ob eine Umdeutung des von den - auch dann schon anwaltlich vertretenen - Antragstellern im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gestellten Antrages in Betracht kommt (vgl. dazu VGH Bayern, Beschl. v. 23. März 2004 - 6 CS 03.3377 - OVG Hamburg, Beschl. v. 3. März 1992 - BS VI 10/92 - OVG Saarland, Beschl. v. 20. Januar 1993 - 1 W 76/92 - jeweils zit. nach JURIS; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO § 123 Rdnr. 104), muss ebenfalls nicht entschieden werden.
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2006 - 9 ME 299/05

    Zulässigkeit der Heranziehung zu einer Vorausleistung für einen künftigen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2006 - 4 M 306/06
    Während im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO zwar zu prüfen ist, ob dem Leistungsgebot eine wirksame Stundung entgegen steht (vgl. VGH Bayern, Beschl. v. 11. Februar 2004 - 6 CS 03.1023 -, zit. nach JURIS), kann sich der Adressat des Beitragsbescheides gegenüber dem Leistungsgebot nicht darauf berufen, er habe jedenfalls einen Anspruch auf eine Stundung des Beitrages (vgl. auch OVG Niedersachsen, Beschl. v. 18. Januar 2006 - 9 ME 299/05 -, zit. nach JURIS; wohl a.M.: VG Dessau, Beschl. v. 9. Dezember 2005 - 1 B 437/05 -).
  • VG Dessau, 09.12.2005 - 1 B 437/05
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2006 - 4 M 306/06
    Während im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO zwar zu prüfen ist, ob dem Leistungsgebot eine wirksame Stundung entgegen steht (vgl. VGH Bayern, Beschl. v. 11. Februar 2004 - 6 CS 03.1023 -, zit. nach JURIS), kann sich der Adressat des Beitragsbescheides gegenüber dem Leistungsgebot nicht darauf berufen, er habe jedenfalls einen Anspruch auf eine Stundung des Beitrages (vgl. auch OVG Niedersachsen, Beschl. v. 18. Januar 2006 - 9 ME 299/05 -, zit. nach JURIS; wohl a.M.: VG Dessau, Beschl. v. 9. Dezember 2005 - 1 B 437/05 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.09.2003 - 2 M 311/03

    Regelmäßig keine Stundung durch einstweilige Anordnung / Auswahl der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2006 - 4 M 306/06
    Sie ist als begünstigender Verwaltungsakt im Hauptsacheverfahren nur mit einer Verpflichtungsklage zu erreichen und muss im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes demnach mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO verfolgt werden (vgl. OVG LSA, Beschlüsse v. 11. Juli 2005 - 4 M 195/05 - und v. 9. September 2003 - 2 M 311/03 -).
  • VGH Bayern, 23.03.2004 - 6 CS 03.3377
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2006 - 4 M 306/06
    Ob eine Umdeutung des von den - auch dann schon anwaltlich vertretenen - Antragstellern im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gestellten Antrages in Betracht kommt (vgl. dazu VGH Bayern, Beschl. v. 23. März 2004 - 6 CS 03.3377 - OVG Hamburg, Beschl. v. 3. März 1992 - BS VI 10/92 - OVG Saarland, Beschl. v. 20. Januar 1993 - 1 W 76/92 - jeweils zit. nach JURIS; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO § 123 Rdnr. 104), muss ebenfalls nicht entschieden werden.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2007 - 4 O 172/07

    Zur Heranziehung zu einem Schmutzwasserherstellungsbeitra

    Sie können entsprechende Ansprüche nicht im Rahmen einer Anfechtungsklage gegen die Beitragserhebung geltend machen (vgl. auch OVG LSA, Beschl. v. 15. September 2006 - 4 M 306/06 - m.w.N.; VGH Bayern, Beschl. v. 23. Oktober 2006, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 9. Oktober 2002 - 15 E 980/02 -, zit. nach JURIS) .
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