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   OVG Sachsen-Anhalt, 24.07.2007 - 4 M 394/06   

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https://dejure.org/2007,20792
OVG Sachsen-Anhalt, 24.07.2007 - 4 M 394/06 (https://dejure.org/2007,20792)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.07.2007 - 4 M 394/06 (https://dejure.org/2007,20792)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. Juli 2007 - 4 M 394/06 (https://dejure.org/2007,20792)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    AbwAG § 9 Abs. 2; ; AbwAG § 12a; ; AG AbwAG § 6 Abs. 1; ; AG AbwAG § 7 Abs. 2; ; VwGO § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sofortige Vollziehbarkeit der abgewälzten Kleineinleiterabgabe: Abwälzung; Abwasserabgabe; Finanzierungsfunktion; Kleineinleiterabgabe; Sonderabgabe; Vollziehbarkeit, sofortige; Wirkung, aufschiebende

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Sofortige Vollziehbarkeit der abgewälzten Kleineinleiterabgabe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Die für das Einleiten von Abwasser in Gewässer erhobene Abwasserabgabe als Sonderabgabe i.S.v. § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Bewirken einer wirksameren Reinhaltung der Gewässer und eine gerechteren Zuordnung der Kosten für die Vermeidung, die ...

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Sofortige Vollziehbarkeit der abgewälzten Kleineinleiterabgabe

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.1983 - 2 B 2063/83

    Öffentliche Abgaben; Aufschiebende Wirkung; Abwasser; Abwasserabgaben

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.07.2007 - 4 M 394/06
    Die nach den Vorschriften des Abwasserabgabengesetzes - AbwAG - für das Einleiten von Abwasser in Gewässer erhobene Abwasserabgabe stellt über ihre Lenkungsfunktion hinaus eine (Sonder-)Abgabe i. S. v. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO dar, da mit ihr gemäß § 13 AbwAG die (öffentliche) Aufgabe der Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte finanziert wird (OVG NW, Beschl. v. 17.11.1983 - 2 B 2063/83 -, NVwZ 1984, 394).

    Die nach den Vorschriften des Abwasserabgabengesetzes - AbwAG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2005 (BGBl. I S. 114) für das Einleiten von Abwasser in Gewässer erhobene Abwasserabgabe stellt über ihre Lenkungsfunktion hinaus eine solche Sonderabgabe dar, da mit ihr gemäß § 13 AbwAG die (öffentliche) Aufgabe der Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte finanziert wird (OVG NW, Beschl. v. 17.11.1983 - 2 B 2063/83 -, NVwZ 1984, 394; VGH BW, Beschl. v. 27.01.1984 - 14 S 2429/83 -, DVBl. 1984, 345; BayVGH, Beschl. v. 18.01.1984 - 8 CS 83 A. 2896 -, DÖV 1984, 595; Köhler/Meyer, AbwAG, 2. Aufl., § 12 a, Rdnr. 1).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.04.1987 - 12 B 118/86
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.07.2007 - 4 M 394/06
    Da die (abgewälzte) Kleineinleiterabgabe nach § 7 Abs. 2 AG AbwAG nach dem Vorhergesagten (bereits) dem Abgabenbegriff des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO unterfällt, kann dahinstehen, ob die Vorschrift des § 12a AbwAG, wonach Rechtsbehelfe gegen die Anforderung der Abgabe keine aufschiebende Wirkung haben, auch dann gilt, wenn eine Körperschaft des öffentlichen Rechts einen Abwassereinleiter im Wege der Abwälzung zu einer von ihr anstelle des Einleiters gezahlten Abgabe heranzieht (dies bejahend OVG Koblenz, Beschl. v. 14.04.1987 - 12 B 118/86 - a. A. Köhler/Meyer, a. a. O., § 12a Rdnr. 3).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2002 - 2 M 293/01
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.07.2007 - 4 M 394/06
    Nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO i. V. m. § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes, wenn die insbesondere mit dem Widerspruch geltend gemachten Bedenken an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes derart gewichtig sind, dass ein Obsiegen des Betroffenen im Widerspruchsverfahren wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (OVG LSA, Beschl. v. 19.03.2002 - 2 M 293/01 - Beschl. v. 02.02.2001 - 2 M 451/00 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2001 - 2 M 451/00
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.07.2007 - 4 M 394/06
    Nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO i. V. m. § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes, wenn die insbesondere mit dem Widerspruch geltend gemachten Bedenken an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes derart gewichtig sind, dass ein Obsiegen des Betroffenen im Widerspruchsverfahren wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (OVG LSA, Beschl. v. 19.03.2002 - 2 M 293/01 - Beschl. v. 02.02.2001 - 2 M 451/00 -).
  • BVerwG, 07.11.1990 - 8 C 71.88

    Wasserrecht: Voraussetzungen für den Anfall der Abwasserabgabe

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.07.2007 - 4 M 394/06
    Die Antragsteller sind entgegen ihrer Auffassung Einleiter im Sinne des Gesetzes, denn sie haben dadurch, dass sie nach eigenen Angaben das in ihrem Haushalt angefallene, ungeklärt in die Güllegrube ihres landwirtschaftlichen Betriebs abgeleitete Abwasser zusammen mit der Gülle auf ihre landwirtschaftlichen Nutzflächen aufgebracht haben, im Sinne der §§ 1 Satz 1, 2 Abs. 2 AbwAG Abwasser in ein Gewässer eingeleitet, weil auf den Boden aufgebrachtes Abwasser zumindest teilweise durch Versickern in den Untergrund gelangt (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.11.1990 - 8 C 71/88 -, NVwZ 1991, 482).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.1984 - 14 S 2429/83

    Begriff und Inhalt der Abwasserabgabe

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.07.2007 - 4 M 394/06
    Die nach den Vorschriften des Abwasserabgabengesetzes - AbwAG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2005 (BGBl. I S. 114) für das Einleiten von Abwasser in Gewässer erhobene Abwasserabgabe stellt über ihre Lenkungsfunktion hinaus eine solche Sonderabgabe dar, da mit ihr gemäß § 13 AbwAG die (öffentliche) Aufgabe der Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte finanziert wird (OVG NW, Beschl. v. 17.11.1983 - 2 B 2063/83 -, NVwZ 1984, 394; VGH BW, Beschl. v. 27.01.1984 - 14 S 2429/83 -, DVBl. 1984, 345; BayVGH, Beschl. v. 18.01.1984 - 8 CS 83 A. 2896 -, DÖV 1984, 595; Köhler/Meyer, AbwAG, 2. Aufl., § 12 a, Rdnr. 1).
  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 C 30.90

    Kommunalabgaben: Sanierungsausgleichsbetrag als sonstige öffentliche Abgabe

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.07.2007 - 4 M 394/06
    Wie das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt hat, umfasst § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 1. Alt. VwGO tatbestandlich nämlich nicht nur Steuern, Gebühren und Beiträge, sondern ebenfalls Sonderabgaben, die eine Finanzierungsfunktion erfüllen (so ausdrücklich BVerwG, Urt. v. 17.12.1992 - 4 C 30.90 -, NVwZ 1993, 1112).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.2004 - 2 M 333/03

    Keine Befreiung von Ausbaubeiträgen aufgrund eines Schenkungsvertrags mit der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.07.2007 - 4 M 394/06
    Die Härte darf nicht durch überwiegende öffentliche Interessen geboten sein (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 19.02.2004 - 2 M 333/03 - Beschl. v. 19.06.2003 - 2 M 198/02 -).
  • VG Halle, 22.05.2023 - 2 B 25/23

    Ausgleichsbetrag für eine Sanierungsmaßnahme

    Eine unbillige Härte bei der Vollziehung der Anforderung öffentlicher Abgaben und Kosten liegt dann vor, wenn die Zahlung dem Betroffenen nicht wiedergutzumachenden Schaden zufügt, weil er auch durch eine etwaige spätere Rückzahlung nicht ausgeglichen werden kann, etwa wenn die Zahlung die Insolvenz herbeiführt oder sonst zur Existenzvernichtung führen kann (vgl. etwa OVG Münster, Beschluss vom 25. Februar 2019 - 14 B 1759/18 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 24. Juli 2007 - 4 M 394/06 -, Rn. 9, juris).

    Die Härte darf nicht durch überwiegende öffentliche Interessen geboten sein (OVG LSA, Beschluss vom 24. Juli 2007 - 4 M 394/06 -, Rn. 9, juris).

  • VG Halle, 25.03.2014 - 4 A 16/11

    Klage gegen erhöhte Abwasserabgabe wegen Grenzwertüberschreitung bleibt erfolglos

    Wenn selbst das Steuerrecht und das sachsen-anhaltinische Kommunalabgabenrecht (§ 13 a Abs. 1 Satz 5 KAG LSA) besondere Härten allgemein durch Billigkeitsvorschriften mildern, dann spricht alles dafür, dass das Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Abwasserabgabengesetz, dessen Gegenstand eine Sonderabgabe (OVG Magdeburg, Beschluss vom 24. Juli 2007 - 4 M 394/06 - Juris Rn. 4) bildet, die zudem bei Überschreitung der Überwachungswerte unabhängig von der Ursache der Überschreitung und ohne gesetzliche Höchstgrenze vorgesehen ist, auf Härten in der Abgabenerhebung keine geringere Rücksicht nimmt (siehe auch BVerwG, Beschluss vom 22. August 1986 - BVerwG 3 B 47.85 - Juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 29.10.2015 - 5 A 155/14

    Kleineinleiterabgabe; keine Privilegierung für ungeklärtem häuslichen Abwasser

    Diese Frage ist vielmehr im Hinblick auf die Gefährdung der menschlichen 7 Gesundheit durch im Abwasser nach der Lebenserfahrung nicht selten enthaltene Krankheitskeime grundsätzlich zu verneinen (vgl. grundlegend BVerwG a. a. O.; OVG LSA, Beschl. v. 24. Juli 2007 - 4 M 394/06 -, juris Rn. 12).
  • VG Potsdam, 11.04.2019 - 8 L 1127/18

    Abgaben nach dem Abwasserabgabengesetz

    Sie unterfällt auf Grund ihres Finanzierungscharakters (vgl. § 13 AbwAG) dem Begriff der öffentlichen Abgaben und Kosten im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO (OVG Magdeburg, Beschluss vom 24. Juli 2007 - 4 M 394/06 -, juris, Rz. 4; VGH Mannheim, Beschluss vom 27. Januar 1984 - 14 S 2429/83 -, DVBl 1984, 345 = juris [LS 3]; VGH München, Beschluss vom 18. Januar 1984 - 8 CS 83 A.2896 -, BayVBl 1984, 279 = juris [LS]; OVG Münster, Beschluss vom 17. November 1983 - 2 B 2063/83 -, NVwZ 1984, 394 = juris [LS]; Haase in Brandt/Domgörgen, HdB VwVerf u. VwProzess, 4. Aufl. 2018, Kap. H, Rz. 86; ebenso - allgemein zu Sonderabgaben -: Kopp/Schenke, VwGO, 24. Auflage 2018, Rz. 57 zu § 80; a.A. VGH Kassel, Beschluss vom 28. Juni 1983 - 5 TH 20/83 -, NvWZ 1984, 45 = juris [LS]; ebenso - allgemein zu Sonderabgaben - Gersdorf in BeckOK VwGO, Posser/Wolff, Stand Juli 2018, Rzn. 52, 52.1 zu § 80).
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