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   OVG Schleswig-Holstein, 07.08.2000 - 4 M 58/00   

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OVG Schleswig-Holstein, 07.08.2000 - 4 M 58/00 (https://dejure.org/2000,10434)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.08.2000 - 4 M 58/00 (https://dejure.org/2000,10434)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. August 2000 - 4 M 58/00 (https://dejure.org/2000,10434)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer erfolgreichen Beanstandung der Anordnung des Sofortvollzuges einer Plangenehmigung; Rechtlicher Charakter der Entscheidung über eine Vollzugsanordnung; Rechtliches Verhältnis einer Plangenehmigung zu einem Planfeststellungsbeschluss; Umfang des ...

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    § 18 AEG; 20 AEG; § 22 AEG; § 80 VwGO; § 80a VwGO; Art. 14 GG; Art. 19 GG; § 41 BImSchG; § 50 BImSchG; § 2 16.BImSchV; § 3 16.BImSchV
    Verwaltungsakt mit Doppelwirkung; überwiegendes Interesse eines Beteiligten / besonderes Vollzugsinteresse; Beeinträchtigung von Rechten Dritter; Dienstbarkeit und Rechtsschutz; Wertminderung/ wirtschaftlicher Nachteil; Verkauf des Bahnhofsgebäudes ohne f

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.07.1994 - 4 M 58/94

    Planfeststellung; Bahnstrecke; Planfeststellungsbeschluß; Vorhabenträger;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.08.2000 - 4 M 58/00
    Der Senat sieht in der Plangenehmigung der Antragsgegnerin vom 25. Mai 2000 einen Verwaltungsakt mit Doppelwirkung, da er für den Träger des Vorhabens - hier die Beigeladene - einer Genehmigung entspricht, durch die der Antragsteller auf der anderen Seite sich in seinen Rechten, insbesondere seinem Eigentumsrecht beeinträchtigt sieht (vgl. die Rechtsprechung des erkennenden Senats, Beschluss vom 29. Juli 1994 - 4 M 58/94 SchlHA. 1994, 267, sowie Beschluss vom 22.02.1995 - 4 M 115/94 - für die eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Beschluss vom 09.02.1995 - 4 M 87/94 -, für die straßenrechtliche Planfeststellung; vgl. auch Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Aufl., Rnr. 4 b zu § 80a; Kopp-Schenke, VwGO, 11. Aufl., Rnr. 6 bis 9, 22 zu § 80, Rnr. 1, 2 zu § 80a).

    Dem entspricht es, ein überwiegendes Interesse eines Beteiligten im Sinne von § 80 Abs. 2 Nr. 4 (2. Alternative) VwGO dann zu bejahen, wenn der von dem belasteten Beteiligten eingelegte Rechtsbehelf mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird und eine Fortdauer der grundsätzlich aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs dem begünstigten Beteiligten gegenüber unbillig wäre (vgl. Rechtsprechung des 1. Senats des OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01.11.1991 - 1 M 54/91 -, SchlHA 1992, 159, der der erkennende Senat gefolgt ist, vgl. u.a. Beschluss vom 29.07.1994 - 4 M 58/94 - aaO; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.02.1992 - 3 S 3026/91 -, BauR 1992, 494; Bayrischer VGH, Beschluss vom 23.08.1991 - 14 CS 91.2254 -, Bay.V.Bl 1991, 723, 724).

    Letzteres ergibt sich daraus, dass bei den sogenannten Verwaltungsakten mit Doppelwirkung § 80a Abs. 3 VwGO die Möglichkeit vorsieht, dass das Gericht nicht nur behördliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Vollzugsanordnungsanträgen des Begünstigten bzw. Aussetzungsanträgen des Dritten ändern oder aufheben, sondern auch selbst solche Maßnahmen treffen kann, und zwar auch, ohne dass zuvor ein Antrag bei der Behörde gestellt worden wäre (vgl. auch OVG Bremen, Beschluss vom 24.01.1992 - 1 B 1/92 - Senat, Beschluss vom 29.07.1994 - 4 M 58/94 -, aaO).

  • BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 100.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Klagefrist und Grundsatz von Treu und

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.08.2000 - 4 M 58/00
    Mit einer solchen Rechtsbeeinträchtigung, die nur mit Einverständnis des Betroffenen das Absehen von einem Planfeststellungsverfahren zulässt, ist nur der direkte Zugriff auf fremde Rechte - insbesondere das Eigentum - gemeint, nicht aber die bei jeder raumbeanspruchenden Planung gebotene wertende Einbeziehung der Belange Dritter in die Abwägungsentscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.1996 - 11 A 100.95 -, NVwZ 1997, 994 und Beschluss vom 24.02.1998 - 4 VR 13.97 (4 A 39.97) -, NVwZ 1998, 1178).

    Vielmehr muss der Eigentümer derart gelegener Gebäude damit rechnen, dass an der benachbarten Bahntrasse Ausbaumaßnahmen projektiert werden, die auch Wettminderungen für sein Eigentum zur Folge haben können (std. Rspr. des BVerwG, vgl. u.a. Urteil vom 27.11.1996 aaO Seite 996 m.w.N.).

    Das Vorliegen dieses Tatbestandsmerkmals ist denn zu bejahen, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den Mangel die Planung anders ausgefallen wäre (std. Rspr., vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 27.11.1996 aaO Seite 996 m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.09.2000 - 4 K 5/00

    Anfechtungsrecht; Naturschutzverband; Verbandsklage; Umweltverträglichkeit;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.08.2000 - 4 M 58/00
    Der Antragsteller und Kläger des Verfahrens 4 K 5/00 kann die Anordnung des Sofortvollzuges der Plangenehmigung durch die Antragsgegnerin und Beklagte - Verfügung vom 21. Juli 2000 - nicht mit Erfolg beanstanden.

    Vorliegend hat der Antragsteller als Dritter gegen die die Beigeladene begünstigende Plangenehmigung vom 25. Mai 2000 den einschlägigen Rechtsbehelf der Klage beim erkennenden Senat eingelegt (Verfahren 4 K 5/00).

  • VGH Bayern, 23.08.1991 - 14 CS 91.2254

    Verkehrslärm - Schienenweg - Änderung - Wiedererrichtung - Wesentliche Änderung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.08.2000 - 4 M 58/00
    Dem entspricht es, ein überwiegendes Interesse eines Beteiligten im Sinne von § 80 Abs. 2 Nr. 4 (2. Alternative) VwGO dann zu bejahen, wenn der von dem belasteten Beteiligten eingelegte Rechtsbehelf mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird und eine Fortdauer der grundsätzlich aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs dem begünstigten Beteiligten gegenüber unbillig wäre (vgl. Rechtsprechung des 1. Senats des OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01.11.1991 - 1 M 54/91 -, SchlHA 1992, 159, der der erkennende Senat gefolgt ist, vgl. u.a. Beschluss vom 29.07.1994 - 4 M 58/94 - aaO; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.02.1992 - 3 S 3026/91 -, BauR 1992, 494; Bayrischer VGH, Beschluss vom 23.08.1991 - 14 CS 91.2254 -, Bay.V.Bl 1991, 723, 724).

    Ist das Gericht aber demgegenüber in den sogenannten Dreiecksverhältnissen nach § 80a VwGO selbst befugt, Sofortvollzugsmaßnahmen anzuordnen (vgl. auch hierzu BayVGH, Beschluss vom 23.08.1991 aaO, unter Hinweis auf den Wortlaut von § 80a Abs. 3 Satz 1 VwGO, die Gesetzesmaterialien und das in Art. 19 Abs. 4 GG enthaltene Gebot effektiven Rechtsschutzes), so obliegt ihm in diesem Rahmen auch eine eigenständige Abwägung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO, ohne dass es darauf ankommt, ob die Behörde überhaupt eine Entscheidung getroffen hat, gegebenenfalls ob sie eine Entscheidung ohne Begründung oder auch mit einer zu beanstanden Begründung getroffen hat.

  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97

    erheblicher baulicher Eingriff; Bahnsteig; Schienenweg; wesentliche Änderung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.08.2000 - 4 M 58/00
    Die in Abschnitt 8.1 der Schall 03 niedergelegten Regeln für die Erfassung von (Personen-)Bahnhöfen ergeben also, dass sich die plangenehmigte Baumaßnahme, bei der es sich zudem nur um einen Haltepunkt handelt - mit in der Regel geringeren Schallemissionen als bei einem (Personen-)Bahnhof, da zum Beispiel Karrenfahrten entfallen -, nicht pegelverändernd auswirkt (so ausdrücklich die Rechtsprechung des BVerwG, Urteil vom 20.05.1998 - 11 C 3.97 -, NVwZ 1999, 67; so auch VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 21.10.1999 - 5 S 2575/98 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.1999 - 5 S 2575/98

    Errichtung eines Haltepunkts - Lärmschutz des Nachbarn

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.08.2000 - 4 M 58/00
    Die in Abschnitt 8.1 der Schall 03 niedergelegten Regeln für die Erfassung von (Personen-)Bahnhöfen ergeben also, dass sich die plangenehmigte Baumaßnahme, bei der es sich zudem nur um einen Haltepunkt handelt - mit in der Regel geringeren Schallemissionen als bei einem (Personen-)Bahnhof, da zum Beispiel Karrenfahrten entfallen -, nicht pegelverändernd auswirkt (so ausdrücklich die Rechtsprechung des BVerwG, Urteil vom 20.05.1998 - 11 C 3.97 -, NVwZ 1999, 67; so auch VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 21.10.1999 - 5 S 2575/98 -).
  • OVG Bremen, 24.01.1992 - 1 B 1/92

    Vorläufiger Rechtsschutz im baurechtlichen Nachbarstreit; Bauwichgarage;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.08.2000 - 4 M 58/00
    Letzteres ergibt sich daraus, dass bei den sogenannten Verwaltungsakten mit Doppelwirkung § 80a Abs. 3 VwGO die Möglichkeit vorsieht, dass das Gericht nicht nur behördliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Vollzugsanordnungsanträgen des Begünstigten bzw. Aussetzungsanträgen des Dritten ändern oder aufheben, sondern auch selbst solche Maßnahmen treffen kann, und zwar auch, ohne dass zuvor ein Antrag bei der Behörde gestellt worden wäre (vgl. auch OVG Bremen, Beschluss vom 24.01.1992 - 1 B 1/92 - Senat, Beschluss vom 29.07.1994 - 4 M 58/94 -, aaO).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.02.1995 - 4 M 115/94

    Verwaltungakt mit Drittwirkung; Drittwirkung; Sofortiger Vollzug;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.08.2000 - 4 M 58/00
    Der Senat sieht in der Plangenehmigung der Antragsgegnerin vom 25. Mai 2000 einen Verwaltungsakt mit Doppelwirkung, da er für den Träger des Vorhabens - hier die Beigeladene - einer Genehmigung entspricht, durch die der Antragsteller auf der anderen Seite sich in seinen Rechten, insbesondere seinem Eigentumsrecht beeinträchtigt sieht (vgl. die Rechtsprechung des erkennenden Senats, Beschluss vom 29. Juli 1994 - 4 M 58/94 SchlHA. 1994, 267, sowie Beschluss vom 22.02.1995 - 4 M 115/94 - für die eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Beschluss vom 09.02.1995 - 4 M 87/94 -, für die straßenrechtliche Planfeststellung; vgl. auch Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Aufl., Rnr. 4 b zu § 80a; Kopp-Schenke, VwGO, 11. Aufl., Rnr. 6 bis 9, 22 zu § 80, Rnr. 1, 2 zu § 80a).
  • BVerwG, 24.02.1998 - 4 VR 13.97

    Recht der Fernstraßen - Rechtsschutz gegen eine Plangenehmigung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.08.2000 - 4 M 58/00
    Mit einer solchen Rechtsbeeinträchtigung, die nur mit Einverständnis des Betroffenen das Absehen von einem Planfeststellungsverfahren zulässt, ist nur der direkte Zugriff auf fremde Rechte - insbesondere das Eigentum - gemeint, nicht aber die bei jeder raumbeanspruchenden Planung gebotene wertende Einbeziehung der Belange Dritter in die Abwägungsentscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.1996 - 11 A 100.95 -, NVwZ 1997, 994 und Beschluss vom 24.02.1998 - 4 VR 13.97 (4 A 39.97) -, NVwZ 1998, 1178).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.1995 - 4 M 87/94

    Begründung ; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Baugenehmigung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.08.2000 - 4 M 58/00
    Der Senat sieht in der Plangenehmigung der Antragsgegnerin vom 25. Mai 2000 einen Verwaltungsakt mit Doppelwirkung, da er für den Träger des Vorhabens - hier die Beigeladene - einer Genehmigung entspricht, durch die der Antragsteller auf der anderen Seite sich in seinen Rechten, insbesondere seinem Eigentumsrecht beeinträchtigt sieht (vgl. die Rechtsprechung des erkennenden Senats, Beschluss vom 29. Juli 1994 - 4 M 58/94 SchlHA. 1994, 267, sowie Beschluss vom 22.02.1995 - 4 M 115/94 - für die eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Beschluss vom 09.02.1995 - 4 M 87/94 -, für die straßenrechtliche Planfeststellung; vgl. auch Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Aufl., Rnr. 4 b zu § 80a; Kopp-Schenke, VwGO, 11. Aufl., Rnr. 6 bis 9, 22 zu § 80, Rnr. 1, 2 zu § 80a).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.11.1991 - 1 M 54/91

    Nachbarschutz bei Erteilung einer Baugenehmigung; keine Anhörungspflicht bei

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1992 - 3 S 3026/91
  • BVerwG, 31.08.1995 - 7 A 19.94
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.04.2019 - 2 MB 21/18

    Entlassung eines Polizeivollzugsbeamten auf Probe

    Damit hat es sich nicht nur von seinem eigenen Standpunkt ausgehend, dass bei nicht ordnungsgemäßer Begründung der Anordnung des Sofortvollzuges, eine weitere Sachprüfung nicht stattfindet und dies auch mit der Aufhebung der Vollziehbarkeitsanordnung im Tenor klarzustellen ist (vgl. dazu Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 80, Rn. 148; Schoch in: Schoch/Schneider/Bier, 35. EL September 2018, VwGO § 80 Rn. 253; OVG Schleswig, Beschl. v. 7.8.2000 - 4 M 58/00 -, juris, Rn. 20; OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.7.2014 - 10 ME 99/13 -, juris, Rn. 40; VGH Mannheim, Beschl. v. 30.4.1996 - 1 S 776/96 - a.A. Redeker/von Oertzen, VwGO, 16. Aufl. 2014, § 80 Rn. 26a) in Widerspruch gesetzt, weil es im Anschluss daran auch die materielle Rechtmäßigkeit in Bezug auf den angeordnete Sofortvollzug verneint hat, sondern die Entscheidung hält auch darüber hinaus einer Rechtmäßigkeitskontrolle nicht stand.
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - 4 MR 1/20

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen

    Vorrangiger Maßstab für die Interessenabwägung bei dreiseitigen Rechtsverhältnissen ist deshalb der voraussichtliche Erfolg des Hauptsacheverfahrens (BVerfG, Beschl. v. 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08 -, NVwZ 2009, 240 ff., juris Rn. 21; so schon OVG Schleswig, Beschl. des Senats v. 09.02.1995 - 4 M 87/94 -, juris Rn. 32, v. 22.02.1995 - 4 M 115/94 -, juris Rn. 2, v. 07.08.2000 - 4 M 58/00 - NordÖR 2000, 380 ff., juris Rn. 2 und v. 21.10.2005 - 4 MB101/05 - NordÖR 2005, 533 ff., juris Rn. 2; dem folgend der 1. Senat: Beschl. v. 28.04.2010 - 1 MR 6/10 -, juris Rn. 3 und v. 14.03.2011 - 1 MR 19/10 -, juris Rn. 49 f.; OVG Magdeburg, Beschl. v. 18.05.2015 - 2 M 33/15 -, juris Rn. 19 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.12.2023 - 4 KS 2/22

    Plan für die Elektrifizierung der AKN-Strecke nach Kaltenkirchen bestätigt

    Der Eigentümer eines derart gelegenen Gebäudes muss damit rechnen, dass an der benachbarten Bahntrasse Ausbaumaßnahmen projektiert werden, die auch Wertminderungen für sein Eigentum zur Folge haben können (OVG Schleswig, Beschl. des Senats v. 07.08.2000 - 4 M 58/00 -, juris Rn. 8 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2007 - 1 MB 13/07
    Ein überwiegendes Interesse der Beigeladenen am Sofortvollzug ist dem Grunde nach zu bejahen, wenn der von der belasteten Antragstellerin eingelegte Rechtsbehelf mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird (OVG Schleswig, Beschl. v. 07.08.2000, 4 M 58/00, NordÖR 2000, 380).

    In Fällen einer privatnützigen Vollzugsanordnung im Interesse eines Beteiligten hat das Gericht vielmehr eine eigenständige Interessenabwägung vorzunehmen und ist befugt, den Sofortvollzug selbst aufrechtzuerhalten bzw. anzuordnen (OVG Schleswig, Beschl. v. 07.08.2000, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2014 - 10 ME 99/13

    Sofortige Vollziehbarkeit einer Zulassung als Fensterprogrammveranstalter gemäß §

    Dem Gericht steht auch in sog. Drittbeteiligungsfällen - wie hier - jedenfalls in einem den Beschränkungen des § 146 Abs. 4 VwGO unterliegenden Beschwerdeverfahren (abweichend aber für ein erstinstanzliches Verfahren OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 7.8.2000 - 4 M 58/00 -, NordÖR 2000, 380 f., juris, Rn. 20) nicht in entsprechender Anwendung von § 80a Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 VwGO die Befugnis zu, an Stelle der Behörde von Amts wegen über die Anordnung der sofortigen Vollziehung zu entscheiden (vgl. Schoch, a. a. O., § 80, Rn. 253).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.10.2000 - 4 M 63/00
    Gleichwohl entspricht die Interessenlage derjenigen des § 80 a VwGO, weil einerseits die Behörde "Wasser- und Schiffahrtsdirektion Ost" als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde (vgl. § 14 Abs. 1 Satz 3 WaStrG) fungiert, andererseits die selbständige Behörde "Wasser- und Schiffahrtsamt Lauenburg" als Vorhabenträger Begünstigte des Genehmigungsbeschlusses ist, durch den der Antragsteller als Dritter sich in seinen Rechten beeinträchtigt sieht (vgl. zu dieser Konstellation des § 80 a VwGO die Rechtsprechung des erkennenden Senats, Beschl. vom 29.07.1994 - 4 M 58/94 -, SchlHA 94, 267 und zuletzt Beschl. vom 07.08.2000 - 4 M 58/00 -, jeweils für die eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Beschl. vom 09.02.1995 - 4 M 87/94 -, für die straßenrechtliche Planfeststellung jeweils m.w.N.).

    Dem entspricht es, ein überwiegendes Interesse eines Beteiligten i.S.v. § 80 Abs. 2 Nr. 4 (2. Alt.) VwGO dann zu bejahen, wenn der von dem belasteten Beteiligten eingelegte Rechtsbehelf mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird und eine Fortdauer der grundsätzlich aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs dem Begünstigten gegenüber unbillig wäre (vgl. Rechtsprechung des 1. Senats des OVG SH, Beschl. vom 01.11.1991 - 1 M 54/91 -, SchlHA 1992, 159, der der erkennende Senat gefolgt ist, vgl. Beschl. vom 01.10.1993 - 4 M 70/93 - Beschl. vom 01.12.1993 - 4 M 74/92 - Beschl. v. 29.07.1994 - 4 M 58/94 -, aaO; zuletzt Beschl. vom 07.08.2000 - 4 M 58/00 - vgl. auch VGH BW, Beschl. vom 24.02.1992 - 3 S 3026/91 -, BauR 1992, 494; Bay. VGH, Beschl. vom 23.08.1991 - 14 CS 91.2254 -, Bay. VBl.

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2015 - 1 MB 39/14

    Schutz von Wohnnutzung im Außenbereich vor Lärmimmissionen durch

    Insofern kommt es vorliegend ungeachtet des im Übrigen durchaus tragfähigen Begründungsansatzes des Antragsgegners in der Tat auch nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Beschluss vom 31.07.2007 - 1 MB 13/07 -, zit. nach juris unter Hinweis auf Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 07.08.2000 - 4 M 58/00 -, zit. nach juris) wegen des in Rede stehenden Dreiecksverhältnisses bereits im Ansatz auf die Qualität der Sofortvollzugsbegründung nicht an.
  • VG Stuttgart, 31.07.2019 - 11 K 1286/19

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Autoverwertungsanlage in einem

    Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der Antragsgegnerin vom 20.12.2017 stellt einen solchen Verwaltungsakt mit Doppelwirkung dar, da er für den Beigeladenen eine Genehmigung ausspricht, durch die die Antragsteller auf der anderen Seite sich in ihren Rechten, insbesondere ihrem Eigentumsrecht aber auch in ihrem Recht auf körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt sehen (vgl. hierzu und zum Nachfolgenden OVG Schleswig, Beschl. vom 07.08.2000 - 4 M 58/00 -, juris m.w.N.).
  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 B 74.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Dies belegt, dass sie nur hypothetisch gemeint sind und das Oberverwaltungsgericht an seiner zuvor im Aussetzungsverfahren (4 M 58/00) durch Beschluss vom 7. August 2000 geäußerten Auffassung festhalten will, dass die Plangenehmigung auch hinsichtlich der Zuwegung zum Stellwerk keinen direkten Zugriff auf die Rechte des Klägers nimmt.
  • VG Schleswig, 25.09.2008 - 12 B 45/08
    Dem entspricht es, ein überwiegendes Interesse eines Beteiligten im Sinne von § 80 Abs. 2 Nr. 4 (2. Alternative) VwGO dann zu bejahen, wenn der von dem belasteten Beteiligten eingelegte Rechtsbehelf mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird und eine Fortdauer der grundsätzlich aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs dem begünstigten Beteiligten gegenüber unbillig wäre (ständige Rechtsprechung der Kammer und des 4. Senats des OVG Schleswig-Holstein, Beschl. vom 07.08.2000 - 4 M 58/00 -, im Anschluss an die Rechtsprechung des 1. Senats des OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01.11.1991 - 1 M 54/91 -) So liegt der Fall hier.
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.09.2000 - 4 K 5/00
  • VG Schleswig, 20.06.2001 - 12 B 62/00

    Geruchsimmission, Putenmaststall, Nachbarschutz, Geruchsemission, Anwendbarkeit

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