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   OVG Niedersachsen, 11.06.2008 - 4 ME 184/08   

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OVG Niedersachsen, 11.06.2008 - 4 ME 184/08 (https://dejure.org/2008,10976)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.06.2008 - 4 ME 184/08 (https://dejure.org/2008,10976)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Juni 2008 - 4 ME 184/08 (https://dejure.org/2008,10976)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Berücksichtigung einer fachärztlichen Stellungnahme im Rahmen des § 35a SGB 8

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 35a Abs. 1 Nr. 1, 2 SGB VIII ; § 35a Abs. 1a SGB VIII ; § 35a Abs. 2 SGB VIII ; § 36 Abs. 2 SGB VIII; § 79 Abs. 1 SGB VIII
    Berücksichtigung einer fachärztlichen Stellungnahme i.R.d. § 35a Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII); Vorliegen einer Beeinträchtigung der Teilhabe des Kindes oder Jugendlichen am Leben in der Gesellschaft als Voraussetzung für die Gewährung von Eingliederungshilfe; ...

  • Judicialis

    SGB VIII § 35a Abs. 1 Nr. 1; ; SGB VIII § 35a Abs. 1 Nr. 2; ; SGB VIII § 35a Abs. 1a; ; SGB VIII § 35a Abs. 2; ; SGB VIII § 36 Abs. 2; ; SGB VIII § 79 Abs. 1; ; VwGO § 123

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung einer fachärztlichen Stellungnahme i.R.d. § 35a Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII); Vorliegen einer Beeinträchtigung der Teilhabe des Kindes oder Jugendlichen am Leben in der Gesellschaft als Voraussetzung für die Gewährung von Eingliederungshilfe; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 792
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 24.98

    Asylsuchende, Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige -; Inobhutnahme, Pflicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.06.2008 - 4 ME 184/08
    Soweit das Verwaltungsgericht auch einen Anordnungsanspruch der Antragstellerin auf Übernahme der Kosten für die von ihr konkret begehrte Unterbringung im Kinderhof C. bejaht hat, der von der Antragsgegnerin wegen der ihrer Meinung nach fehlenden Eignung dieser Hilfemaßnahme bestritten wird, kann offen bleiben, ob das Jugendamt bei der Wahl der Hilfeform und der konkret zu gewährenden Eingliederungshilfemaßnahme nach § 35 a Absatz 2 SGB VIII, der bestimmt, dass die Hilfe nach dem Bedarf im Einzelfall geleistet wird, ein Auswahlermessen hat (so Jans/Happe/Saurbier, Kinder- und Jugendhilferecht, Stand: Dezember 2007, § 35 a KJHG Rn. 51) oder ob insoweit ein gerichtlich nur beschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum besteht (so Wiesner, SGB VIII, 3. Aufl. 2006, § 35 a Rn. 31), wie ihn das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 24.6.1999 - 5 C 24.98 -, BVerwGE 109, 155) bei der Hilfe zur Erziehung angenommen hat.

    Das Aufstellen eines schriftlichen Hilfeplans ist daher nicht zwingende Voraussetzung für die Hilfegewährung (BVerwG, Urteil vom 24.6.1999 - 5 C 24.98 -, BVerwGE 109, 155).

  • BFH, 18.06.2015 - VI R 31/14

    Außergewöhnliche Belastungen bei Unterbringung einer Jugendlichen in einer

    Sofern eine fachärztliche bzw. -therapeutische Stellungnahme zum Vorliegen einer seelischen Gesundheitsstörung auch Aussagen zur Frage einer (drohenden) Teilhabebeeinträchtigung umfasst, sind diese bei der Beurteilung angemessen zu berücksichtigen (Beschluss des Oberverwaltungsgerichts --OVG-- Lüneburg vom 11. Juni 2008  4 ME 184/08, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungs-Report 2008, 792).
  • OVG Niedersachsen, 27.09.2018 - 10 ME 357/18

    Eingliederungshilfe; fachärztliche Stellungnahme; Jugendamt; Schulbegleitung;

    Sie haben also aufgrund ihrer umfassenden Kenntnis des sozialen Umfelds des betroffenen Kindes oder Jugendlichen und ihres sozialpädagogischen und gegebenenfalls psychologischen Sachverstands zu beurteilen, wie sich die Funktionsbeeinträchtigung im Hinblick auf die Teilhabe des Kindes oder Jugendlichen am Leben in der Gesellschaft auswirkt, ohne dass insoweit eine fachärztliche oder psychotherapeutische Stellungnahme erforderlich ist (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11.06.2008 - 4 ME 184/08 -, juris 2. Leitsatz und Rn. 8 m.w.N.).

    Auch die weitere nach § 35a Abs. 2 SGB VIII zu treffende Entscheidung, ob eine bestimmte Hilfe zur Deckung des Bedarfs im Einzelfall geeignet und erforderlich ist, ist vom Jugendamt in der Regel allein aufgrund seiner eigenen Fachkompetenz und im Rahmen des mit allen Beteiligten durchzuführenden Hilfeplanverfahrens gemäß § 36 Abs. 2 SGB VIII zu treffen, ohne dass insoweit eine fachärztliche oder psychotherapeutische Stellungnahme notwendig ist (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11.06.2008 - 4 ME 184/08 -, juris 2. Leitsatz und Rn. 8 m.w.N.).

    Allerdings kann der nach § 35a Abs. 1a SGB VIII zur Feststellung der Beeinträchtigung der seelischen Gesundheit einzuholenden fachärztlichen Stellungnahme auch für die Beurteilung dieser Fragen eine sowohl vom Jugendamt als auch vom Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung zu berücksichtigende beachtliche Aussagekraft zukommen (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11.06.2008 - 4 ME 184/08 -, juris 3. Leitsatz und Rn. 8 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 12.02.2020 - 10 ME 36/20

    Dyskalkulie; Teilleistungsstörung

    Sie haben also aufgrund ihrer umfassenden Kenntnis des sozialen Umfelds des betroffenen Kindes oder Jugendlichen und ihres sozialpädagogischen und gegebenenfalls psychologischen Sachverstands zu beurteilen, wie sich die Funktionsbeeinträchtigung im Hinblick auf die Teilhabe des Kindes oder Jugendlichen am Leben in der Gesellschaft auswirkt, ohne dass insoweit eine fachärztliche oder psychotherapeutische Stellungnahme erforderlich ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 15.01.2020 - 10 ME 252/19 - und vom 27.09.2018 - 10 ME 357/18 -, juris Rn. 5; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 04.02.2009 - 4 LC 514/07 -, juris Rn. 45 und Beschluss vom 11.06.2008 - 4 ME 184/08 -, juris 2. Leitsatz und Rn. 8 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 04.02.2009 - 4 LC 514/07

    Gewährung von Eingliederungshilfe nach § 35a Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB

    Sie haben also aufgrund ihrer umfassenden Kenntnis des sozialen Umfelds des betroffenen Kindes oder Jugendlichen und ihres sozialpädagogischen und gegebenenfalls psychologischen Sachverstands zu beurteilen, wie sich die Funktionsbeeinträchtigung im Hinblick auf die Teilhabe des Kindes oder Jugendlichen am Leben in der Gesellschaft auswirkt, ohne dass insoweit eine fachärztliche oder psychotherapeutische Stellungnahme erforderlich ist (siehe hierzu im Einzelnen den Beschluss des Senats vom 11.6.2008 - 4 ME 184/08 - m.w.N.).

    Der fachärztlichen Stellungnahme kann auch insoweit eine sowohl vom Jugendamt als auch vom Verwaltungsgericht - schon aufgrund der ihm obliegenden Aufklärung des Sachverhalts nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO - bei seiner Entscheidung zu berücksichtigende beachtliche Aussagekraft zukommen, wenn sie neben den Aussagen zu dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 35 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII auch gut nachvollziehbare und überzeugende Ausführungen zu der Frage, ob eine Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft vorliegt oder zu erwarten ist, enthält (Senatsbeschl. v. 11.6.2008 - 4 ME 184/08 -).

  • OVG Niedersachsen, 31.03.2020 - 10 ME 69/20

    Abweichung; Attest; Eingliederungshilfe; Schule; seelische Behinderung; seelische

    Sie haben also aufgrund ihrer umfassenden Kenntnis des sozialen Umfelds des betroffenen Kindes oder Jugendlichen und ihres sozialpädagogischen und gegebenenfalls psychologischen Sachverstands zu beurteilen, wie sich die Funktionsbeeinträchtigung im Hinblick auf die Teilhabe des Kindes oder Jugendlichen am Leben in der Gesellschaft auswirkt, ohne dass insoweit eine fachärztliche oder psychotherapeutische Stellungnahme erforderlich ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 12.02.2020 - 10 ME 36/20 -, juris Rn. 6, vom 15.01.2020 - 10 ME 252/19 - und vom 27.09.2018 - 10 ME 357/18 -, juris Rn. 5; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 04.02.2009 - 4 LC 514/07 -, juris Rn. 45, und Beschluss vom 11.06.2008 - 4 ME 184/08 -, juris 2. Leitsatz und Rn. 8 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2016 - 4 L 162/14

    Eingliederungshilfe

    Während die Beurteilung, ob die seelische Gesundheit im Sinne von § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht, regelmäßig Aufgabe von Ärzten oder Psychotherapeuten ist, fällt die Einschätzung, ob die Teilhabe des jungen Menschen am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist bzw. eine solche Beeinträchtigung droht, in die Kompetenz sozialpädagogischer Fachlichkeit und somit in den Aufgabenbereich des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (vgl. OVG LSA, a.a.O., juris, Rn. 10; OVG NRW, a.a.O., juris, Rn. 52 f.; NdsOVG, Beschluss vom 11. Juni 2008 - 4 ME 184/08 -, juris, Rn. 8; jew. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 26.11.2021 - 10 ME 168/21

    Bildung; Eingliederungshilfe; Kontrolldichte; Web-Beschulung;

    Die - hier streitige - nach § 35a Abs. 2 SGB VIII zu treffende Entscheidung, ob eine bestimmte Hilfe zur Deckung des Bedarfs im Einzelfall geeignet und erforderlich ist, ist - ebenso wie die Feststellung der Teilhabebeeinträchtigung - von den Mitarbeitern des Jugendamts in der Regel allein aufgrund ihrer umfassenden Kenntnis des sozialen Umfelds des betroffenen Kindes oder Jugendlichen und ihres sozialpädagogischen und gegebenenfalls psychologischen Sachverstands, also aufgrund ihrer eigenen Fachkompetenz und im Rahmen des mit allen Beteiligten durchzuführenden Hilfeplanverfahrens gemäß § 36 Abs. 2 SGB VIII zu treffen, ohne dass insoweit eine fachärztliche oder psychotherapeutische Stellungnahme notwendig ist (ständige Rechtsprechung des Senats: Beschlüsse vom 20.1.2020 - 10 ME 254/19 -, vom 15.1.2020 - 10 ME 252/19 -, vom 26.9.2019 - 10 ME 190/19 -, vom 19.8.2019 - 10 ME 126/19 - und vom 27.9.2018 - 10 ME 357/18 -, juris Rn. 5; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11.6.2008 - 4 ME 184/08 -, juris 2. Leitsatz und Rn. 8 m.w.N.).

    Nur wenn feststeht, dass allein die begehrte Maßnahme zur Deckung des Hilfebedarfs erforderlich und geeignet ist und damit das Ermessen des Jugendhilfeträgers reduziert ist, kann trotz dieses Beurteilungsspielraums eine Verpflichtung des Jugendhilfeträgers zur Durchführung der beantragten Maßnahme ausgesprochen werden (Senatsbeschlüsse vom 17.2.2021 - 10 ME 13/21 - und vom 31.3.2020 - 10 PA 68/20 -, juris Rn. 4 m.w.N.; zur Ausnahme im einstweiligen Rechtsschutz: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11.6.2008 - 4 ME 184/08 -, juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 29.10.2020 - 10 CE 20.2240

    Erfolgloses Beschwerde im Eilverfahren mit dem Ziel der Erteilung einer

    Es ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob der geltend gemachte Anspruch auf Erteilung einer solchen Erlaubnis im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gesichert werden kann oder dadurch gegen das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache verstoßen würde (NdsOVG, B. v. 11.6.2008 - 4 ME 184/08 - juris Rn. 5; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 123 Rn. 50), weil durch die einstweilige Gestattung einer Erwerbstätigkeit der jeweilige Antragsteller legal einer Beschäftigung nachgehen und dieser Zustand rückwirkend nicht mehr beseitigt werden könnte.
  • VG Freiburg, 23.02.2012 - 4 K 1481/11

    Eingliederungshilfe - Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung - Übernahme von

    Allerdings darf der Jugendhilfeträger auch insoweit den Rat und Sachverstand von Ärzten und Psychotherapeuten, bei denen das Kind bzw. der Jugendliche in Behandlung ist, nicht außer Acht lassen ( Nieders. OVG, Beschluss vom 11.06.2008, FEVS 60, 28 ).
  • OVG Niedersachsen, 25.03.2010 - 4 LA 43/09

    Zulässigkeit einer Abweichung des Verwaltungsgerichts von der Beurteilung im

    Denn aus den vom Beklagten zur Begründung seines Zulassungsantrags angeführten Gesichtspunkten, dass d ie Feststellung, ob eine Beeinträchtigung der Teilhabe des Kindes oder Jugendlichen am Leben in der Gesellschaft als Voraussetzung für die Gewährung von Eingliederungshilfe nach § 35 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII vorliegt, vom Jugendamt aufgrund seiner eigenen Fachkompetenz zu treffen sei (siehe hierzu grundlegend den Senatsbeschluss vom 11.6.2008 - 4 ME 184/08 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts) und dass das Verwaltungsgericht sich bei seiner Entscheidung nicht auf den von ihm erstellten und im erstinstanzlichen Verfahren weiter erläuterten Hilfeplan vom 4. Februar 2008 gestützt habe, ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils des Verwaltungsgerichts .

    Dies gilt erst recht dann, wenn das Jugendamt bei der Erstellung des Hilfeplans entscheidende Elemente des Hilfefalles nicht berücksichtigt hat und dieser deshalb allgemeingültigen fachlichen Anforderungen nicht genügt (vgl. Senatsbeschluss vom 11.6.2008, a.a.O.).

  • VG Potsdam, 18.09.2020 - 8 L 764/20
  • SG Osnabrück, 03.11.2011 - S 5 SO 97/11

    Zu Leistungen der Eingliederungshilfe gehören gem. § 54 Abs. 1 SGB XII i.V.m. §

  • VG Saarlouis, 27.05.2011 - 3 K 65/10

    Rechtmäßigkeit der im konkreten Fall gewährten Eingliederungshilfe - hier:

  • VG Würzburg, 01.03.2010 - W 3 E 10.152

    Einstweilige Anordnung; Eingliederungshilfe für junge Volljährige; Folgen einer

  • VGH Bayern, 24.06.2009 - 12 B 09.602

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht; Eingliederungshilfe nach §

  • OVG Niedersachsen, 04.03.2021 - 10 ME 26/21

    Letztentscheidungsrecht; Schulbegleitung; schulische Integrationshilfe

  • VG Göttingen, 28.01.2015 - 2 A 1006/13

    Diagnosekriterien; Dyskalkulie; Leitlinien zur Diagnostik; seelische Behinderung;

  • VG Ansbach, 30.04.2021 - AN 18 E 21.00748

    Keine Anwesenheit von Angehörigen bei Trauung wegen Corona

  • VG München, 09.08.2017 - M 9 E 17.3293

    Erfolgreicher Eilantrag eines Asylbewerbers auf Erteilung einer einstweiligen

  • VG München, 15.10.2014 - M 18 K 13.3666

    Dyskalkulietherapie; fehlendes Integrationsrisiko

  • VGH Hessen, 24.11.2010 - 10 A 305/10

    Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche - Selbsthilfe

  • OVG Sachsen, 24.02.2009 - 2 B 4/09

    Gasthörer; Anspruch; Zulassung; Lehrveranstaltung; Lernfreiheit;

  • VG Aachen, 17.12.2010 - 2 L 328/10

    Auslegung des Begriffs "Aufenthaltsbestimmungsrecht" nach Einführung der

  • VGH Bayern, 27.10.2021 - 10 CE 21.945

    Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis an geduldeten Ausländer im Wege des

  • VG München, 24.04.2013 - M 18 K 12.819

    Fehlendes Integrationsrisiko

  • VG München, 17.04.2013 - M 18 K 11.2797

    Integrationsrisiko; Geeignetheit und Erforderlichkeit einer

  • VG Gera, 07.03.2023 - 6 E 115/23

    Entscheidungsbefugnis des Jugendamtes über die Geeignetheit und Erforderlichkeit

  • VG München, 25.05.2021 - M 26b E 21.2717

    Ausnahmegenehmigung zur Durchführung einer Hochzeitsfeier

  • VG München, 13.03.2013 - M 18 K 11.1577

    Angemessene Schulbildung; Wiederholung der neunten Klasse Hauptschule zur

  • VG München, 07.12.2020 - M 24 E 20.6131

    Erfolgreicher Eilantrag auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis

  • VG Ansbach, 08.05.2020 - AN 18 E 20.00834

    Coronakrise: Eilantrag zu Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die

  • VG Ansbach, 19.05.2020 - AN 18 E 20.00921

    Ablehnung der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 5 Satz 2 4. BaylfSMV zur

  • VG Köln, 22.09.2008 - 26 K 1787/08

    Übernahme der Kosten für eine Dyskalkulietherapie im Fall unzureichender

  • VG München, 30.03.2021 - M 26b E 21.1369

    Corona-Pandemie, Ausnahmegenehmigung zum Öffnen einer Wettannahmestelle

  • VG Saarlouis, 16.09.2016 - 3 K 777/14

    Kein Anspruch auf Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege, wenn Umstände

  • VG Saarlouis, 12.07.2013 - 3 K 468/12

    Übernahme der Kosten für eine Montessori-Therapie durch den Jugendhilfeträger

  • VG München, 17.04.2013 - M 18 K 11.2795

    Integrationsrisiko; Geeignetheit und Erforderlichkeit einer

  • OVG Sachsen, 20.10.2011 - 1 B 239/11

    Integrationshelfer, Stellungnahme

  • VG Greifswald, 08.07.2021 - 2 B 1062/21
  • VG München, 14.10.2020 - M 3 E 20.5065

    Erfolgreiche einstweilige Anordnung auf Befreiung vom Schulunterricht zur

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