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OVG Niedersachsen, 27.10.2003 - 4 ME 428/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 04.09.2003 - 3 B 3580/03
- OVG Niedersachsen, 27.10.2003 - 4 ME 428/03
Papierfundstellen
- NZM 2004, 628
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Niedersachsen, 28.11.2001 - 4 PA 3693/01
Beleuchtung; Energieanteil; Energieverbrauch; Feuerung; Feuerungskosten; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.2003 - 4 ME 428/03
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 28. Nov. 2001 - 4 PA 3693/01 -, V. n. b.) geht sie von aus den Regelsätzen der Antragsteller im Abrechnungszeitraum erbrachten Vorausleistungen in Höhe von 136, 06 EUR aus, so dass sich eine Nachforderung in Höhe von 133, 34 EUR für Warmwasser ergebe, die nicht übernommen werden könne. - OVG Niedersachsen, 14.03.2002 - 4 ME 67/02
Angemessenheit; Bad; Haushaltsenergie; Heizkosten; Hilfe zum Lebensunterhalt; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.2003 - 4 ME 428/03
Unter Berücksichtigung der in der Heizkostenabrechnung genannten Wohnungsgröße von 60, 68 qm ergibt sich ein Betrag in Höhe von 0, 97 EUR pro Quadratmeter im Monat und damit insgesamt von 58, 69 EUR je Monat, den der Senat noch für angemessen hält (vgl. Senat, Beschl. v. 14.3. 2002 - 4 ME 67/02 -, in dem er einen durchschnittlichen Aufwand von 1, 50 DM bis 2,-- DM je Quadratmeter Wohnfläche als angemessen angesehen hat).
- BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für …
Zu dem dem Regelsatz zuzuordnenden Bedarf zählte mithin die Position Haushaltsenergie, die (neben Stromverbrauch, Kochenergie, Beleuchtung ua) insbesondere auch die Warmwasserbereitung umfasste (vgl BVerwG Beschluss vom 14. Januar 1998, 6 B 92/97; VG München Urteil vom 25. November 2003 - M 6a K 03.66, OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. Oktober 2003 - 4 ME 428/03). - SG Oldenburg, 01.08.2005 - S 46 AS 523/05 Dies ergebe sich aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg vom 27.10.2003 (4 ME 428/03).