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   OVG Niedersachsen, 26.02.2002 - 4 ME 56/02   

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https://dejure.org/2002,18873
OVG Niedersachsen, 26.02.2002 - 4 ME 56/02 (https://dejure.org/2002,18873)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.02.2002 - 4 ME 56/02 (https://dejure.org/2002,18873)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Februar 2002 - 4 ME 56/02 (https://dejure.org/2002,18873)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Einmalige Leistungen für die Beschaffung von Mütze, Schal und Handschuhen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 Abs 1 BSHG; § 21 Abs 1a Nr 1 BSHG; § 1 Abs 1 RegSatzV
    Bekleidungsbeihilfe; einmalige Leistung; Handschuh; Hilfe zum Lebensunterhalt; Kleidung; Mütze; Regelsatz; Schal; Sozialhilfe; Wäsche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Hamburg, 05.12.1997 - Bf IV 3/95

    Sozialhilfe; Bekleidungspauschale; Kleinkinder; Pauschalierung; Richtwert

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.02.2002 - 4 ME 56/02
    Das ergibt sich schon daraus, dass die Regelsätze nach § 1 Abs. 1 Satz 2 RegelsatzVO insoweit nur laufende Leistungen "für die Beschaffung von Wäsche von geringem Anschaffungswert" umfassen, Mütze, Schal und Handschuhe aber nicht unter den Begriff "Wäsche", sondern unter den dort verwandten Begriff der "Kleidung" fallen (Urt. d. Sen. v. 26.2. 1986 - IV OVG A 58/83 - im Anschluss an OVG Münster, Urt. v. 26.11.1981 - 8 A 2166/80 - FEVS 31, 118, das das Hamburgische Oberverwaltungsgericht in seinem vom Verwaltungsgericht und von der Antragsgegnerin herangezogenen Urteil v. 5.12.1997 - Bf IV 3/95 - FEVS 48, 496, 500, nicht erwähnt und mit dessen Erwägungen es sich nicht auseinandersetzt).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.1981 - 8 A 2166/80
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.02.2002 - 4 ME 56/02
    Das ergibt sich schon daraus, dass die Regelsätze nach § 1 Abs. 1 Satz 2 RegelsatzVO insoweit nur laufende Leistungen "für die Beschaffung von Wäsche von geringem Anschaffungswert" umfassen, Mütze, Schal und Handschuhe aber nicht unter den Begriff "Wäsche", sondern unter den dort verwandten Begriff der "Kleidung" fallen (Urt. d. Sen. v. 26.2. 1986 - IV OVG A 58/83 - im Anschluss an OVG Münster, Urt. v. 26.11.1981 - 8 A 2166/80 - FEVS 31, 118, das das Hamburgische Oberverwaltungsgericht in seinem vom Verwaltungsgericht und von der Antragsgegnerin herangezogenen Urteil v. 5.12.1997 - Bf IV 3/95 - FEVS 48, 496, 500, nicht erwähnt und mit dessen Erwägungen es sich nicht auseinandersetzt).
  • OVG Niedersachsen, 19.03.2003 - 4 LB 547/02

    Verpflichtung zur Gewährung einmaliger Leistung zum Lebensunterhalt für

    Denn die in § 21 Abs. 1 a Nrn. 1-7 BSHG enthaltene Aufzählung ist nicht abschließend (Beschl. d. Sen. v. 26.02.2002 - 4 ME 56/02 - FEVS 53, 458 - NDV-RD 2002, 68, zu einmaligen Leistungen für die Beschaffung von Bekleidung "von geringem Anschaffungswert", die nach § 1 Abs. 1 Satz 2 RegelsatzVO von den Regelsätzen nicht erfasst werden).

    Der vom Kläger genannte Betrag von 63, 00 DM (32,21 Euro) für die Ersatzbeschaffung von Wäsche ist jedenfalls nicht mehr "gering", ohne dass es der Festlegung einer Untergrenze bedarf (s. den Beschl. d. Sen. v. 26.02.2002 a.a.O.).

    War der geltend gemachte Bedarf somit insgesamt notwendig und unaufschiebbar, durfte der Kläger nicht darauf verwiesen werden, zur Deckung des Bedarfs mehrere Monate anzusparen oder jeden Monat nur ein Einzelstück zu kaufen (s. den Beschl. d. Sen. v. 26.02.2002 a.a.O., zu Mütze, Schal und Handschuhen als im Winter unaufschiebbaren Bedarf).

  • OVG Niedersachsen, 25.02.2004 - 4 LB 175/03

    Gewährung einer aus Sozialhilfemitteln einmaligen Leistung für die Beschaffung

    Soweit der Senat in seiner Rechtsprechung eine Zusammenrechnung einzelner Bedarfspositionen vorgenommen hat, handelte es sich um den Bedarf zur Neubeschaffung von ähnlichen Gegenständen, die notwendig gleichzeitig zu ersetzen bzw. neu zu beschaffen waren (z.B. Beschl. v. 30.01.2001 - 4 M 3703/00 -: zwei Töpfe; Beschl. v. 26.02.2002 - 4 ME 56/02 -: Mütze, Schal, Handschuhe; Urt. v. 19.03.2003 - 4 LB 547/02 -: Unterhose, Unterhemd, Socken).
  • VG Gelsenkirchen, 25.06.2004 - 19 K 6191/03
    Vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Februar 2002 - 4 ME 56/02 -, FEVS 53, 458; Paul, ZfF 2000, 74 (75); Hofmann in: LPK-BSHG, 6. Auflage 2003, § 21 Rn. 23; Brühl, Mein Recht auf Sozialhilfe, 17. Auflage 2002, S. 77.
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