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   OVG Schleswig-Holstein, 18.07.2005 - 4 MR 1/05   

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OVG Schleswig-Holstein, 18.07.2005 - 4 MR 1/05 (https://dejure.org/2005,18617)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18.07.2005 - 4 MR 1/05 (https://dejure.org/2005,18617)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. Juli 2005 - 4 MR 1/05 (https://dejure.org/2005,18617)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.07.1994 - 4 M 58/94

    Planfeststellung; Bahnstrecke; Planfeststellungsbeschluß; Vorhabenträger;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.07.2005 - 4 MR 1/05
    Der Senat sieht entsprechend seiner ständigen Rechtsprechung seit Beschluss vom 29. Juli 1994 4 M 58/94 , SchlHAnz 1994, 267 ff. in dem Planfeststellungsbeschluss einen Verwaltungsakt mit Doppelwirkung, da er einerseits für den Träger des Vorhabens hier die Beigeladene einer Genehmigung entspricht und andererseits für konkret Drittbetroffene hier den zur Rüge der Verletzung spezifischen Naturschutzrechts berufenen Antragsteller Nachteile mit sich bringt.
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.09.1991 - 4 M 125/91

    Vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.07.2005 - 4 MR 1/05
    Dabei ist es auch bei Großvorhaben wie hier dem Ausbau eines Flughafens nicht erforderlich, schon im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eine abschließende Prüfung der Sach- und Rechtslage vorzunehmen, es genügt insoweit eine summarische Prüfung unter Berücksichtigung der gebotenen Effektivität des Rechtsschutzes der Betroffenen im Sinne von Art. 19 Abs. 4 GG (Senat, Beschl. v. 13.09.1991 4 M 125/91 -, SchlAnz 1992, 14 f.).
  • BVerwG, 26.02.2004 - 4 B 95.03

    Planfeststellungsfiktion; Duldungswirkung; nachträgliche Schutzansprüche; aktiver

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.07.2005 - 4 MR 1/05
    Der unstreitige Umstand, dass seit 1917 auf dem heutigen Gelände des Flughafens L.-B. Flugbetrieb stattfindet dieser also vor dem 31. Dezember 1958 angelegt worden ist und am 01. März 1999 noch betrieben wurde kann dem Flughafen L.-B. zur Überzeugung des Senats schon deshalb nicht den Status eines fingiert planfestgestellten Flughafens im Sinne des § 8 Abs. 1 LuftVG vermitteln, weil die gesetzliche Bestimmung des § 71 Abs. 2 LuftVG nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zwar der deren rechtlichen Bestand sichernden Einbeziehung von Flugplätzen aus der Zeit des alten Luftrechts... ohne förmlichen Genehmigungsverfahren zu dienen bestimmt war, ohne indes den Charakter einer allgemeinen Heilungsklausel zu haben, die über rechtliche Versäumnisse unter der Geltung des seit dem 01. Januar 1959 maßgeblichen Rechts hinweghilft (vgl. dazu die Entscheidung des BVerwG v. 26.02.2004 4 B 95.03 -, Gründe Nr. 9 und 12).
  • EuGH, 07.12.2000 - C-374/98

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.07.2005 - 4 MR 1/05
    Die vom Antragsteller zitierte Rechtsprechung des EuGH in Gestalt der Entscheidung des EuGH vom 13. Januar 2005 Rs C-117/03 und vom 07. Dezember 2000 Rs C-374/98 dürfte auch nach dem Rechtsverständnis des Senats bis zur noch ausstehenden Entscheidung der Kommission über die Aufnahme in die Liste des Art. 4 Abs. 5 FFH-RL einen umfassenden Gebietsschutz im Sinne der Vermeidung jedweder Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten sowie der Störungen von Arten, für die die Gebiete ausgewiesen worden sind, erfordern, sofern solche Störungen sich im Hinblick auf die Ziele der Richtlinie erheblich auswirken können, was nach den Feststellung und Einschätzungen in den angesprochenen Gutachten (vgl. dazu etwa die Ausführungen im Gutachten des LANU über den Verlust hochwertiger, wertgebender Lebensräume des einstweilig sichergestellten und/oder vorgeschlagenen Naturschutzgebietes in Folge des Baus des geplanten Taxiways, Seite 22) als besonders naheliegend erscheint.
  • EuGH, 13.01.2005 - C-117/03

    DIE IN DER RICHTLINIE ZUR ERHALTUNG DER NATÜRLICHEN LEBENSRÄUME ENTHALTENE

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.07.2005 - 4 MR 1/05
    Die vom Antragsteller zitierte Rechtsprechung des EuGH in Gestalt der Entscheidung des EuGH vom 13. Januar 2005 Rs C-117/03 und vom 07. Dezember 2000 Rs C-374/98 dürfte auch nach dem Rechtsverständnis des Senats bis zur noch ausstehenden Entscheidung der Kommission über die Aufnahme in die Liste des Art. 4 Abs. 5 FFH-RL einen umfassenden Gebietsschutz im Sinne der Vermeidung jedweder Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten sowie der Störungen von Arten, für die die Gebiete ausgewiesen worden sind, erfordern, sofern solche Störungen sich im Hinblick auf die Ziele der Richtlinie erheblich auswirken können, was nach den Feststellung und Einschätzungen in den angesprochenen Gutachten (vgl. dazu etwa die Ausführungen im Gutachten des LANU über den Verlust hochwertiger, wertgebender Lebensräume des einstweilig sichergestellten und/oder vorgeschlagenen Naturschutzgebietes in Folge des Baus des geplanten Taxiways, Seite 22) als besonders naheliegend erscheint.
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.02.2008 - 4 KS 8/05
    Einem vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland BUND gestellten Antrag auf Gewährung von vorläufigem Rechtschutz hat der Senat dagegen stattgegeben (vgl. dazu den Beschluss des Senats vom 18. Juli 2005 4 MR 1/05 ), weil die streitbefangene Planung zur Überzeugung des Senats offenkundig gravierende Mängel sowohl hinsichtlich der ihr zugrunde liegenden Abwägungsentscheidung als auch in Bezug auf die Beachtung und Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben für Belange des Naturschutzes aufwies.

    Diese wiederum sei durch das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr in einem gesonderten Verfahren planfestzustellen, das zugleich der Ausräumung der Bedenken dienen werde, die das Oberverwaltungsgericht Schleswig in seinem Beschluss vom 18. Juli 2005 im Verfahren 4 MR 1/05 dargelegt habe.

    Sie beantragen, den Beklagten und der Beigeladenen die insoweit entstandenen Verfahrenskosten aufzuerlegen, weil die Klagen wegen der im einstweiligen Rechtschutzverfahren 4 MR 1/05 - aufgezeigten schwerwiegenden Mängel im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses voraussichtlich Erfolg hätten haben müssen und die Beigeladene für die teilweise Erledigung des Rechtsstreits verantwortlich zeichne, da sie die Planungen zur Umsetzung des angegriffenen Planfeststellungsbeschlusses endgültig aufgegeben habe.

    Der Beklagte habe in seinem Teilaufhebungsbescheid vom 11. Juni 2007 die Rechtsauffassung des Senats aus seinem Baustoppbeschluss vom 18. Juli 2005 im Verfahren 4 MR 1/05 zu den Genehmigungs- und Planfeststellungsdefiziten mit keinem Wort aufgegriffen und insgesamt offensichtlich unberücksichtigt gelassen.

    Auf den Inhalt des Beschlusses des Senats vom 18. Juli 2005 im einstweiligen Anordnungsverfahren 4 MR 1/05 insbesondere die dortigen Ausführungen zum Naturschutzrecht könnten sich die Kläger mangels entsprechender Rechtsbetroffenheit nicht berufen.

    Ebenso wenig ist der Einwand der Kläger, die Beklagte hätte die im Verfahren des BUND 4 MR 1/05 vom Senat dargestellten Genehmigungs- und Planungsdefizite aufgreifen und in den Abwägungsvorgang einbeziehen müssen, geeignet, dem Klagebegehren zum Erfolg zu verhelfen.

    Es kommt hinzu, dass die von den Klägern benannte Entscheidung des Senats in dem auf die Erlangung von einstweiligem Rechtsschutz gerichteten Verfahren des BUND 4 MR 1/05 sich von vornherein nicht zu der hier allein entscheidungsrelevanten Frage eines gesicherten rechtlichen Bestandes gerade der Start- und Landebahn sowie des Rollwegs R verhalten hat.

  • BVerwG, 12.10.2006 - 4 C 12.04

    Voraussetzungen der Erteilung einer Außenstarterlaubnis nach § 25 Abs. 1 S. 3 Nr.

    Einem Eilantrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen den Planfeststellungsbeschluss hat das Oberverwaltungsgericht stattgegeben (Beschluss vom 18. Juli 2005 4 MR 1/05 NuR 2006, 63).
  • OVG Niedersachsen, 20.05.2009 - 7 KS 28/07

    Genaue Beschreibung der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen

    Nicht von der Hand zu weisen ist jedoch, dass ein ILS zumindest auch der Sicherheit des Luftverkehrs dient, weil Flugzeugführer bei ungünstigem Wetter nicht in der Luft bleiben müssen, um einen Flughafen mit ILS zu erreichen (vgl. OVG S-H, Beschl. v. 18.07.2005 - 4 MR 1/05 -, NordÖR 2005, 377 Rn. 8).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2011 - 1 MR 19/10

    Streitwertbemessung bei einer nach § 2 UmwRG erhobenen (Verbands-) Klage nach

    Der 4. Senat hat in seinem Beschluss vom 18. Juli 2005 - 4 MR 1/05 (NordÖR 2005, 377) - nur die Abfertigungs- und Hangar-Gebäude, die Rollwege B und C und das befestigte Vorfeldgelände sowie das Instrumentenlandesystem CAT II als planfeststellungspflichtig angesehen; der vorliegend angegriffene Planfeststellungsbeschluss greift davon die für die planfestgestellten Maßnahmen relevanten Teile auf.

    Dieses Interesse, wie auch die Möglichkeit der Erreichbarkeit weiterer Zielflughäfen und der verbesserten Möglichkeit von Starts und Landungen auch bei schwierigeren oder ungünstigeren Wetterverhältnissen ist bereits im Beschluss des 4. Senats vom 18. Juli 2005 - 4 MR 1/05 (a.a.O., Tn 60) - anerkannt worden; davon abzuweichen, besteht ... kein Anlass.

  • OVG Niedersachsen, 20.05.2009 - 7 KS 59/07

    Planerische Rechtfertigung eines Instrumentenlandesystems an einer Landebahn

    Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass ein (verbessertes) ILS zumindest auch der Sicherheit des Luftverkehrs dient, weil Flugzeugführer bei ungünstigem Wetter nicht in der Luft bleiben müssen, um einen anderen Flughafen mit entsprechendem ILS zu erreichen (vgl. OVG S-H, B. v. 18.07.2005 - 4 MR 1/05 -, NordÖR 2005, 377 (378) Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2006 - 5 S 596/05

    Erfolglose Vereinsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Umbau des

    Soweit demgegenüber in der obergerichtlichen Rechtsprechung erwogen wird, anerkannten Naturschutzvereinen solle ein Rügerecht jedenfalls hinsichtlich der den Belangen von Natur und Landschaft zugeordneten Elementen einer Planrechtfertigung zustehen (OVG Schleswig, Beschl. v. 18.07.2005 - 4 MR 1/05 - NuR 2006, 63), folgt ihr der Senat nicht.
  • OVG Saarland, 20.07.2005 - 1 M 2/04

    Europäisches Naturschutzrecht - fachplanerische Abwägung - Mitwirkung anerkannter

    Daher ist der Sachverhalt dem der vom Kläger nachgereichten Entscheidung des OVG Schleswig-Holstein vom 18.7.2005 - 4 MR 1/05 - nicht vergleichbar.
  • VG Schleswig, 21.09.2006 - 12 A 162/00
    Zu den öffentlichen Belangen (vgl. zu diesem Wortlaut: BVerwG, Urteil vom 19.05.1998, 4 A 9/97, BVerwGE 107, 1 ff), die im Sinne des § 51 c Abs. 1 LNatSchG a.F. auch Belangen des Naturschutzes zu dienen bestimmt sind, gehört jedenfalls in dem Fall, in dem ein Vorhaben maßgeblich seine Rechtfertigung in Belangen des Naturschutzes sucht, eben diese Planrechtfertigung (in diesem Sinne auch tendenziell: OVG Schleswig, Beschluss vom 18.07.2005 4 MR 1/05, NuR 2006, 63; die Rügebefugnis einer Planrechtfertigung durch einen Naturschutzverband ausdrücklich offen lassend: BVerwG, 19.05.1998, aaO).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2005 - 4 MB 101/05

    Instrumentenlandesystem zu CAT II (Flughafen Lübeck-Blankensee)

    Wie vom Senat bereits im Rahmen des zwischen den Verfahrensbeteiligten geführten Streitverfahrens 4 MR 1/05 - (dort S. 6) angesprochen, unterliegen all diejenigen Anlagen, welche nach 1959 angelegt das Gesicht des Flughafens L-Stadt-Blankensee im Hinblick auf seine luft- und landseitige Kapazität prägend verändert haben, ohne etwa über eine kraft gesetzlicher Fiktion des § 71 Abs. 2 Satz 1 LuftVG belastbare, gesicherte Rechtsgrundlage zu verfügen, einer Planfeststellungsbedürftigkeit.
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