Rechtsprechung
VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 05.2249 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechtigung der Gemeinden zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer; Zulässigkeit eines nach der Höhe der Nettokaltmiete in sieben Gruppen gestaffelten Steuersatzes ; Gestaltungsbefugnis der Gemeinde im Rahmen ihrer Steuererhebungskompetenz; ...
- Judicialis
GG Art. 105 Abs. 2a; ; KAG Art. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 105 Abs. 2a; KAG Art. 3
Kommunale Steuern - Zweitwohnungsteuer; Örtliche Aufwandsteuer; Zweitwohnung; Kapitalanlage; Hauptwohnung; Mietaufwand; Nettokaltmiete; Schätzung; Staffel; Pauschalierung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Zweitwohnungsteuer - vollständige Urteilsbegründungen liegen vor
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Zweitwohnungsteuer auch bei gemischter Nutzung zulässig.
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Rechtmäßigkeit der Zweitwohnungssteuer
Papierfundstellen
- DÖV 2006, 925
Wird zitiert von ... (64) Neu Zitiert selbst (23)
- BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 05.2249
Mit Aufwandsteuern soll die in der Vermögens- oder Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit getroffen werden (BVerfG, B.v. 6.12.1983 - 2 BvR 1275/79, BVerfGE 65, 325/346 ff.) Anknüpfungspunkt ist der Konsum in Form eines äußerlich erkennbaren Zustandes, für den finanzielle Mittel verwendet werden; denn konsumtiver Aufwand ist typischerweise Ausdruck und Indikator für wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, ohne dass es auf den Zweck des Verbrauchs ankäme.Das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der Hauptwohnung ist ein Zustand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und i.d.R. wirtschaftliche Potenz zum Ausdruck bringt (BVerfG, B.v. 6.12.1983, a.a.O. S. 348; ebenso B.v. 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00 u.a., DVBl. 2005, 1576/1577).
Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit muss auch nicht in jedem Einzelfall konkret festgestellt werden; denn ausschlaggebendes Merkmal ist der Konsum in Form eines äußerlich erkennbaren Zustands, für den finanzielle Mittel verwendet werden, ohne dass es darauf ankäme, von wem und mit welchen Mitteln dieser finanziert wird (BVerfG, B.v. 6.12.1983, a.a.O. S. 347; B.v. 15.12.1989 - 2 BvR 436/88, NVwZ 1990, 356; BVerwG, B.v. 17.8.2000 - 11 B 43.00, NVwZ-RR 2001, 682).
Da es sich bei der Steuererhebung um ein Massengeschäft handelt, sind typisierende und generalisierende Regelungen grundsätzlich zulässig, solange die mit der Abstraktion vom Einzelfall verbundenen Vorteile in einem angemessenen Verhältnis zu den mit der Typisierung notwendig einhergehenden Nachteilen stehen (BVerfG, B.v. 6.12.1983, a.a.O. S. 354 f. m.w.N.; BVerwG, U.v. 6.12.1996 - 8 C 49.95, NVwZ 1998, 178/179).
Es ist Sache des Satzungsgebers, in Ausübung seiner Gestaltungsfreiheit mit Blick auf ein angemessenes Verhältnis zwischen Verwaltungsaufwand und Steuerertrag unter Berücksichtigung der Steuergerechtigkeit die zeitlichen Voraussetzungen der Steuerpflicht in Abgrenzung zur temporären Vermietung festzulegen (BVerfG, B.v. 6.12.1983, a.a.O. S. 348).
- BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Nichtnutzung; Eigennutzung; Fremdvermietung; …
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 05.2249
Andererseits setzt der Begriff der Aufwandsteuer - insoweit ist die Bezeichnung "Luxussteuer" irreführend - keineswegs eine besonders aufwendige oder luxuriöse Einkommensverwendung voraus (BVerwG, U.v. 26.9.2001 - 9 C 1.01, NVwZ 2002, 728; BFH U.v. 5.3.1997 - II R 28/95, NVwZ-RR 1998, 529).Demgegenüber reicht für das Innehaben einer Zweitwohnung die Möglichkeit der Selbstnutzung aus (BVerwG, U.v. 26.9.2001 - 9 C 1.01, NVwZ 2002, 728/729).
Aus dem Begriff der Aufwandsteuer folgt, dass Anknüpfungspunkt für die Steuerpflicht nur der mit dem Innehaben einer Zweitwohnung zum Ausdruck kommende Konsum für den persönlichen Lebensbedarf sein darf (vgl. BVerwG, U.v. 26.9.2001 - 9 C 1.01, NVwZ 2002, 728).
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist verletzt, wenn eine Eigennutzungsmöglichkeit von nur vier Wochen im Jahr die gesamte Jahressteuer auslöst (BVerwG, U.v. 30.6.1999 - 8 C 6.98, BVerwGE 109, 188); bei zwei Monaten Nutzungsmöglichkeit ist die volle Veranlagung dagegen nicht zu beanstanden (BVerwG, U.v. 26.9.2001 - 9 C 1.01, NVwZ 2002, 728).
- BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88
Verfassungsmäßigkeit einer Zweitwohnungsteuer - Stadt Westerland in …
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 05.2249
Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit muss auch nicht in jedem Einzelfall konkret festgestellt werden; denn ausschlaggebendes Merkmal ist der Konsum in Form eines äußerlich erkennbaren Zustands, für den finanzielle Mittel verwendet werden, ohne dass es darauf ankäme, von wem und mit welchen Mitteln dieser finanziert wird (…BVerfG, B.v. 6.12.1983, a.a.O. S. 347; B.v. 15.12.1989 - 2 BvR 436/88, NVwZ 1990, 356; BVerwG, B.v. 17.8.2000 - 11 B 43.00, NVwZ-RR 2001, 682).Rechtsstaatliche Grundsätze erfordern, dass die Norm, die eine Steuerpflicht begründet, nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzbar ist, so dass die Steuerlast messbar und für den Staatsbürger voraussehbar und berechenbar wird (BVerfG, B.v. 15.12.1989 - 2 BvR 436/88, NVwZ 1990, 356 m.w.N.).
Er steht in einem sachlichen Bezug zu dem Aufwand des Steuerschuldners, der mit der Vorhaltung der Zweitwohnung für den persönlichen Bedarf getätigt wird, und vermag diesen realitätsnah abzubilden (vgl. BVerfG, B.v. 15.12.1989, a.a.O. S. 356; BVerwG, B.v. 26.10.1989 - 8 B 36.89, NVwZ 1990, 568/569; U.v. 29.1.2003 - 9 C 3.02, NVwZ 2003, 753 f.).
- BVerwG, 29.01.2003 - 9 C 3.02
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Jahresrohmiete; pauschalierter Steuermaßstab.
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 05.2249
Er steht in einem sachlichen Bezug zu dem Aufwand des Steuerschuldners, der mit der Vorhaltung der Zweitwohnung für den persönlichen Bedarf getätigt wird, und vermag diesen realitätsnah abzubilden (…vgl. BVerfG, B.v. 15.12.1989, a.a.O. S. 356; BVerwG, B.v. 26.10.1989 - 8 B 36.89, NVwZ 1990, 568/569; U.v. 29.1.2003 - 9 C 3.02, NVwZ 2003, 753 f.).Der Senat verkennt nicht die der Staffelung immanenten Sprünge der Steuerbelastung, diese sind aber sachlich gerechtfertigt (vgl. BVerwG, U.v. 29.1.2003 - 9 C 3.02, NVwZ 2003, 753 f.).
- BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 49.95
Kommunalsteuern: Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer, Ausnahmen von …
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 05.2249
Da es sich bei der Steuererhebung um ein Massengeschäft handelt, sind typisierende und generalisierende Regelungen grundsätzlich zulässig, solange die mit der Abstraktion vom Einzelfall verbundenen Vorteile in einem angemessenen Verhältnis zu den mit der Typisierung notwendig einhergehenden Nachteilen stehen (…BVerfG, B.v. 6.12.1983, a.a.O. S. 354 f. m.w.N.; BVerwG, U.v. 6.12.1996 - 8 C 49.95, NVwZ 1998, 178/179).Der Charakter der Zweitwohnungssteuer als örtlicher Aufwandsteuer steht aus Gründen der Praktikabilität einer Steuererhebung auch für vorübergehend anders - d.h. nicht für die eigene Lebensführung - genutzte Zeiträume nicht entgegen; insoweit kann der Eigentümer die Steuerlast auf den Mieter abwälzen und vermag sich auf diese Weise einer unverhältnismäßigen Belastung zu entziehen (BVerwG, B.v. 20.2.1996 - 8 B 20.96, DVBl. 1996, 1049; U.v. 6.12.1996 - 8 C 49.95, NVwZ 1998, 178/179).
- BVerwG, 26.10.1989 - 8 B 36.89
Örtliche Aufwandssteuer - Steuer - Zweitwohnungssteuer
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 05.2249
2.2 Die Zweitwohnungsteuer ist auch keiner bundesrechtlich geregelten Steuer gleichartig (BVerwG, B.v. 26.10.1989 - 8 B 36.89, NVwZ 1990, 568 m.w.N.).Er steht in einem sachlichen Bezug zu dem Aufwand des Steuerschuldners, der mit der Vorhaltung der Zweitwohnung für den persönlichen Bedarf getätigt wird, und vermag diesen realitätsnah abzubilden (…vgl. BVerfG, B.v. 15.12.1989, a.a.O. S. 356; BVerwG, B.v. 26.10.1989 - 8 B 36.89, NVwZ 1990, 568/569; U.v. 29.1.2003 - 9 C 3.02, NVwZ 2003, 753 f.).
- BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93
Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der …
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 05.2249
Das Merkmal des Innehabens für den persönlichen Lebensbedarf schließt die Besteuerung von Wohnungen aus, die als reine Vermögensanlage zur Erzielung von Einkünften gem. § 21 EStG gehalten werden (BVerwG, U.v. 10.10.1995 - 8 C 40.93, BVerwGE 99, 303/305).Ob die Zweitwohnung für den persönlichen Lebensbedarf gehalten wird und damit der Steuertatbestand des § 2 ZwStS erfüllt ist, ist unter Würdigung aller objektiven Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. BVerwG, U.v. 10.10.1995 - 8 C 40.93, BVerwGE 99, 303/306 f. im Anschluss an BVerfG, B.v. 29.6.1995 - 1 BvR 1800/94 u.a., NVwZ 1996, 57 f.).
- VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 04.2798
Nach Miethöhe gestaffelte Zweitwohnungsteuer ist zulässig.
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 05.2249
Einer über Art. 3 Abs. 1 KAG hinausgehenden expliziten gesetzlichen Regelung zur Erhebung einer Zweitwohnungsteuer und inhaltlicher Vorgaben z.B. zum Steuersatz bedarf es mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ermächtigungsgrundlage nicht; das hat der Senat in der Parallelentscheidung vom heutigen Tag (Az. 4 N 04.2798) näher ausgeführt.Deshalb ist die satzungsrechtliche Regelung des Steuermaßstabs nicht zu beanstanden, wie der Senat heute in dem Parallelverfahren (Az. 4 N 04.2798) entschieden hat.
- BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00
Zweitwohnungsteuer II
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 05.2249
Das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der Hauptwohnung ist ein Zustand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und i.d.R. wirtschaftliche Potenz zum Ausdruck bringt (…BVerfG, B.v. 6.12.1983, a.a.O. S. 348; ebenso B.v. 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00 u.a., DVBl. 2005, 1576/1577).Zum anderen würde die Inbezugnahme auch des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 MeldeG bei der Auslegung des § 2 ZwStS jedenfalls mit Blick auf sog. "Erwerbszweitwohnungen" gegen Art. 6 Abs. 1 GG verstoßen (BVerfG, B.v. 11.10.2005, a.a.O. S. 1576).
- BVerwG, 27.10.2003 - 9 B 102.03
Entfallen des von Verfassungs wegen geforderten Örtlichkeitsbezugs der …
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 05.2249
Der Umstand, dass mittlerweile zahlreiche bayerische Gemeinden von diesem Instrument Gebrauch gemacht haben, nimmt der einzelnen Zweitwohnungsteuer nicht ihren normativen Ortsbezug (BVerwG, B.v. 27.10.2003 - 9 B 102.03 ).Mit der Zweitwohnungsteuer dürfen neben der Einnahmeerzielung auch Lenkungszwecke verfolgt werden (BVerwG, B.v. 27.10.2003, a.a.O.).
- BVerfG, 29.06.1995 - 1 BvR 1800/94
Verfassungswidrigkeit der Heranziehung zur Zahlung einer Zweitwohnungssteuer
- BVerwG, 30.06.1999 - 8 C 6.98
Zweitwohnungsteuer bei vertraglicher Befristung der Eigennutzung
- BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93
Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von …
- BVerwG, 20.02.1996 - 8 B 20.96
Kommunalabgaben: Zweitwohnungssteuer bei zeitweiliger Vermietung
- BVerwG, 15.05.2000 - 11 BN 3.99
- StGH Niedersachsen, 25.11.1997 - StGH 14/95
Verfassungswidrigkeit des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich vom …
- VerfGH Bayern, 15.12.1988 - 70-VI-86
Grenzen der Kommunalaufsicht im Bereich der Gemeindesteuern
- BVerwG, 17.08.2000 - 11 B 43.00
Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; …
- BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89
Bundesberggesetz
- BVerwG, 29.11.1991 - 8 C 107.89
Besteuerung der Inanspruchnahme von Wohnraum - Aufwandsteuer
- BVerwG, 27.09.2000 - 11 C 4.00
Zweitwohnungssteuer; Vermietung eines Ferienhauses an eine juristische Person; …
- BFH, 05.03.1997 - II R 28/95
Zweitwohnungsteuer Hamburg
- BVerwG, 26.07.2005 - 10 B 48.05
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Mischnutzung der Wohnung; Gewerbesteuer.
- VG München, 24.11.2022 - M 10 K 20.6523
Bemessungsgrundlagen für die Erhebung von Zweitwohnungsteuer
Nach ständiger Rechtsprechung (…vgl. nur: BVerfG, B.v. 6.12.1983 - 2 BvR 1275/79 - juris Rn. 82 ff.; BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - juris Rn. 59 und 4 N 05.2249 - juris Rn. 40) ist die Zweitwohnungsteuer der Einkommensteuer nicht gleichartig.(1) Der auf die Jahresnettokaltmiete abstellende Mietaufwand als Maßstab für die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in § 4 Abs. 1 ZwStS ist eine von der Rechtsprechung anerkannte Bemessungsgrundlage (vgl. hierzu: BVerwG, U.v. 29.1.2003 - 9 C 3/02 - NVwZ 2003, 753 (754);… vgl. auch: BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - juris Rn. 70; U.v. 4.4.2006 - 4 N 05.2249 - juris Rn. 48).
(2) Die Bemessung der Zweitwohnungsteuer bei selbstgenutzten Eigentumswohnungen anhand einer Schätzung der Jahresnettokaltmiete in ortsüblicher Höhe gemäß § 4 Abs. 3 ZwStS ist ebenso nach ständiger Rechtsprechung zulässig (…s. jüngst hierzu: BayVGH, B.v. 4.3.2021 - 4 ZB 20.246 - juris Rn. 13 ff.;… vgl. auch: BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - juris Rn. 71; U.v. 4.4.2006 - 4 N 05.2249 - juris Rn. 49; BVerwG, U.v. 14.12.2017 - 9 C 11/16 - juris).
(4) Die Regelung in § 4 Abs. 3 ZwStS ist auch hinreichend bestimmt (…BayVGH, B.v. 4.3.2021 - 4 ZB 20.246 - juris Rn. 15; BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 05.2249 - juris Rn. 49;… U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - juris Rn. 71).
Die Schätzungsbefugnis der Gemeinde bei § 4 Abs. 3 ZwStS rechtfertigt sich bereits aus der Erkenntnis, dass in den Fällen der Nutzung durch den Eigentümer mangels Mieteinnahmen ein konkreter Anhaltspunkt zur Bemessung nicht zur Verfügung steht (BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 05.2249 - juris Rn. 49).
Denn § 4 Abs. 3 ZwStS benennt durch die Bezugnahme auf "Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung" die Parameter der Schätzung (…BayVGH, B.v. 4.3.2021, a.a.O.; BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 05.2249 - juris Rn. 49).
Eine etwaige Ausweichreaktion hängt vielmehr maßgeblich vom Willen der Steuerpflichtigen ab (…BVerfG, B.v. 15.1.2014, a.a.O., Rn. 50, 85; vgl. zu diesem zulässigen Lenkungszweck auch: BVerwG, B.v. 27.10.2003 - 9 B 102/03 - BeckRS 2003, 25337;… BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - juris Rn. 58; U.v. 4.4.2006 - 4 N 05.2249 - juris Rn. 39).
- VG München, 24.11.2022 - M 10 K 20.6827
Beurtreilungsmaßstäbe bei der Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer bei …
(1) Der auf die Jahresnettokaltmiete abstellende Mietaufwand als Maßstab für die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in § 4 Abs. 1 ZwStS ist eine von der Rechtsprechung anerkannte Bemessungsgrundlage (vgl. hierzu: BVerwG, U.v. 29.1.2003 - 9 C 3/02 - NVwZ 2003, 753 (754);… vgl. auch: BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - juris Rn. 70; U.v. 4.4.2006 - 4 N 05.2249 - juris Rn. 48).(2) Die Bemessung der Zweitwohnungsteuer bei selbstgenutzten Eigentumswohnungen anhand einer Schätzung der Jahresnettokaltmiete in ortsüblicher Höhe gemäß § 4 Abs. 3 ZwStS ist ebenso nach ständiger Rechtsprechung zulässig (…s. jüngst hierzu: BayVGH, B.v. 4.3.2021 - 4 ZB 20.246 - juris Rn. 13 ff.;… vgl. auch: BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - juris Rn. 71; U.v. 4.4.2006 - 4 N 05.2249 - juris Rn. 49; BVerwG, U.v. 14.12.2017 - 9 C 11/16 - juris).
(3) Die Regelung in § 4 Abs. 3 ZwStS ist auch hinreichend bestimmt (…BayVGH, B.v. 4.3.2021 - 4 ZB 20.246 - juris Rn. 15; BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 05.2249 - juris Rn. 49;… U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - juris Rn. 71).
Die Schätzungsbefugnis der Gemeinde bei § 4 Abs. 3 ZwStS rechtfertigt sich bereits aus der Erkenntnis, dass in den Fällen der Nutzung durch den Eigentümer mangels Mieteinnahmen ein konkreter Anhaltspunkt zur Bemessung nicht zur Verfügung steht (BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 05.2249 - juris Rn. 49).
Denn § 4 Abs. 3 ZwStS benennt durch die Bezugnahme auf "Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung" die Parameter der Schätzung (…BayVGH, B.v. 4.3.2021, a.a.O.; BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 05.2249 - juris Rn. 49).
Eine etwaige Ausweichreaktion hängt vielmehr maßgeblich vom Willen der Steuerpflichtigen ab (…BVerfG, B.v. 15.1.2014, a.a.O., Rn. 50, 85; vgl. zu diesem zulässigen Lenkungszweck auch: BVerwG, B.v. 27.10.2003 - 9 B 102/03 - BeckRS 2003, 25337;… BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - juris Rn. 58; U.v. 4.4.2006 - 4 N 05.2249 - juris Rn. 39).
- VGH Bayern, 14.02.2007 - 4 N 06.367
Zweitwohnungsteuerpflicht auch für Studenten
Das hat der Senat im Anschluss an die höchstrichterliche Rechtsprechung bereits entschieden (Urteile vom 4.4.2006 - 4 N 04.2798, BayVBl 2006, 500 ff., und 4 N 05.2249, BayVBl 2006, 504 ff.; jeweils mit weiteren Nachweisen); an dieser Auffassung hält er auch mit Blick auf die Einwände der Antragstellerin fest.
- VGH Bayern, 22.06.2007 - 4 BV 06.2954
Kommunalabgabenrecht: Zweitwohnungssteuer - Zweckbestimmung der Zweitwohnung // …
Das hat der Senat in den Urteilen vom 4. April 2006 (4 N 04.2798, BayVBl 2006, 500 ff. und 4 N 05.2249, BayVBl 2006, 504 f.) zu im Wesentlichen wortgleichen Zweitwohnungsteuersatzungen anderer Gemeinden entschieden. - VG München, 03.07.2008 - M 10 K 06.4647
Zweitwohnungsteuer; Schätzung der ortsüblichen Miete bei geringerem tatsächlichem …
Das von der Beklagten gewählte Stufenmodell sei im Übrigen vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Verfahren Az. 4 N 05.2249, mit Urteil vom 4. April 2006 als rechtmäßig erachtet worden.Sie war Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München (BayVGH v. 4.4.2006, Az. 4 N 05.2249).
Ausdrücklich hat der BayVGH zu der streitgegenständlichen Satzung ausgeführt, dass insbesondere Art. 3 Abs. 1 GG nicht zur Normierung eines linearen Steuertarifs zwinge (vgl. BayVGH, Urt. v. 4.4.2006, Az. 4 N 05.2249).
- VG München, 27.07.2023 - M 10 K 21.5510
Rechtmäßige Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer
Der auf die Jahresnettokaltmiete abstellende Mietaufwand als Maßstab für die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in § 4 Abs. 1 ZwStS ist eine von der Rechtsprechung anerkannte Bemessungsgrundlage (vgl. hierzu: BVerwG, U.v. 29.1.2003 - 9 C 3/02 - NVwZ 2003, 753 (754);… vgl. auch: BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - juris Rn. 70; U.v. 4.4.2006 - 4 N 05.2249 - juris Rn. 48).Die Bemessung der Zweitwohnungsteuer bei selbstgenutzten Eigentumswohnungen anhand einer Schätzung der Jahresnettokaltmiete in ortsüblicher Höhe gemäß § 4 Abs. 3 ZwStS ist ebenso nach ständiger Rechtsprechung zulässig (…s. jüngst hierzu: BayVGH, B.v. 4.3.2021 - 4 ZB 20.246 - juris Rn. 13 ff.;… vgl. auch: BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - juris Rn. 71; U.v. 4.4.2006 - 4 N 05.2249 - juris Rn. 49; BVerwG, U.v. 14.12.2017 - 9 C 11/16 - juris).
Eine etwaige Ausweichreaktion hängt vielmehr maßgeblich vom Willen der Steuerpflichtigen ab (…BVerfG, B.v. 15.1.2014, a.a.O., Rn. 50, 85; vgl. zu diesem zulässigen Lenkungszweck auch: BVerwG, B.v. 27.10.2003 - 9 B 102/03 - BeckRS 2003, 25337;… BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - juris Rn. 58; U.v. 4.4.2006 - 4 N 05.2249 - juris Rn. 39).
- VGH Bayern, 01.03.2012 - 4 ZB 11.2415
Erhebung der Zweitwohnungsteuer; gesetzlicher Befreiungstatbestand für …
Im vorliegenden Fall liegt es mit Blick auf den in § 2 Satz 1 ZwStS verwendeten spezifisch melderechtlichen Begriff der "Hauptwohnung" nahe, bei der Auslegung des Wohnungsbegriffs auf das Melderecht zurückzugreifen (vgl. bereits BayVGH vom 4.4.2006 BayVBl 2006, 504/505). - VGH Bayern, 17.03.2009 - 4 CS 09.25
Zweitwohnungsteuer; Erwerbszweitwohnung; keine überwiegende Nutzung der …
Stellt man nicht nur auf den Wortlaut der Bestimmung, sondern auch auf deren Sinn und Zweck ab, lässt sich die Vorschrift normerhaltend verfassungskonform auslegen (s. dazu Senatsurteil vom 4.4.2006 BayVBl 2006, 504/505; OVG SH vom 21.5.2008 - 2 LB1/08 - ).Lässt - wie es vorliegend der Fall ist - die Auslegung einer Satzungsbestimmung unterschiedliche Deutungen zu, hat das Gericht die Auslegung zu wählen, die bei verfassungskonformer Auslegung Bestand hat (Senatsurteil vom 4.4.2006, a.a.O., S. 505;… OVG SH vom 21.5.2008, a.a.O. Rz. 34).
- VG München, 19.02.2009 - M 10 K 08.4425
Nutzung einer Zweitwohnung durch Angehörige; Gesamtschuldnerauswahl; …
Durch die Staffelung werden nicht nur "Unschärfen bei der exakten Quantifizierung der Jahresnettokaltmiete im jeweiligen Einzelfall" abgemildert, sondern es wird auch der Vollzug der Satzung erleichtert (…BayVGH, Urteil v. 4. April 2006, Az.: 4 N 04.2798, juris-Dok. Rn. 73 ff.; Urteil v. 4. April 2006, Az.: 4 N 05.2249, juris-Dok. Rn. 51 ff.).Der jährliche Mietaufwand für eine Zweitwohnung ist Ausdruck eines besonders hohen Konsums und zugleich besonderer finanzieller Leistungsfähigkeit (…BayVGH, Urteil v. 4. April 2006, Az.: 4 N 04.2798, juris-Dok. Rn. 78; Urteil v. 4. April 2006, Az.: 4 N 05.2249, juris-Dok. Rn. 54).
Sie ist aus Praktikabilitätsgründen im Hinblick darauf gerechtfertigt, dass bei der Nutzung der Zweitwohnung durch den Eigentümer keine konkrete Miethöhe zur Bemessung herangezogen werden kann (BayVGH, Urteil v. 4. April 2006, Az.: 4 N 05.2249, juris-Dok. Rn. 49).
- VG München, 16.01.2014 - M 10 K 13.3189
Innehaben einer Zweitwohnung
Im vorliegenden Fall liegt es mit Blick auf den in § 2 Satz 1 ZwStS verwendeten spezifisch melderechtlichen Begriff der "Hauptwohnung" nahe, bei der Auslegung des Begriffs auf das Melderecht zurückzugreifen (vgl. bereits BayVGH, U. v. 4.4.2006 - 4 N 05.2249 - BayVBl 2006, 505; B. v. 1.3.2012 - 4 ZB 11.2415 - juris).Bei der Norminterpretation sind auch solche partiellen Anleihen an Begriffsbestimmungen in anderen Rechtsbereichen - hier des Melderechts - zulässig; wegen möglicherweise im Detail voneinander abweichender Normzwecke gibt es kein "Alles-oder-Nichts-Prinzip" (BayVGH, U. v. 4.4.2006 - 4 N 05.2249 - juris Rn. 44).
Im Sinne geltungserhaltender Reduktion einer Norm kann ein Verfassungsverstoß nur festgestellt werden, wenn keine nach anerkannten Auslegungsgrundsätzen zulässige und mit der Verfassung zu vereinbarende Auslegung möglich ist (vgl. BVerfG, B. v. 9.1.1991 - 1 BvR 929/89 - BVerfGE 83, 201/214 f.; BayVGH, U. v. 4.4.2006 a. a. O.).
- OVG Schleswig-Holstein, 21.05.2008 - 2 LB 1/08
Zweitwohnungssteuer für Erwerbszweitwohnungen
- VG München, 08.10.2015 - M 10 K 15.1135
Steuersatz bei Nacherhebung einer Zweitwohnungssteuer
- VGH Bayern, 18.03.2024 - 4 ZB 23.1493
Zweitwohnungssteuer, Begriff der Zweitwohnung, kostenfreie Nutzung der …
- VG München, 26.01.2017 - M 10 K 16.1328
Ausgestaltung der Zweitwohnungssteuer
- VG München, 29.10.2015 - M 10 K 14.5589
Zweitwohnungsteuersatzungen mehrerer Gemeinden nichtig
- VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 04.2798
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2011 - 1 L 205/08
Pauschalierter Maßstab und Entstehungszeitpunkt der Zweitwohnungsteuer
- VG München, 29.10.2015 - M 10 K 15.51
Zweitwohnungsteuersatzungen mehrerer Gemeinden nichtig
- VG München, 30.06.2011 - M 10 K 10.5725
Übernachtungsteuer; Genehmigung der Satzung; örtliche Aufwandsteuer; berufliche …
- VG Augsburg, 09.05.2006 - Au 6 S 06.391
- VG München, 17.07.2008 - M 10 K 07.2307
Schätzung der Jahresnettokaltmiete
- VG München, 08.05.2008 - M 10 K 07.3983
- VGH Bayern, 04.05.2006 - 4 BV 06.341
Pauschalierter Kurbeitrag neben Zweitwohnungssteuer
- VGH Bayern, 16.09.2013 - 4 ZB 13.908
Erhebung der Zweitwohnungsteuer; indexierte Jahresrohmiete als Steuermaßstab; …
- VG Augsburg, 22.09.2009 - Au 6 S 09.885
Zweitwohnungssteuersatzung; keine Befreiung für Zeitarbeitnehmer; Haftzeit bei …
- VGH Bayern, 27.06.2013 - 4 B 12.2270
Wird der mehrjährige Leerstand einer Zweitwohnung durch entsprechende …
- VG München, 05.06.2008 - M 10 K 07.568
Schätzung der ortsüblichen Miete; generalisiertes Mietgutachten; Abschlag für …
- VG München, 18.10.2012 - M 10 K 11.3852
Zweitwohnung; Ehegattenprivileg; keine zeitlich überwiegende berufliche Nutzung
- VGH Bayern, 22.04.2010 - 4 BV 09.3013
Wohnung i.S.d. Zweitwohnungsteuerrechts; fehlende Kochmöglichkeit; …
- VGH Bayern, 14.04.2010 - 4 B 08.3313
Bestimmung der Höhe der Zweitwohnungsteuer nach Mietaufwand verbietet Schätzung …
- VGH Bayern, 28.10.2009 - 4 ZB 08.1893
Zweitwohnungsteuer; Rückwirkung; Gleichbehandlungsgrundsatz; Nettokaltmiete; …
- VGH Bayern, 18.07.2008 - 4 BV 07.844
Zweitwohnungsteuer; Dauercamping; Wohnwagen, Wohnmobil
- OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2007 - 4 L 493/03
Zweitwohnungssteuer
- VG München, 06.10.2016 - M 10 K 16.264
Keine Zweitwohnungssteuer bei Dauervermietung einer Ferienwohnung
- VG München, 19.04.2012 - M 10 K 11.3311
Zweitwohnung; Steuer; Kapitalanlage; Leerstand
- VG Schwerin, 30.10.2007 - 3 A 2408/04
Zweitwohnungssteuer; Befreiung; berufliche Nutzung der Zweitwohnung
- VG München, 24.08.2016 - M 10 K 15.1176
Zweitwohnungsteuer
- VG Regensburg, 28.11.2016 - RN 12 K 16.744
Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer
- VG Ansbach, 02.04.2009 - AN 11 K 09.00312
Anfechtungsklage gegen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in ... im Einzelfall …
- VGH Bayern, 16.08.2023 - 4 ZB 23.130
Berechnung der Zweitwohnungssteuer bei Eigennutzung durch Wohnungseigentümer
- VG Regensburg, 28.11.2016 - RN 12 K 16.739
Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer
- VG München, 26.07.2012 - M 10 K 11.5081
Zweitwohnung; Steuer; Bewohnbarkeit; berufliche Nutzung
- VGH Bayern, 15.12.2010 - 4 ZB 10.1998
Zweitwohnungsteuer; Alleinerziehende; keine überwiegende Nutzung der aus …
- VG Ansbach, 08.12.2008 - AN 11 K 08.00573
Anknüpfung an die melderechtliche Situation zur Bestimmung der …
- VGH Bayern, 24.11.2022 - 4 N 20.2783
Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Sonthofen verstößt nicht gegen höherrangiges …
- VG Ansbach, 13.12.2011 - AN 11 K 11.00887
Anfechtungsklage gegen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in ... im Einzelfall …
- VGH Bayern, 11.03.2009 - 4 ZB 08.2840
Zweitwohnungssteuer; Nettokaltmiete; teilweise Unentgeltlichkeit der …
- VG München, 19.04.2012 - M 10 K 11.743
Jährlicher Mietaufwand; Nettokaltmiete in ortsüblicher Höhe; generalisiertes …
- VG München, 15.09.2011 - M 10 K 10.6069
Zweitwohnungsteuer; Leerstand; Steuermaßstab: Jahresrohmiete
- VG München, 14.08.2008 - M 10 K 07.3982
Zweitwohnungssteuer
- VG München, 25.01.2007 - M 10 K 06.2867
Vorliegen einer zweitwohnungssteuerfreien reinen Kapitalanlage bei der bloßen …
- VG München, 16.01.2014 - M 10 K 13.3190
Innehaben einer Zweitwohnung
- VG München, 02.05.2011 - M 10 S 11.1033
Wohnung; Nutzungseinschränkung; Schätzung der ortsüblichen Nettokaltmiete; …
- VG Ansbach, 20.10.2010 - AN 11 K 10.01127
Anfechtungsklage gegen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in Nürnberg im …
- VG Ansbach, 20.10.2010 - AN 11 K 10.00658
Anfechtungsklage gegen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in ... im Einzelfall …
- VG Ansbach, 28.07.2010 - AN 11 K 10.01023
Anfechtungsklage gegen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in ... im Einzelfall …
- VG München, 30.07.2009 - M 10 K 08.1153
Zweitwohnungssteuer
- VG München, 17.04.2008 - M 10 K 07.4746
Vereinbarkeit der Zweitwohnungssteuersatzung mit dem Bestimmtheitsgebot, Art. 3 …
- VG Augsburg, 16.01.2008 - Au 6 K 07.1057
Zweitwohnungssteuer; Bewertungszeitpunkt; Staffeltarif
- VG München, 17.09.2010 - M 10 K 10.735
Zweitwohnungsteuerpflicht von Studierenden
- VG München, 11.12.2008 - M 10 K 08.517
Zweitwohnungssteuerpflicht bei Zweitwohnung zu beruflichen Zwecken; …
- VG München, 18.09.2008 - M 10 K 07.554
Zweitwohnungssteuer
- VG München, 08.05.2008 - M 10 K 07.6056
Campingwagen als Wohnung; Inhaltliche Bestimmtheit; Rückwirkung
- VG München, 17.01.2008 - M 10 K 06.4676
Schätzung der ortsüblichen Miete; generalisiertes Mietgutachten eines …