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   VGH Bayern, 22.01.2009 - 4 N 08.708   

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VGH Bayern, 22.01.2009 - 4 N 08.708 (https://dejure.org/2009,20269)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.01.2009 - 4 N 08.708 (https://dejure.org/2009,20269)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Januar 2009 - 4 N 08.708 (https://dejure.org/2009,20269)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Antragsbefugnis; Regionalplan; Öffentlichkeitsbeteiligung; Vorbehaltsgebiet für die öffentliche Wasserversorgung; Abwägung; Konkurrierende Nutzungen (Kiesabbau)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussichten eines Normenkontrollantrags gegen die Fortschreibung eines Regionalplans; Festlegung eines Vorbehaltsgebiets für die öffentliche Wasserversorgung als zu den normativen Vorgaben des Regionalplans gehörend; Unterlassene Beteiligung der Öffentlichkeit im ...

  • Judicialis

    VwGO § 47 Abs. 2; ; ROG § 23 Abs. 3; ; BayLplG Art. 34 Abs. 2; ; ROG § 7 Abs. 2 Nr. 1 a; ; ROG § 7 Abs. 4 Nr. 2; ; BayLplG Art. 11 Abs. 2 Nr. 2; ; BayLplG Art. 14 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Raumordnung, Landesplanung; Maßnahmen, die auf bestimmte fachliche Vorhaben abzielen, folgen jedoch der Zuständigkeit für das Rechtsgebiet des Vorhabens: Antragsbefugnis; Regionalplan; Öffentlichkeitsbeteiligung; Vorbehaltsgebiet für die öffentliche Wasserversorgung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 07.02.2005 - 4 BN 1.05

    Ziele der Raumordnung; Anpassungspflicht; Bebauungsplan,

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2009 - 4 N 08.708
    Erforderlich ist die im Regionalplan getroffene Gebietsausweisung nur dann, soweit hierfür mit Blick auf die Ordnung und Entwicklung des größeren Raumes (hier: Region) sachliche Gründe sprechen (BVerwG vom 7.2.2005 NVwZ 2005, 584/586; Gaentzsch in Berliner Kommmentar zum BauGB, RdNr. 32 zu § 1; Gierke in Brügelmann, BauGB, RdNr. 381 zu § 1).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 BN 38.05

    Standorte für Windkraftanlagen im Regionalplan zulässig?

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2009 - 4 N 08.708
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine überörtliche Planung nicht erforderlich, wenn ihr auf unabsehbare Zeit nicht überwindbare öffentliche oder tatsächliche Hindernisse entgegenstehen (BVerwG vom 16.3.2006 4 BN 38/05 ).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2009 - 4 N 08.708
    Nach inzwischen wohl herrschender Meinung handelt es sich bei der Festlegung dieser Gebietskategorie um einen Grundsatz der Raumordnung i.S. von § 3 Nr. 3 ROG und nicht um ein Ziel der Raumordnung und Landesplanung (BVerwG vom 13.3.2003 BVerwG 118, 33/48; BayVGH vom 4.4.1994 VGH n.F. 48, 100/103; Wolff, BayVBl 2001, 737/740 f; Runkel in Bielenberg/Runkel/Spannowsky, Raumordnungs- und Landesplanungsrecht des Bundes und der Länder, RdNr. 104 zu § 7; Schink in Jarass , Raumordnungsgebiete (Vorbehalts-, Vorrang- und Eignungsgebiete) nach dem neuen Raumordnungsgesetz, 1998, S. 58; Lehners, Raumordnungsgebiete nach dem Raumordnungsgesetz 1998, S. 52; a.A. Goppel, BayVBl 1998, 289/291; ders. in Jarass, S. 27 ff.; Hendler in Jarass, S. 109).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2009 - 4 N 08.708
    Die Fortschreibung des Regionalplans wäre hiernach fehlerhaft, wenn der Regionale Planungsverband überhaupt keine Abwägung vorgenommen hätte, in die Abwägung nicht die Belange eingestellt hätte, die nach den genannten Vorgaben hätten eingestellt werden müssen oder wenn der Ausgleich zwischen den verschiedenen Belangen in einer Weise vorgenommen worden wäre, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnisse steht (BVerwG vom 12.12.1969 BVerwGE 34, 301/309; vom 14.2.1975 BVerwGE 48, 56/63).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2014 - 10 A 8.10

    Brandenburger Verordnung über den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg

    Da auch die Grundsätze der Raumordnung als Teil des LEB B-B förmlich als Rechtsverordnung erlassen und dabei unabhängig von ihrem materiellen Gehalt durch Rechtsverordnung für verbindlich erklärt worden sind, handelt es sich um der Normenkontrolle unterliegende Rechtsvorschriften (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. November 2003, a.a.O., juris Rn. 25; Beschluss vom 15. Juni 2009, a.a.O., juris Rn. 8; BayVGH, Urteil vom 22. Januar 2009 - 4 N 08.708 -, juris Rn. 20).
  • VG Augsburg, 17.02.2011 - Au 5 K 09.351

    Genehmigung für Flächennutzungsplan; Planunschärfe eines Regionalplans; Abwägung

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 22. Januar 2009 (Az: 4 N 08.708) einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit der 5. Änderung des Regionalplans der Region ... abgelehnt.

    Mit Urteil vom 22. Januar 2009 (Az: 4 N 08.708) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Rechtmäßigkeit des Regionalplans im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens bestätigt.

    Eine Vorrangfläche entspricht einem Ziel der Raumordnung, wohingegen ein Vorbehaltsgebiet einen Grundsatz der Raumordnung darstellt (vgl. BayVGH vom 22.1.2009 Az: 4 N 08.708 Rn. 21; vom 14.8.2008 Az: 2 BV 07.2226 Rn. 14).

    Dies wurde vom BayVGH im Normenkontrollverfahren zum vorliegenden Regionalplan entschieden (BayVGH vom 22.1.2009, a.a.O.) Schließlich gibt es in dem bestätigten Regionalplan auch Gebiete, die gleichzeitig ein Vorbehaltsgebiet für Wasser als auch für den Kies- und Sandabbau darstellen.

  • BVerwG, 15.06.2009 - 4 BN 10.09

    Rechtsvorschrift; Vorbehaltsgebiet; Ziele der Raumordnung; Grundsätze der

    Grundsätze der Raumordnung, die nicht förmlich als Rechtsverordnung oder Satzung beschlossen oder für verbindlich erklärt worden sind (vgl. zu einem solchen Fall VGH München, Urteil vom 22. Januar 2009 - 4 N 08.708 - [...]), sind dagegen keine Rechtsvorschriften i.S.d. § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO.
  • VGH Bayern, 01.02.2013 - 15 ZB 11.970

    Genehmigung eines Flächennutzungsplans unter Maßgaben

    Dies habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens mit Urteil vom 22. Januar 2009 (Az. 4 N 08.708 - juris) bestätigt.

    Das Verwaltungsgericht hat sich mit den Unstimmigkeiten zwischen der Klägerin und dem Regionalen Planungsverband befasst, was sich schon daraus ergibt, dass es auf die Normenkontrollentscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Januar 2009 (a.a.O.) über die Festlegung des Vorbehaltsgebiets für die öffentliche Wasserversorgung "T 204" Bezug nimmt.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 K 36/12

    Normenkontrolle gegen Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt

    Danach kann der LEP 2010 schon deshalb Gegenstand eines Normenkontrollantrages sein, weil er auf der Grundlage des § 5 Abs. 3 Satz 1 des Landesplanungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 28.04.1998 (GVBl. S. 255), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2007 (GVBl. S. 466), - LPlG LSA - als Rechtsverordnung erlassen wurde (vgl. auch OVG MV, Urt. v. 28.02.2013 - 4 K 17/11 -, NVwZ-RR 2013, 712 [713], RdNr. 42 in juris; BayVGH, Urt. v. 22.01.2009 - 4 N 08.708 - juris, RdNr. 20).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 K 54/12

    Normenkontrolle gegen Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt

    Danach kann der LEP 2010 schon deshalb Gegenstand eines Normenkontrollantrages sein, weil er auf der Grundlage des § 5 Abs. 3 Satz 1 des Landesplanungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 28.04.1998 (GVBl. S. 255), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2007 (GVBl. S. 466), - LPlG LSA - als Rechtsverordnung erlassen wurde (vgl. auch OVG MV, Urt. v. 28.02.2013 - 4 K 17/11 -, NVwZ-RR 2013, 712 [713], RdNr. 42 in juris; BayVGH, Urt. v. 22.01.2009 - 4 N 08.708 - juris, RdNr. 20).
  • VGH Bayern, 09.11.2011 - 4 N 10.1322

    Herausnahme eines Vorbehaltsgebietes für Windkraftanlagen aus dem Regionalplan

    Eine Änderung eines Regionalplanes ist hiernach fehlerhaft, wenn der regionale Planungsverband überhaupt keine Abwägung vornimmt, in die Abwägung nicht die Belange einstellt, die nach den genannten Vorgaben hätten eingestellt werden müssen, oder wenn der Ausgleich zwischen den verschiedenen Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. BayVGH vom 22.1.2009 Az. 4 N 08.708 RdNr. 38 mit Hinweis auf BVerwG vom 12.12.1969 BVerwGE 34, 301/309 und vom 14.2.1975 BVerwGE 48, 56/63).
  • VG Augsburg, 30.05.2011 - Au 5 K 09.351

    Tatbestandsberichtigung (abgelehnt)

    Darin hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof explizit darauf hingewiesen, dass die genaue Grenzziehung der streitgegenständlichen Gebiete im Regionalplan dadurch möglich sei, dass genau bekannt sei, auf welchen Grundstücken auf Grund vertraglicher Absicherungen ein Kiesabbau noch möglich ist (BayVGH vom 22.1.2009 Az: 4 N 08.708, Rn. 44).
  • VGH Bayern, 02.12.2011 - 15 ZB 09.2595

    Abgrabungsgenehmigung; Kiesabbau; Vorbehaltsfläche

    dem Regelfall und der Intention der Regionalplanung, keine parzellenscharfen Festlegungen zu treffen, um dem örtlichen Planungsträger Spielraum für eigene Festlegungen zu lassen (vgl. BVerwG 15.5.2003 BVerwGE 118, 181 zum Ausnahmefall einer gebietsscharfen Standortzuweisung im Regionalplan; BayVGH vom 22.1.2009 Az. 4 N 08.708).
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