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   OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2007 - 4 N 100.05   

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https://dejure.org/2007,26380
OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2007 - 4 N 100.05 (https://dejure.org/2007,26380)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.06.2007 - 4 N 100.05 (https://dejure.org/2007,26380)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. Juni 2007 - 4 N 100.05 (https://dejure.org/2007,26380)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umwandlung des vorübergehenden Einbehalts von Dienstbezügen durch Zurruhesetzung in einem endgültigen Einbehalt; Möglichkeit des Einbehalts von Dienstbezügen erst mit Zugang des Zurruhesetzungsbescheides; Anwendbarkeit der Neuregelung des § 79 Abs. 2 Landesbeamtengesetz ...

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § ... 124 Abs. 2 Nr. 3; ; LBG § 79 a.F.; ; LBG § 79 Abs. 2 n.F.; ; LBG § 79 Abs. 3; ; LBG § 79 Abs. 4 a.F.; ; LBG § 79 Abs. 4 Satz 1 a.F.; ; LBG § 79 Abs. 5 a.F.; ; LBG § 79 Abs. 5 Satz 1 a.F.; ; LBG § 79 Abs. 5 Satz 2 a.F.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 3.97

    Erledigung des Zurruhesetzungsverfahrens und Einbehaltung von Dienstbezügen.

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2007 - 4 N 100.05
    Ein Beamter, dessen Einwendungen sich im Ergebnis wegen bestehender Dienstunfähigkeit als unberechtigt erwiesen haben, sollte über einen längeren Zeitraum finanziell nicht besser gestellt werden als ein Beamter, der bei ebenfalls bestehender Dienstunfähigkeit keine Einwendungen erhoben hat und deshalb frühzeitiger in den Ruhestand versetzt werden konnte (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1997 - 2 C 3.97 - Juris Rn. 20 zur sachgleichen Regelung in § 44 Abs. 4 BBG a.F.).
  • BVerwG, 02.02.1988 - 2 CB 53.87

    Schwerbehinderter Beamter - Zurruhesetzung - Vertrauensmann der Schwerbehinderten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2007 - 4 N 100.05
    Der Anhörungspflicht des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten und der Hauptfürsorgestelle kann der Dienstherr im Übrigen bis zum Ausspruch der Zurruhesetzung selbst genügen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Februar 1988 - 2 CB 53.87 - Juris Rn. 1).
  • BVerwG, 27.06.1991 - 2 C 26.89

    Versetzung in den Ruhestand - Dienstunfähigkei - Einbehaltung der Dienstbezüge -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2007 - 4 N 100.05
    Die von § 79 Abs. 4 Satz 1 LBG a.F. vorgesehene vorläufige Rechtsfolge hängt nicht von der formellen oder materiellen Richtigkeit der Entscheidung über die Fortführung ab, sondern tritt unmittelbar kraft Gesetzes ein (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1991 - 2 C 26.89 - BVerwGE 88, 332, 336).
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