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   VGH Hessen, 25.02.1992 - 4 N 1280/85   

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VGH Hessen, 25.02.1992 - 4 N 1280/85 (https://dejure.org/1992,6128)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.02.1992 - 4 N 1280/85 (https://dejure.org/1992,6128)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. Februar 1992 - 4 N 1280/85 (https://dejure.org/1992,6128)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 47 VwGO, § 173 Abs 2 BBauG, § 1 Abs 6 BBauG, § 1 Abs 7 BBauG, § 6 Abs 3 S 2 BBauG
    (Nachteil iSd VwGO § 47 Abs 2 S 1 bei Beeinträchtigung des Wohnwertes durch Verkehr; Aufstellung eines Flächennutzungsplans unter Geltung des Hessischen Aufbaugesetzes)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 42, 316 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Hessen, 02.11.1984 - IV OE 31/82
    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.1992 - 4 N 1280/85
    Die Überleitung kommt nur für bestehende, d. h., gültige Flächennutzungspläne in Betracht, nicht jedoch für - wie hier - einen nach § 8 Abs. 4 Satz 2 HAG beanstandeten Flächennutzungsplan (vgl. Hess. VGH, Urteil v. 02.11.1984 - IV OE 31/82 -, HessVGRspr. 1985, 50; ebenso für die entsprechende Vorschrift des § 173 Abs. 3 BBauG 1960 ("bestehende baurechtliche Vorschriften und festgestellte städtebauliche Pläne") BVerwG, Urteil v. 07.05.1982 - 4 C 65.78 -, BRS 39 Nr. 2 m.w.N.).

    Der Senat (Urteil v. 02.11.1984, a.a.O.; Beschluß v. 20.12.1979 - IV N 10/77 -) hat bisher im Hinblick auf die inhaltsgleichen §§ 183f Abs. 2, 115b Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 BBauG 1979 offengelassen, ob § 183 f Abs. 2 BBauG 1979 so zu verstehen ist, daß der dem Bebauungsplan zugrundeliegende Flächennutzungsplan auch ein Plan sein kann, der zunächst rückwirkend geheilt und dann als Flächennutzungsplan gemäß § 173 Abs. 2 BBauG 1960 bei Inkrafttreten dieses Gesetzes hätte übergeleitet werden können.

    Für die grundsätzliche Anwendbarkeit von §§ 244 Abs. 1, 214 Abs. 2 Nr. 3 BauGB auf unter dem Hessischen Aufbaugesetz aufgestellte Flächennutzungspläne spricht, daß der Gesetzgeber mit den §§ 155a und b BBauG 1979 das weitreichende Ziel verfolgte und mit den §§ 214 und 215 BauGB verfolgt, der großen Fehleranfälligkeit der Bauleitplanung und der daraus folgenden Rechts- und Investitionsunsicherheit durch eine Beschränkung der gerichtlichen Kontrollkompetenz bei Verfahrensfehlern, aber auch bei materiellen Fehlern - nach § 183f Abs. 2 BBauG 1979 auch rückwirkend - entgegenzuwirken (vgl. Battis/Krautzberger/Löhr, a.a.O., Vorb. §§ 155a - c Rdnr. 1; ebenso Hess. VGH, Urteil v. 02.11.1984, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 22.07.1977 - IV OE 57/75
    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.1992 - 4 N 1280/85
    Es war nicht Aufgabe der Genehmigungsbehörde, in eigener Entscheidung anstelle des Trägers der örtlichen Planungshoheit - nach § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 HAG ist dies die Antragsgegnerin - einen Teil aus dem Flächennutzungsplan herauszunehmen und dem Gesetz zuwider, das von dem örtlichen Planungsträger im Bedarfsfalle einen umfassenden vorbereiteten Flächennutzungsplan verlangte, durch Herausnahme von Teilflächen einen beschlossenen vollständigen Flächennutzungsplan zu einem genehmigten Teilflächennutzungsplan zu machen (Hess. VGH, Beschluß v. 02.07.1979 - IV N 11/77 -, HSGZ 1981, 139; vgl. auch zu §§ 5, 6 BBauG a.F. Urteil v. 22.07.1977 - IV OE 57/75 -, BRS 32 Nr. 15 = BauR 1978, 41).

    Schon vor der Aufstellung des angegriffenen Bebauungsplanes in den Jahren 1982 und 1983 lag außer dem nur auszugsweise veröffentlichten Beschluß des Senats vom 02.07.1979 - IV N 11/77 - (a.a.O.) zu § 8 Abs. 4 HAG das veröffentlichte Urteil des Senats vom 22.07.1977 - IV OE 57/75 - (a.a.O.) vor, das sich mit einer ähnlichen Problematik, der Teilbarkeit der Genehmigung für einen Flächennutzungsplan unter der Geltung der §§ 5, 6 BBauG 1960, befaßte und zu dem Ergebnis kam, daß ein Flächennutzungsplan, von dessen Genehmigung die Genehmigungsbehörde einen Teil ohne gesetzliche Grundlage ausgenommen hatte, nicht wirksam werden konnte.

  • BVerwG, 18.08.1982 - 4 N 1.81

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit "rückwirkender" Heilung von gegen § 8 Abs.

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.1992 - 4 N 1280/85
    Das Bundesverwaltungsgericht (Beschluß v. 18.08.1982 - 4 N 1.82 -, BVerwGE 66, 116 = NVwZ 1983, 30 = DÖV 1983, 636) hat insoweit die §§ 183f Abs. 2, 155b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BBauG 1979 auch auf ältere Bebauungspläne angewandt hat, obwohl in § 155b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BBauG 1979 nur § 8 Abs. 4 BBauG 1979 und nicht die Vorläufervorschrift § 8 Abs. 2 Satz 3 BBauG 1960 aufgeführt ist; zur Begründung hat es ausgeführt: "Daß § 155b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BBauG 1979 von den "Anforderungen... an die in § 8 Abs. 4 bezeichneten dringenden Gründe für die Aufstellung eines vorzeitigen Bebauungsplanes" spricht und daß § 183f Abs. 2 BBauG 1979 nicht insoweit die Vorläuferregelung des § 8 Abs. 2 Satz 3 BBauG 1960/1976 erwähnt und auch nicht die "entsprechende" oder "sinngemäße" Anwendung des § 155b auf die früheren Vorschriften anordnet, rechtfertigt nicht die Folgerung, das Gesetz wolle - entgegen seiner generellen Absicht - alte Pläne wegen des inhaltlichen Unterschieds zwischen § 8 Abs. 4 BBauG 1979 und § 8 Abs. 2 Satz 3 BBauG 1960/1876 nicht an der Heilungsmöglichkeit teilnehmen lassen.
  • BVerwG, 13.04.1983 - 4 N 1.82

    "Rückwirkender Heilung" von Mängeln im sogenannten Parallelverfahren bei

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.1992 - 4 N 1280/85
    Das Bundesverwaltungsgericht (Beschluß v. 18.08.1982 - 4 N 1.82 -, BVerwGE 66, 116 = NVwZ 1983, 30 = DÖV 1983, 636) hat insoweit die §§ 183f Abs. 2, 155b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BBauG 1979 auch auf ältere Bebauungspläne angewandt hat, obwohl in § 155b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BBauG 1979 nur § 8 Abs. 4 BBauG 1979 und nicht die Vorläufervorschrift § 8 Abs. 2 Satz 3 BBauG 1960 aufgeführt ist; zur Begründung hat es ausgeführt: "Daß § 155b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BBauG 1979 von den "Anforderungen... an die in § 8 Abs. 4 bezeichneten dringenden Gründe für die Aufstellung eines vorzeitigen Bebauungsplanes" spricht und daß § 183f Abs. 2 BBauG 1979 nicht insoweit die Vorläuferregelung des § 8 Abs. 2 Satz 3 BBauG 1960/1976 erwähnt und auch nicht die "entsprechende" oder "sinngemäße" Anwendung des § 155b auf die früheren Vorschriften anordnet, rechtfertigt nicht die Folgerung, das Gesetz wolle - entgegen seiner generellen Absicht - alte Pläne wegen des inhaltlichen Unterschieds zwischen § 8 Abs. 4 BBauG 1979 und § 8 Abs. 2 Satz 3 BBauG 1960/1876 nicht an der Heilungsmöglichkeit teilnehmen lassen.
  • VGH Hessen, 27.01.1987 - 4 N 2172/86

    Antragsbefugnis des Nachbarn im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.1992 - 4 N 1280/85
    Auch Interessen von Grundeigentümern außerhalb des Planbereichs können beachtlich sein (vgl. BGH, Urt. v. 28.06.1984 - III R 35783 -, RdL 1984, 209, 214; Hess. VGH, u. a. Beschl. v. 27.01.1987 - 4 N 2172/86 -, NVwZ 1987, 514; Beschl. v. 24.09.1987 - 3 N 6/83 -).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.1992 - 4 N 1280/85
    Das Bundesverwaltungsgericht (Beschluß v. 09.11.1979 - IV N 1.78 - IV N 2.79 bis 4.79, BVerwGE 59, 87 = BRS 35 Nr. 24) stellt hinsichtlich des Nachteils darauf ab, ob der Antragsteller durch den Bebauungsplan oder dessen Anwendung verletzend in einem Interesse betroffen wird bzw. in absehbarer Zeit betroffen werden kann, das bei der Entscheidung über den Erlaß oder den Inhalt dieses Bebauungsplans als privates Interesse des Antragstellers in der Abwägung berücksichtigt werden müßte.
  • BVerwG, 07.05.1982 - 4 C 65.78

    Baurecht - Überleitung

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.1992 - 4 N 1280/85
    Die Überleitung kommt nur für bestehende, d. h., gültige Flächennutzungspläne in Betracht, nicht jedoch für - wie hier - einen nach § 8 Abs. 4 Satz 2 HAG beanstandeten Flächennutzungsplan (vgl. Hess. VGH, Urteil v. 02.11.1984 - IV OE 31/82 -, HessVGRspr. 1985, 50; ebenso für die entsprechende Vorschrift des § 173 Abs. 3 BBauG 1960 ("bestehende baurechtliche Vorschriften und festgestellte städtebauliche Pläne") BVerwG, Urteil v. 07.05.1982 - 4 C 65.78 -, BRS 39 Nr. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 17.82

    Bebauungsplan - Flächennutzungsplan - Wirksamkeit - Unwirksamkeit - Landesrecht -

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.1992 - 4 N 1280/85
    Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil v. 03.02.1984, - 4 C 17.82 -, DVBl. 1984, 632) ausgeführt: "Darin kann ein Eingriff in die Kompetenz des Landesgesetzgebers schon deshalb nicht liegen, weil die Vorschrift nicht die Wirksamkeit eines unter Verstoß gegen landesrechtliche Verfahrensvorschriften zustandegekommenen Flächennutzungsplanes regelt (vgl. hierzu § 155a Abs. 5 BBauG).
  • OVG Saarland, 04.12.1981 - 2 N 12/80
    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.1992 - 4 N 1280/85
    Ein Grundstückseigentümer erleidet einen Nachteil i.S.v. § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO, wenn u. a. der Wohnwert seines Anwesens durch zusätzliche, nicht unerhebliche Verkehrsauswirkungen gemindert wird (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 17.12.1984 - 4 N 2918/84 -, BRS 42 Nr. 33; Beschl. v. 25.01.1988 - 3 N 13/83 -, ESVGH 38, 135 = DÖV 1988, 566; Saarland, Urt. v. 04.12.1981 - 2 N 12/80 -, BRS 38 Nr. 48 = NVwZ 1983, 43).
  • VGH Hessen, 24.09.1987 - 3 N 6/83

    Frage des Nachteils für einen Landwirt durch das Heranrücken einer Wohnbebauung

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.1992 - 4 N 1280/85
    Auch Interessen von Grundeigentümern außerhalb des Planbereichs können beachtlich sein (vgl. BGH, Urt. v. 28.06.1984 - III R 35783 -, RdL 1984, 209, 214; Hess. VGH, u. a. Beschl. v. 27.01.1987 - 4 N 2172/86 -, NVwZ 1987, 514; Beschl. v. 24.09.1987 - 3 N 6/83 -).
  • VGH Hessen, 25.01.1988 - 3 N 13/83
  • VGH Hessen, 17.12.1987 - 4 N 15/83

    Heilung des Verstoßes gegen das Entwicklungsgebot - Teilnichtigkeit der

  • VGH Hessen, 17.01.1992 - 4 N 3142/89

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans - Beschränkung des Nachteils auf einen Teil

  • VGH Hessen, 12.03.1982 - IV N 14/77

    Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff im Normenkontrollverfahren;

  • VGH Hessen, 17.12.1984 - 4 N 2918/84
  • VGH Hessen, 19.12.1969 - IV N 8/68

    Verwaltungsprozeßrecht: Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags,

  • BGH, 28.06.1984 - III ZR 35/83

    Drittbezogenheit von Amtspflichten einer Gemeinde im Planaufstellungsverfahren;

  • VGH Hessen, 05.03.2001 - 9 UE 2329/95

    Sportanlage - Lärmschutz bei Altanlage

    Die Überleitung nach § 173 Abs. 2 BBauG 1960 setzt die Gültigkeit des Bauleitplans voraus, d.h. der Plan muss nach den bei seiner Aufstellung geltenden Bestimmungen des Hessischen Aufbaugesetzes wirksam erlassen worden und danach bis zum Zeitpunkt der Überleitung wirksam geblieben sein (vgl. HessVGH, Beschluss vom 25. Februar 1992 - 4 N 1280/85 -, mit weiteren Nachweisen).

    Ohne eine die Beanstandungen des Regierungspräsidenten in Darmstadt ausräumende Änderung des Flächennutzungsplans konnte dieser - und zwar in vollem Umfang - nicht rechtswirksam werden (vgl. HessVGH, Beschluss vom 25. Februar 1992 - 4 N 1280/85 -).

    Dies ist bei der hier in Frage stehenden Bestimmung des § 8 Abs. 4 Satz 2 HAG, wonach Bauleitpläne gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 HAG rechtswirksam werden, wenn nicht binnen zwei Monaten nach Vorlegung eine Beanstandung erfolgt, nicht der Fall (vgl. mit umfassender Begründung HessVGH, Beschluss vom 25. Februar 1992 - 4 N 1280/85 -).

  • VGH Hessen, 09.11.1995 - 4 UE 2704/90

    Denkmalschutz: gebundene Entscheidung über Abbruch eines unter Schutz einer

    Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 3 Abs. 1 Satz 1 HAG durfte ein Flächennutzungsplan jedoch einzelne Teile des Gemeindegebietes nicht aussparen (Hess. VGH, Beschlüsse vom 25.02.1972 - 4 N 1280/85 - und vom 02.07.1979 - IV N 11/77 - HSGZ 1981, 139; vgl. auch zu §§ 5, 6 BBauG a.F. Urteil vom 22.07.1977 - IV OE 57/75 - BRS 32 Nr. 15).
  • VGH Hessen, 23.11.1992 - 4 N 782/91

    Keine Beiladung im Normenkontrollverfahren

    Vielmehr ist anerkannt, daß bei der Abwägung nach § 1 Abs. 6 BauGB auch Interessen von Grundeigentümern außerhalb dieses Geltungsbereichs beachtlich sein können (Hess. VGH, u. a. Beschluß vom 27.01.1987 - IV N 2172/86 - BRS 47 Nr. 25; Beschluß vom 25.02.1992 - 4 N 1280/85 - jeweils m.w.N.).
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