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   VGH Hessen, 17.12.1987 - 4 N 15/83   

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VGH Hessen, 17.12.1987 - 4 N 15/83 (https://dejure.org/1987,3799)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17.12.1987 - 4 N 15/83 (https://dejure.org/1987,3799)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17. Dezember 1987 - 4 N 15/83 (https://dejure.org/1987,3799)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Justiz Hessen (Leitsatz)

    § 47 VwGO, § 1 Abs 6 BBauG, § 1 Abs 7 BBauG, § 8 Abs 2 S 1 BBauG, § 155b Abs 1 Nr 6 BBauG
    Heilung des Verstoßes gegen das Entwicklungsgebot - Teilnichtigkeit der Benutzungsdauerfestsetzung für eine Sporthalle durch Bebauungsplan - Zumutbarkeitsgrenze für Verkehrslärm

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VGH Hessen, 24.01.1989 - IV N 8/82

    Mitwirkung eines Ausgeschlossenen beim Bebauungsplanbeschluß - Entwicklungsgebot

    Es kann offen bleiben, ob sich die Zuständigkeit des Senats für die Überprüfung von Bebauungsplänen, die nach den Vorschriften des Bundesbaugesetzes erlassen worden sind, ungeachtet des Wortlauts des § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO, wonach das Oberverwaltungsgericht über die Gültigkeit von Satzungen, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs erlassen worden sind, wegen eines Redaktionsversehens auch aus dieser Bestimmung ergibt (vgl. dazu B. v. 17.12.1987 -- 4 N 15/83 --).

    Der Bebauungsplan darf nicht von den Grundzügen des Flächennutzungsplans (vgl. § 5 BBauG) abweichen (Hess. VGH, B. v. 17.12.1987, a.a.O. m.w.N.).

    Maßgeblich ist insgesamt, ob der Flächennutzungsplan seine Bedeutung als grundsätzliches kommunales Steuerungselement der städtebaulichen Entwicklung behalten hat (Hess. VGH, B. v. 17.12.1987, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 02.06.1992 - 3 N 1366/91

    Befangenheit eines Ratsmitglieds bei Bebauungsplanaufstellung -

    Eine mögliche Beeinträchtigung der Wohnruhe eines Hausgrundstücks durch Straßenverkehr und Sportbetrieb ist nach § 1 Abs. 5 BauGB bei der Aufstellung eines Bebauungsplans zu berücksichtigen (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 17.12.1987 - 4 N 15/83 -).

    Es ist anerkannt, daß bei der Abwägung nach § 1 Abs. 6 BauGB auch Interessen von Grundeigentümern außerhalb des Planbereichs beachtlich sind (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 17.12.1987, a.a.O., Brügelmann, BauGB, Stand: Juni 1991, § 10 Rdnr. 202 m.w.N.).

  • VGH Hessen, 06.06.1989 - 4 N 1025/87

    Bebauungsplan - Verkündungsfehler und Verstoß gegen Entwicklungsgebot

    Der Bebauungsplan darf nicht von den Grundzügen des Flächennutzungsplans (vgl. § 5 BBauG a.F.) abweichen (Hess. VGH, Beschluß vom 17.12.1987 - 4 N 15/83 Dieser Rahmen ist vorliegend nicht mehr gewahrt:.

    Für die Beantwortung der Frage, wann die sich aus dem Flächennutzungsplan ergebende Grundkonzeption durch den Bebauungsplan zwar verletzt, jedoch die geordnete städtebauliche Entwicklung nicht beeinträchtigt ist, ist mit der bisher dazu ergangenen Rechtsprechung darauf abzustellen, ob der über den Bereich des Bebauungsplans hinausgehende Raum und die übergeordneten Darstellungen des Flächennutzungsplans beeinträchtigt sind, sowie, welches städtebauliche Gewicht der Fläche beizumessen ist, die durch den von den Darstellungen des Flächennutzungsplans abweichenden Bebauungsplan erfaßt wird, und ob der Flächennutzungsplan dadurch möglicherweise einen Teil seiner Bedeutung für das Gemeindegebiet verliert (Hess. VGH, Beschluß vom 17.12.1987, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 25.02.1992 - 4 N 1280/85

    Nachteil iSd VwGO § 47 Abs 2 S 1 bei Beeinträchtigung des Wohnwertes durch

    Bisher diente die W straße, die nur einseitig mit alleinstehenden Wohnhäusern bebaut ist, als Zufahrtsstraße zu diesen Grundstücken (Anliegerstraße) und zu dem benachbarten, nördlich gelegenen "A"-Sportgelände mit "Sportfolgelärm" durch Sportler- und Besucherkraftfahrzeuge (vgl. dazu Hess. VGH, Beschl. v. 17.12.1987 - 4 N 15/83 -).
  • VGH Hessen, 19.01.1988 - 4 N 4/83
    Es kann offen bleiben, ob sich die Zuständigkeit des Senats für die Überprüfung von Bebauungsplänen, die nach den Vorschriften des Bundesbaugesetzes erlassen worden sind, ungeachtet des Wortlauts des § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO, wonach das Oberverwaltungsgericht über die Gültigkeit von Satzungen, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs erlassen worden sind, wegen eines Redaktionsversehens auch aus dieser Bestimmung ergibt (vgl. dazu B. v. 17.12.1987 - 4 N 15/83 -).
  • VGH Hessen, 18.05.1989 - 4 UE 970/85

    Bebauungsplan - Ausweisung von privaten Grünflächen; Einfügen eines

    Dies bedeutet, daß bei der Aufstellung des Bebauungsplanes in gewissem Umfang ein Abweichen von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes zulässig ist (vgl. Beschluß des Senats vom 17.12.1987 -- 4 N 15/83).
  • VGH Hessen, 12.08.1988 - 4 N 2430/84

    Unstatthafter Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Hinweisbekanntmachung

    Der vorliegende Bebauungsplan stellt eine "andere im Range unter dem Landesgesetz stehende Rechtsvorschrift" dar (vgl. zu allem den Senatsbeschluß vom 17.12.1987 - 4 N 15/83 -).
  • VGH Hessen, 03.05.1990 - 4 N 13/83

    Normenkontrolle; zum Nachteil bei Festsetzung unbebaubarer Fläche durch

    Es kann offen bleiben, ob sich die Zuständigkeit des Senats für die Überprüfung von Bebauungsplänen, die nach den Vorschriften des Bundesbaugesetzes erlassen worden sind, ungeachtet des Wortlauts des § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO, wonach das Oberverwaltungsgericht über die Gültigkeit von Satzungen, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches erlassen worden sind, wegen eines Redaktionsversehens auch aus dieser Bestimmung ergibt (vgl. dazu B.v. 17.12.1987 -- 4 N 15/83 --).
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