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   OVG Berlin-Brandenburg, 25.06.2007 - 4 N 177.05   

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https://dejure.org/2007,22167
OVG Berlin-Brandenburg, 25.06.2007 - 4 N 177.05 (https://dejure.org/2007,22167)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.06.2007 - 4 N 177.05 (https://dejure.org/2007,22167)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. Juni 2007 - 4 N 177.05 (https://dejure.org/2007,22167)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versorgungsrechtliche Berücksichtigung einer Beschäftigungszeit an einer Hochschule der DDR als ruhegehaltfähige Dienstzeit; Vereinbarkeit von § 12b Abs. 1 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) mit den hergebrachten Grundsätzen des Beamtentums sowie dem Gleichheitssatz; ...

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 2; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 4; ; BeamtVG § 12 b; ; BeamtVG § 12 b Abs. 1; ; BeamtVÜV § 2 Nr. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Dienstzeiten eines Beamten in der DDR werden beim Rentenanspruch nicht berücksichtigt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 24.03.2003 - 2 BvR 192/01

    Zur Verfassungsmäßigkeit von § 12b Abs 1 BeamtVG - Keine Grundrechtsverletzung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.06.2007 - 4 N 177.05
    Das Bundesverfassungsgericht hat die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 24. März 2003 - 2 BvR 192/01 - (www.bverfg.de) nicht zur Entscheidung angenommen.

    Danach kommt dem rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes neben der Garantie des Artikels 33 Abs. 5 GG keine selbstständige Bedeutung für die Sicherung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu, und Artikel 33 Abs. 5 GG wiederum hindert den Gesetzgeber nicht, das Besoldungs- und Versorgungsrecht dergestalt zu verändern, dass Ansprüche für die Zukunft verkürzt werden oder entfallen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. März 2003, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.11.2000 - 2 C 23.99

    Ruhegehaltfähige Dienstzeit, Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.06.2007 - 4 N 177.05
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 16. November 2000 - 2 C 23.99 - (ZBR 2001, 210) eingehend begründet, dass § 12 b Abs. 1 BeamtVG im Einklang mit höherrangigem Recht steht, insbesondere mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Artikel 33 Abs. 5 GG und dem Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3 Abs. 1 GG).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.06.2007 - 4 N 177.05
    Eine die Berufung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO eröffnende Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Zulassungsbegründung einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung der in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO genannten Gerichte aufgestellten tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. zum Revisionsrecht BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Juris Rn. 3).
  • BVerfG, 11.05.2005 - 1 BvR 368/97

    Ostrenten: Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.06.2007 - 4 N 177.05
    Soweit der Kläger auf das Bundesverfassungsgericht abstellt, hat das Gericht in der vom Kläger zitierten Entscheidung vom 11. Mai 2005 - 1 BvR 368/97 u.a. - (Juris, Rn. 86) ausdrücklich ausgeführt, rentenrechtliche Ansprüche und Anwartschaften, die in der DDR begründet wurden, seien von Artikel 14 Abs. 1 GG nur in der Form geschützt, die sie aufgrund der Regelungen des Einigungsvertrags erhalten hätten.
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