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   OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2007 - 4 N 27.07   

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https://dejure.org/2007,25116
OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2007 - 4 N 27.07 (https://dejure.org/2007,25116)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.06.2007 - 4 N 27.07 (https://dejure.org/2007,25116)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Juni 2007 - 4 N 27.07 (https://dejure.org/2007,25116)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beförderung eines Feuerwehrbeamten des gehobenen Dienstes zum Brandamtsrat; Beförderung von Beamten innerhalb von drei Jahren vor Eintritt in den Ruhestand wegen des Erreichens der Altersgrenze; Wirkung der dreijährigen Sperrfrist trotz Hinausschiebens des Eintritts in ...

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § ... 124 Abs. 2 Nr. 4; ; HStrG 1996 § 1; ; HStrG 1996 § 1 Abs. 2; ; HStrG 1996 § 1 Abs. 2 Satz 1; ; LBG Bln § 76 Abs. 1; ; LBG Bln § 76 Abs. 1 Satz 1; ; LBG Bln § 76 Abs. 2; ; LBG Bln § 76 Abs. 2 Satz 2; ; LBG Bln § 108 Abs. 1 Satz 1, 2. Alternative; ; LfbG Bln § 15 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 07.04.2005 - 2 C 8.04

    Zulage für die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben; Wahrnehmung über einen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2007 - 4 N 27.07
    Soweit die Auslegung von Artikel III § 1 des Haushaltsstrukturgesetzes 1996 durch das Verwaltungsgericht mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 7. April 2005 - 2 C 8.04 - ZBR 2005, 304) im Widerspruch steht und insoweit Richtigkeitszweifel begründet werden, ist das Urteil im Ergebnis gleichwohl richtig (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 - Juris Rn. 7 ff.), weil der Kläger auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keinen Anspruch auf die mit der Klage begehrte Beförderung zum Brandamtsrat (A 12) hat.

    Auch wenn die angefochtene Entscheidung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. April 2005 (a.a.O.) abweicht, beruht sie - wie zu 1. dargelegt - nicht hierauf.

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2007 - 4 N 27.07
    Soweit die Auslegung von Artikel III § 1 des Haushaltsstrukturgesetzes 1996 durch das Verwaltungsgericht mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 7. April 2005 - 2 C 8.04 - ZBR 2005, 304) im Widerspruch steht und insoweit Richtigkeitszweifel begründet werden, ist das Urteil im Ergebnis gleichwohl richtig (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 - Juris Rn. 7 ff.), weil der Kläger auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keinen Anspruch auf die mit der Klage begehrte Beförderung zum Brandamtsrat (A 12) hat.
  • OVG Niedersachsen, 09.01.2009 - 5 OA 477/08

    Streitwertfestsetzung i.R.e. beamtenrechtlichen Beförderungsstreitigkeit

    Einerseits wird die Auffassung vertreten, der Streitwert sei, sofern - wie hier - die Bescheidungsklage letztlich die Verleihung eines Beförderungsamtes an einen Beamten auf Lebenszeit betreffe, in Höhe des 3, 25fachen Betrages des Endgrundgehaltes des angestrebten Amtes zuzüglich ruhegehaltfähiger Zulagen festzusetzen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 4.6.2007 - 4 N 27.07 -, juris Rn 7; Thür.
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