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   VGH Hessen, 26.05.2003 - 4 N 3189/02   

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VGH Hessen, 26.05.2003 - 4 N 3189/02 (https://dejure.org/2003,5360)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26.05.2003 - 4 N 3189/02 (https://dejure.org/2003,5360)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26. Mai 2003 - 4 N 3189/02 (https://dejure.org/2003,5360)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 6 BauGB, § 1 Abs 5 BauGB
    Wohnbebauung - landwirtschaftlicher Betrieb mit Rinderhaltung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung der Gültigkeit eines Bebauungsplans durch Normenkontrollverfahren; Orientierungshilfe zur Berechnung des Abstandes zwischen Tierhaltung und Wohnbebauung; Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme im Nachbarschaftsverhältnis in Bezug auf die vorhandenen ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 6; ; BauGB § 1 Abs. 5

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Allg. Wohngebiet bei landwirtschaftl. Vollerwerbsbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 53, 253 (Ls.)
  • BauR 2004, 1666
  • ZfBR 2003, 704 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 20.11.1995 - 4 NB 23.94

    Bebauungsplan - Geltungsbereich - Plangrenze - Grenzen des Geltungsbereichs -

    Auszug aus VGH Hessen, 26.05.2003 - 4 N 3189/02
    Unter Beachtung der Grundregeln des § 1 BauGB darf sie die Grenzen des Plangebiets nach ihrem planerischen Ermessen festsetzen und sich dabei auch von Zweckmäßigkeitserwägungen unter Berücksichtigung ihrer Planungs- und Durchführungskapazität und der Finanzierbarkeit der städtebaulichen Maßnahmen leiten lassen (BVerwG, Beschluss vom 20.11.1995 - 4 NB 23.94 - m.w.N., NVwZ 1996, 888).

    Die Anforderungen des § 1 Abs. 5 Satz 1 BauGB an eine geordnete städtebauliche Entwicklung erfüllt ein Bebauungsplan nur dann, wenn er die städtebauliche Ordnung auch seiner Umgebung nicht in Frage stellt (BVerwG, Beschluss vom 20.11.1995 - 4 NB 23.94 -, a.a.O.).

    Eine Bauleitplanung, die eine derartige Fehlentwicklung ermögliche, verfehle ihre Aufgabe, die städtebauliche Entwicklung zu ordnen (BVerwG, Beschluss vom 20.11.1995 - 4 NB 23.94 -, a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es bei einer ordnungsgemäßen Abwägung notwendig, ein von einer Planung schwer und unerträglich betroffenes Grundstück in das Plangebiet einzubeziehen, anstatt die schädigende Planung unmittelbar vor seiner Grenze enden zu lassen (s. BVerwG, Beschluss vom 20.11.1995 - 4 NB 23.94 -, a.a.O., m.w.N.).

  • VGH Hessen, 12.03.2002 - 4 N 2171/96

    Normenkontrollverfahren: Berechnung des Abstandes zwischen Tierhaltung und

    Auszug aus VGH Hessen, 26.05.2003 - 4 N 3189/02
    Auch die noch in der Entwurfsphase befindliche VDI-Richtlinie 3474 stellt eine brauchbare Orientierungshilfe zur Berechnung des Abstandes zwischen Tierhaltung und Wohnbebauung dar (Ergänzung der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 12.03.2002 - 4 N 2171/96 -).

    In die Abwägung ist als privater Belang nicht nur das Interesse des Inhabers eines landwirtschaftlichen Betriebes einzustellen, den vorhandenen Betrieb weiter zu nutzen, sondern auch ein betriebliches Erweiterungsinteresse, soweit letzteres hinreichend konkretisiert worden ist und an einen schutzwürdigen Bestand anknüpft (vgl. BVerwG, Urt. vom 05.11.1999 - 4 CN 3.99 - m.w.N. und Beschluss vom 10.11.1998 - 4 BN 44.98 -, BRS 60 Nr. 3 sowie Hess. VGH, Urteile vom 12.03.2002 -4 N 2171/96 -, NVwZ-RR 2002, 830 und vom 06.02.2003 - 4 N 4530/98 -).

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus VGH Hessen, 26.05.2003 - 4 N 3189/02
    An die Geltendmachung der Rechtsverletzung sind keine höheren Anforderungen zu stellen als sie auch für die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO gelten (BVerwG, Urteil vom 24.09.1998 - 4 CN 2.98 - BRS 60 Nr. 46 = NJW 1999, 592).

    Dieses Interesse war auch nicht geringwertig oder mit einem Mangel behaftet (vgl. zur Nichtabwägungserheblichkeit solcher Belange BVerwG, Urteil vom 24.09.1998 - 4 CN 2.98 - a.a.O.) und damit in die Abwägung grundsätzlich einzustellen.

  • BVerwG, 05.11.1999 - 4 CN 3.99

    Festsetzung einer anderen Nutzungsart für eine landwirtschaftlich genutzte Fläche

    Auszug aus VGH Hessen, 26.05.2003 - 4 N 3189/02
    In die Abwägung ist als privater Belang nicht nur das Interesse des Inhabers eines landwirtschaftlichen Betriebes einzustellen, den vorhandenen Betrieb weiter zu nutzen, sondern auch ein betriebliches Erweiterungsinteresse, soweit letzteres hinreichend konkretisiert worden ist und an einen schutzwürdigen Bestand anknüpft (vgl. BVerwG, Urt. vom 05.11.1999 - 4 CN 3.99 - m.w.N. und Beschluss vom 10.11.1998 - 4 BN 44.98 -, BRS 60 Nr. 3 sowie Hess. VGH, Urteile vom 12.03.2002 -4 N 2171/96 -, NVwZ-RR 2002, 830 und vom 06.02.2003 - 4 N 4530/98 -).
  • BVerwG, 10.11.1998 - 4 BN 44.98
    Auszug aus VGH Hessen, 26.05.2003 - 4 N 3189/02
    In die Abwägung ist als privater Belang nicht nur das Interesse des Inhabers eines landwirtschaftlichen Betriebes einzustellen, den vorhandenen Betrieb weiter zu nutzen, sondern auch ein betriebliches Erweiterungsinteresse, soweit letzteres hinreichend konkretisiert worden ist und an einen schutzwürdigen Bestand anknüpft (vgl. BVerwG, Urt. vom 05.11.1999 - 4 CN 3.99 - m.w.N. und Beschluss vom 10.11.1998 - 4 BN 44.98 -, BRS 60 Nr. 3 sowie Hess. VGH, Urteile vom 12.03.2002 -4 N 2171/96 -, NVwZ-RR 2002, 830 und vom 06.02.2003 - 4 N 4530/98 -).
  • BVerwG, 01.09.1999 - 4 BN 25.99
    Auszug aus VGH Hessen, 26.05.2003 - 4 N 3189/02
    Das im Abwägungsgebot enthaltene Gebot der Konfliktbewältigung ist erst dann verletzt, wenn dem Betroffenen dadurch, dass ein durch die Planung hervorgerufenes Problem zu seinen Lasten ungelöst bleibt, ein nach Lage der Dinge unzumutbares Opfer abverlangt wird (BVerwG, Beschluss vom 01.09.1999 - 4 BN 25.99 - BRS 62 Nr. 3).
  • BVerwG, 23.06.1992 - 4 B 55.92

    Bauplanungsrecht: Festsetzung eines "Sondergebiets Fremdenverkehr" in einem

    Auszug aus VGH Hessen, 26.05.2003 - 4 N 3189/02
    Selbst eine planerische Konzeption, die sich auf größere Teile des Gemeindegebiets auswirkt, muss grundsätzlich nicht notwendig auf einen Schlag verwirklicht werden (BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 1992 - BVerwG 4 B 55.92 - NVwZ-RR 1993, 456).
  • VGH Bayern, 09.02.1998 - 15 N 97.2415
    Auszug aus VGH Hessen, 26.05.2003 - 4 N 3189/02
    Gleiches gilt für die vom Bay. VGH entschiedene Fallkonstellation in der vom Antragsteller benannten und zur Gerichtsakte gereichten Entscheidung vom 09.02.1998 - 15 N 97.2415 -.
  • VGH Hessen, 24.09.1987 - 3 N 6/83

    Frage des Nachteils für einen Landwirt durch das Heranrücken einer Wohnbebauung

    Auszug aus VGH Hessen, 26.05.2003 - 4 N 3189/02
    Das Interesse eines Landwirtes, eine heranrückende, die weitere Ausnutzung seines landwirtschaftlichen Betriebes störende Wohnbebauung fernzuhalten, ist ein im Rahmen des § 1 Abs. 6 BauGB abwägungserheblicher Belang, ebenso wie eine durch einen Bebauungsplan negativ betroffene Entwicklungsmöglichkeit eines landwirtschaftlichen Betriebes, die bereits konkret ins Auge gefasst worden ist oder bei realistischer Betrachtung der Entwicklungsmöglichkeiten nahe liegt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 24.09.1987 - 3 N 6/83 - BRS 47 Nr. 28; Beschluss vom 08.10.1999 - 4 NG 1439/98 - Urteil vom 06.02.2003 - 4 N 4530/98 -).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus VGH Hessen, 26.05.2003 - 4 N 3189/02
    Es ist ferner anerkannt, dass die Gemeinde ihre planerische Tätigkeit auf diejenigen Bereiche beschränken darf, in denen ein "akuter" planerischer Handlungsbedarf besteht (BVerwG, Beschluß vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 8.90 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG/BauGB Nr. 47 - DVBl 1991, 445).
  • VGH Hessen, 08.12.2005 - 4 UE 1207/05

    Außenbereich; Tierhaltung; Wohnbebauung; Abstand; Zumutbarkeit

    Letztgenannter Bebauungsplan war Gegenstand eines vom Kläger beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof anhängig gemachten Normenkontrollverfahrens (Az: 4 N 3189/02) nebst zugehörigem Eilverfahren (Az: 4 NG 469/02).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf die Gerichtsakte dieses Verfahrens, des beim VG Kassel anhängigen Klageverfahrens Az: 2 E 1506/04 (Erteilung einer Baugenehmigung für einen Boxenlaufstall) sowie der abgeschlossenen Normenkontrollverfahren mit den Aktenzeichen 4 N 3189/02 und 4 NG 469/02, ferner auf die Bauakten der Beklagten mit den Aktenzeichen VA-970075, VA-2003/0078, BA 2003-1249 sowie die seitens der Beteiligten eingereichten Bebauungspläne Nr. 2, Nr. 18 und Nr. 46 mit den jeweiligen Änderungen und die von Dipl. Ing.

    In diesem Zusammenhang hat der Senat bereits im Urteil vom 26.05.2003 in dem vom Kläger gegen den Bebauungsplan Nr. 46 der beigeladenen Gemeinde eingeleiteten Normenkontrollverfahren - 4 N 3189/02 - dargelegt, dass die bereits bestehende Wohnbebauung entlang der Rhönbergstraße von der im Gebiet des Bebauungsplans neu entstehenden Wohnbebauung zu weit entfernt sei, als dass der dazwischen liegende Bereich als - zu schließende - Baulücke gewertet werden könnte, die eine Bebauung nach § 34 BauGB zuließe.

    Davon ist der Senat bereits in dem zitierten Urteil vom 26.05.2003 in dem Normenkontrollverfahren des Klägers gegen die beigeladene Gemeinde (Az: 4 N 3189/02) ausgegangen und hat zur Begründung ausgeführt, dass es sich bei der genannten Richtlinie nicht um etwas völlig Neues, sondern um eine Weiterentwicklung der bislang für die Tierhaltung maßgebenden VDI-Richtlinien handele, in die der neueste Erkenntnisstand eingebracht worden sei und dass keine Gründe erkennbar geworden seien, die ihrer Heranziehung entgegenstehen könnten.

  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2006 - 3 S 771/06

    Biogasanlage im Außenbereich ist gegenüber Wohnbebauung im faktischen Dorfgebiet

    Zutreffend hat der ESKD auch seine Abstandsberechnung auf die noch in der Entwurfsphase befindliche VDI-Richtlinie 3474 gestützt, die eine brauchbare Orientierungshilfe zur Berechnung des Abstandes zwischen Tierhaltung und Wohnbebauung darstellen dürfte (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 26.5.2003 - 4 N 3189/02 - ).
  • VGH Hessen, 12.11.2007 - 4 N 3204/05

    Immissionskonflikt aufgrund der Nähe eines landwirtschaftlichen Betriebs

    Gleiches gilt für eine durch einen Bebauungsplan negativ betroffene Entwicklungsmöglichkeit eines landwirtschaftlichen Betriebs, die bereits konkret ins Auge gefasst worden ist oder bei realistischer Betrachtung der Entwicklungsmöglichkeiten nahe liegt (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 21.06.2005 - 4 N 3185/02 - Hessischer VGH, Urteil vom 22.06.2004 - 4 N 3442/99 - BauR 2005, 763 (LS); Hessischer VGH, Urteil vom 26.05.2003 - 4 N 3189/02 - BRS 66 Nr. 29; Hessischer VGH, Urteil vom 06.02.2003 - 4 N 4530/98 -).

    Sie können aber als brauchbare Orientierungshilfe herangezogen werden, weil sie vielfach praxisgerechte und bereits erprobte Differenzierungen enthalten (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 26.05.2003 - 4 N 3189/02 - Hessischer VGH, Urteil vom 8.12.2005 - 4 UE 1207/05 - BRS 69 Nr. 103 = BauR 2006, 807; in diesem Sinne auch: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.05.2006 - 3 S 771/06 - BauR 2006, 651).

  • VGH Hessen, 14.12.2017 - 4 C 59/15

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans mit Fremdkörperfestsetzung für

    Im Übrigen wird zur Ergänzung des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten Bezug genommen auf die Gerichtsakte dieses Verfahrens, die beigezogenen Akten des Verwaltungsgerichts Kassel (2 K 148/08.KS und 2 K 150/08.KS), die beigezogenen Akten des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Aktenzeichen: 4 N 3189/02, 4 NG 469/03, 4 UE 1207/05, 4 A 1649/08 und 4 B 1902/14) und die Bauakte des Landkreises Fulda 7200-BA-2012-0734, Bl. 1-340).
  • VG Gelsenkirchen, 14.03.2005 - 5 K 68/02

    Keine USt auf sog. Bereitstellungsentgelte - kein Leistungsaustausch

    Zwar können nach der Rechtsprechung auch auf VDI- Richtlinien Entwürfen basierende Gutachten eine tragfähige Grundlage für die Bewertung der Immissionssituation darstellen, vgl. Hess. VGH, Urteil vom 26. Mai 2003 - 4 N 3189/02 - , unter Umständen sogar dann, wenn offensichtlich ist, dass der sogenannte Gründruck" (Richtlinienentwurf) niemals als Weißdruck" (Richtlinie) veröffentlicht wird, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Oktober 2004 - 8 A 11089/04 OVG - .
  • VG Trier, 30.10.2006 - 5 L 876/06

    Erfolgloser Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruches

    Eine weitere Orientierungshilfe für die Ermittlung der Zumutbarkeit der Immissionen stellt der Entwurf der VDI-Richtlinie 3474 E dar, mit dem in Fortentwicklung der VDI-Richtlinie 3471 die Windverhältnisse bei der Berechnung der Mindestabstände mitberücksichtigt werden (vgl. HessVGH, Urteil vom 26. Mai 2003 - 4 N 3189/02 -, juris, OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19. September 2002 - 1 L 136/02 -, juris; a. A. Landmann/Rohmer, Umweltrecht Band II, 4.2 "Vorgehen im landwirtschaftlichen Bereich").
  • VG Trier, 27.07.2006 - 5 L 605/06

    Verletzung des Rücksichtnahmegebots wegen Geruchsemissionen beim Betrieb eines

    Eine weitere Orientierungshilfe für die Ermittlung der Zumutbarkeit der Immissionen stellt der Entwurf der VDI-Richtlinie 3474 E dar, mit dem in Fortentwicklung der VDI-Richtlinie 3471 die Windverhältnisse bei der Berechnung der Mindestabstände mitberücksichtigt werden (vgl. HessVGH, Urteil vom 26. Mai 2003 - 4 N 3189/02 -, juris, OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19. September 2002 - 1 L 136/02 -, juris; a. A. Landmann/Rohmer, Umweltrecht Band II, 4.2 "Vorgehen im landwirtschaftlichen Bereich").
  • VG Würzburg, 08.12.2009 - W 4 K 09.916

    Nachbarklagen, Begriff des Nachbarn; landwirtschaftliche Biogasanlage im

    Im Schriftsatz vom 26. November 2009 haben sich die Klägerbevollmächtigten nur noch auf den Entwurf der VDI-Richtlinie 3474 berufen und hierzu auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 3. Mai 2006 (BauR 2006, 1870) und das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Mai 2003, 4 N 3189/02 ( ) hingewiesen.
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