Rechtsprechung
VGH Hessen, 26.07.2004 - 4 N 406/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 3 Nr 2 ROG, § 8 LPlG HE, § 7 LPlG HE, § 17 LPlG HE, § 18 LPlG HE
Nichtigkeit des Regionalplans Südhessen 2000 - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Normenkontrollverfahren hinsichtlich des Regelungsgehaltes der Nummern 5.2-2 und 7.4-1 des Regionalplans Südhessen 2000; Mitwirkungsrechte bei der Entwicklung eines Regionalplans in Hessen; Entstehung eines Regionalplans; Befugnisse der Landesregierung bei der ...
- Judicialis
HLPG 1994 § 17; ; HLPG 1994 § 18; ; HLPG 1994 § 7; ; HLPG 1994 § 8; ; ROG § 3; ; ROG § 4; ; VwGO § 144 Abs. 6; ; VwGO § 47 Abs. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Raumordnung, Landesplanung - Anpassungspflicht, Bindungswirkung, Gebiet, Gemeinde, Genehmigungsentscheidung, Landesregierung, Landesentwicklungsplan, Planung, Raumordnung, Regionalplanung, Regionalversammlung, Zielbindung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Regionalplan Südhessen 2000 ist nichtig!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- hessen.de (Pressemitteilung)
Regionalplan Südhessen 2000 nichtig
Papierfundstellen
- ESVGH 55, 119 (Ls.)
- NVwZ-RR 2005, 11
- ZfBR 2005, 83 (Ls.)
Wird zitiert von ... (21) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 07.09.1984 - 4 C 16.81
Schutzbereich - Anordnung - Rechtsqualität - Entscheidungsform
Auszug aus VGH Hessen, 26.07.2004 - 4 N 406/04
Auch das Urteil vom 7. September 1984 (- 4 C 16.81 - BVerwGE 70, 77) rechtfertige keine gegenteiligen Schlüsse. - BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90
Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision - …
Auszug aus VGH Hessen, 26.07.2004 - 4 N 406/04
Dies ergebe sich auch aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.08.1990 (- 4 C 3/90 - BVerwGE 85, 289). - VGH Hessen, 16.08.2002 - 4 N 455/02
Auswirkung des Landesentwicklungsplans auf Gemeinden
Auszug aus VGH Hessen, 26.07.2004 - 4 N 406/04
folgenden Satz enthält: "Hierzu ist eine Erweiterung über das bestehende Start- und Landebahnsystem hinaus zu planen und zu realisieren" (4 N 85/02, ebenso 4 N 455/02, ESVGH 52, Seite 244 bis 252).
- VGH Hessen, 16.08.2002 - 4 N 3272/01
Normenkontrolle eines Regionalplans: Passivlegitimation des Landes; keine …
Auszug aus VGH Hessen, 26.07.2004 - 4 N 406/04
folgenden Satz enthält: "Hierzu ist eine Erweiterung über das bestehende Start- und Landebahnsystem hinaus zu planen und zu realisieren" (4 N 85/02, ebenso 4 N 455/02, ESVGH 52, Seite 244 bis 252). - BVerwG, 05.08.1980 - 4 B 114.80
Zurückverweisung - Verwaltungsgerichtsverfahren - Revision
Auszug aus VGH Hessen, 26.07.2004 - 4 N 406/04
Eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ist somit möglich (ebenso BVerwG, Beschluss vom 5. August 1980 - 4 B 114.80 - DVBl. 1981 S. 31 zur Frage der Zulässigkeit des Verfahrens nach Art. 2 § 5 Abs. 1 des Entlastungsgesetzes nach Zurückverweisung einer Sache an das Berufungsgericht). - BVerwG, 07.03.2002 - 4 BN 60.01
Normenkontrolle; Rechtsschutzbedürfnis; untergesetzliche Rechtsvorschrift; …
Auszug aus VGH Hessen, 26.07.2004 - 4 N 406/04
Das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 07.03.2002 - 4 BN 60/01 - NVwZ 2002, 869) habe kürzlich ausgeführt, Rechtsnormen, die in verfahrensfehlerhafter Weise zu Stande gekommen seien, seien, soweit nicht aufgrund gesetzlicher Sonderregelung anderes gelte, grundsätzlich nichtig.
- VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 8/05
Eingriff in Schutzgebiete; Eingriffsverbot; Planfeststellung; Opferung von …
Dieser Plan ist zwar durch rechtskräftig gewordenes Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Juli 2004 (4 N 406/04) für nichtig erklärt worden.Vielmehr wird durch die Genehmigung lediglich die Zustimmung der obersten Landesplanungsbehörde zu einem bereits aufgestellten Raumordnungsplan erteilt und ein Raumordnungsplan kann in Hessen gegebenenfalls auch ohne Genehmigung der Landesregierung in Kraft treten (§ 11 Abs. 2 HLPG, siehe auch Hess. VGH, Urteil v. 26.07.2004 - 4 N 406/04 -).
Dieses Verständnis ergibt sich auch daraus, dass nach dem Hessischen Landesrecht die Landesregierung den Regionalplan inhaltlich nicht verändern darf, sondern darauf beschränkt ist, ihn zu genehmigen oder den Plan an die Regionalversammlung zurückzugeben (siehe § 11 Abs. 1, 2 und 4 HLPG; Hess. VGH, Urteil v. 26.07.2004 - 4 N 406/04 - S. 22 Beschlussabdruck).
- VGH Hessen, 03.11.2005 - 4 N 177/05
Regionalplan; Genehmigung; geänderte tatsächliche Verhältnisses
Durch Beschluss vom 26.07.2004 (4 N 406/04, NVwZ-RR 2005, 11 bis 15, ESVGH 55, 118) hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof den Regionalplan Südhessen in der Fassung der Genehmigung der Hessischen Landesregierung vom 14.11.2000 für nichtig erklärt.Die von der Antragstellerin angegriffene Festlegung in Nr. 5.2-2 des RPS 2000 kommt als Gegenstand einer Normenkontrollklage in Betracht, weil es sich insoweit um eine Zielfestsetzung im Sinne des § 3 Nr. 2 ROG handelt, wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 26. Juli 2004 - 4 N 406/04 - (NVwZ-RR 2005, 11 - 15) näher dargelegt hat.
Dies hat der Senat in einem obiter dictum in seiner Entscheidung vom 26. Juli 2004 (a.a.O.) dargelegt und darauf hingewiesen, dass der Normgeber ohne Weiteres das Normgebungsverfahren an dem Punkt wieder aufgreifen kann, an dem der Fehler geschehen ist.
Aus dem oben erwähnten Verfahren 4 N 406/04 (…a.a.O.) ist dem Gericht bekannt, dass die Regionalversammlung auch im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung am 26. Juli 2004 an dem von ihr aufgestellten Plan festgehalten hat und eine nebenbestimmungsfreie Genehmigung dieses Planes durch die Landesregierung wünschte.
Dagegen war im vorliegenden Fall der Regionalplan wegen der inhaltlich fehlerhaften Genehmigungsentscheidung der Landesregierung vom 14. November 2000 schon gar nicht wirksam zustande gekommen, wie der Senat in seinem Beschluss vom 26. Juli 2004 (a.a.O.) näher dargelegt hat; denn der Regionalplan wird in Hessen durch das Zusammenwirken der Regionalversammlung mit der oberen Landesplanungsbehörde, der obersten Landesplanungsbehörde sowie der Hessischen Landesregierung hervorgebracht.
Dementsprechend ist die Regionalversammlung einerseits im Gerichtsverfahren vor dem erkennenden Senat 4 N 406/04 im Zeitpunkt der damaligen gerichtlichen Entscheidung am 26. Juli 2004 für die Geltung des Regionalplans Südhessen 2000 in der am 19. Dezember 1999 beschlossenen Fassung eingetreten, obgleich sie bereits am 16. Mai 2003 einen Beschluss für die Aufstellung eines neuen Regionalplans gefasst hat.
- VGH Hessen, 22.04.2010 - 4 C 306/09
Überprüfung eines Bebauungsplans; Umnutzung eines ehemaligen Hafens; …
[...]" Bei den vorgenannten Festlegungen des Regionalplans handelt es sich um verbindliche Vorgaben zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes und damit um Ziele im Sinne des § 12 Abs. 1 HLPG (in diesem Sinne auch: Hessischer VGH, Urteil vom 03.11.2005 - 4 N 177/05 - BRS 69 Nr. 11; Hessischer VGH, Beschluss vom 26.07.2004 - 4 N 406/04 - NVwZ-RR 2005, 11).Mindestens die ersten drei Sätze der Nr. 5.2-2 enthalten auch inhaltlich eindeutige Beachtenspflichten für die Träger öffentlicher Belange (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 26.07.2004, a. a. O.;… vgl. auch Runkel, in: Bielenberg/Runkel/Spannowsky, Raumordnungs- und Landesplanungsrecht des Bundes und der Länder, Band 2, Stand: Mai 2009, K § 2 Rdnr. 112).
- VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3/05
Planungshoheit, abwehrfähige Position; Raumordnung; Luftverkehr; Fachplanung; …
Dieser Plan ist zwar durch rechtskräftig gewordenes Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Juli 2004 (4 N 406/04) für nichtig erklärt worden.Vielmehr wird durch die Genehmigung lediglich die Zustimmung der obersten Landesplanungsbehörde zu einem bereits aufgestellten Raumordnungsplan erteilt und ein Raumordnungsplan kann in Hessen gegebenenfalls auch ohne Genehmigung der Landesregierung in Kraft treten (§ 11 Abs. 2 HLPG, siehe auch Hess. VGH, Urteil v. 26.07.2004 - 4 N 406/04 -).
Dieses Verständnis ergibt sich auch daraus, dass nach dem Hessischen Landesrecht die Landesregierung den Regionalplan inhaltlich nicht verändern darf, sondern darauf beschränkt ist, ihn zu genehmigen oder den Plan an die Regionalversammlung zurückzugeben (siehe § 11 Abs. 1, 2 und 4 HLPG; Hess. VGH, Urteil v. 26.07.2004 - 4 N 406/04 - S. 22 Beschlussabdruck).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2018 - 2 A 1676/17
Stadt Werl hat keinen Anspruch auf Genehmigung ihres Flächennutzungsplans für ein …
vgl. für einen Raumordnungsplan: Hess. VGH, Urteil vom 26. Juli 2004 - 4 N 406/04 -, juris Rn. 61; für Bebauungspläne BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 2017 - 4 B 24.16 -, juris Rn. 4, und Urteil vom 10. August 1990 - 4 C 3.90 -, BRS 50 Nr. 2. - VGH Hessen, 22.04.2010 - 4 C 2607/08
Bebauungsplan für Umnutzung des Offenbacher Hafens unwirksam
[...]" Bei den vorgenannten Festlegungen des Regionalplans handelt es sich um verbindliche Vorgaben zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes und damit um Ziele im Sinne des § 12 Abs. 1 HLPG (in diesem Sinne auch: Hessischer VGH, Urteil vom 03.11.2005 - 4 N 177/05- BRS 69 Nr. 11; Hessischer VGH, Beschluss vom 26.07.2004 - 4 N 406/04- NVwZ-RR 2005, 11).Mindestens die ersten drei Sätze der Nr. 5.2-2 enthalten auch inhaltlich eindeutige Beachtenspflichten für die Träger öffentlicher Belange (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 26.07.2004, a.a.O.;… vgl. auch Runkel, in: Bielenberg/Runkel/Spannowsky, Raumordnungs- und Landesplanungsrecht des Bundes und der Länder, Band 2, Stand: Mai 2009, K § 2 Rdnr. 112).
- VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3933/04
Die A 380-Wartungshalle darf gebaut werden
Dieser Plan ist zwar durch rechtskräftig gewordenes Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Juli 2004 (4 N 406/04) für nichtig erklärt worden.Vielmehr wird durch die Genehmigung lediglich die Zustimmung der obersten Landesplanungsbehörde zu einem bereits aufgestellten Raumordnungsplan erteilt und ein Raumordnungsplan kann in Hessen gegebenenfalls auch ohne Genehmigung der Landesregierung in Kraft treten (§ 11 Abs. 2 HLPG, siehe auch Hess. VGH, Urteil v. 26.07.2004 - 4 N 406/04 -).
Dieses Verständnis ergibt sich auch daraus, dass nach dem Hessischen Landesrecht die Landesregierung den Regionalplan inhaltlich nicht verändern darf, sondern darauf beschränkt ist, ihn zu genehmigen oder den Plan an die Regionalversammlung zurückzugeben (siehe § 11 Abs. 1, 2 und 4 HLPG; Hess. VGH, Urteil v. 26.07.2004 - 4 N 406/04 - S. 22 Beschlussabdruck).
- VGH Hessen, 27.09.2004 - 2 TG 1630/04
Kein vorläufiger Rechtsschutz für eine Gemeinde gegen die Errichtung mehrerer …
Die der Antragstellerin mit Bescheid des Antragsgegners vom 29. März 2004 gestattete Abweichung von den Zielen des Regionalplans Südhessen 2000 ist deshalb für das vorliegende Verfahren ebenso ohne rechtliche Relevanz wie das Schicksal des Regionalplans selbst, der mit Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Juli 2004 (- 4 N 406/04 -) für nichtig erklärt worden ist, wogegen das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt wurde. - BVerwG, 02.03.2006 - 4 BN 6.06
Eingriff in die kommunale Planungshoheit durch die Festsetzung eines …
Er sei davon ausgegangen, dass die Regionalversammlung im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über den Normenkontrollantrag im Verfahren 4 N 406/04 am 26. Juli 2004 an dem von ihr aufgestellten Plan festgehalten und eine nebenbestimmungsfreie Genehmigung dieses Plans durch die Landesregierung gewünscht habe (vgl. UA S. 20).Zu dieser dem Gericht aus dem Verfahren 4 N 406/04 bekannten Tatsache habe der Verwaltungsgerichtshof die Antragstellerin, die an diesem Verfahren nicht beteiligt gewesen sei, nicht gehört.
Die Beschwerde bestreitet nicht, dass der Antragsgegner im Verfahren 4 N 406/04, auch soweit er durch die Regionalversammlung Südhessen vertreten wurde, die Zurückweisung des gegen den Regionalplan Südhessen 2000 gerichteten Normenkontrollantrags beantragt und sich gegen die der Genehmigung des Regionalplans beigefügten Nebenbestimmung gewandt hatte (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 26. Juli 2004 4 N 406/04 juris Rn. 26, 35 ff.).
- VGH Hessen, 22.04.2010 - 4 C 327/09
Bebauungsplan für Umnutzung des Offenbacher Hafens unwirksam
[...]" Bei den vorgenannten Festlegungen des Regionalplans handelt es sich um verbindliche Vorgaben zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes und damit um Ziele im Sinne des § 12 Abs. 1 HLPG (in diesem Sinne auch: Hessischer VGH, Urteil vom 03.11.2005 - 4 N 177/05 - BRS 69 Nr. 11; Hessischer VGH, Beschluss vom 26.07.2004 - 4 N 406/04 - NVwZ-RR 2005, 11).Mindestens die ersten drei Sätze der Nr. 5.2-2 enthalten auch inhaltlich eindeutige Beachtenspflichten für die Träger öffentlicher Belange (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 26.07.2004, a. a. O.;… vgl. auch Runkel, in: Bielenberg/Runkel/Spannowsky, Raumordnungs- und Landesplanungsrecht des Bundes und der Länder, Band 2, Stand: Mai 2009, K § 2 Rdnr. 112).
- VGH Hessen, 22.04.2010 - 4 C 245/09
Bebauungsplan für Umnutzung des Offenbacher Hafens unwirksam
- VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 254/08
Schutz vor Fluglärm bei Erweiterung eines Flughafens (hier: Ausbau Flughafen …
- VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 352/08
Flughafenerweiterung
- VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 361/08
Flughafenerweiterung
- VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 357/08
Flughafenerweiterung
- VG Darmstadt, 10.05.2006 - 2 E 317/05
Abweichungsgenehmigung bei Bestehen eines Regionalplans, der keine Abweichungen …
- VG Arnsberg, 27.06.2017 - 4 K 2358/16
Verpflichtung zur Erteilung einer Genehmigung nach § 6 BauGB für die Ansiedlung …
- VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 283/08
Flughafenerweiterung
- VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 367/08
Flughafenerweiterung
- VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 313/08
Flughafenerweiterung
- VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 366/08
Flughafenerweiterung