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   BVerwG, 18.06.1982 - 4 N 6.79   

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https://dejure.org/1982,403
BVerwG, 18.06.1982 - 4 N 6.79 (https://dejure.org/1982,403)
BVerwG, Entscheidung vom 18.06.1982 - 4 N 6.79 (https://dejure.org/1982,403)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juni 1982 - 4 N 6.79 (https://dejure.org/1982,403)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rüge - Verletzung - Verfahrens- und Formvorschriften - Bebauungsplan - Normenkontrollverfahren - Bezeichnung - Gemeinde - Gerichtliches Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1983, 347
  • DVBl 1982, 1095
  • DÖV 1982, 905
  • BauR 1982, 453
  • ZfBR 1982, 220
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.11.1979 - III ZR 67/78

    Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit einer Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1982 - 4 N 6.79
    Soweit der Bundesgerichtshof in einem obiter dictum seines Urteils vom 29. November 1979 - III ZR 67/78 - (NJW 1980, 1751) die vorgeschriebene Geltendmachung "gegenüber der Gemeinde" einengend dahin verstanden hat, daß sie gegenüber der "in der Bekanntmachung genannten Behördenstelle - hier das Planungsamt der beteiligten Stadt -" erfolgen müsse, hätte der Senat Bedenken, dem zu folgen; das aber braucht für die hier zu treffende Entscheidung nicht vertieft zu werden.
  • BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87

    Gültiger Bebauungsplan nach rechtswidrigem Aufstellungsbeschluss

    Im übrigen aber, nämlich soweit das Bundesrecht keine Regelung trifft, bestimmt sich das bei der Aufstellung von Bauleitplänen einzuhaltende Verfahren nach Landesrecht (Urteil des Senats vom 7. Mai 1971 - BVerwG 4C 18.70 -DVBl. 1971, 757; Beschluß vom 18. Juni 1982 - BVerwG 4 N 6.79 - ZfBR 1982, 220 = DVBl. 1982, 1095; Beschluß vom 3. Oktober 1984 - BVerwG 4 N 1 und 2.84 - DVBl. 1985, 387, 388; in diesem Sinne auch schon der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwGE 19, 164, 165 f. zum BBauG 1960).
  • BVerwG, 28.04.1999 - 4 CN 5.99

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Bebauungsplan; teilweise

    Eine innerhalb von sieben Jahren erhobene Rüge wirkt gegenüber jedermann (vgl. zur Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften BVerwG, Beschluß vom 18. Juni 1982 - BVerwG 4 N 6.79 - DVBl 1982, 1095).
  • BVerwG, 02.01.2001 - 4 BN 13.00

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im Normenkontrollverfahren;

    Die Fehlerrüge wirkt dann allgemein und absolut für jedermann ("inter omnes"), also nicht nur zugunsten desjenigen, der den Abwägungsmangel ordnungsgemäß geltend gemacht hatte (BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 1982 - BVerwG 4 N 6.79 - DVBl 1982, 1095 ).
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