Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2007 - 4 N 89.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,19846
OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2007 - 4 N 89.06 (https://dejure.org/2007,19846)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.01.2007 - 4 N 89.06 (https://dejure.org/2007,19846)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Januar 2007 - 4 N 89.06 (https://dejure.org/2007,19846)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,19846) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Rechtspflegers auf die Gewährung von Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld; Verletzung des Anspruchs auf amtsangemessene Alimentation durch Verringerung der jährlichen Sonderzahlung; Verletzung des aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Rückwirkungsverbots

  • Judicialis
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2007 - 4 N 89.06
    Grenzen ihrer Zulässigkeit können sich jedoch aus dem Grundsatz des Vertrauensschutzes und dem Verhältnismäßigkeitsprinzip ergeben; sie sind erst überschritten, wenn die vom Gesetzgeber angeordnete unechte Rückwirkung zur Erreichung des Gesetzeszwecks nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (vgl. BVerfG, Urteil vom 23. November 1999 - 1 BvF 1/94 - BVerfGE 101, 239, 263).
  • BVerwG, 15.07.1977 - 6 C 24.75

    Beamter - Beurlaubung ohne Bezüge - Weihnachtszuwendung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2007 - 4 N 89.06
    Der Hinweis der Klägerin darauf, dass es sich bei der jährlichen Sonderzahlung um eine Anerkennung für geleistete Dienste und eine in die Zukunft gerichtete Treueprämie handele (so BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1977 - BVerwG VI C 24.75 - Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 24 m.w.N.), gebietet keine abweichende Beurteilung.
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 34.01

    Absenkung der Besoldung und Versorgung; Alimentationsprinzip; Eigenbeitrag zur

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2007 - 4 N 89.06
    Vielmehr hat der Gesetzgeber in eigener Verantwortung zu prüfen und zu entscheiden, welche Unterschiede zwischen den verschiedenen Gruppen von Bediensteten bestehen und ob die Entwicklung der Lebenshaltungskosten, der Einkommen in der Privatwirtschaft und der Leistung anderer Alterssicherungssysteme wichtige Anhaltspunkte dafür liefert, die Beamtenbesoldung nicht an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst anzugleichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - BVerwG 2 C 34.01 - BVerwGE 117, 305, 309).
  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2007 - 4 N 89.06
    Unabhängig davon, dass der Beamte ohnehin nicht ohne Weiteres auf den unveränderten Fortbestand einer ihm günstigen Regelung vertrauen darf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 - BVerfGE 106, 225, 241), war hier das Vertrauen der Betroffenen nicht schutzwürdig, weil sie mit einer Gesetzesänderung rechnen mussten (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerfG, Beschluss vom 10. Dezember 1985 - 2 BvL 18/83 - ZBR 1986, 242, 244).
  • BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 640/04

    Weihnachtsgeld - Gleichbehandlung Arbeiter/Angestellte

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2007 - 4 N 89.06
    Das von der Klägerin angeführte Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 12. Oktober 2005 - 10 AZR 640/04 - NZA 2005, 1418) ist nicht unmittelbar einschlägig, weil es den Anspruch auf Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten bei Gewährung einer Weihnachtsgratifikation betrifft.
  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2007 - 4 N 89.06
    Unabhängig davon, dass der Beamte ohnehin nicht ohne Weiteres auf den unveränderten Fortbestand einer ihm günstigen Regelung vertrauen darf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 - BVerfGE 106, 225, 241), war hier das Vertrauen der Betroffenen nicht schutzwürdig, weil sie mit einer Gesetzesänderung rechnen mussten (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerfG, Beschluss vom 10. Dezember 1985 - 2 BvL 18/83 - ZBR 1986, 242, 244).
  • BVerfG, 14.10.2003 - 2 BvL 19/02

    Unzulässige, den Begründungsanforderungen nicht genügende Richtervorlage zu

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2007 - 4 N 89.06
    Es fehlt schon an ausreichendem Vortrag dazu, dass das für die Beurteilung maßgebliche Jahresnettoeinkommen der Klägerin (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2003 - 2 BvL19/02 - ZBR 2004, 47, 48 m.w.N.) ihrem Amt als Rechtspflegerin der Besoldungsgruppe A 12 nicht angemessen ist und einen angemessenen Lebensunterhalt nicht gewährleistet.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2013 - 3 A 13.12

    Rechtsschutz wegen der Dauer eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens

    Dabei bezog es sich auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Januar 2007 (OVG 4 N 89.06), mit dem der Antrag einer Beamtin auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam abgelehnt worden war, das einen Anspruch der Beamtin auf Gewährung ungekürzter Sonderzuwendungen verneint hatte.

    Die Rechtslage sei zudem durch den obergerichtlichen Beschluss OVG 4 N 89.06 schon weitgehend geklärt gewesen.

    Zur Begründung seiner Auffassung, die Absenkung der Sonderzahlung sei aufgrund ihrer allenfalls unechten Rückwirkung zulässig, griff das Verwaltungsgericht in seinem Urteil auf vorhandene obergerichtliche Rechtsprechung in Gestalt des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Januar 2007 (OVG 4 N 89.06) zurück, den es bereits in dem richterlichen Hinweis vom 15. März 2007 in Bezug genommen hatte.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht