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   BVerwG, 27.01.1994 - 4 NB 1.94   

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https://dejure.org/1994,12021
BVerwG, 27.01.1994 - 4 NB 1.94 (https://dejure.org/1994,12021)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.1994 - 4 NB 1.94 (https://dejure.org/1994,12021)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 1994 - 4 NB 1.94 (https://dejure.org/1994,12021)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Errichtung eines Altenpflegeheims mit einer Abteilung für geistig schwerstbehinderte Menschen in einem reinen Wohngebiet oder unmittelbar angrenzend an ein derartiges Gebiet - Beschwerde gegen die Nichtvorlage der Rechtssache im Normenkontrollverfahren - Rechtmäßigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 8 C 10611/08

    Bebauungsplan für Behindertenwohnheim in Rülzheim rechtmäßig

    Ebenso wenig begegnet die Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung "Altenwohn- und Pflegeheim mit psychiatrischer Abteilung" selbst in einem reinen Wohngebiet oder unmittelbar daran anschließend rechtlichen Bedenken (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.01.1994 - 4 NB 1.94 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2014 - 7 D 100/12

    Bestimmtheit von Bebauungsplänen hinsichtlich textlicher und zeichnerischer

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 1994 - 4 NB 1.94 -, Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 71.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2020 - 10 A 8.15

    Baurecht: Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan; Anforderungen an die

    Während es grundsätzlich möglich erscheinen mag, etwa ein reines Wohngebiet (§ 3 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 BauNVO) festzusetzen und eine Gemeinbedarfsfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) mit der Zweckbestimmung "Altenwohn- und Pflegeheim" vorzusehen (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 4 NB 1.94 -, juris Rn. 4) oder nach § 1 Abs. 5 BauNVO bestimmte Arten von Nutzungen auszuschließen (Grigoleit/Otto, BauNVO, 7. Auflage 2018, § 11 Rn. 1), scheiden diese beiden Möglichkeiten hier aus.
  • OVG Niedersachsen, 17.02.1997 - 6 M 474/97

    Abwehranspruch gegen gebietsfremdes Vorhaben auch im; Baugebiet; Bebauungsplan;

    Dazu zählen namentlich die in § 2 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO genannten Anlagen (für Altenheime vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 27. Januar 1994 - 4 NB 1.94 -, Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 71), aber auch Feuerwehren, Polizeigebäude, Markt- und Messehallen, Schlachthöfe, Schulen, Bildungseinrichtungen, Sanatorien etc.
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