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   BVerwG, 24.08.1993 - 4 NB 12.93   

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BVerwG, 24.08.1993 - 4 NB 12.93 (https://dejure.org/1993,1468)
BVerwG, Entscheidung vom 24.08.1993 - 4 NB 12.93 (https://dejure.org/1993,1468)
BVerwG, Entscheidung vom 24. August 1993 - 4 NB 12.93 (https://dejure.org/1993,1468)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zivilrechtliche Verpflichtung zur Übernahme einer öffentlich-rechtlichen Baulast bei der Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans - Berührung privater Belange durch die Änderung eines Bebauungsplans

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 1 Abs. 3, 6

  • rechtsportal.de

    BauGB § 1 Abs. 3, 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 490
  • ZfBR 1994, 100
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1993 - 4 NB 12.93
    Darin wird deutlich, daß sich die Frage, auf welche Belange dies im konkreten Fall - sachlich wie räumlich - zutrifft, nicht (erschöpfend) generell, sondern (letztlich) nur für die jeweilige Planung im Hinblick auf das von ihr konkret verfolgte Planungsziel sowie auf die ihr vorgegebene Situation beantworten läßt (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78 u.a. - BVerwGE 59, 87 ).

    Soweit in diesem Zusammenhang gewisse allgemeine Aussagen möglich erscheinen, ist hinreichend geklärt, daß das notwendige Abwägungsmaterial tendenziell eher weiter als eng abgegrenzt werden muß und es dabei grundsätzlich alle durch die Planung betroffenen Interessen umfaßt, soweit sie nicht objektiv geringwertig oder nicht schutzwürdig sind; dabei muß die Betroffenheit mehr als geringfügig, in ihrem Eintritt wahrscheinlich und für die planende Stelle als abwägungserheblich erkennbar sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. November 1979 a.a.O. S. 102 f.;Beschluß vom 8. September 1988 - BVerwG 4 NB 15.88 - Buchholz 406.11 § 1 BBauG/BauGB Nr. 34).

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1993 - 4 NB 12.93
    Bei der Bauleitplanung umfaßt das notwendige Abwägungsmaterial alle (privaten) Belange, die "nach Lage der Dinge" in die Abwägung eingestellt werden müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG 4 C 105.66 - BVerwGE 34, 301 ).

    An letzterem würde es allgemein etwa dann fehlen, wenn die Planung nur im privaten Interesse eines bestimmten Grundstückseigentümers erfolgt, um diesem einen wirtschaftlichen Vorteil zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG 4 C 105.66 - BVerwGE 34, 301 ; Krautzberger in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 3. Aufl., § 1 Rdnr. 26; Gelzer/Birk, Bauplanungsrecht, 5. Aufl., Rdnr. 246).

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1993 - 4 NB 12.93
    Vielmehr kommt es auch in derartigen Fällen entscheidend darauf an, ob die Planung ein Ziel verfolgt, das den in § 1 BauGB niederlegten Zwecken gerecht wird, ob sie insbesondere für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich i.S. von § 1 Abs. 3 BauGB ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 6. November 1968 - BVerwG 4 B 47.68 - Buchholz 406.11 § 8 BBauGB Nr. 1;Beschluß vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 8.90 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG/BauGB Nr. 47).

    Im übrigen bestimmt sich das, was i.S. des § 1 Abs. 3 BauGB "erforderlich" ist, wesentlich nach der planerischen Konzeption der Gemeinde (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1971 - BVerwG 4 C 76.68 - Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 7; Beschluß vom 18. Dezember 1990 a.a.O.), welche hier ihr Planungsermessen einbringen kann.

  • BVerwG, 08.09.1988 - 4 NB 15.88

    Abwägung - Gewerbebetrieb - Plangebiet

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1993 - 4 NB 12.93
    Soweit in diesem Zusammenhang gewisse allgemeine Aussagen möglich erscheinen, ist hinreichend geklärt, daß das notwendige Abwägungsmaterial tendenziell eher weiter als eng abgegrenzt werden muß und es dabei grundsätzlich alle durch die Planung betroffenen Interessen umfaßt, soweit sie nicht objektiv geringwertig oder nicht schutzwürdig sind; dabei muß die Betroffenheit mehr als geringfügig, in ihrem Eintritt wahrscheinlich und für die planende Stelle als abwägungserheblich erkennbar sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. November 1979 a.a.O. S. 102 f.;Beschluß vom 8. September 1988 - BVerwG 4 NB 15.88 - Buchholz 406.11 § 1 BBauG/BauGB Nr. 34).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV B 47.68

    Bebauungsplan für wenige Grundstücke; Zwingender Grund i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 3

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1993 - 4 NB 12.93
    Vielmehr kommt es auch in derartigen Fällen entscheidend darauf an, ob die Planung ein Ziel verfolgt, das den in § 1 BauGB niederlegten Zwecken gerecht wird, ob sie insbesondere für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich i.S. von § 1 Abs. 3 BauGB ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 6. November 1968 - BVerwG 4 B 47.68 - Buchholz 406.11 § 8 BBauGB Nr. 1;Beschluß vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 8.90 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG/BauGB Nr. 47).
  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1993 - 4 NB 12.93
    Im übrigen bestimmt sich das, was i.S. des § 1 Abs. 3 BauGB "erforderlich" ist, wesentlich nach der planerischen Konzeption der Gemeinde (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1971 - BVerwG 4 C 76.68 - Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 7; Beschluß vom 18. Dezember 1990 a.a.O.), welche hier ihr Planungsermessen einbringen kann.
  • BVerwG, 26.06.1997 - 4 B 97.97

    Bauplanungsrecht - Kein Anspruch auf Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung

    Da die Gemeinde hier ihr Planungsermessen verfolgen darf, entzieht sich die auf die konkrete Situation des Falles zugeschnittene Fragestellung einer allgemeinen, rechtsgrundsätzlichen Klärung durch das Revisionsgericht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 24. August 1993 - BVerwG 4 NB 12.93 - ZfBR 1994, 100 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2011 - 2 K 102/09

    Bebauungsplanerweiterung mit bedingter und befristeter Nutzungsart

    In diesem Rahmen ist auch eine sog. Einzelfallplanung zulässig, d. h. eine solche, die räumlich auf nur ein Grundstück oder ganz wenige Grundstücke beschränkt ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.08.1993 - 4 NB 12.93 -, ZfBR 1994, 100).

    Die Erforderlichkeit einer Bauleitplanung ist hingegen zu verneinen, wenn sie nur im ausschließlich privaten Interesse Einzelner erfolgt, insbesondere um eine Bebauung im privaten Interesse der betroffenen Bauherren zu legalisieren (vgl. OVG RP, Urt. v. 17.11.2005 - 8 C 10964/05 -, BauR 2006, 417 [nur Leitsatz]; VGH BW, Urt. v. 30.01.1995 - 5 S 862/94 -, NuR 1996, 36; HessVGH, Urt. v. 20.06.1990 - 4 UE 475/87 -, ESVGH 41, 236) oder wenn die Planung nur im privaten Interesse eines bestimmten Grundstückseigentümers erfolgt, um diesem einen wirtschaftlichen Vorteil zu ermöglichen (BVerwG, Beschl. v. 24.08.1993, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2013 - 2 L 73/11

    Nutzungsuntersagung bei formeller Illegalität

    In diesem Rahmen ist auch eine sog. Einzelfallplanung zulässig, d. h. eine solche, die räumlich auf nur ein Grundstück oder ganz wenige Grundstücke beschränkt ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.08.1993 - 4 NB 12.93 -, ZfBR 1994, 100).

    Die Erforderlichkeit einer Bauleitplanung ist hingegen zu verneinen, wenn sie nur im ausschließlich privaten Interesse Einzelner erfolgt, insbesondere um eine Bebauung im privaten Interesse der betroffenen Bauherren zu legalisieren (vgl. OVG RP, Urt. v. 17.11.2005 - 8 C 10964/05 -, BauR 2006, 417 [nur Leitsatz]; VGH BW, Urt. v. 30.01.1995 - 5 S 862/94 -, NuR 1996, 36 [37]; HessVGH, Urt. v. 20.06.1990 - 4 UE 475/87 -, BRS 50 Nr. 7, S. 21) oder wenn die Planung nur im privaten Interesse eines bestimmten Grundstückseigentümers erfolgt, um diesem einen wirtschaftlichen Vorteil zu ermöglichen (BVerwG, Beschl. v. 24.08.1993, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2003 - 1 C 10624/03

    Bebauungsplan, Normenkontrolle, Normenkontrollantrag; Rechtsschutzinteresse,

    Eine Planung zugunsten eines konkreten Vorhabens, wie sie hier im Wesentlichen gegeben ist, ist beim Vorliegen entsprechender städtebaulicher Gründe, das hier außer Zweifel steht, aus der Sicht von § 1 Abs. 3 BauGB zwar unbedenklich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. August 1993, ZfBR 1994, 100).

    Wie bereits dargelegt, ist eine sog. Einzelfallplanung, die aus Anlass der Förderung eines konkreten Bauvorhabens erfolgt, für sich genommen kein Umstand, der generell Schlüsse auf die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der Planung zulässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. August 1993, ZfBR 1994, 100 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.2005 - 3 S 1061/04

    Keine Agglomeration mehrerer kleiner Einzelhandelsbetriebe zu einem großflächigen

    Auch in diesen Fällen ist eine Erforderlichkeit nur dann zu verneinen, wenn etwa die Planung nur im privaten Interesse eines bestimmten Grundstückseigentümers erfolgt, um ihm einen wirtschaftlichen Vorteil zu ermöglichen, bzw. für die Gemeinde letztlich keinerlei Gründe der städtebaulichen Ordnung maßgeblich waren (BVerwG, Beschluss vom 24.8.1993 - 4 NB 12.93 -, ZfBR 1994, 100 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 5.6.1996 - 8 S 487/96 -, VBlBW 1996, 376 = PBauE § 3 BauGB Nr. 13 a; vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 21.7.1999 - 1 K 3526/97 -, NuR 2000, 343 = ZfBR 2000, 269 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2010 - 2 D 64/08

    Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans bei Unwirksamkeit einzelner Festsetzungen zum

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. August 1993 4 NB 12.93 , BRS 55 Nr. 119 = juris Rn. 7, und vom 6. November 1968 - IV B 47.68 -, DVBl. 1969, 276, 277.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 1 A 10361/08

    Genehmigung eines Abrisses trotz entgegenstehender Erhaltungssatzung im Baurecht

    Auch die Tatsache, dass eine sog. Einzelfallplanung erst aus Anlass der Verhinderung eines konkreten sich - wie hier - bereits im Genehmigungsverfahren befindlichen Bauvorhabens erfolgt, ist für sich genommen kein Umstand, entsprechende Schlüsse zu ziehen (s. BVerwG, Beschluss vom 24. August 1993, ZfBR 1994, 100).
  • VG Freiburg, 16.07.2013 - 4 K 497/13

    Baugenehmigung für den Neubau eines Geschäftshauses mit Tiefgarage; summarische

    Die Gemeinde darf, was sich auch aus § 12 BauGB ergibt, hinreichend gewichtige private Belange zum Anlass für die Aufstellung eines Bebauungsplans nehmen und sich dabei auch an den Wünschen des zukünftigen Vorhabenbetreibers orientieren, solange sie damit zugleich auch städtebauliche Belange und Zielsetzungen verfolgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.08.1993 - 4 NB 12.93 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.03.2013 - 1 A 1.10 -, juris; OVG RP, Urteil vom 20.01.2010 - 8 C 10725/09 -, juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 10.05.2013 - 15 CS 12.2708 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 17.06.2011 - 2 D 106/09.NE -, juris).
  • BVerwG, 08.01.2002 - 4 BN 61.01

    Festsetzung einer Baulinie: Voraussetzungen?

    Das ist dann nahe liegend, wenn das Vorhaben nach zunächst bestehender Rechtslage nacht durchführbar und eine Ausnahme oder Befreiung gemäß § 31 BauGB nicht möglich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1.8. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 8.90 - Buchholz 406-11 § 9 BauGB Nr. 47 =: DVBl 1991, 445; Beschluss vom 23. Juni 1992 - BVerwG 4 B 55.92 - NVwZ-RR 1993, 456; Beschluss vom 24. August 1993 - BVerwG 4 NB 12.93 - ZfBR 1994, 1,00).

    Daran fehlt es etwa dann, wenn die Planung nur im privaten Interesse eines bestimmten Grundstückseigentümers vorgenommen wird, um diesem etwa einen wirtschaftlichen Vorteil zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG 4 C 105.66 - BVerwGE 34, 301 ; Beschluss vom 24. August 1993 - BVerwG 4 NB 12.93 - ZfBR 1994, 100).

  • OVG Saarland, 14.04.2004 - 1 N 1/04

    Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers für die Durchführung eines

    dazu BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.1992 - 4 B 55.92 -, NVwZ-RR 1993, 456, vom 24.8.1993 - 4 NB 12.93 -, BRS 55 Nr. 119, wonach auch eine so genannte "Einzelfallplanung", die räumlich auf nur ein oder ganz wenige Grundstücke beschränkt ist und/oder sachlich erst aus Anlass der Förderung oder Verhinderung eines konkreten, sich möglicherweise bereits im Genehmigungsverfahren befindlichen Bauvorhabens erfolgt, für sich genommen keinen Umstand bildet, der generelle Schlüsse auf die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der Planung zulässt, und vom 21.12.1993 - 4 B 40.93 -, BRS 55 Nr. 95; vgl. allgemein zu so genannten "Briefmarkenbebauungsplänen" der Gemeinden mit Beschränkung der planerischen Festsetzungen auf ein einzelnes Grundstück Stüer, Der Bebauungsplan, 1. Auflage 2000, RNr. 74, m.w.N.

    auch hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.1992 - 4 B 55.92 -, NVwZ-RR 1993, 456, vom 24.8.1993 - 4 NB 12.93 -, BRS 55 Nr. 119, und vom 8.12.1990 - 4 NB 8.90 -, DVBl. 1991, 445, jeweils unter Hinweis auf die Maßstäbe des § 1 Abs. 3 BauGB für die Beurteilung städtebaulicher Erforderlichkeit einer Bauleitplanung, zu letzterem etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 14.4.2004 - 1 N 7/03 - vgl. zur sog. "Negativplanung" auch VGH München, Urteil vom 3.3.2003 - 15 N 02.593 -, BayVBl. 2004, 239.

  • VG Saarlouis, 24.04.2013 - 5 K 473/12

    Verpflichtung zur Erteilung von Baugenehmigungen trotz Veränderungssperre

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2004 - 8 S 351/04

    Fehlerhafte Bekanntmachung der Bürgerbeteiligung

  • VGH Bayern, 09.03.2006 - 1 NE 05.2972

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht - Normenkontrolle

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2003 - 3 S 2827/02

    Zur Wirkung einer Befreiung von den Verboten des § 42 BNatSchG auf die

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2011 - 1 C 10352/11

    Normenkontrolle bezüglich einer geplanten Bebauung mit höchstens 6 Wohneinheiten;

  • OVG Niedersachsen, 17.11.2005 - 1 KN 127/04

    Einbeziehung eines Grundstücks in die Planungen für die Erschließung neuer

  • OVG Niedersachsen, 26.08.2004 - 1 KN 282/03

    Anforderungen an die Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags; Erforderlichkeit

  • OVG Thüringen, 26.07.1996 - 1 EO 662/95

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Nachbarwiderspruch;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2007 - 3 K 8/04

    Mitgliedschaft einer Gemeinde in einer Wohnungseigentümergemeinschaft;

  • VerfGH Bayern, 29.03.2012 - 5-VII-11

    Erfolglose Popularklage gegen vorhabenbezogenen Bebauungsplan

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.07.2014 - 1 KN 3/14

    Normenkontrolle eines Änderungsbebauungsplans; Jahresfrist; Abstufung eines

  • BVerwG, 30.03.2001 - 4 BN 28.00

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2021 - 2 D 50/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist für die

  • OVG Bremen, 25.09.2001 - 1 D 136/01

    Eigentumsschutz als wichtiger Belang in der planerischen Abwägung ;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2003 - 7a D 46/02
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2003 - 7 A D 46/02

    Ausgestaltung des bauplanerischen Ermessens einer Gemeinde i.R.d. Überplanung

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