Rechtsprechung
| BVerwG, 24.08.1993 - 4 NB 12.93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Zeitschriftenfundstellen
- NVwZ-RR 1994, 490
- ZfBR 1994, 100
Wird zitiert von ... (17)
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2011 - 2 K 102/09
Steuerung von faktischem Baugebiet durch Bebauungsplan
In diesem Rahmen ist auch eine sog. Einzelfallplanung zulässig, d. h. eine solche, die räumlich auf nur ein Grundstück oder ganz wenige Grundstücke beschränkt ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.08.1993 - 4 NB 12.93 -, ZfBR 1994, 100).Die Erforderlichkeit einer Bauleitplanung ist hingegen zu verneinen, wenn sie nur im ausschließlich privaten Interesse Einzelner erfolgt, insbesondere um eine Bebauung im privaten Interesse der betroffenen Bauherren zu legalisieren (…vgl. OVG RP, Urt. v. 17.11.2005 - 8 C 10964/05 -, BauR 2006, 417 [nur Leitsatz];… VGH BW, Urt. v. 30.01.1995 - 5 S 862/94 -, NuR 1996, 36;… HessVGH, Urt. v. 20.06.1990 - 4 UE 475/87 -, ESVGH 41, 236) oder wenn die Planung nur im privaten Interesse eines bestimmten Grundstückseigentümers erfolgt, um diesem einen wirtschaftlichen Vorteil zu ermöglichen (BVerwG, Beschl. v. 24.08.1993, a. a. O.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2003 - 1 C 10624/03
Industriegebiet neben allgemeinem Wohngebiet?
Eine Planung zugunsten eines konkreten Vorhabens, wie sie hier im Wesentlichen gegeben ist, ist beim Vorliegen entsprechender städtebaulicher Gründe, das hier außer Zweifel steht, aus der Sicht von § 1 Abs. 3 BauGB zwar unbedenklich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. August 1993, ZfBR 1994, 100).Wie bereits dargelegt, ist eine sog. Einzelfallplanung, die aus Anlass der Förderung eines konkreten Bauvorhabens erfolgt, für sich genommen kein Umstand, der generell Schlüsse auf die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der Planung zulässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. August 1993, ZfBR 1994, 100 m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 22.09.2005 - 3 S 1061/04
Einkaufszentrum: Funktionseinheit und Agglomeration
Auch in diesen Fällen ist eine Erforderlichkeit nur dann zu verneinen, wenn etwa die Planung nur im privaten Interesse eines bestimmten Grundstückseigentümers erfolgt, um ihm einen wirtschaftlichen Vorteil zu ermöglichen, bzw. für die Gemeinde letztlich keinerlei Gründe der städtebaulichen Ordnung maßgeblich waren (BVerwG, Beschluss vom 24.8.1993 - 4 NB 12.93 -, ZfBR 1994, 100 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 5.6.1996 - 8 S 487/96 -, VBlBW 1996, 376 = PBauE § 3 BauGB Nr. 13 a; vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 21.7.1999 - 1 K 3526/97 -, NuR 2000, 343 = ZfBR 2000, 269 m.w.N.).
- BVerwG, 08.01.2002 - 4 BN 61.01
Bauplanungsrecht
Das ist dann nahe liegend, wenn das Vorhaben nach zunächst bestehender Rechtslage nacht durchführbar und eine Ausnahme oder Befreiung gemäß § 31 BauGB nicht möglich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1.8. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 8.90 - Buchholz 406-11 § 9 BauGB Nr. 47 =: DVBl 1991, 445; Beschluss vom 23. Juni 1992 - BVerwG 4 B 55.92 - NVwZ-RR 1993, 456; Beschluss vom 24. August 1993 - BVerwG 4 NB 12.93 - ZfBR 1994, 1,00).Daran fehlt es etwa dann, wenn die Planung nur im privaten Interesse eines bestimmten Grundstückseigentümers vorgenommen wird, um diesem etwa einen wirtschaftlichen Vorteil zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG 4 C 105.66 - BVerwGE 34, 301 ; Beschluss vom 24. August 1993 - BVerwG 4 NB 12.93 - ZfBR 1994, 100).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2010 - 2 D 64/08
Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans bei Unwirksamkeit einzelner Festsetzungen zum …
vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. August 1993 4 NB 12.93 , BRS 55 Nr. 119 = juris Rn. 7, und vom 6. November 1968 - IV B 47.68 -, DVBl. 1969, 276, 277. - VGH Baden-Württemberg, 15.12.2003 - 3 S 2827/02
Umweltschutz und Bauleitplanung
Auch in diesen Fällen ist eine Erforderlichkeit nur dann zu verneinen, wenn etwa die Planung nur im privaten Interesse eines bestimmten Grundstückseigentümers erfolgt, um ihm einen wirtschaftlichen Vorteil zu ermöglichen, bzw. für die Gemeinde letztlich keinerlei Gründe der städtebaulichen Ordnung maßgeblich waren (BVerwG, Beschluss vom 24.8.1993 - 4 NB 12.93 -, ZfBR 1994, 100 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 5.6.1996 - 8 S 487/96 -, VBlBW 1996, 376 = PBauE § 3 BauGB Nr. 13 a; vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 21.7.1999 - 1 K 3526/97 -, NuR 2000, 343 = ZfBR 2000, 269 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 12.07.2004 - 8 S 351/04
Bebauungsplan: Auch schriftliche Anregungen zulässig!
Denn die Antragsgegnerin musste nur diejenigen öffentlichen und privaten Belange bei ihrer Abwägungsentscheidung berücksichtigen, deren Betroffensein ihr bekannt war oder hätte bekannt sein müssen (BVerwG, Beschluss vom 24.8.1993 - 4 NB 12.93 - ZfBR 1994, 100 m.w.N.). - OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 1 A 10361/08
Beurteilung des Prägens i.S.v. § 172 Abs. 3 Satz 1 BauGB
Auch die Tatsache, dass eine sog. Einzelfallplanung erst aus Anlass der Verhinderung eines konkreten sich - wie hier - bereits im Genehmigungsverfahren befindlichen Bauvorhabens erfolgt, ist für sich genommen kein Umstand, entsprechende Schlüsse zu ziehen (s. BVerwG, Beschluss vom 24. August 1993, ZfBR 1994, 100). - OVG Niedersachsen, 26.08.2004 - 1 KN 282/03
Ausweisung eines Kinderspielplatzes auf Privatgrundstück
Daran fehlt es nicht nur, wenn die Planung nur den privaten Interessen eines bestimmten Grundstückseigentümers dient (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.8.1993 - 4 NB 12/93 -, ZfBR 94, 100), oder das vorgeschobene Mittel ist, einen Bauwunsch zu durchkreuzen (…BVerwG, Urt. v. 16.12.1988 - 4 C 48.86 -, DVBl. 1989, 458), sondern auch dann, wenn wesentliche Antriebsfeder der gemeindlichen Planung allein fiskalische Interessen sind. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2007 - 3 K 8/04
Mitgliedschaft einer Gemeinde in einer Wohnungseigentümergemeinschaft; …
Das ist unbedenklich, wenn die Gemeinde mit dem Bebauungsplan nicht ausschließlich private Bauwünsche fordert, sondern die städtebauliche Ordnung fortentwickeln will (BVerwG, B. v. 24.08.1993 - 4 NB 12/93 - BRS 55 Nr. 119). - OVG Niedersachsen, 17.11.2005 - 1 KN 127/04
Wohnen neben Festplatz
- OVG Thüringen, 26.07.1996 - 1 EO 662/95
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Nachbarwiderspruch; …
- BVerwG, 30.03.2001 - 4 BN 28.00
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2011 - 1 C 10352/11
Abwägungserhebliche Lärmkonflikte aufgrund des Zugangsverkehrs und …
- VerfGH Bayern, 29.03.2012 - 5-VII-11
Erfolglose Popularklage gegen vorhabenbezogenen Bebauungsplan
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.06.2000 - 8 C 11556/98
Ziele der Raumordnung, Anpassungsgebot, regionaler Grünzug, Kernraum für …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2003 - 7a D 46/02
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